Ihr Haftungsrisiko in guten Händen

Vermögensschaden­haftpflicht

  • Auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittene Lösungen
  • Schutz vor existenzbedrohenden Kosten bei einem Vermögensschaden
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaft­pflicht­versicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzipiert, da unter­schiedliche Branchen unter­schied­liche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend be­ratenden Tätigkeiten, wie beispiels­weise Unternehmens­berater*innen, Immobilien­makler*innen, Rechts­anwälten und Rechts­anwältinnen sowie Steuer­berater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden erleidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebs­angehörigen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, kurz auch Vermögens­haftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert beispielsweise die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung Steuerberater vor existenz­gefährdenden Haftpflicht­schäden ab. Der Abschluss einer Vermögens­schadenhaftpflicht ist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe verpflichtend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundes­rechts­anwaltsordnung) festgehalten. Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Vermögens­schadenhaftpflicht Sie schützen kann.

Vermögensschadenhaftungsversicherung Schadenbeispiele:

Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einen Laptop.

Unternehmensberater*innen

Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitions­möglichkeit unbe­rücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin.

Drei Personen einer Steuerberatungskanzlei sitzen an einem Tisch.

Steuerberater*innen

In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuer­sachen. Durch die Nicht­ausnutzung von möglichen Steuervergünstigungen erleidet Ihre Klientin einen wirt­schaft­lichen Schaden.

Vermögensschadenhaftpflicht Kosten

Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unter­nehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.

Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wer braucht eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensversicherung ist für alle Branchen empfehlenswert und zum Teil auch Pflicht, die auf irgendeine Art Vermögensinteressen Dritter wahr­nehmen. Bei folgenden Berufen werden Vermögensschäden versichert:

  • Anwaltsnotare & Anwaltsnotarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grundstücksverwalter*innen
  • Immobilienmakler & Immobilienmaklerinnen
  • Inkassodienstleister & Inkassodienstleisterinnen
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuerberater & Steuerberaterinnen
  • Unternehmensberater & Unternehmensberaterinnen
  • vereidigte Buchprüfer & Buchprüferinnen und Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfer*innen

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen:

Eine Frau in einem weißen Blazer und ein Mann in einem grauen Anzug stehen nebeneinander und schauen nach vorne.

Unternehmensberatung

Bei der Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin wegen schuldhafter, versehentlicher Fehler bei einer rechtlich zulässigen, freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmens­berater*in versichert, soweit es sich um eine betriebs­wirtschaftliche Beratung handelt, wie zum Beispiel die

  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse
  • Beratung zur Organisation und Rationalisierung von Betrieben zur Optimierung des Produktions­ablaufs, der Lagerhaltung, des Material­flusses, der Logistik
  • Beratung bei Unter­nehmens­gründung oder Unternehmensumwandlung
  • Beratung im Personal­management
  • Interim Management

Versichert sind durch die Vermögensschaden­haftpflicht Unternehmensberater und Unternehmens­beraterinnen bei Vermögensschäden, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Standort­analyse, unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirtschaftliche Organisation/ Arbeitsabläufe) oder eine fehlerhaft berechnete Kosten-Nutzen-Analyse. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Gruppe junger Menschen packen ehrenamtlich Sachen zum Spenden zusammen.

Vereine & Verbände

Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vereine und Verbände ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und der Organe versichert. Im Fokus stehen eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind.

Versichert sind Vermögens­schäden aus der satzungsgemäßen Tätigkeit. So schützt die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung beispielsweise den Vereinsvorstand bei Fehl­entscheidungen.

Bei den so entstandenen Schäden handelt es sich, weder um Personen oder Sachschäden, noch lassen sie sich aus solchen Schäden herleiten. Gegenstand sind die Dritt- und Eigenschaden­deckung sowie die Innen­ansprüche gegenüber Organen.

Für wen sonst ist die Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll?

Der Sammelbegriff Insolvenzrisiken umfasst die Risiken von Insolvenz­verwaltern bzw. -verwalterinnen und Sachwaltern bzw. Sachwalterinnen, des Gläubigerausschusses sowie der Treuhänder*innen nach InsO. Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Steuerberater*innen bzw. Steuer­bevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer*innen und Wirtschafts­prüfer*innen, die diese Tätigkeit ausüben, genießen regelmäßig Versicherungsschutz über ihre Berufshaftpflichtversicherung. Ggf. wird jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes benötigt, so dass bei der Übernahme des Mandates die Kontaktaufnahme zu unseren Berater*innen zu empfehlen ist.

Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch die falsche Bewertung von Massegegenständen bei Veräußerungen, die irrtümliche Anerkennung von Rangvorrechten, Verletzung der Rechte von Ab- und Aussonderungsberechtigten, Nichtbeachtung von Anfechtungs­möglichkeiten, Übersehen von Abtretungen und Pfändungen, Nichtaufnahme von Forderungen in das Schluss­verzeichnis oder unterlassenen Widerspruch gegen unbe­gründete Forder­ungen. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen- noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Versicherungsschutz wird in der Regel für das einzelne Verfahren über eine Objektversicherung gewährt.

