Bauversicherung
Bei Modernisierungen und Umbaumaßnahmen der eigenen Immobilie entstehen Risiken, die Ihnen als Eigentümer bekannt sein sollten – und gegen die Sie sich versichern können.
Wir erklären im großen Versicherungscheck, worauf Sie in Sachen Versicherungsschutz achten sollten, wenn Sie Ihr Traumhaus noch traumhafter gestalten.
Inhaltsverzeichnis
Bei Umbaumaßnahmen den Versicherungsschutz im Blick haben
Versicherungsschutz und Modernisierung – darauf sollten Sie achten
Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Photovoltaik absichern
Wohngebäudeversicherung - Anpassung notwendig
Unterversicherung durch Umbau und Renovierung
Hausratversicherung: Erhöhte Gefahr aufgrund der Modernisierung?
Sicherheitsvorschriften der VGV
Fazit
Kennen Sie das? Eine Immobilie wird eigentlich nie richtig fertig. Der Umbau des eigenen Hauses kostet meist nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und bringt zusätzliche Unwägbarkeiten mit sich. Es können Fehler passieren und im schlimmsten Fall sogar Unfälle. Dagegen sollten Sie sich absichern, denn nur so können Sie Ihre ganze Energie in Ihr Projekt stecken.
Grundsätzlich ist zu bedenken: Durch eine Modernisierung können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Wir zeigen, wo die größten Gefahren lauern – und welche Risiken Sie auf dem Schirm haben sollten, wenn Sie Ihr Eigenheim aufhübschen.
Das Wichtigste in Sachen Haftpflicht vorweg: Sie als Immobilienbesitzer*in haften generell für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihrem Grundstück oder der Immobilie ausgehen. Kosten, die im Rahmen von Personenschäden und zum Beispiel eine dauerhaft notwendige medizinische Behandlung entstehen, können schnell siebenstellige Summen umfassen. Sich gegen dieses existenzielle Risiko abzusichern, hat also höchste Priorität in Sachen Versicherungsschutz. Zum Glück ist der Schutz fürs selbstbewohnte Eigenheim bereits in der ‚normalen‘ Privathaftpflichtversicherung enthalten – was auch für Umbaumaßnahmen gilt.
Wird die Immobilie allerdings nicht selbst bewohnt, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Wer sein Einfamilienhaus nicht selbst bewohnt und stattdessen vermietet oder wer ein Mehrfamilienhaus gebaut hat, benötigt eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Oberste Pflicht bei der Renovierung des Eigenheims ist aus Haftungsgründen immer die ausreichende Sicherung der Baustelle. Gut organisierte Handwerkerbetriebe werden in ihren Gewerken in der Regel für genügend Sicherheit sorgen, um der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Allerdings kann auch hier Kontrolle durch den Grundstückseigentümer nicht schaden. Ohnehin ist es sinnvoll, sich auch bei größeren Modernisierungsvorhaben fachlichen Rat und Unterstützung durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle an die Seite zu holen.
Tipp: Bevor Sie mit den Arbeiten loslegen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung unbedingt in Erfahrung bringen, wo das Versicherungslimit liegt. Bei hohen Bausummen sorgt die Bauherren-Haftpflichtversicherung für den nötigen Versicherungsschutz.
Eine Besonderheit stellen Photovoltaik-Anlagen dar: Eine nachträglich montierte Anlage ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung mitversichert. Der Grund: Eine solche Anlage kann den Wert des Gebäudes beträchtlich erhöhen. Gegen einen Aufpreis kann aber auch eine Photovoltaik-Anlage grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anlage auch gegen Haftpflichtrisiken oder sogar Ertragsausfälle abzusichern – beispielsweise, wenn Strom ins örtliche Versorgernetz eingespeist wird.
Wenn durch Renovierungen oder Modernisierungen das Risiko steigt oder sich der Immobilien-Wert erhöht, sollte die Wohngebäudeversicherung informiert und je nach Art des Umbaus angepasst werden. Ansonsten könnte es im Schadensfall böse Überraschungen geben.
Grundsätzlich gilt: Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden direkt am Gebäude auf, etwa als Folge von Brand, Sturm oder Rohrbruch. Größere Handwerksarbeiten können diese Gefahren vergrößern, diese sogenannten Gefahrerhöhungen muss der Versicherungskunde melden.
