Vermögensschaden­haftpflicht

  • Auf Ihre Berufsgruppe zugeschnittene Lösungen
  • Schutz vor existenzbedrohenden Kosten bei einem Vermögensschaden
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Übernahme der Gerichtskosten

Was ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaft­pflicht­versicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzi­piert, da unter­schiedliche Branchen unter­schied­liche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend be­ratenden Tätig­keiten, wie beispiels­weise Un­ter­nehmens­berater*innen, Immobilien­makler*innen, Rechts­anwälten und Rechts­anwältinnen sowie Steuer­berater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden er­leidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebs­an­ge­höri­gen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, kurz auch Ver­mö­gens­haftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert bei­spiels­weise die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung Steuer­berater vor existenz­ge­fähr­den­den Haftpflicht­schäden ab. Der Abschluss einer Vermö­gens­schadenhaftpflicht ist für rechts- und wirt­schafts­be­ra­tende Berufe ver­pflich­tend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundes­rechts­an­walts­ordnung) festgehalten. Die fol­gen­den Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Ver­mögens­schadenhaftpflicht Sie schützen kann.

Vermögensschadenhaftungsversicherung Schadenbeispiele:

Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einen Laptop.

Unternehmens­berater*innen

Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitions­möglichkeit unbe­rücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin.

Drei Personen einer Steuerberatungskanzlei sitzen an einem Tisch.

Steuerberater*innen

In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuer­sachen. Durch die Nicht­aus­nutzung von mög­li­chen Steuer­ver­güns­ti­gungen er­lei­det Ihre Klientin einen wirt­schaft­lichen Schaden.

Vermögensschaden­haft­pflicht Kosten

Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unter­nehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.

Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wer braucht eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Eine Vermögensversicherung ist für alle Branchen empfehlenswert und zum Teil auch Pflicht, die auf irgendeine Art Vermögensinteressen Dritter wahr­nehmen. Bei folgenden Berufen werden Vermögensschäden versichert:

  • Anwaltsnotare & Anwaltsnotarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grundstücksverwalter*innen
  • Immobilienmakler & Immobilienmaklerinnen
  • Inkassodienstleister & Inkassodienstleisterinnen
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuerberater & Steuerberaterinnen
  • Unternehmensberater & Unternehmensberaterinnen
  • vereidigte Buchprüfer & Buchprüferinnen und Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfer*innen

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen:

Eine Frau in einem weißen Blazer und ein Mann in einem grauen Anzug stehen nebeneinander und schauen nach vorne.

Unternehmensberatung

Bei der Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungs­neh­merin wegen schuld­hafter, ver­seh­ent­licher Fehler bei einer rechtlich zu­läs­sigen, frei­be­ruf­lichen Tätig­keit als Unternehmens­berater*in versichert, soweit es sich um eine betriebs­wirt­schaftliche Beratung handelt, wie zum Beispiel die

  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse
  • Beratung zur Organisation und Rationalisierung von Betrieben zur Optimierung des Produktions­ablaufs, der Lagerhaltung, des Material­flusses, der Logistik
  • Beratung bei Unter­neh­mens­gründung oder Unternehmens­umwandlung
  • Beratung im Personal­management
  • Interim Management

Versichert sind durch die Vermögensschaden­haftpflicht Unternehmensberater und Unternehmens­beraterinnen bei Vermögensschäden, zum Beispiel durch eine fehler­hafte Standort­analyse, unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirt­schaft­liche Orga­ni­sation/Arbeits­abläufe) oder eine fehlerhaft be­rech­ne­te Kosten-Nutzen-Ana­lyse. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Per­so­nen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Eine Gruppe junger Menschen packen ehrenamtlich Sachen zum Spenden zusammen.

Vereine & Verbände

Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vereine und Verbände ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und der Organe versichert. Im Fokus stehen eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäfts­betrieb ausgerichtet sind.

Versichert sind Vermögens­schäden aus der satzungs­ge­mäßen Tätigkeit. So schützt die Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung beispielsweise den Vereinsvorstand bei Fehl­ent­scheidungen.

Bei den so entstandenen Schäden handelt es sich weder um Personen oder Sachschäden noch lassen sie sich aus solchen Schäden herleiten. Gegenstand sind die Dritt- und Eigenschaden­deckung sowie die Innen­ansprüche gegenüber Organen.

Für wen sonst ist die Vermögensschaden­haftpflicht sinnvoll?

Insolvenzrisiken

Manager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Nachlass- und Betreuungsrisiken

Notare und Notarinnen

Öffentlich bestellte und vereidigte Gut­achter*innen/Sach­verständige

Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buch­prüfer*innen

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Häufige Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht: Was ist versichert?

Was deckt eine Vermögensschaden Haftpflicht ab?

Was sind Vermögensschäden?

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Was fällt unter Vermögensschaden?

Was ist ein Vermögensschaden Beispiel?

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens­schaden­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht?

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