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführung und Aufsicht, insbesondere GmbH-Geschäftsführer*innen, Vorstände/ Vorständinnen von Aktien­gesellschaften, Aufsichtsräte, Aufsichtsrätinnen, Verwaltungs­beiräte, Verwaltungsbeirätinnen und Vorstände/ Vorständinnen Geschäftsführer*innen von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer D&O-Versicherung absichern. Denn diese bewahrt als eine Art Vermögens­haftpflicht­versicherung Geschäftsführer und Co. davor persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften.

Wir gewähren Versicherungs­schutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer D&O-Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.

Unter dem Sammelbegriff "Nachlass- und Betreuungsrisiken" werden die Risiken von folgenden Berufen versichert: Testaments­vollstrecker*innen, Nachlass­pfleger*innen, Nachlass­verwalter*innen und Betreuer*innen. Rechts­anwälte, Rechts­anwältinnen, Notare, Notarinnen, Steuer­berater*innen, vereidigte Buch­prüfer*innen und Wirtschafts­prüfer*innen sind für Tätigkeiten auf diesem Gebiet in der Regel über ihre Berufs­haftpflicht­versicherung versichert. Bildet dieser Bereich allerdings den Schwerpunkt ihrer Berufs­ausübung, dann ist für Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen und Steuerberater*innen eine gesonderte Absicherung des Risikos erforderlich.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch das Unterlassen erforderlicher Verwaltungs­maßnahmen (wie Einsprüche gegen Steuer­bescheide oder Anträge auf Steuer­ermäßigung), unzureichende Sicherung des Nach­lasses, Versehen bei der Ermittlung von Erben, Verjähren­lassen von Nachlass­forderungen, Aufnahme eines unvollständigen Nachlass­verzeichnisses oder falsche Prozess­führung. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für Notare und Notarinnen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Notar*in versichert.

Versichert sind Vermögens­schäden, zum Beispiel durch Fehler bei der Einsicht­nahme in das Grundbuch, Verletzung von Belehrungs­pflichten, missverständliche Vertrags­gestaltung, fehlerhafte Anträge an das Grund­buchamt. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Wir versichern die freiberufliche gutachterliche Beurteilung be­stehender Verhältnisse einschließlich der Tätigkeit als Gerichts- und Schiedsgutachter*in. Voraussetzung ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin.

Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch Bewertungs-, Schätzungs- und Rechenfehler, unrichtige Messungen, Überlassen des Gutachtens an Nicht­berechtigte, unsachgemäße Probenentnahme, Verwechslung von Proben oder das Heranziehen un­passender Vergleichs­maßstäbe. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Bei der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Wirtschafts­prüfer*in oder vereidigter Buchprüfer*in gemäß § 2, § 43a Abs. 4 Ziff. 6, § 129 WPO nach der Wirtschaftsprüferordnung versichert.

Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch Prüfungsfehler, Versäumung einer Rechtsmittelfrist, Systemfehler in der Buchhaltung, falsche Steuerberechnung oder Nichtausnutzen von Steuerver­günstigungen sowie die falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

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Sie möchten sich mit unserer Vermögens­schaden­haftpflicht zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Fragen und Antworten zur Vermögensschadenhaftpflicht

Eine pauschale Antwort darauf kann nicht gegeben werden. Die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung umfasst, je nach Berufsgruppe unterschiedliche Absicherungen. Beratungs-, Planungs- oder Programmier­fehler zählen neben Projekt­verzögerungen und Rechts­verletzungen wohl zu den größten Risiken. Auch wenn dies stets Gewerbe­abhängig bleibt, ergeben sich daraus oftmals folgende Vermögens­schäden:

  • Gewinnausfälle aufgrund falscher Beratung
  • Schäden durch Leistungs­verzögerung oder vermeidbaren Mehraufwand
  • Einbußen wegen Urheberrechts- oder Patentverletzungen
  • Verluste wegen Nicht- oder unzureichender Erfüllung (Erfüllungsfolgeschäden)
  • Schäden durch Datenschutz­verstöße oder Verletzung der Geheim­haltungspflicht
  • Gewinneinbußen wegen Wettbewerbsschädigungen

Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden schützt Berufsgruppen in beratenden Tätigkeiten vor Schäden, die zum Beispiel durch falsche Auskünfte oder Beratung im Vermögen anderer entstehen.

Bei Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Die Kosten für eine Vermögens­schaden Haftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden.

Als Vermögensschäden gelten Schäden, durch die jemand einen finanziellen Nachteil erleidet.

Sie haben einen Mandanten fehlerhaft beraten oder einer Ihrer Mitarbeiter hat eine Frist versäumt. Dies führt bei Ihrem Mandanten zu Umsatzeinbußen. Die Gothaer GewerbeProtect Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung prüft die Ansprüche gegen Sie und übernimmt berechtigte Schadensersatz­forderungen. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt sie diese ab und trägt die Kosten für Ihre Verteidigung.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist vereinfacht ausgedrückt ein Teilbereich der Betriebshaftpflicht bzw. eine spezielle Form der Betriebshaftpflicht für vornehmlich beratende Berufsgruppe wie beispielsweise Unternehmens­berater, Immobilienmakler sowie rechts- und wirtschafts­beratende Berufe.

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