Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Grundsätzlich schützt eine Berufshaftpflicht vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung. Da man als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin der eigenen Tätigkeit ohne entsprechende Versicherung nicht nachgehen darf, ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht essentiell. Dies gilt sowohl für selbständige Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, freie Mitarbeiter*innen als auch für angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit. Ohne einen lückenlosen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.