Eine Mutter ist mit ihrem kranken Kind gemeinsam im Krankenhaus.

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Rooming-in – ein gemein­sames Kranken­haus­zimmer

Ein komplizierter Armbruch oder Blind­darm­ent­zündung können einen längeren Kranken­haus­auf­ent­halt be­deuten. Vor allem bei den eigenen Kindern macht man sich dann viele Ge­danken, wie lange es alleine im Kranken­haus bleiben muss. Doch die Sorgen sind un­be­gründet, denn das Konzept "Rooming-in" erlaubt, dass eine Begleit­person gemein­sam mit dem Patienten bzw. der Patientin auf­ge­nommen werden kann. Für Kinder und auch für manche erwachsene Patienten und Patien­tinnen kann eine Begleit­person Sicher­heit und Ge­borgen­heit bedeuten.

In unserem Ratgeber er­fahren Sie, was genau Rooming-in bedeutet, wann Rooming-in em­pfohlen wird und wie hoch die Kosten für Rooming-in sind. Außer­dem erklären wir Ihnen, wann die gesetz­liche Kranken­kasse die Kosten über­nimmt, ab wann Sie für die Kosten selbst auf­kommen müssten und warum eine Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung sinn­voll sein kann.

Was ist Rooming-in?

Rooming-in bezeichnet die Möglich­keit, dass eine Begleit­person eines Patienten oder einer Patientin mit im Kranken­haus auf­ge­nommen wird. Ent­weder über­nachtet sie mit der zu be­han­deln­den Person im gleichen Zimmer oder sie wird in einem Zimmer in der Nähe unter­gebracht.

In der Regel ist das Rooming-in bei Kindern üblich. Das be­deutet, dass bei kranken Kindern, welche für einen längeren Zeit­raum im Kranken­haus auf­ge­nommen werden müssen, ein Eltern­teil im Kranken­haus über­nachten darf. Bis zu einem gewissen Alter des Kindes über­nimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung die Kosten für das Rooming-in.

Es handelt sich übrigens auch bei der Unter­bringung nach einer Geburt um Rooming-in, da der Säugling als Patient bzw. Patientin gilt. In diesem Falle zahlt eben­falls die gesetzliche Kranken­ver­sicherung die Kosten. Falls beide Eltern­teile im Kranken­haus unter­ge­bracht werden möchten, könnten aller­dings in manchen Fällen Kosten ent­stehen, die Sie selber tragen müssen.

Rooming-in ist natürlich auch für er­wachsene Patienten und Patientinnen möglich, zum Beispiel, wenn es sich bei der zu be­handelnden Person um einen Demenz­patienten bzw. eine Demenz­patientin handelt. Bei der Kosten­über­nahme durch die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung gibt es hier keine ein­heit­lichen Regelungen.

Rooming-in Kosten

Die Kosten von Rooming-in werden unter be­stimmten Um­ständen von der ge­setzlichen Kranken­kasse über­nommen. Dies trifft in der Regel bei folgenden Fällen zu:

  • Krankenhausaufenthalt von Kindern bis zum neunten Lebensjahr
  • Rooming-in nach der Geburt (für Mutter und Kind, ggf. mit Partner oder zweitem Elternteil)
  • Rooming-in für erwachsene Per­sonen, wenn eine medizi­nische, thera­peu­tische oder psycho­lo­gische Not­wen­dig­keit vorliegt

Die Kostenüber­nahme sollten Sie aller­dings in jedem Falle mit Ihrer gesetz­lichen Kranken­kasse be­sprechen, denn es gibt keine allge­mein­gültige Regelung dazu. Eine Kranken­haus­zusatz­versiche­rung bein­haltet im Ver­siche­rungs­schutz oft die Leistung "Rooming-in" und kann Ihnen in Situa­tionen finan­zielle Unter­stützung bieten, in denen die gesetz­liche Kranken­kasse gege­be­nen­falls nicht mehr greift.

