Gothaer Ratgeber: Ein junger Mann sitzt in einer Psychotherapie.

Psychotherapie: Therapie­formen, Kosten & Vor­aus­setzungen

Menschen, die an psychischen Er­krankungen leiden, be­nötigen Hilfe. Eine Psycho­therapie ist in den meisten Fällen ein sinn­voller Schritt. Für wen eine Psycho­therapie hilfreich sein kann, was man unter einer Psycho­therapie ver­steht und welche Formen es gibt, erklären wir in diesem Rat­geber. Außer­dem erfahren Sie alles über die Kosten und die Kosten­über­nahme und was es dabei zu be­achten gibt.

Was ist eine Psycho­therapie?

Eine Psychotherapie ist die Be­handlung von psychischen Problemen und Krank­heiten bzw. Störungen wie Depressionen, Angst­störungen, Zwangs­störungen oder Ess­störungen. Über­setzt bedeutet Psycho­therapie die "Be­handlung der menschlichen Seele“.

Um Betroffenen mit den oben ge­nannten Störungen bzw. Krank­heiten zu helfen, gibt es speziell aus­ge­bildete Psycho­therapeuten und Psychotherapeutinnen, welche diese Psycho­therapie durch­führen. Diese Tätig­keit darf auch nur aus­ge­führt werden, wenn eine Berufs­zu­lassung auf Basis des Psychotherapeutengesetzes vor­liegt. Neben diesen speziell aus­gebildeten Psycholog*innen dürfen auch Ärzte bzw. Ärztinnen mit ent­sprechender Zusatz­aus­bildung Psycho­therapien an­bieten und durch­führen.

Für wen ist eine Psycho­therapie sinn­voll?

Erst einmal gilt es fest­zu­halten, dass eine Psycho­therapie bei fast allen psychischen Er­krankungen und psychischen Problemen, die im Rahmen einer körperlichen Er­krankung auf­treten, hilf­reich sein kann. Ob eine Psycho­therapie für den konkreten Krank­heits­fall als sinn­voll erachtet wird, das müssen fach­kundige Personen wie der Haus­arzt/die Haus­ärztin oder Psycho­therapeut*innen be­stimmen. Wenn Sie sich häufig an­triebs­los und nieder­geschlagen fühlen, soziale Kontakte meiden oder Schwierig­keiten bei der Be­wältigung von all­täglichen Auf­gaben haben, macht es durch­aus Sinn, sich einen ärztlichen Rat ein­zu­holen. Eine erste Anlauf­stelle kann der Haus­arzt oder die Haus­ärztin sein. Gleiches gilt auch, wenn Sie unter Panik­attacken und Angst­attacken leiden oder gesundheits­gefährdende Ver­haltens­änderungen von Ess­ge­wohnheiten auf­treten.

Betroffene sprechen auch oft erst mit Freund*innen oder Familien­an­gehörigen über die Probleme. Wenn Sie merken, dass die Probleme nicht mit eigener Kraft ge­löst werden können und Sie sich hilf­los fühlen und auch Freund*innen oder Familie Ihnen nicht mehr helfen können, können Sie sich bei einer Termin­service­stelle unter der Ruf­nummer 116 117 melden. Die Service­stelle muss Betroffenen inner­halb einer Woche einen Termin bei einem Psycho­therapeuten oder einer Psycho­therapeutin ver­mitteln. Dieser Termin darf maximal vier Wochen in der Zukunft liegen bzw. bei einer Akut­be­handlung nur zwei Wochen.

Psychotherapie: Welche Therapie­formen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten für eine Psycho­therapie:

  • Ambulante Psycho­therapie: in der Regel bis zu 60 Ein­heiten à 50 Minuten. Sonder­form: Akut­be­handlung in Krisen­situationen mit bis zu 24 Einzel­ge­sprächen à 25 Minuten.
  • Teilstationäre Be­handlung (Tages­klinik)
  • Stationäre Kranken­haus­be­handlung
  • Ganztägig ambulante und stationäre psycho­somatische Re­habilitation ("Reha“)

Außerdem gibt es Selbst­hilfe­gruppen oder Gruppen­kurse. Die Kosten dafür werden aber in der Regel nicht von der gesetzlichen Kranken­kasse über­nommen.

