Ein Schlüssel für eine Wohnung.

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Schlüsselverlust: Diese Versicherung hilft!

Es passiert doch schneller als man denkt – man greift in die Hosen­tasche oder Hand­tasche und sucht den Haus­tür­schlüssel, doch findet ihn nicht. Erst mal gilt: Nicht in Panik ver­fallen. Es gibt Schlüssel­dienste, die im Not­fall die Tür öffnen können, wenn kein Ersatz­schlüssel parat ist. Doch was gibt es danach zu be­achten? Wen sollte man infor­mieren, wenn man den Schlüssel ver­loren hat? Welche Kosten können auf einen zukommen? Diese und weitere Fragen be­ant­worten wir in diesem Rat­geber­artikel zum Thema Schlüssel­ver­lust und Schlüssel­ver­sicherung.

Schlüssel verloren – was tun?

Im ersten Moment sitzt der Schock erst mal tief, wenn Sie be­merken, dass der Schlüssel nicht mehr da ist, wo er sein sollte. Vielleicht ist er aus der Hosen­tasche gefallen, wurde im Restaurant liegen­gelassen oder jemand hat sogar in die Hand­tasche gegriffen und den Schlüssel un­be­merkt ent­wendet. Falls Sie sich in so einer Situation be­finden, heißt es, erst einmal Ruhe bewahren.

Handeln Sie schnell und konzentriert, falls Ihr Schlüssel einer Adresse oder einem Ge­bäude zu­ge­ordnet werden könnte, zum Beispiel durch ein Firmen­logo. Falls dies der Fall ist, sollten Sie un­ver­züglich den Schlüssel­verlust der Polizei melden. Die Polizei hilft Ihnen dann, das Gebäude vor einem möglichen Einbruch zu schützen. Dazu eignen sich auch vorüber­gehende Sicher­heits­maßnahmen wie zum Beispiel ein Not­schloss. Falls es sich um eine Chip­karte handelt, kann diese gesperrt werden.

Diese Schritte sollten danach folgen:

1) Im Fundbüro in der Nähe nach­fragen, ob ein Schlüssel ab­ge­geben wurde.

2) Bei Schlüssel­verlust von fremden Schlüsseln un­be­dingt den Besitzer bzw. die Besitzerin informieren.

3) Falls möglich einen Ersatz­schlüssel organisieren.

4) Wenn die Schließanlage ausgetauscht oder ein Ersatz­schlüssel her­ge­stellt werden muss, kann die Ver­siche­rung (zum Beispiel Privathaftpflicht) bei der Kosten­über­nahme helfen. Kontak­tieren Sie daher recht­zeitig die Ver­sicherung.

Schlüssel­ver­lust & Schlüssel­ver­sicherung: Diese Ver­sicherungen helfen!

Eine Schlüsselversicherung ist oftmals in einer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung enthalten. Eine Haus­rat­ver­sicherung sichert Sie ab, wenn der Besitz des Schlüssels durch Raub oder Dieb­stahl er­folgt ist und somit un­be­rechtigter Zutritt zum Ge­bäude geschaffen wurde.

Es gibt verschiedene Situationen und Szenarien, welche den Ver­sicherungs­schutz be­ein­flussen können:

  • Schlüsselverlust eines fremden Wohnungs­schlüssels: In diesem Fall greift in der Regel die private Haft­pflicht­ver­sicherung und unter­stützt bei den Kosten zum Bei­spiel für den Er­satz oder das not­wendige Aus­wechseln von Schlössern der Miet­wohnung.
  • Diebstahl des eigenen Wohnungs­schlüssels (Miet­wohnung): Hier kommt es darauf an, wie der Dieb­stahl erfolgt ist. Wenn der Schlüssel zum Bei­spiel auf einem Tisch liegen gelassen wurde und un­be­merkt von einer anderen Person ent­wendet wurde, gilt es als grobe Fahr­lässig­keit. Die private Haft­pflicht­ver­sicherung greift dann im Normalfall. Wurde der Schlüssel­verlust aller­dings durch einen Raub­über­fall ver­ur­sacht, greift die private Haft­pflicht­ver­sicherung nicht. Ge­gebenen­falls greift aber die Haus­rat­ver­sicherung in einem solchen Fall. Erkundigen Sie sich dafür einfach bei Ihrer Ver­sicherung und kontaktieren Sie auch Ihren Ver­mieter bzw. Ihre Vermieterin. Oft werden solche Situationen auch vorab im Miet­vertrag ge­regelt.
  • Firmenschlüssel und Chipkarten des Arbeit­gebers ver­loren: In diesen Fällen greift die private Haft­pflicht­ver­sicherung. Je größer der Auf­wand für das Aus­wechseln der Schlösser, desto teurer kann es werden. Viele Büro­ge­bäude haben Schließ­anlagen mit General­schlüsseln, das bedeutet, dass bei einem Schloss­aus­tausch auch alle Mit­arbeiter*innen einen neuen Schlüssel be­nötigen. Falls es sich um den Ver­lust einer Chip­karte handelt, fallen die Kosten etwas geringer aus, da in den meisten Fällen nur die eine Chip­karte ge­sperrt werden muss.

