Wehren Sie finanzielle Feuerschäden ab

Industrielle Feuer-Versicherung

Selbst ausgereifte Brandschutz­anlagen können nicht garantieren, dass Ihr Betrieb von einem Brand oder gar einer Explosion verschont bleibt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb und Ihre Existenz mit unserer Feuer-Industrie-Versicherung. Die Feuer­versicherung ist eine existenzielle Versicherung und für Industrie­betriebe unverzichtbar.

  • Unverzichtbare Existenzsicherung
  • Umfassende Sicherheit bei Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum

Versicherungsumfang der industriellen Feuer-Versicherung

Was ist bei der industriellen Feuer-Versicherung versichert?

Bei der Feuer-Industrie-Versicherung ist Folgendes versichert:

  • Gebäude mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör, soweit nichts anderes vereinbart ist
  • Sachen, die dem Versicherungs­nehmer bzw. der Versicherungs­nehmerin gehören, unter Eigentums­vorbehalt erworben oder sicherungs­halber übereignet sind
  • Fremdes Eigentum

Wo gilt die industrielle Feuer-Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nur inner­halb des verein­barten Versicherungs­ortes. Erweiterte Rege­lungen sind natürlich möglich.

Fragen & Antworten zur Feuer-Industrie-Versicherung

Folgende Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung u. a. abgedeckt:

  • Schäden durch Feuer, d. h. Zerstörung oder Beschädi­gung sowie Abhanden­kommen von versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahr­zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen

Ebenso gehören zum Versicherungs­schutz der Feuer-Industrie-Versicherung weitere risiko­gerechte besondere Verein­barungen und Bestim­mungen, die individuell zugrunde gelegt werden können.

Nicht versichert in der Feuer-Industrie-Versicherung sind Schäden durch Krieg, Kern­energie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahr­lässig­keit des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin. Ferner sind u. a. nicht versichert: Bearbeitungs-, Seng- und Über­spannungs­schäden.

Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen oder Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen oder Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- bzw. Schrottpreis. Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungs­nehmer bzw. für die Versicherungs­nehmerin erzielbare Verkaufs­preis für das Gebäude. Für Vorräte ist der Wieder­beschaffungs­preis oder der Betrag für die Neuher­stellung zu berück­sichtigen.

Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglich­keit der automa­tischen Summen­anpassung oder Indexierung der Versicherungs­summe durch die sogenannte Wert­zuschlags­klausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorge­versicherungs­summe, um eine Unterver­sicherung zu verhindern.

Bei der Feuer-Industrie-Versicherung erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d. h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.

Bei Gebäuden ersetzen wir den ortsüb­lichen Neubau­wert einschließlich Architekten­gebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungs­kosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparatur­schadens­fall über­nehmen wir die ange­fallenen Aufwen­dungen.

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Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Feuer­schadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten trotzdem weiter und der Gewinn kann nicht mehr erzielt werden. Auch Kunden­abwande­rungen und Wett­bewerbs­nachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebs­unterbrechung.

Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Mit unserer Feuer-Betriebs­unterbrechungs­versicherung können Sie sich vor den negativen Folgen einer Betriebs­unter­brechung aufgrund eines Feuer­schadens schützen. Wir erstatten Ihnen die entgangenen Gewinne und übernehmen die fortlau­fenden Betriebs­kosten.

Fragen & Antworten zur Feuer-Betriebs­unter­brechungs­versicherung

Alle gewerblichen Unternehmen und Industrie­unter­nehmen sollten sich vor Verlusten, die durch eine Betriebs­unter­brechung infolge eines Brandes entstehen, schützen. Wenn in Ihrem Betrieb ein feuer­bedingter Sach­schaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebs­unter­brechung führt, ersetzen wir Ihnen den dadurch entstehenden Unter­brechungs­schaden.

Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Wir erstatten Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatz­unab­hängigen Betriebs­kosten für die Dauer des verein­barten Haftungs­zeitraumes. Wir erstatten Ihnen auch die häufig anfallenden Schaden­minderungs­kosten, z. B. für die Einrichtung eines Notbe­triebes.

Bei der Feuer-BU sind Betriebs­unter­brechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen Ihres Betriebs durch Feuer abgedeckt, d. h. Zerstörung oder Beschädi­gung sowie Abhanden­kommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

Nicht versichert bei der Feuer-BU sind Unter­brechungs­schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässig­keit des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin. Ferner sind u. a. nicht versichert: Unter­brechungs­schäden aufgrund von Sach­schäden an Bargeld und Datenträgern sowie aufgrund von Verlängerung der Betriebs­unter­brechung durch außerge­wöhnliche Ereignisse oder aus Mangel an Kapital zur Beseitigung des Sach­schadens.

Grobes Ermittlungsschema der Versicherungs­summe bei einer Haftzeit von zwölf Monaten: Netto Umsatz­erlöse des letzten Geschäfts­jahres abzüglich des Material­einsatzes sowie umsatz­abhängige Aufwen­dungen. Bei Bedarf kann eine Klausel vereinbart werden, durch die zusätzlich über die ermittelte Versicherungs­summe hinaus eine Nach­haftung von bis zu 30 Prozent erfolgt.

Im Schadensfall erstatten wir Ihnen den durch die Betriebs­unter­brechung nicht erwirt­schafteten Betriebs­gewinn für die Dauer des vereinbarten Haftungs­zeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten. Zusätzlich übernehmen wir die sogenannten Schaden­minderungs­kosten, zum Beispiel für die Errichtung eines Notbetriebes.

Eine Verlängerung der Haftzeit ist möglich, ebenso wie die Mitver­sicherung von Zulieferer- und Abnehmer-Rückwirkungs­schäden.

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