Versicherungen für Studierende

Erstes Semes­ter, erste eige­ne Woh­nung: Mit dem Aus­zug bei Mama und Papa än­dert sich nicht nur die Adres­se. Neuer Neben­job, Um­zug in eine an­dere Stadt – viel­leicht sogar in die ers­te eigene Woh­nung. All das hat auch Aus­wirkungen auf den Ver­sicherungs­schutz.

Im Gothaer Rat­geber steht, was sich al­les ändert. Erfah­ren Sie, an welche Ver­siche­rungen Studie­rende den­ken sollten.

Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten!

Junge Studentin mit Büchern in der Hand

Die richtigen Versicherungen für das Studium

Ein neues Note­book oder Tab­let, das rich­tige Buch zur Vor­lesung oder der Ein­tritt für die Semester­einstiegsparty: So ein Studenten­leben kann ganz schön aufre­gend sein – und manch­mal eben auch ziem­lich kost­spielig. Kaum sind die Abi-Prüfungen vorbei, be­reiten sich viele junge Men­schen auf ihre Studien­zeit vor. Mehr als drei Mil­lionen Studie­rende gab es laut vor­läufigen Zah­len des Statis­tischen Bundes­amts im vergang­enen Winter­semester, Ten­denz steigend.

Doch was bedeu­tet der Studien­start für die eigene Ab­sicherung? Neben Studien­platz- und Wohnungs­suche sol­lten sich Studien­anfänger*innen auch für einen Check des ei­genen Ver­sicherungs­schutzes Zeit neh­men. Was es in Sachen Kranken­versicherung, Haftpflicht­schutz oder Berufs­unfähigkeits-Ab­sicherung für Uni-Anfänger*innen zu be­achten gilt, ve­rrät der Gothaer Rat­geber. Er klärt über al­le wichtigen Ver­sicherungs­fragen auf.

Krankenversicherung und Privathaftpflichtversicherung für Studierende

Krankenversicherung

Wer an einer staat­lichen oder staat­lich aner­kannten Hoch­schule studie­ren will, muss be­reits zur Imma­trikulation den Nach­weis er­bringen, dass sie oder er kranken- und pflege­versichert ist. Über die El­tern oder Ehe­partner*in kön­nen Studie­rende grund­sätzlich bis zum Al­ter von 25 Jahren familien­versichert bleiben. Spätes­tens danach müs­sen sie aber ei­gene Bei­träge an die Kranken­kasse zahlen. Studierende kön­nen sich sogar privat ver­sichern. Wer Wert auf private Behand­lung bei Ärztinnen und Ärzten sowie im Kranken­haus legt, kann sich für die Dau­er des Stu­diums von der Pflicht zur gesetz­lichen Kranken­versiche­rung befreien las­sen. Der An­trag muss dann aber zügig inner­halb von drei Mona­ten nach Beginn der Ver­sicherungs­pflicht bei der Kranken­kasse gestellt werden. Selbst wer Kassen­mitglied bleiben will, muss nicht auf pri­vate Leis­tungen ver­zichten.

Eine private Krankenzusatzversicherung für Stu­dierende, die Versor­gungs­lücken der Kas­sen schließt, ist alle­mal ratsam – und das nicht nur für Stu­dierende. Je frü­her die Zusatz­police abge­schlossen wird, je güns­tiger sind übri­gens die Bei­träge. Viele Zusatz­ver­siche­rungen schütz­en auch bei Auslands­reisen. So stünde auch den bei Studie­renden so belieb­ten Ruck­sack-Reisen nichts im We­ge.

Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist – so se­hen es al­le Expert*innen– eine der wichtig­sten Ab­siche­rungen über­haupt. Auch wenn sie nicht ver­pflichtend abzu­schließen ist, gilt sie als unver­zicht­bares Muss im Ver­sicherungs­ordner. Denn selbst verur­sachter Schaden kann im Extrem­fall Millionen­kosten ver­ursachen. Die gute Nach­richt: Die Eltern si­chern mit ab – so­fern sie eine pri­vate Haft­pflicht­versiche­rung abge­schlossen haben. Dann ist unter bestim­mten Voraus­setz­ungen auch der Nach­wuchs in der Aus­bildung mitver­sichert. Eine eigene Haft­pflicht­versiche­rung macht also für Auszu­bildende oder Studie­rende keinen Sinn. Denn Schä­den werden bei einer Doppel­versiche­rung nicht dop­pelt bezahlt, sondern nur ein­mal.

Konkret: Bei der Haftpflichtversicherung ist man als Student*in zum Bei­spiel bei der Gothaer Ver­sicherung bis zum vollen­deten 30. Lebens­jahr wäh­rend der Ausbil­dungszeit mit­versichert.

Auslandsversicherung für Studierende

Wer sei­nem Lebens­lauf den letz­ten Schliff verpas­sen will, für den ist ein Aus­lands­studium genau das Rich­tige. Dabei kommen viele Dinge auf einen zu, wie:

  • WG-Zim­mer-Suche
  • Sprach­kurs
  • An­erken­nung von Studien­leis­tungen

Doch bei dem gan­zen Tru­bel kommt lei­der ein anderes The­ma manch­mal zu kurz: der im Aus­land nö­tige Ver­siche­rungs­schutz. Bei ei­nem ins Stu­dium inte­grier­ten Aus­lands­semes­ter sind Stu­dierende in vie­len Regionen über die gesetz­liche Kranken­versiche­rung in Deutsch­land ver­sichert. Dies gilt in:

  • der EU
  • Liech­ten­stein
  • Nor­wegen
  • Schweiz

In die­sem Fall sind Sie weiter­hin an Ihrer deu­tschen Hoch­schule einge­schrieben.