Übrigens: Die Private Haftpflichtversicherung der Gothaer ver­sichert auch Beschädigungen von fremden Schlüsseln, sowohl privat als auch beruflich. Dazu zählen nicht nur private Haus- und Wohnungs­tür­schlüssel und Firmen­schlüssel, sondern auch zum Beispiel Schlüssel, die im Zusammen­hang mit einer ehren­amtlichen Tätig­keit über­lassen wurden oder Ver­eins­schlüssel.

Autoschlüssel verloren – zahlt das die private Haft­pflicht­ver­sicherung?

Bei einem Schlüssel­verlust wird genau unter­schieden, um welche Art von Schlüssel es sich handelt.

Wie bereits erläutert, ist bei einer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung in der Regel der Verlust oder die Beschädigung von privaten Haus- und Wohnungs­tür­schlüsseln, General­schlüsseln und Firmen­schlüsseln ver­sichert.

Der Verlust eines Auto­schlüssels oder sonstigen Schlüsseln zu be­weglichen Sachen wird von der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung nicht ab­ge­deckt. Bei Verlust des Auto­schlüssels greift gegebenen­falls die KFZ-Versicherung, je nach ab­ge­schlossenem Vertrag.

Übergabe eines neuen Autoschlüssels.

Was kostet ein Schlüssel­verlust?

Wie hoch die Kosten ausfallen, wenn man den Schlüssel ver­loren hat, kommt auf die Um­stände an. In einer Miet­wohnung spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie viele Wohnungen im Ge­bäude vor­handen sind. Denn ist der Schlüssel für die zentrale Schließ­anlage ver­loren gegangen, benötigen bei einem Aus­tausch der An­lage alle Mieter*innen einen neuen Schlüssel und das kann dann schon ziemlich teuer werden und drei- bis vier­stellige Summen betragen.

Bei einem Mehr­familien­haus mit 10 Wohnungen könnten Kosten zwischen 700 bis 2.000 Euro ent­stehen, wenn alles aus­ge­tauscht werden muss. Da jeder Mieter oder jede Mieterin mindestens zwei Schlüssel zur Ver­fügung gestellt bekommt, müssen bei zehn Wohnungen beispiels­weise mindestens 20 neue Schlüssel her­ge­stellt werden. Die Höhe der Kosten ist auch von der gewählten Sicher­heits­stufe ab­hängig. Bei Mehr­familien­häusern mit deutlich mehr Wohnungen können die Kosten schon in den fünf­stelligen Bereich steigen.

Rausgegangen und aus­gesperrt

Sie wollen nur kurz zum Brief­kasten oder ein Paket bei den Nach­barn holen, lassen die Haus­tür offen und den Schlüssel im Flur, weil es ja sowieso schnell geht. Doch dann kommt ein starker Wind­stoß und die Tür fällt ins Schloss. Nun stehen Sie wahr­scheinlich nur mit Socken vor ver­schlossenen Türen und ein Ersatz­schlüssel ist auch grad nicht parat. Die einzige Lösung ist dann wohl der Schlüssel­dienst. Zum Glück ist das Handy mittler­weile ein ständiger Be­gleiter und befindet sich noch in der Hosen­tasche, somit wäre ein Anruf schnell er­ledigt. Doch so ein Schlüssel­dienst ist ziemlich teuer und eine richtige Ab­zocke, oder? Jeden­falls hört man das doch immer, wenn man darüber spricht.

In der privaten Haftpflicht­ver­sicherung ist solch ein Fall in der Regel nicht mit­ver­sichert. Aller­dings bieten die meisten Ve­rsicherer Zusatz­optionen an.

Bei der Gothaer profitieren Sie als Kunde oder Kundin von Sofort­hilfe­leistungen – schnell, un­kompliziert und kosten­frei. Das Gothaer Service-Telefon 0800 4464000 steht Ihnen hier­für an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Ver­fügung. Wir ver­mitteln Sie gerne an einen Schlüssel­dienst und über­nehmen die Kosten, wenn An­spruch besteht.

Fazit

Ein Schlüsselverlust ist zwar un­günstig, aber es gibt mit Sicher­heit Schlimmeres. Mit einer passenden Haft­pflicht­ver­sicherung bleiben Sie auch nicht auf den Kosten sitzen. Lassen Sie sich in solchen Situationen nicht aus der Ruhe bringen und ver­fallen Sie nicht in Panik. Ein Tipp: Lassen Sie einen Ersatz­schlüssel für Ihre Wohnung oder Ihr Haus bei Familien­an­ge­hörigen, Freunden oder Nach­barn. Dann sitzen Sie wenigstens nicht lange vor ver­schlossenen Türen, falls Sie Ihren Schlüssel unter­wegs ver­loren haben, dieser ge­klaut wurde oder Sie sich aus­gesperrt haben.

Fragen & Antworten

Welche Versicherung deckt einen Schlüssel­verlust ab?

Wie viel kostet der Schlüssel­dienst?

Wann ist ein Schlüssel­verlust grob fahr­lässig?

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