Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört zu den Betriebshaftpflichtversicherungen und ist für spezielle Berufsgruppen konzipiert, da unterschiedliche Branchen unterschiedliche Risiken tragen. Bei Berufsgruppen mit vorwiegend beratenden Tätigkeiten, wie beispielsweise Unternehmensberater*innen, Immobilienmakler*innen, Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie Steuerberater*innen, kann es etwa durch eine Falschauskunft passieren, dass das Vermögen der Kund*innen einen Schaden erleidet. In diesem Fall sind Sie selbst oder Ihre Betriebsangehörigen für diese Art von Vermögensschaden haftbar.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, kurz auch Vermögenshaftpflichtversicherung oder Vermögensversicherung genannt, schützt vor diesem Haftungsrisiko. So sichert beispielsweise die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Steuerberater vor existenzgefährdenden Haftpflichtschäden ab. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht ist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe verpflichtend, diese Verpflichtung ist in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) festgehalten. Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck, wie die Vermögensschadenhaftpflicht Sie schützen kann.
Ein Mitarbeiter Ihrer Kanzlei hat in einem Fall eine wichtige Frist versäumt. Dies führt bei Ihren Mandant*innen nicht nur zu Unmut, sondern auch zu Umsatzeinbußen, für die Sie verantwortlich gemacht werden.
Fördermöglichkeiten bleiben wegen einer Nachlässigkeit Ihres Mitarbeiters bei der Planung einer Investitionsmöglichkeit unberücksichtigt. Es entsteht ein finanzieller Nachteil für Ihre Kundin.
In Ihrem Steuerbüro kommt es zu einer fehlerhaften Auskunft in Steuersachen. Durch die Nichtausnutzung von möglichen Steuervergünstigungen erleidet Ihre Klientin einen wirtschaftlichen Schaden.
Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.
Eine Vermögensversicherung ist für alle Branchen empfehlenswert und zum Teil auch Pflicht, die auf irgendeine Art Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen. Bei folgenden Berufen werden Vermögensschäden versichert:
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. als Rechtsanwältin versichert. Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch falsche oder nicht umfassende Rechtsauskunft, Fehler in der Prozessführung, Beschreiten des falschen Rechtsweges oder das Versäumen von Notfristen.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin aus seiner/ihrer Tätigkeit als Steuerberater*in oder Steuerberatungsgesellschaft versichert. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten nach §§ 33, 57 StBerG dem Steuerberatungsgesetz sowie die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen. Versichert sind Vermögensschäden, zum Beispiel durch die Versäumung einer Rechtsmittelfrist, Systemfehler in der Buchführung, die verspätete Einreichung einer Steuererklärung, falsche Steuerberechnung oder das Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen, eine falsche Auskunft oder Beratung in Steuersachen.
Es handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Bei der Berufshaftpflicht für Unternehmensberater*innen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin wegen schuldhafter, versehentlicher Fehler bei einer rechtlich zulässigen, freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmensberater*in versichert, soweit es sich um eine betriebswirtschaftliche Beratung handelt, wie zum Beispiel die
Versichert sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen bei Vermögensschäden, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Standortanalyse, unnötige Kosten wegen falscher Beratung (unwirtschaftliche Organisation/ Arbeitsabläufe) oder eine fehlerhaft berechnete Kosten-Nutzen-Analyse. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Die Gothaer bietet Versicherungsschutz für Berufsgruppen, die im Immobiliensektor tätig sind. Beispielsweise sichert die Vermögensschadenhaftpflicht Immobilienmakler*innen vor existenzgefährdenden Haftpflichtschäden ab sowie auch (Wohn-)Immobilienverwalter*innen, Gebäudemanager*innen sowie Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter*innen. Die Tätigkeiten können auch im Baukastenprinzip gemeinsam abgesichert werden.
Versichert sind Vermögensschäden aus der jeweiligen beruflichen Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine und Verbände ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und der Organe versichert. Im Fokus stehen eingetragene Vereine und Verbände, die nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sind.
Versichert sind Vermögensschäden aus der satzungsgemäßen Tätigkeit. So schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beispielsweise den Vereinsvorstand bei Fehlentscheidungen.
Bei den so entstandenen Schäden handelt es sich, weder um Personen oder Sachschäden, noch lassen sie sich aus solchen Schäden herleiten. Gegenstand sind die Dritt- und Eigenschadendeckung sowie die Innenansprüche gegenüber Organen.
Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieblichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangelhafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
Sichern Sie Ihr Geschäfts- und Betriebsgebäude mit allen Bestandteilen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarschäden ab.