In den oben genannten Be­handlungs­settings werden ver­schiedenen Therapie­formen an­ge­boten. Im Folgenden haben wir diese für Sie einmal zusammen­gefasst:

  • Kognitive Verhaltenstherapie: Das Ziel der Verhaltens­therapie besteht darin, neue Ver­haltens­weisen und Denk­muster zu ent­wickeln und an­zu­wenden. Der/Die Psycho­therapeut*in analysiert ge­meinsam mit dem Patienten bzw. der Patientin aktuelle Probleme und erläutert dann Methoden und Techniken, wie solche Probleme mit neuen Verhaltens­strategien ge­löst werden könnten.
  • Psychoanalytische Therapie ("Psycho­analyse“): Die analytische Psycho­therapie oder auch Psycho­analyse ver­folgt das Ziel, un­be­wusste Konflikte und Erlebnisse aus der Ver­gangen­heit, die das heutige Fühlen und Denken der Patient*innen be­einflussen, auf­zu­arbeiten. Oft handelt es sich dabei um Traumata, zum Beispiel aus der Kind­heit. Im Gegen­satz zur Ver­haltens­therapie nimmt der/die Psycho­therapeut*in wenig Ein­fluss auf den/die Patient*in, es findet auch kein Blick­kontakt während der Sitzung statt. Den Patient*innen wird bei dieser Form der Psycho­therapie Raum ge­schaffen, Erfahrungen und Gefühle ganz offen zu be­sprechen und selbst ein Ver­ständnis für die eigene Per­sönlich­keit zu schaffen.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psycho­therapie: Bei dieser Therapie­form handelt es sich um eine ab­ge­wandelte Form der Psycho­analyse. Es wird davon aus­ge­gangen, dass ein aktuelles Ereignis bzw. ein aktueller zentraler Konflikt auf nie gelösten inneren Kon­flikten oder traumatischen Erlebnissen be­ruht. Dieser Zusammen­hang wird ge­mein­sam mit dem/der Psycho­therapeut*in identifiziert. Bei der tiefen­psychologisch fundierten Psycho­therapie be­teiligt sich der/die Psycho­therapeut*in aktiv am Gespräch. In der Sitzung werden dann in der Regel gegen­wärtige Situationen be­sprochen und welche Emotionen und Ver­haltens­weisen in diesen hervor­gerufen werden und was die un­be­wusste Ur­sache sein könnte. Das Ziel der Therapie besteht darin, die Ur­sache des Ver­haltens heraus­zu­arbeiten und Probleme zu re­duzieren. Diese Formen der Therapie sind dann effektiv, wenn die Patient*innen bereit sind, sich auf ihre Ver­gangen­heit und die Deutungen des/der Therapeut*in ein­zu­lassen.
  • Systemische (Familien-) Therapie: Die systemische Therapie kenn­zeichnet sich dadurch, dass das soziale Um­feld des/der Patient*in mit ein­be­zogen wird. Der Mensch und sein Ver­halten werden im sozialen Kontext in seinem "System“ ge­sehen. Der/die Psycho­therapeut*in identifiziert Störungen, welche mit anderen beteiligten Personen in Zusammen­hang stehen. Oft werden diese Personen auch mit in die Therapie ein­ge­bunden, um gemein­sam An­sätze heraus­zu­arbeiten und die Probleme zu lösen.

Einzeltherapie vs. Gruppen­therapie

Die bekannteste Form der Therapie ist die Einzel­therapie. In einer Einzel­sitzung ist der/die Patient*in mit dem Therapeuten bzw. der Therapeutin alleine. Es gibt aber auch die Möglich­keit einer Gruppen­therapie. Dort werden die be­lastenden Situationen und Probleme in vertraulichen Gruppen­gesprächen behandelt.

Ob die Einzeltherapie oder die Gruppen­therapie ge­eigneter ist, hängt ganz vom individuellen Empfinden und der Problematik ab. Hier können Sie sich über die Gruppen­therapie informieren und auch nach einer Gruppen­therapie in Ihrer Nähe suchen.

Eine junge Frau sitzt in einer Gruppentherapie.

