Machen Sie das Beste aus Ihrem Vermögen

Gothaer Sofortrente: Rente mit Einmalbeitrag

Sie verfügen über Kapital, z. B. aus einer abgelaufenen Versicherung? Legen Sie Ihr Geld bis zu fünf Jahre auf dem Parkkonto an und profitieren Sie von der attraktiven Rendite. Nach Ablauf des Anlagezeitraumes können Sie wählen:

  • Lebenslange Rente mit Steuervorteil, oder
  • Kapitalauszahlung (vor und nach Rentenbeginn)
  • Rentengarantiezeit zur Absicherung von Hinterbliebenen

Was Sie über die Sofortrente wissen sollten

Sie benötigen doch einmal einen größeren Geldbetrag? Oder Sie möchten keine Rente mehr erhalten, sondern eine Kapitalzahlung? Kein Problem: Mit der Kapitaloption bleiben Sie flexibel.

Haben Sie bereits zwei Jahre lang Rente bezogen, können Sie während der Rentengarantiezeit einen Teil des Kapitals entnehmen und erhalten von da an eine reduzierte Rente. Oder Sie entnehmen das gesamte Kapital und der Vertrag endet.

Die Rentenzahlungen aus dem Parkkonto oder der Sofortrente sind nicht in voller Höhe, sondern mit dem wesentlich niedrigeren Ertragsanteil zu versteuern. Dieser Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Häufig fällt wegen der hohen Freibeträge im Alter keine Einkommensteuer für Ihre Rente an.

Ein lohnendes Beispiel

Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer. Bei Teilkündigungen wird entsprechend eine anteilige Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) fällig.

Weitere Informationen zur Sofortrente

Ihre Versicherungsbedingungen

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Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Sofortbeginnende Rente

Bei dem Produkt handelt es sich um eine sofort beginnende Rentenversicherung. Die Kapitalanlage erfolgt vollständig durch die Gothaer Lebensversicherung AG.
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl in der Versicherungstechnik als auch in der Kapitalanlage entstehen. Die Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungstechnik sind allerdings von untergeordneter Bedeutung. In der Kapitalanlage können verschiedene Nachhaltigkeitsrisiken entstehen und auch Auswirkungen auf die Rendite des Produkts haben.
Weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage der Gothaer Lebensversicherung AG finden Sie hier.

Fragen & Antworten zur Sofortrente

Die Sofortrente ist eine Möglichkeit, mit einer regelmäßigen Finanzspritze die gesetzliche Rente aufzubessern. Hierzu können Sie eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abschließen. Das Kapital wird dann verzinst und gleichzeitig als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt – und zwar direkt nach Abschluss des Vertrages. Die Höhe der eingezahlten Summe bestimmt die Höhe der Sofortrente. Das Geld kann beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung stammen. Übrigens: Durch eine erfolgreiche Anlage der Beitragssumme oder durch das Einsparen von Kosten erzielt Ihre Sofortrente Überschüsse. Risikogewinne entstehen, wenn weniger Renten ausgezahlt werden müssen als kalkuliert. Daraus können zur garantierten Rente zusätzliche Gelder Ihre Sofortrente aufbessern.

Zum Ende der Versicherungsdauer einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, sich statt einer lebenslangen Rente eine sogenannte Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Bei staatlich geförderten Policen wie Riester und Rürup ist diese Möglichkeit eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Die Kapitalabfindung kann im Vergleich zur monatlichen Rentenzahlung bis ans Lebensende steuerlich von Nachteil sein. Grundsätzlich gilt: Für Verträge, deren Beginn vor 2005 lag, ist die Kapitalabfindung nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren steuerfrei. Bei jüngeren Verträgen ist der Kapitalertrag zu versteuern, also der Unterschiedsbetrag zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge. Nur die Hälfte dieses Kapitalertrags ist steuerpflichtig, wenn der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wurde und die Kapitalabfindung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen muss das 62. Lebensjahr vollendet sein, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

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