Krankenhaus-Zusatzversicherung für Kinder

MediClinic S für Kids

Ermöglichen Sie Ihrem Kind bei Kranken­haus­aufent­halten verbesserte Gesund­heits­leistungen:

  • Versorgung als Privatpatient*in mit Komfortleistungen
  • Inklusive Rooming-in für ein Elternteil

Wofür steht der Gothaer MediClinic S für Kids?

Für die beste Behandlung im Krankenhaus

Kinder wollen die Welt entdecken und dabei ist kein Abenteuer zu gewagt. Und kleine Entdecker*innen gehen auch mal Risiken ein, ohne die Folgen im Blick zu haben. Darum sind Ihre Liebsten mit Gothaer MediClinic S bestens abgesichert, wenn doch mal etwas passiert und ein Kranken­haus­aufent­halt nötig ist.

Mit erstklassiger Behandlung als Privatpatient*in und einem komfortablen Krankenzimmer, inklusive Rooming-in eines Elternteils bei Kranken­haus­aufenthalt, werden Unterkunfts- und Verpflegungs­kosten ohne zeitliche Begrenzung über­nommen.

Auszug aus den Leistungen der Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder:

  • Erstklassige Versorgung als Privatpatient*in
  • Freie Wahl des Krankenhauses, auch Spezialkliniken
  • Chefarztbehandlung und freie Arztwahl
  • Ein- oder Zweibettzimmer - je nach Tarifwunsch
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Inklusive Rooming-in eines Elternteils bei Krankenhausaufenthalt
  • Ambulante Operationen inkl. Vor- und Nachbehandlung
  • Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung

Weitere Informationen zur Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

Leistungsbeispiel

Eltern sind die beste Medizin

Emily S. (8 Jahre) hat sich auf dem Spiel­platz eine Platz­wunde am Kopf zugezogen. Die Wunde muss genäht werden. Um eine Gehirner­schütterung auszu­schließen, soll sie über Nacht im Kranken­haus beobachtet werden. Damit sie sich in der fremden Umgebung nicht alleinge­lassen fühlt, darf Papa dank Rooming-in mit ihr im Kranken­haus­zimmer übernachten.

Optional: Zahnzusatzversiche­rung für Kinder

Fragen & Antworten zur Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

Mit der ausgezeichneten Gothaer Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder wird Ihr Kind zum/zur Privat­patient*in im Kranken­haus. Das bedeutet unter anderem: Behand­lung durch den Chefarzt/ die Chef­ärztin; Unterbrin­gung im Ein- oder Zweibett­zimmer (je nach Tarif­auswahl); Begleitung von Kindern bis zwölf Jahre durch ein Elternteil und Über­nahme der gesetz­lichen Zuzahlung bis zu 280 Euro.

Damit sich Ihr Kind in der fremden Umgebung eines Krankenhauses nicht alleingelassen oder ängstlich fühlt, wird ein Elternteil mit im Kranken­hauszimmer unterge­bracht und kann dort auch über­nachten. Diese Option ist bei der der Gothaer Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren für eine unbe­grenzte Anzahl an Tagen einge­schlossen.

Ob Kinder oder Erwachsene, eine erstklassige Behandlung und ein komfortables Kranken­zimmer können die Genesung fördern und die Zeit im Kranken­haus verkürzen. Mit der gesetzlichen Kranken­versicherung ist lediglich die Regel­versorgung abgedeckt. Das bedeutet meistens eine Behandlung durch den dienst­habenden Arzt/die dienst­habende Ärztin im nächst­gelegenen Krankenhaus und eine Unter­bringung im Mehrbett­zimmer.

Bei Abschluss der Gothaer Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder genießt Ihr Kind eine Versorgung als Privat­patient*in - mit freier Wahl des Kranken­hauses, Behandlung durch den Chefarzt/die Chefärztin und Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif). Außerdem ist bei Kindern bis zwölf Jahre das Rooming-in eines Elternteils bei einem Kranken­haus­aufenthalt einge­schlossen. So können Sie Ihrem Kind noch besser zur Seite stehen.

Die Krankenhauszusatzversicherung der Gothaer ist für Kinder im Zweibettzimmer-Tarif bereits ab einem Preis von 8,11 € verfügbar.

Für die Gothaer Krankenhaus­zusatz­versicherung für Kinder ist eine Gesund­heits­prüfung notwendig. In dieser wird der aktuelle Gesundheits­zustand des Kindes festgestellt. Daher lohnt es sich, die Krankenhaus­zusatz­versicherung so früh wie möglich für Ihr Kind abzu­schließen. So vermeiden Sie eine Ablehnung durch zum Beispiel später auftretende Krank­heiten oder Unfälle.

In der Gothaer Krankenhaus­zusatz­versicherung gibt es keine Wartezeit. Ihr Kind kann alle Leistungen direkt ab Versicherungs­beginn in Anspruch nehmen.

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