Psychotherapie: Kosten und Kosten­übernahme

Eine Psychotherapie wird in der Regel von der gesetzlichen Kranken­kasse be­zahlt. In einer Sprech­stunden­sitzung bzw. in probatorischen Sitzungen wird fest­gestellt, ob eine psychische Er­krankung vor­liegt. Im An­schluss wird dann ein An­trag bei der Kranken­kasse gestellt. Wie der Antrags­prozess ab­läuft, besprechen Sie mit dem Psycho­therapeuten bzw. mit der Psycho­therapeutin. In der Regel über­nimmt diese*r auch den An­trags­prozess. Sie müssen meistens nur den An­trag unter­schreiben und Ihre Kranken­kassen­karte dabei haben. Wenn die Kranken­kasse den An­trag be­willigt, werden die Kosten für die Therapie voll­ständig über­nommen. Voraussetzung: Der Therapeut bzw. die Therapeutin besitzt eine Kassen­zulassung.

Übrigens: Eine Psycho­therapie muss nicht zwangs­läufig über die gesetzliche Kranken­kasse ab­ge­rechnet werden. Sie können sich auch dazu ent­scheiden, die Therapie selbst zu be­zahlen, wenn der/die be­vor­zugte Therapeut*in beispiels­weise keine Kassen­zulassung besitzt.

Die Kosten für eine Psycho­therapie können je nach An­zahl der Sitzungen und Art der Therapie variieren. Die Preise für eine Sitzung liegen zwischen 20 bis 150 Euro. Der Preis ist von ver­schiedenen Punkten ab­hängig. Eine Ver­haltens­therapie für die Dauer von 50 Minuten oder eine tiefen­psychologische Therapie kosten in der Regel un­ge­fähr 100 Euro. In der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung werden die Kosten für eine Psycho­therapie nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab fest­gelegt. In der privaten Kranken­ver­sicherung bzw. bei Selbst­zahlern werden die Kosten an­hand der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen errechnet.

Eine Beratung oder ein Coaching wird nicht von der gesetzlichen Kranken­kasse be­zahlt. Darunter zählen zum Beispiel Ehe- oder Lebens­beratung. Gleiches gilt auch für die Psycho­therapien, welche von Heil­praktiker*innen an­ge­boten werden. Hier besteht von der gesetzlichen Kranken­kasse keine Über­nahme­pflicht.

Das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann schwierig sein, wenn Sie sich in einer Psycho­therapie befinden bzw. eine be­stehende oder frühere psychische Er­krankung dokumentiert ist, da der An­trag dann oft­mals von der Ver­sicherung ab­ge­lehnt wird. Es ist aber nicht un­möglich. Informieren Sie sich einfach bei Ihrer Versicherung, welche Möglich­keiten bestehen, eine BU trotz Psycho­therapie ab­zu­schließen. Oft­mals bedeutet dies ein Risiko­zuschlag oder ein Leistungs­ausschluss.

Psychotherapie für Privatpatienten

Private Kranken­versicherungen über­nehmen wie auch die gesetzlichen Kranken­kassen in der Regel die Kosten für die Psycho­therapie. Aller­dings sollten Sie sich, sofern Sie privat ver­sichert sind, über die Ver­sicherungs­bedingungen informieren.

Die Gothaer Private Krankenversicherung bietet ihren Voll­ver­sicherten je nach Tarif eine bis zu 100-prozentige Kosten­über­nahme an. Außer­dem unter­stützt die Gothaer ihre Versicherten durch ver­schiedene An­gebote für Menschen mit psychischen Be­lastungen. Erfahren Sie hier mehr.

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Voraussetzungen für eine Psycho­therapie

Um eine Psychotherapie in An­spruch nehmen zu können, welche auch von der gesetzlichen Kranken­kasse über­nommen wird, muss mindestens eine der folgenden Aspekte gegeben sein:

  • Diagnose einer psychischen Er­krankung oder Störung (wie Depression, Angst­störung, Zwangs­störung, Ess- oder Persönlich­keitsstörung oder Sucht­erkrankung)
  • Diagnose einer schweren oder chronischen körperlichen Er­krankung, welche sich auf das seelische Wohl­befinden aus­wirkt (z. B. Krebs)

Eine Psycho­therapie durch Heil­praktiker*innen wird von der gesetzlichen Kranken­kasse nicht über­nommen, daher kann man diese Art der Therapie auch in An­spruch nehmen, ohne dass die oben genannten Vor­aussetzungen er­füllt sein müssen. Gleiches gilt für ein Coaching oder Beratungen.

