Schützen Sie sich vor Schadenersatz

Berufshaftpflicht für Rechts­anwälte/Rechts­an­wältinnen

Rechtsanwalt Thomas M. hatte stets ein sehr gutes, vertrauens­volles Verhältnis zu seinem Mandanten. Als er diesen jedoch bei einer Rechtsfrage unglücklich beraten hatte, hätte das für Thomas M. den finanziellen Ruin bedeuten können. Umso besser, dass er eine Berufs­haft­pflicht für Rechts­anwälte und Rechts­an­wältinnen bei der Gothaer abge­schlossen hatte.

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadens­ersatzpflicht besteht
  • Abwehr unberechtigter Schadens­ersatz­forderungen und Über­nahme der Gerichts­kosten
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen

Weitere Informationen zur Gothaer Berufs­haft­pflicht für Rechts­anwälte/Rechts­an­wältinnen

Für Rechtsanwälte und Rechtsan­wältinnen ist es gesetzlich vorge­schrieben, eine Berufs­haftpflicht abzuschließen. Grund­sätzlich schützt eine Berufs­haftpflicht vor den finan­ziellen Folgen einer Schadens­ersatz­forderung. Da man als Rechts­anwalt bzw. Rechts­anwältin der eigenen Tätigkeit ohne entsprechende Versicherung nicht nachgehen darf, ist der Abschluss einer Berufs­haftpflicht essentiell. Dies gilt sowohl für selbständige Rechts­anwälte/Rechtsan­wältinnen, freie Mitarbeiter*innen als auch für angestellte Rechts­anwälte und Rechtsan­wältinnen während der gesamten Dauer der Anwalts­tätigkeit. Ohne einen lücken­losen Nachweis ist eine Anwalts­zulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.

Rechtsanwälte und Rechts­an­wältinnen gehören zu den Berufs­gruppen, bei denen schon ein kleiner Fehler zu einem hohen finanziellen Schaden führen kann. Wenn ein Mandant oder eine Mandantin beispiels­weise einen Vermögens­schaden erleidet, kann er/sie unter Umständen seinen/ihren Rechts­anwalt bzw. seine/ihre Rechts­anwältin dafür haftbar machen. Dies ist möglich, wenn der Schaden auf eine mangelhafte Beratung durch den Rechts­anwalt/die Rechts­anwältin zurückzu­führen ist. Schnell kann es sich dabei um sehr hohe Summen handeln, die als Schaden­ersatz gefordert werden. Diese Erfahrung machte auch Thomas M., der das Ausmaß einer Schadens­ersatz­forderung unter­schätzte.

Die Gothaer Berufshaftpflicht für Sie als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin prüft bei jeder Schadens­ersatz­forderung, ob die Ansprüche des Mandanten bzw. der Mandantin gerecht­fertigt sind. Ist dies der Fall, dann übernimmt sie auch anfallende Gerichts­kosten. Für Rechts­anwälte und Rechts­an­wältinnen gibt es eine gesetzliche Mindest­versicherungs­summe in Höhe von 250.000 Euro, je nach Bedarf kann aber eine individuelle Deckungs­summe bestimmt werden.

Bis zur zuvor vereinbarten Deckungs­summe werden Haftpflicht­schäden von der Gothaer Berufs­haftpflicht übernommen. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechts­anwältin muss vor Annahme eines Mandats überprüfen, ob die Deckungs­summe seiner/ihrer Berufs­haftpflicht etwaige Schadens­ersatz­ansprüche abdeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei der Gothaer die Versicherungs­summe erhöhen.

Angebot zur Berufshaftpflicht für Rechts­anwälte/Rechts­an­wältinnen

Falls Sie mehr zum Thema Berufs­haftpflicht für Rechts­anwälte und Rechts­an­wältinnen erfahren möchten, geht es hier für Sie weiter.

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