Diese Änderungen stellen zum Beispiel typische, dem Versicherer mitzuteilende Gefahrerhöhungen dar:
Anders ausgedrückt: Als Gefahrerhöhung werten die meisten Gebäudeversicherer alles, was den Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlicher oder das Schadenpotenzial größer macht. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil entzündliche Lacke in der Garage gelagert werden. Das kann dauerhaft sein, weil ein Kaminofen eingebaut wird.
Eine Gefahrerhöhung zu verschweigen, ist übrigens keine gute Option: Im Schadensfall könnte der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigert werden, sofern ein Zusammenhang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestanden hat.
Wenn sich durch eine Baumaßnahme der Wert des Objektes erhöht hat, etwa wegen einer nachträglich eingebauten Fußbodenheizung, wegen eines Wintergartens oder einer Sauna, muss der Versicherungsvertrag angepasst werden. Denn sonst droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Der Wert des Hauses ist dann größer als die Versicherungssumme, im Ernstfall wird in der Folge nur ein Teil des Schadens ersetzt.
Beispiel gefällig? Brennt ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadensfall maximal diesen Betrag von der Versicherung, auch wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Und auch bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Hausbesitzer eine schmerzliche Einbuße erleiden. Denn waren nur zwei Drittel des Hauswertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt, hier also statt 50.000 also nur 33.333 Euro. Zwar haben die meisten Kunden eine "gleitende Neuwertversicherung" vereinbart, die dafür sorgt, dass sich die Versicherungssumme automatisch parallel zum Preisindex erhöht. Damit ist aber nur gewährleistet, dass das Objekt im bisherigen Zustand richtig versichert ist. Eine Werterhöhung wird davon nicht erfasst.
Die Hausratversicherung sollten Sie bei Modernisierungen und Umbauten ebenfalls im Blick haben. Auch hier wieder zunächst zur Gefahrerhöhung während der Baumaßnahme. Ob neuer Anstrich oder Wärmedämmung: Für viele Bauarbeiten ist ein Gerüst am Haus notwendig. Doch das praktische Gestell erhöht auch die Gefahr eines Einbruchs – weil Diebe bequemer als sonst in die Wohnung gelangen. Die Bewohner müssen aufpassen, dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Das müssen Eigentümer oder Mieter der Hausratversicherung melden, sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Auch wenn die Immobilie aufgrund der Umbaumaßnahmen längere Zeit – bei den meisten Versicherern ab einer Dauer von mehr als 60 Tagen – nicht bewohnt ist, sollte dies die Hausratversicherung ebenfalls wissen.
Vorsicht Unterversicherung: Wenn der Wert steigt, muss der Versicherungsschutz angepasst werden
Schaffen sie sich zum Beispiel für einen ausgebauten Dachboden oder den neuen Wintergarten neues Inventar an, sollten sie die Hausratversicherung entsprechend anpassen, um nicht unterversichert zu sein. Daher gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten: Den Versicherer über die Neuerungen informieren und sich beraten lassen. Eine Unterversicherung kann unangenehme Folgen haben, da Ihre Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Schadenssumme übernimmt und Sie für die restlichen Kosten allein aufkommen müssen. Empfohlen wird in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Letztendlich sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen, und zwar in "gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand".
In den überwiegend einheitlich formulierten Bedingungen von Wohngebäudeversicherungen findet sich meist unter dem Punkt "Sicherheitsvorschriften" eine Klausel, wonach die Versicherungsnehmer*innen alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten hat. Das kann zu einem Versicherungsloch führen, wenn z.B. ein Kaminofen eingebaut wurde, die Abnahme durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin aber noch fehlte. Bei einem Feuer könnte der Versicherer die Leistung zumindest teilweise verweigern, weil gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde.
Auch hier lohnt sich die Kontaktaufnahme zu Ihrer Versicherung. Die Experten und Expertinnen dort kennen sich in der Regel mit den meisten Umbaumaßnahmen aus – und weisen Sie gerne darauf hin, auf welche Ansprechpartner*in Sie zur Erfüllung aller Sicherheitsvorschriften bei Modernisierungen zugehen sollten.
Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen bringen verschiedene Risiken mit sich - es können Fehler und Unfälle passieren, Sachschäden entstehen oder die Einbruchgefahr erhöht sich. Daher ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Versicherungen zu befassen, um sorgenfrei die Umbauarbeiten durchführen zu können.
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