Altersvorsorge durch Gehalts­umwandlung

Entgeltumwandlung

  • Mehr Attraktivität im Rennen um die besten Mitarbeitenden
  • Höhere Mitarbeitermotivation und -bindung
  • Geringe tatsächliche Kosten bei hohem Benefit
  • Übernahme sozialer Verantwortung

Was ist Entgelt­umwandlung?

Die Entgelt­umwandlung ist einer der Kern­gedanken der betrieb­lichen Alters­vorsorge (bAV) – im Volks­mund auch Betriebs­rente genannt. Trotz­dem ist in der Berufs­welt längst nicht jedem klar, was die Entgelt­um­wandlung oder auch Gehalts­umwandlung eigentlich ist.

Entgelt­umwandlung einfach erklärt: Bei der Entgelt­umwandlung werden Teile des Brutto­gehaltes des Arbeit­nehmers oder der Arbeit­nehmerin für die betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) eingesetzt. Für Arbeit­nehmer*innen bedeutet dies, dass sie im Prinzip ihre eigene Betriebs­rente finanzieren. Durch die Brutto­entgelt­umwand­lung sinkt das Brutto­gehalt. Die berufs­tätige Person spart somit Steuern und Sozial­abgaben.

Unterschieden wird bei der bAV zwischen der Entgelt­umwandlung durch den Arbeit­nehmer bzw. die Arbeit­nehmerin und der Arbeitgeber­finan­zierung, bei welcher Ihr Unter­nehmen voll für die Beiträge aufkom­men würde. Mit der Einführung des Betriebs­renten­stärkungs­gesetzes (BRSG) muss Ihr Unter­nehmen die Betriebs­rente nicht nur anbieten, son­dern es gibt einen 15 Prozent Pflicht-Arbeitgeber­zuschuss zur Entgelt­umwand­lung ab 2022 - sofern Ihr Unter­nehmen eine Sozial­versiche­rungs­ersparnis hat. Dies gilt für alle be­stehenden Zusagen in Form einer Direkt­versicherung oder Pensions­kasse.

Wie profitieren Sie als Arbeitgeber*in von der Entgelt­umwandlung?

Machen Sie aus der Pflicht eine Kür und nutzen Sie die Vorteile, die sich für Ihr Unter­nehmen aus der Betriebs­rente ergeben. Deshalb ist eine Entgelt­umwandlung sinnvoll: Nach aktuellen Umfragen achten 80 Prozent der Mit­arbeitenden bei der Arbeit­geber­wahl auf die bAV.

Positionieren Sie sich als guter Arbeit­geber bzw. als gute Arbeit­geberin und binden Sie so die besten Fach­kräfte an Ihr Unter­nehmen. Zudem rechnet sich für Sie sogar eine freiwillige Erhöhung des Zu­schusses und das kann bei Ihren Mit­arbeiten­den zur regel­rechten Motiva­tions­spritze werden. Wie Ihre Ange­stellten auch, sparen Sie etwa 20 Prozent an Sozial­abgaben. Wir zeigen Ihnen am folgenden einfachen Bei­spiel, wie das funk­tioniert:

Welche Arten von betrieblicher Altersvorsorge gibt es?

Die Gothaer bietet vier Formen der betrieblichen Altersversorgung an:

  • Direktversicherung: Sicherheit und Renditechancen für alle Mit­arbeitenden
  • Unterstützungskasse: Besonders vorteilhaft für gut verdienende Mit­arbeitende
  • Pensionszusage: Hier verwandeln insbesondere Führungs­kräfte und die Geschäfts­leitung ihre Chancen
  • Pensionskasse: Für alle Mitarbeitenden und tarifvertragliche Lösungen

Digitale Lösungen für die bAV-Verwaltung

ePension

Etwa 130 Pensionskassen gibt es in Deutschland. Die Gothaer ist jedoch die erste Gesellschaft am Markt, die seit 2021 mit dem digitalen Arbeit­geber-Portal von ePension die Verwaltung von bAV und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) zum Kinderspiel macht. Schnell und intuitiv können in dem Portal diverse Prozesse verwaltet werden. Das ermöglicht Ihrem Unternehmen eine schlanke und zeitsparende Verwaltung von bKV und bAV.

bAVCockpit

Die Gothaer bietet mit dem neuen bAV-Cockpit eine Plattform­lösung, um die bAV online zu ver­walten. Für Per­sona-ler*innen und Vermitt­ler*innen gibt es jetzt kein büro­kratisches Hin-und-Her und kein mehr­faches Nach­fragen mehr. Schluss mit Papier – die For­mular­berge werden künftig voll­ständig durch das digitale bAV-Cockpit ersetzt. Die Gothaer ver­ein­facht so die Ver­waltung von laufen­den Ver­trägen.