Rooming-in bei Kindern – das Wichtigste auf einen Blick

Die gesetzliche Kranken­kasse über­nimmt in den meisten Fällen nur bis zum neunten oder zehnten Lebens­jahr die Kosten für die Unter­bringung eines Eltern­teils, wenn das Kind auf­grund eines Un­falls oder einer Opera­tion länger im Kranken­haus bleiben muss. Für junge Kinder kann es sehr be­ängstigend sein und eine psychische Be­lastung be­deuten, wenn sie für mehrere Tage alleine im Kranken­haus über­nachten müssen. Daher wird von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. Rooming-in bei Kindern unter neun Jahren empfohlen.

Mit einer Kranken­haus­zusatz­ver­siche­rung besteht auch die Mög­lich­keit der Kosten­über­nahme für Rooming-in, wenn Ihr Kind das Alter von neun Jahren über­schritten hat. Erstattet werden in der Regel zu­sätz­liche Unter­kunfts- und Ver­pflegungs­kosten für eine erwachsene Begleit­person. Bei der Gothaer Krankenhauszusatzversicherung zum Beispiel ist Rooming-in bis zum zwölften Lebens­jahr des Kindes mit­versichert.

Rooming-in nach der Geburt

Beim Rooming-in nach der Geburt gibt es ver­schie­dene Mög­lich­keiten: partielles oder voll­stän­diges Rooming-in.

Beim partiellen Rooming-in wird der Säug­ling sowohl im Zimmer mit der Mutter als auch auf der Säug­lings­station ver­sorgt. Beim voll­stän­digen Rooming-in bzw. auch 24 Stunden Rooming-in ist der Säug­ling rund um die Uhr bei der Mutter unter­ge­bracht. Selbst­ver­ständ­lich können Sie sich aber auch dann an Kranken­schwestern oder Kranken­pfleger wenden und um Betreuung bitten, falls Sie mal Ruhe brauchen.

Je nach Kranken­haus und Kapa­zi­täten können neben der Mutter und dem Säug­ling auch der Partner, die Partnerin oder der Vater im gleichen Zimmer auf­ge­nom­men werden.

Eine Mutter liegt mit ihrem Neugeborenen im Krankenhaus.

Rooming-in im Krankenhaus für Erwachsene

Das klassische Rooming-in ist tat­säch­lich für Neu­ge­borene und Kin­der ge­dacht. Doch in beson­deren Situa­tionen ist Rooming-in auch bei Er­wachse­nen sinn­voll und vor allem auch rat­sam. Bei Demenz­patienten bzw. Demenz­patientinnen kommt es häufiger vor, dass eine Begleit­person mit im Kranken­haus unter­ge­bracht wird.

Dies er­leichtert zum einen die Arbeit des Kranken­haus­personals und zum anderen stärkt es das Wohl­befin­den des Patienten bzw. der Patientin. Die Um­gebung im Kranken­haus und die fremden Menschen können nämlich wie bei kleinen Kin­dern be­un­ruhi­gend und be­ängsti­gend wirken.

Fazit

Rooming-in hat seine Vor­teile. Bei jüngeren Kindern zum Beispiel wird von Experten und Exper­tinnen empfohlen, dass ein Eltern­teil oder Erzie­hungs­be­rechtig­ter bei einem längeren Kranken­haus­auf­ent­halt mit im Zimmer unter­ge­bracht wird. Auch bei Demenz­patienten und Demenz­patien­tinnen kann eine ver­traute Begleit­person für einen an­ge­nehmen Kranken­haus­auf­enthalt sorgen.

Nach der Geburt ist es sinn­voll, die Bin­dung zwischen dem Neu­gebore­nen und der Mutter durch gemein­same Zeit zu stärken. Doch oftmals bringt eine Ge­burt auch körper­liche Schäden mit sich und die Mutter braucht Ruhe, um sich zu er­holen. In beson­ders schlim­men Fällen ist es also ratsam, dass das Neu­geborene auf einer Säug­lings­station unter­ge­bracht wird und die Mutter flexibel ent­scheiden kann, wann sie fit genug ist, sich rund um die Uhr um ihren kleinen Schatz zu kümmern.

Häufige Fragen & Antworten

Wie viel kostet ein Familien­zimmer im Kranken­haus pro Tag?

Wer bezahlt das Familien­zimmer?

Ist eine Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung sinnvoll?

Wie sind die Wartezeiten bei einer Kranken­haus­zusatz­versicherung?

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