Es gibt noch weitere formelle Vor­aussetzungen für die Be­an­tragung der Kosten­über­nahme für eine Psycho­therapie. Nach der pro­batorischen Sitzung, also Probe­sitzung beim Therapeuten, muss noch eine körperliche Unter­suchung in einer ärztlichen Praxis statt­finden, damit der Therapeut oder die Therapeutin die ambulante/stationäre Therapie be­antragen kann. In der Praxis wird dann im so­ge­nannten Konsiliar­bericht fest­ge­halten, dass die Ursache für die psychische Störung nicht in einer organischen Er­krankung liegt. Wie genau dieses Vor­gehen aus­sieht und wann es not­wendig ist, bespricht der be­handelnde Psycho­therapeut bzw. die be­handelnde Psycho­therapeutin vorab mit Ihnen.

Unterschied: Psycholog*in, Psycho­therapeut*in und Psychiater*in

  • Psychologe/Psychologin: Wer ein Bachelor- oder Master­studium in Psychologie ab­ge­schlossen hat, darf sich Psychologe bzw. Psychologin nennen. Aller­dings darf man keine psychischen Er­krankungen be­handeln. Das dürfen nur Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen.
  • Psychotherapeut*in: Seit 2020 muss ein spezielles Psychologie­studium mit Master-Abschluss und Approbations­prüfung ab­solviert werden, um sich als Psycho­therapeut*in zu bezeichnen. Für eine Kassen­zu­lassung muss an­schließend eine Weiter­bildung zum/zur Fach­psycho­therapeut*in folgen. Als Psycho­therapeut*in darf man psychische Er­krankungen be­handeln, aller­dings ohne medi­kamentöse Be­handlung. Daneben gibt es noch approbierte psychologische Psycho­therapeut*innen, die nach altem Gesetz ihre Aus­bildung ab­solviert haben. Auch Fach­ärzte/Fach­ärztinnen können eine Zusatz-Weiter­bildung zum ärztlichen Psycho­therapeuten bzw. zur ärztlichen Psycho­therapeutin machen.
  • Psychiater*in: Ein*e Psychiater*in muss ein ab­ge­schlossenes Medizin­studium mit einer Fach­arzt­weiter­bildung in Psychiatrie und Psycho­therapie vor­weisen können, um die Zulassung als Psychiater*in zu er­halten. Als Psychiater*in darf man psychische Er­krankungen be­handeln und er­forschen. Ein*e Psychiater*in ist auch be­fugt, Medi­kamente wie Antidepressiva zu verschreiben.

Heilpraktiker*in für Psycho­therapie

Wie bereits erwähnt, ist der Be­griff "Psycho­therapeut*in“ ein rechtlich ge­schützter Be­griff und er­fordert auch einige Vor­aus­setzungen wie z. B. ein ab­ge­schlossenes spezielles Psychologie Studium mit einer mehr­jährigen Weiter­bildung zum/zur Fach­psycho­therapeut*in bzw. zum/zur psycho­logischen Psycho­therapeut*in.

Es gibt aber neben den Psycho­therapeut*innen auch Heil­praktiker*innen die eine Psycho­therapie an­bieten dürfen. Aller­dings unter­scheiden sich die Therapie­formen etwas von der klassischen Psycho­therapie, welche von Psycho­therapeut*innen durch­ge­führt werden.

Heilpraktiker*innen für Psycho­therapie bieten in der Regel autogenes Training und Ent­spannungs­techniken an. Sie sind an die Leit­linien des Heil­praktiker­gesetzes ge­bunden und dürfen somit auch jede Art von Psycho­therapie an­bieten, sofern das not­wendige Fach­wissen vor­handen ist.

Fazit

Eine Psychotherapie kann ganz unter­schiedlich aus­sehen und auch von ver­schieden aus­ge­bildeten Personen an­ge­boten werden. Welches Therapie­setting und welche Methoden am besten zu Ihnen passen, wird in ver­schiedenen Gesprächen heraus­ge­arbeitet. Es kann auch vor­kommen, dass eine Psycho­therapie mit einer medi­kamentösen Be­handlung (Antidepressiva) kom­biniert wird. Falls Sie das Gefühl haben, eine Psycho­therapie wäre sinn­voll für Sie, sollten Sie keine Angst haben, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es gibt ver­schiedene Angebote für Menschen mit seelischen Problemen und ent­sprechend aus­ge­bildete Fach­leute, die Ihnen helfen können.

Fragen und Antworten zur Psycho­therapie

Was macht man bei einer Psycho­therapie?

Für wen ist eine Psycho­therapie sinn­voll?

Wie viel kostet eine Psycho­therapie?

Wird die Psycho­therapie von der Kranken­kasse bezahlt?

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