Ein Pärchen macht gemeinsam eine Urlaubsreise.

Private Haftpflicht­ver­sicherung im Aus­land

Wenn Sie eine private Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­schlossen haben, bietet diese Ihnen Schutz vor Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter. Wenn Sie also einen Schaden ver­ur­sachen, tritt die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung für den Schaden ein. Es wird dann nicht bloß der materielle Schaden er­setzt, denn eine private Haft­pflicht­ver­sicherung be­in­haltet mehr Leistungen. Die private Haft­pflicht­ver­sicherung prüft vorab, ob und in welcher Höhe über­haupt eine Ver­pflichtung zum Schaden­ersatz besteht und ist somit gleich­zeitig eine Art passive Rechts­schutz­ver­sicherung.

Bei vorübergehenden Aus­lands­auf­enthalten - wie z. B. einer längeren Urlaubs­reise, einem Aus­lands­studium oder einem beruflichen Aus­lands­einsatz brauchen Sie sich keine Gedanken um Ihren Ver­sicherungs­schutz zu machen. Die meisten privaten Haft­pflicht­ver­sicherungen leistet für Sach-, Vermögens- und Personen­schäden, auch wenn sich diese im Aus­land ereignen.

Sollten Ihnen also bei einer Ihrer nächsten Reisen ein Miss­geschick passieren, können Sie be­ruhigt sein, denn auch im Aus­land gilt die private Haft­pflicht­versicherung.

Auslandssemester, Work and Travel & Co.

So eine Zeit in fremden Ländern ist eine auf­regende Sache. Gut, wenn man dann beruhigt diese Er­fahrung an­treten kann, weil die Haft­pflicht­ver­sicherung im Ausland ebenfalls greift. Aber braucht man eigentlich zusätzlich noch so etwas wie eine Work and Travel Versicherung, Auslands­semester Kranken­versicherung, Erasmus Versicherung fürs Aus­land oder eine spezielle Privat­haft­pflicht für den an­stehenden Auslands­auf­enthalt? Nein, all das ist in der Regel nicht nötig.

Studenten sind meist durch die Familien­haft­pflicht der Eltern mit ab­ge­sichert – und so lange der Aufenthalt in der Ferne nur temporär ist, wie bei einem Aus­lands­praktikum oder ähnlichem, sind Sie durch die private Haftpflichtversicherung in Deutschland weiter geschützt.

Es empfiehlt sich dennoch, vorab das Ge­spräch mit Ihrem Ver­sicherer zu suchen. Denn es gibt Fälle, in denen der Ab­schluss einer separaten Haft­pflicht­ver­sicherung für Reisen sinn­voll sein kann oder der Ver­sicherungs­schutz unter Um­ständen nicht mehr gegeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn sich Studenten nicht mehr in der Erst­aus­bildung befinden, der Aus­lands­auf­enthalt nicht nur vor­übergehend ist oder der Wohn­sitz in Deutschland ab­ge­meldet wird.

Umzug ins Ausland – ist die private Haft­pflicht­versicherung dann noch gültig?

Sie kehren Deutsch­land den Rücken und streben einen Um­zug ins Aus­land an, wollen dauer­haft Ihren Wohn­sitz im Aus­land haben? Sie können aus­wandern, Ver­sicherungen nicht. Im Normal­fall erlischt mit der Ab­meldung Ihres Wohn­sitzes in Deutsch­land näm­lich auch die in Deutschland ab­ge­schlossene Haft­pflicht­ver­sicherung. Damit Ihr neues Leben in der Ferne nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollten Sie bei einem Um­zug ins Aus­land entweder eine spezielle Aus­lands­haft­pflicht­ver­sicherung oder eine private Haft­pflicht­versicherung vor Ort in Ihrer neuen Heimat ab­schließen.

Vorausschauend ver­sichern

Es ist ratsam, nicht erst bei der An­kunft in der neuen Heimat nach einem passenden Ver­sicherungs­schutz Aus­schau zu halten, denn schon beim Um­zug kann einiges schief­laufen und schnell ein Schaden ent­stehen. Mehr Tipps und Infos zum Thema dauer­hafter Aus­lands­auf­enthalt finden Sie in unserem Rat­geber Ausland.

