Das Gothaer Hinweisgeberstelle

Bild: whistleblower - das Gothaer Hinweisgebersystem

Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen

Gesetzeskonformes und integres Ver­halten ist eines der Ziele des Compliance-Management-Systems und hat für die Gothaer höchste Priorität. Durch den Aufbau der Compliance-Organi­sa­tion möchte die Gothaer poten­zielle Risiken und Com­pliance-Verstöße frühzeitig erkennen und diesen ent­gegen­wirken. Wer konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechts­verlet­zungen oder Regel­verstöße bei der Gothaer hat, kann für deren Mel­dung das externe Hinweis­geber­system für die Gothaer nutzen:

Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek

Magnusstr. 13, 50672 Köln

Montag bis Freitag 9:00 – 19:00 Uhr

Telefon: 00800 40020040 (kostenfrei)

E-Mail: go-compliance-hotline@heuking.de

Nicht für Beschwerden

Das Hinweisgebersystem der Gothaer ist für die Meldung von Rechts­verletzungen und/oder Regel­verstößen, selbst­ver­ständ­lich auch solcher das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) betref­fend, ange­legt.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Es ist hingegen nicht für Beschwerden im Zusammen­hang mit Dienst­leistungen im Zusammen­hang mit konkreten Versiche­rungs­verträgen und/oder diesbe­züg­lichen Vermittler­tätig­keiten gedacht. Wer im Hinblick auf seinen Versiche­rungs­vertrag oder eine Dienst­leistung des Gothaer Konzerns unzu­frieden ist, kann sich an die Ansprech­partner*innen, welche sich aus den jewei­ligen Versiche­rungs­unter­lagen ergeben, an seine persön­lichen Bera­ter*innen oder in beson­deren Fällen an das Beschwerdemanagement der Gothaer wenden.

Das Hinweisgebersystem des Gothaer Konzerns

  • Die interne Meldestelle des Gothaer Konzerns ist bei der Konzerncompliance-Funktion eingerichtet
  • Der Eingangskanal für Meldungen von Rechtsverstößen ist über die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei organisiert
  • Ist sowohl von Mitarbeitern des Gothaer Konzerns als auch von Externen wie Kunden, Dienstleistern oder Lieferanten der Gothaer nutzbar

Hinweise

  • Werden unabhängig, vertraulich und fair bearbeitet
  • Können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden

Bei anonymen Hinweisen sollten möglichst viele Details und - sofern vorhanden - auch Unterlagen, die den Verdacht stützen, ergänzt werden. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann ein Hinweis letztlich etwas bewirken.