Konkret stellt das bAV-Cockpit Kontakt­formulare zu sämt­lichen im Rahmen einer bAV an­fallen­den Anfragen zur Ver­fügung. Ändert ein Arbeit­nehmer/eine Arbeit­nehmerin seine/ihre Adresse oder seinen/ihren Namen? Heiratet er/sie, kehrt er/sie nach einer entgelt­freien Beschäfti­gungs­zeit ins Unter­nehmen zurück? Diese und weitere Anliegen können mit der Gothaer kom­mun­iziert werden – dafür steht ein eigenes Formu­lar bereit.

Das bAV-Cockpit erlaubt es, viele Anliegen einfach und unter­schrifts­frei einzu­reichen. Insge­samt sorgt das für schnell­ere Prozesse und für eine Arbeits­erleich­terung auf allen Seiten.

Hier geht es zum bAV-Cockpit

Weitere Informationen zur Entgelt­umwandlung

Die Entgeltumwandlung aus Arbeit­nehmersicht

Der Vorteil bei der betrieblichen Alters­versor­gung durch Entgelt­umwand­lung liegt für Sie in der nach­gelagerten Besteuerung beim Einsatz des Brutto­gehalts. In späteren Jahren wird Ihre steuer­liche Belastung in der Regel geringer sein als heute. Daher werden auch die ange­sparten Brutto­gehalts­bestand­teile geringer besteuert werden. Die betrieb­liche Alters­versor­gung mit der Gothaer ist für Sie gleich zweimal ein Gewinn. Sowohl heute als auch im Alter profitieren Sie von der Entgelt­umwand­lung Ihres laufen­den Brutto­gehalts.

Bis zu vier Prozent der Beitrags­bemes­sungs­grenze können Sie Jahr für Jahr von Ihrem Brutto­gehalt umwan­deln und später von der niedri­geren Steuer­belas­tung durch Entgelt­umwand­lung im Renten­alter profi­tieren. In manchen Fällen können sogar noch zusätz­lich 1.800 Euro in Alters­vorsorge­produkte einge­zahlt werden. Unsere Bera­ter*innen finden auch für Sie ein Modell, das sich rechnet und Sie im Alter bestens absichert.

Alle Verträge, die seit dem Jahre 2001 im Rahmen der betrieb­lichen Alters­versor­gung abge­schlossen wurden und noch werden, sichern Ihnen sofortige unverfall­bare Anwart­schaften zu. So können Sie mit unseren Versiche­rungen Ihren Ruhe­stand sicher planen. Sowohl eine Direkt­versiche­rung als auch die Einzah­lung in eine Pensions­kasse kann für Sie die optimale Lösung zur Schließung etwaiger Lücken Ihrer gesetz­lichen Alters­versor­gung sein.

Alle Produkte der Entgelt­umwand­lung können sowohl kapita­lisiert ausge­zahlt werden als auch als laufende Renten­zahlung gestaltet werden. Die Gothaer hat Alters­vorsorge­produkte entwickelt, die für Arbeit­ge­ber*innen und auch für Arbeit­neh­mer*innen beste Bedingungen bieten. So kann die Umwand­lung von Bestand­teilen des Brutto­entgelts indivi­duell auf jedes Arbeits­verhältnis zuge­schnitten werden.

Aber nicht nur Arbeit­nehmer*innen profitieren im Alter von der Absicher­ung durch ein Altersvorsorge­produkt. Es gibt auch viele Möglichkeiten, die Familie im Rahmen der Um­wandlung auf den Todes­fall der versicherten Person abzusichern. Für jede Situation im Arbeits­leben und im Ruhe­stand gibt es eine perfekte Lösung. Verein­baren Sie eine Beratung und profitieren Sie von unseren guten Konditionen!

Wie kann ich meine Rentenlücke berechnen?