Ratgeber Ausland

Private Haftpflicht­ver­sicherung – wichtige Leistungen im Aus­land

Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie Ihren Auf­ent­halt dort auch ge­nießen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie über einen aus­reichenden Ver­sicherungs­schutz verfügen, um verschiedene Risiken abzudecken. Die Gothaer Haft­pflicht­versicherung gilt welt­weit. Auch wenn Sie während eines vor­über­gehenden Aus­lands­auf­enthalts (z. B. Urlaub, Schüler­austausch) einen Haft­pflicht­schaden ver­ur­sachen, sind Sie geschützt. Kautions­zahlungen sind ab der Produkt­linie Gothaer Privat­haft­pflicht Plus in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit­versichert und selbst Ihr Miet­wagen kann durch die richtige Tarif­wahl durch die sogenannte Mallorca-Deckung ab­gesichert werden. Im Hin­blick auf die private Haft­pflicht sollten Sie unter anderem folgende Punkte genauer im Blick haben und über­prüfen, ob Ihre derzeitige Police bei Ihrem Ver­sicherer alles Nötige abdeckt.

Dauer des Aus­lands­auf­enthalts

Forderungs­ausfall­deckung

Kautions­leistung Haft­pflicht

Mietsach­schäden

Versicherung für Miet­wagen im Aus­land

Tierhalter­haftpflicht

Eine Frau macht einen USA Urlaub und hört Musik.

Spanien, USA oder Australien: Macht das Reise­land einen Unter­schied?

So unterschiedlich die Länder, Kulturen, Land­schaften sind, so unter­schiedlich können auch die An­sprüche und Be­dingungen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung je nach geo­graphischer Ver­ortung sein. So steht beispiels­weise die USA für Super­lativen und da wird auch in Bezug auf die Schadens­ersatz­forderungen keine Aus­nahme gemacht. Millionen­klagen sind hier gang und gäbe. Wer in die USA reist, sollte also besonders auf eine hohe Ab­sicherung achten. Beim Thema USA Reise­ver­sicherung gibt es also mehr zu bedenken als inner­halb Europas.

Wer in Deutsch­land eine Haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließt, schließt salopp gesagt eine Europa Haft­pflicht ab, denn in den meisten EU-Ländern ist man mit der Haft­pflicht ebenso gut ab­ge­sichert wie daheim. Meist ist die Deckungs­summe im In- und Aus­land sogar gleich. Eine Deckungs­summe von mindestens fünf Millionen Euro wird im Allgemeinen an­ge­raten. Die Gothaer Basis Haft­pflicht bietet bereits eine Deckungs­summe für Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 10 Millionen Euro. Je nach Tarif kann die Deckungs­summe auch 50 Millionen Euro betragen. Während Sie sich bei der Gothaer zeitlich un­be­grenzt im europäischen Aus­land auf­halten können, um Ur­laub zu machen oder zu arbeiten, bestehen oft bei der Haft­pflicht­versicherung welt­weit zeitliche Be­schränkungen.

Diebstahl im Aus­land: Welche Ver­sicherung zahlt?

Eine Haftpflicht­ver­sicherung zahlt bei Dieb­stahl im Aus­land nicht. Welche Ver­sicherung bei Dieb­stahl im Aus­land zuständig ist, ist den meisten gar nicht bekannt. Es handelt sich um die Haus­rat­versicherung. Der Ver­sicherungs­schutz der Haus­rat­ver­sicherung gilt nämlich nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern über die ent­haltene Außen­ver­sicherung zeitlich be­grenzt sogar welt­weit - also auch im Ur­laub. Die versicherten Gegen­stände, die auch in Ihrer Wohnung versichert wären, sind weltweit versichert, wenn sich diese vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden, aber inner­halb eines Ge­bäudes, wie der Miet­wohnung oder das Hotel­zimmer, auf­be­wahrt werden. In Ab­hängig­keit der gewählten Produkt­linie der Gothaer Hausratversicherung sind für die Außen­ver­sicherung unter­schiedliche Summen und Zeit­räume ver­sichert.

Fazit

Die private Haft­pflicht­ver­sicherung bietet Ihnen welt­weit einen soliden Ver­sicherungs­schutz für Ihren Aus­lands­auf­enthalt. Je nach­dem, wie lange Sie unter­wegs sind und wohin es Sie ver­schlägt, lohnt es sich, die Ver­sicherungs­bedingungen und Tarif­optionen genauer zu prüfen und an das Ziel­land an­zu­passen – oder durch den Ab­schluss zu­sätzlicher Ver­sicherungen zu er­gänzen.

Fragen und Ant­worten zur Haft­pflicht­ver­sicherung im Aus­land

Ist die private Haft­pflicht­ver­sicherung auch im Aus­land gültig?

Wie lange gilt eine Haft­pflicht­ver­sicherung im Aus­land?

Was muss man beim Schaden­fall im Aus­land tun?

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