Rechtsanwalt Thomas M. hatte stets ein sehr gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Mandanten. Als er diesen jedoch bei einer Rechtsfrage unglücklich beraten hatte, hätte das für Thomas M. den finanziellen Ruin bedeuten können. Umso besser, dass er eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Gothaer abgeschlossen hatte.
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