Wenn Sie als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin später zusätz­lich zur staat­lichen Rente keine Betriebs­rente aufgebaut haben, kann die Renten­lücke (Die Differenz zwischen dem als Arbeit­nehmer*in verdienten Gehalt und dem, was man im Alter als Rente bekommt) sehr groß aus­fallen. Sie haben sich mit dem Thema Renten­lücke schließen, betrieb­liche Alters­vorsorge und Entgelt­umwand­lung noch nicht befasst? Nutzen Sie den Renten­lücken­rechner der Gothaer, um Ihre aktuelle und persön­liche Renten­lücke zu berech­nen.

Hier geht es zum Rentenlücken-Rechner

Wie groß ist Ihre Renten­lücke? Können Sie Ihren gewohnten Lebens­standard im Alter halten? Man rechnet, dass etwa 80 Prozent des vormaligen Brutto­gehalts gebraucht werden, um das zu erreichen. Bedenken Sie: Dass die gesetz­liche Rente lang­fristig sinken wird, ist durch die politischen Entschei­dungen bekannt und vor­bestimmt. Unsere Be­rechnung liefert lediglich einen Anhalts­wert und ersetzt nicht die Prognose des Renten­versiche­rungs­trägers. Wenden Sie sich für weitere Infor­mationen gerne an unsere Berater und Berater­innen.

Fragen und Antworten zur Entgelt­umwandlung

Durch die Entgeltumwandlung können Sie als Arbeit­geber*in Lohn­neben­kosten sparen, denn wie Ihre An­gestell­ten sparen auch Sie etwa 20 Prozent Sozial­abgaben.

Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des Brutto­gehaltes des Arbeit­nehmers oder der Arbeit­nehmerin für die betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) eingesetzt. Durch die Brutto­entgelt­umwand­lung sinkt das Brutto­gehalt. Die berufs­tätige Person spart somit Steuern und Sozial­abgaben, ebenso spart der Arbeit­geber bzw. die Arbeit­geberin diese Sozial­ab­gaben mit seinem/ihrem Zuschuss ein.

Angesichts der Entwicklung der staat­lichen Renten ist jede Form von zusätz­licher Alters­vorsorge sinn­voll. Welche der fünf mög­lichen Optionen der bAV für Sie am ge­eignet­sten ist, das können Sie am besten im Gespräch mit einem unserer Berater oder einer unserer Berater­innen heraus­finden.

Beratung vereinbaren

Bis zu acht Prozent der Beitrags­bemes­sungs­grenze sind an Bei­trägen für die betrieb­liche Alters­vorsorge steuer­frei. Solange zudem nicht mehr Geld in die Entgelt­umwand­lung inves­tiert wird als vier Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze in der gesetzlichen Renten­versicherung ausmachen, sind die Beiträge auch sozial­abgaben­frei. Wenn die Betriebs­rente im Renten­alter aus­gezahlt wird, werden Steuern zu 100 Prozent fällig. In der Regel fallen diese aber dann geringer aus.

Als Beitrags­bemessungs­grenze wird die Grenze in der gesetz­lichen Renten­versiche­rung bezeichnet, bis zu der das Entgelt, also der Lohn, versicher­bar ist. Für Einkommen, die diese Grenze über­steigen, sind keine Beiträge zu zahlen.

Viele Arbeitnehmer*innen, die Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld oder Gehalts­erhöhungen erhalten, nutzen dies, um es in die Entgelt­umwand­lung zu inves­tieren. Das Brutto­entgelt wird anteilig von Ihnen als Arbeit­geber*in einbe­halten und in eine bAV eingezahlt.

Mit der Einführung des Betriebs­renten­stärkungs­gesetzes (BRSG) müssen Unter­nehmen die Betriebs­rente nicht nur anbieten, sondern ihre Mit­arbei­tenden zudem noch mit einem ver­pflich­tenden Arbeit­geber­zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Arbeit­nehmer­beitrags unter­stützen, sofern das Unter­nehmen eine Sozial­versiche­rungs­ersparnis hat. Dies gilt seit 2022 für alle beste­henden Zusagen in Form einer Direkt­versiche­rung oder Pensions­kasse.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Berater*in in der Nähe

Haben Sie Fragen zur Entgeltumwandlung?

Sie haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen zum Thema Entgelt­umwand­lung? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an unsere kompe­tenten Gothaer Berater*innen Ihrer Versicherung vor Ort.