Die Entgeltumwandlung ist einer der Kerngedanken der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – im Volksmund auch Betriebsrente genannt. Trotzdem ist in der Berufswelt längst nicht jedem klar, was die Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung eigentlich ist.
Entgeltumwandlung einfach erklärt: Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingesetzt. Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies, dass sie im Prinzip ihre eigene Betriebsrente finanzieren. Durch die Bruttoentgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt. Die berufstätige Person spart somit Steuern und Sozialabgaben.
Unterschieden wird bei der bAV zwischen der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeberfinanzierung, bei welcher Ihr Unternehmen voll für die Beiträge aufkommen würde. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss Ihr Unternehmen die Betriebsrente nicht nur anbieten, sondern es gibt einen 15 Prozent Pflicht-Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 2022 - sofern Ihr Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis hat. Dies gilt für alle bestehenden Zusagen in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse.
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür und nutzen Sie die Vorteile, die sich für Ihr Unternehmen aus der Betriebsrente ergeben. Deshalb ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll: Nach aktuellen Umfragen achten 80 Prozent der Mitarbeitenden bei der Arbeitgeberwahl auf die bAV.
Positionieren Sie sich als guter Arbeitgeber bzw. als gute Arbeitgeberin und binden Sie so die besten Fachkräfte an Ihr Unternehmen. Zudem rechnet sich für Sie sogar eine freiwillige Erhöhung des Zuschusses und das kann bei Ihren Mitarbeitenden zur regelrechten Motivationsspritze werden. Wie Ihre Angestellten auch, sparen Sie etwa 20 Prozent an Sozialabgaben. Wir zeigen Ihnen am folgenden einfachen Beispiel, wie das funktioniert:
Die Gothaer bietet vier Formen der betrieblichen Altersversorgung an:
Etwa 130 Pensionskassen gibt es in Deutschland. Die Gothaer ist jedoch die erste Gesellschaft am Markt, die seit 2021 mit dem digitalen Arbeitgeber-Portal von ePension die Verwaltung von bAV und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) zum Kinderspiel macht. Schnell und intuitiv können in dem Portal diverse Prozesse verwaltet werden. Das ermöglicht Ihrem Unternehmen eine schlanke und zeitsparende Verwaltung von bKV und bAV.
Die Gothaer bietet mit dem neuen bAV-Cockpit eine Plattformlösung, um die bAV online zu verwalten. Für Personaler*innen und Vermittler*innen gibt es jetzt kein bürokratisches Hin-und-Her und kein mehrfaches Nachfragen mehr. Schluss mit Papier – die Formularberge werden künftig vollständig durch das digitale bAV-Cockpit ersetzt. Die Gothaer vereinfacht so die Verwaltung von laufenden Verträgen.
Konkret stellt das bAV-Cockpit Kontaktformulare zu sämtlichen im Rahmen einer bAV anfallenden Anfragen zur Verfügung. Ändert ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin seine/ihre Adresse oder seinen/ihren Namen? Heiratet er/sie, kehrt er/sie nach einer entgeltfreien Beschäftigungszeit ins Unternehmen zurück? Diese und weitere Anliegen können mit der Gothaer kommuniziert werden – dafür steht ein eigenes Formular bereit.
Das bAV-Cockpit erlaubt es, viele Anliegen einfach und unterschriftsfrei einzureichen. Insgesamt sorgt das für schnellere Prozesse und für eine Arbeitserleichterung auf allen Seiten.
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin später zusätzlich zur staatlichen Rente keine Betriebsrente aufgebaut haben, kann die Rentenlücke (Die Differenz zwischen dem als Arbeitnehmer*in verdienten Gehalt und dem, was man im Alter als Rente bekommt) sehr groß ausfallen. Sie haben sich mit dem Thema Rentenlücke schließen, betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung noch nicht befasst? Nutzen Sie den Rentenlückenrechner der Gothaer, um Ihre aktuelle und persönliche Rentenlücke zu berechnen.
Hier geht es zum Rentenlücken-Rechner
Wie groß ist Ihre Rentenlücke? Können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten? Man rechnet, dass etwa 80 Prozent des vormaligen Bruttogehalts gebraucht werden, um das zu erreichen. Bedenken Sie: Dass die gesetzliche Rente langfristig sinken wird, ist durch die politischen Entscheidungen bekannt und vorbestimmt. Unsere Berechnung liefert lediglich einen Anhaltswert und ersetzt nicht die Prognose des Rentenversicherungsträgers. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an unsere Berater und Beraterinnen.