Baustellenlärm vor dem Hotelzimmer, Hinterhof statt Strandblick: Reisemängel können den Urlaubsspaß erheblich trüben. Doch Reisende müssen nicht alles hinnehmen.
Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie als Urlauber haben und wie Sie diese geltend machen können.
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Die Deutschen sind Urlaubsweltmeister, nirgendwo sonst auf der Welt wird so viel Zeit und Geld in die Ferien investiert. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn im Urlaub nicht alles so läuft, wie Sie es sich vorgestellt haben. Doch Urlauber haben durchaus Rechte – und müssen nicht jeden Mangel klaglos hinnehmen.
Wichtig dabei: Auch im Ausland gilt das deutsche Vertragsrecht, wenn die Reise in Deutschland gebucht wurde. Sprich: Der Reisende braucht sich bei Ärger später nicht aus Deutschland mit dem weit entfernten Hotel und den dort gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen herumzuschlagen. Wird also das vereinbarte Zimmer nicht zur Verfügung gestellt, dann kann ein Richter dies als einen Grund für eine Reisepreisminderung werten. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar die Reise abgebrochen werden. Es ist aber klar: Der Reiseveranstalter wird nur ungern den Reisepreis erstatten. In manchen Fällen steht dem Reisenden sogar darüber hinaus eine Entschädigung zu.
In der sogenanntenFrankfurter Tabelle sind verschiedene Urteile des Landgerichts Frankfurt zum Reiserecht aus den 1980er-Jahren zusammengefasst worden. Diese bietet Reisenden folgenden Vorteil: Wenn Sie einen oder mehrere Reisemängel zu beklagen haben, können Sie sich in dieser Tabelle orientieren, wie viel Geld es für welchen Mangel zurückgibt. Die angegebenen Prozentsätze richten sich nach Art und Umfang der Reisemängel. Was man tatsächlich mindern kann, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab.
Bei Reisemängeln gilt: Der Urlauber muss einen Mangel sofort beim Reiseveranstalter melden, der ja in der Regel eine Reiseleitung vor Ort hat. Oftmals wird dann bereits vor Ort versucht, eine angemessene Lösung zu finden. Bei Pauschalreisen ist der deutsche Reiseveranstalter alleiniger Ansprechpartner. Doch Vorsicht: Wer sich auf ein Angebot des Reiseveranstalters einlässt, verwirkt damit möglicherweise den Regressanspruch nach dem Urlaub.
Liegt zum Beispiel das Hotelzimmer nicht wie vereinbart mit Strandblick und der Gast erhält dafür einen Gutschein, dann kann er dies später nicht mehr als Reisemangel anzeigen. Besser ist es natürlich, wenn der Mangel beseitigt wird. Darauf kann der Gast bestehen.
Manche Reiseveranstalter sind darauf spezialisiert, einige nicht ganz so prickelnde Details des eigenen Hotels rechtssicher und schön zu umschreiben. So ist der "aufstrebende Ferienort" womöglich einer, bei dem an jeder Ecke ein neues Hotel entsteht – und entsprechend muss sich der Urlauber auch richterlich bestätigt mit Baulärm arrangieren. Deutlicher werden da oftmals die Urlauber selbst in den Hotelbewertungen der unterschiedlichen Urlaubsportale. Für die kostbare Urlaubszeit ist es auf jeden Fall sinnvoll, auch diese und andere Informationsquellen zu nutzen.
Wenn Reisemängel den Urlaub vermasseln, kommt es darauf an, dass Sie über Ihre Rechte als Urlauber Bescheid wissen. Ob Reisepreisminderung oder sogar Schadenersatz: Ein Reiserechtsschutz kann helfen, diese Rechte durchzusetzen.
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