Dauert das Stu­dium im Aus­land länger als sechs Mo­nate, so benö­tigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie auf ei­gene Faust stu­dieren. Auf je­den Fall braucht man Letz­tere bei ei­nem Stu­dium außer­halb Euro­pas. Denn hier greift die gesetz­liche Kranken­versiche­rung nicht. Die günstige Reisekrankenversicherung gilt in der Re­gel nur bis zu sechs Wo­chen.

Die Hö­he der Bei­träge dif­feriert von Staat zu Staat. Sie hängt im Wesent­lichen vom Stand­ard im jewei­ligen Land ab. Vor al­lem in Kana­da und den USA sind medi­zinische Behand­lungen oft erheb­lich teurer als in Deutsch­land. Daher sind diese bei­den Län­der bei vie­len Ver­sicherungs­angeboten grund­sätzlich ausge­schlos­sen. So sind sie nur gegen Extra­tarife zu haben. Wer ge­nau weiß, dass er län­ger im Aus­land bleiben will, sol­lte schon beim Ab­schluss auf einer Ver­trags­dauer besteh­en, die in etwa dem Aufent­halts­zeit­raum ent­spricht.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Hausratversicherung für Studierende

Berufsunfähigkeitsversicherung

Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben Sie An­spruch auf eine Berufs­unfähigkeits­rente. Auf staat­liche Ab­siche­rung sol­lten Studie­rende sich nicht verlas­sen. Denn wer nach 1961 gebo­ren wurde, hat keinen An­spruch auf eine gesetz­liche Berufs­unfähigkeits­rente. Sie erhal­ten ledig­lich eine Erwerbs­minderungs­rente. Sie kann die Lebens­haltungs­kosten in der Regel je­doch nicht decken. Dass Sie als Student*in in der Re­gel noch keinem Beruf nach­gehen, sollte Sie nicht vor dem Ab­schluss einer BU ab­schrecken. Oft gibt es be­reits einen Schutz ge­gen Erwerbs­unfähigkeit. Teil­weise wird der ange­strebte Be­ruf erst im Lau­fe des Stu­diums zum Maß­stab und die Erwerbs­unfähig­keits- zur Berufs­unfähigkeits­versiche­rung. In jedem Fall gilt: Je frü­her eine Berufs­unfähigkeits­versiche­rung ab­geschlos­sen wird, desto bes­ser.

Der Preis der Ver­siche­rung hängt ins­beson­dere von folgenden Faktoren ab:

  • Eintrittsalter
  • Vereinbarter Rentenhöhe
  • Gesundheitszustand

Dadurch zah­len junge Leute in der Re­gel niedri­gere Bei­träge als äl­tere Per­sonen und bekom­men leich­ter einen Ver­trag. Achten Sie beim Ab­schluss einer Berufs­unfähigkeits­versiche­rung auf eine Nach­versicherungs­garantie. Damit kön­nen sie Ihre Berufs­unfähigkeits­rente ohne er­neute Gesundheits­prüfung erhöhen. Etwa so­bald sich Ihre Lebens­umstände zum Bei­spiel durch Heirat, Kinder oder Immo­bilien­erwerb ändern.

Hausratversicherung

Auch der Um­zug ins Wohn­heim, die Wohn­gemein­schaft oder die ei­gene Studenten­bude steht an. Erst­semes­trige sollten sich da­bei über den Wert ih­res Hab und Guts Ge­danken machen. Auch die Ein-Zim­mer-Woh­nung beher­bergt schon ein klei­nes Vermö­gen. Dazu ge­hören zum Bei­spiel:

  • Computer
  • Fernseher
  • CDs
  • Garderobe
  • und vieles mehr

Wird es zer­stört oder ent­wendet, ist die Wieder­beschaf­fung für Stu­dierende ohne Finanz­polster kaum trag­bar. Eine Haus­rat­ver­siche­rung schützt gegen finan­zielle Fol­gen wie:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • oder Vandalismus nach einem Einbruch

Grund­sätz­lich genie­ßen Stu­dierende Ver­siche­rungs­schutz über die Haus­rat­ver­siche­rung der El­tern. Dies gilt, so­lange der ers­te Wohn­sitz noch bei den El­tern ist und er vo­rüber­gehend zum Stu­dieren ver­lassen wird. Dies nennt man Außen­ver­siche­rung. In je­dem Fall ist es sinn­voll, sich kurz bei der Be­raterin oder dem Be­rater der El­tern zu erkun­digen.

Fazit

An der Uni öff­net sich für vie­le eine völ­lig neue Welt. Um­so wich­tiger ist dabei die pas­sende Studenten-Ver­siche­rung. So hal­ten Sie den Kopf für die wirk­lich wich­tigen Din­ge frei. Zum Glück blei­ben Studie­rende in vie­len Berei­chen über die El­tern versichert – und die an­deren Poli­cen sind noch zu güns­tigen Prei­sen zu haben.

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