Gothaer Drohnen Versicherung

Sie testen gerade Ihre neue Drohne und plötzlich passiert es – die Drohne fliegt ver­sehentlich gegen ein parkendes Auto. In einer solchen Situation können Sie beruhigt sein. Unsere günstige Drohnen­versicherung sichert Sie im Rahmen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung zuver­lässig ab. Auch eine ge­werbliche Drohnen Haftpflicht können Sie als Bau­stein der Gothaer Betriebs­haft­pflicht zusätzlich ab­schließen.

Gothaer Drohnenversicherung: Eine Drohne fliegt im Himmel.

Gothaer Drohnen Versicherung - Für sorgen­freies und sicheres Fliegen

Eine Drohnenversicherung ist unverzicht­bar – sowohl für Hobby­piloten als auch für Profi­piloten. Die Gothaer Drohnen Versicherung bietet um­fassenden Schutz für Schäden, die durch den Ein­satz von Drohnen verur­sacht werden, und er­füllt alle gesetz­lichen An­forderungen.

Vorteile der Gothaer Drohnen Versicherung

  • Umfangreicher Schutz: Unsere Police deckt Personen- und Sach­schäden ab
  • Individuelle Versicherungssummen: Wählen Sie den passenden Schutz für Ihre Be­dürf­nisse
  • Schnelle Schadenregulierung: Wir stehen Ihnen im Ern­stfall un­kompliziert zur Seite

Warum ist eine Drohnen Versicherung wichtig?

In Deutschland besteht eine Versicherungs­pflicht für Drohnen. Ohne passenden Schutz drohen hohe Kosten und Strafen. Die Gothaer Drohnen Versicherung deckt Haft­pflicht­schäden und schützt Sie vor finanziellen Risiken – so können Sie beruhigt ab­heben.

Für wen ist eine Drohnen Versicherung geeignet?

Die Versicherung für Drohnen richtet sich an private und gewerb­liche Drohnen­piloten. Egal, ob Sie Ihre Drohne hobby­mäßig oder beruflich nutzen – wir bieten Ihnen opti­malen Versicherungs­schutz.

Drohnenversicherung: Was ist versichert?

Private Haftpflichtversicherung

Nutzt man Drohnen als Spielzeug in der Frei­zeit, so kann das im Schadens­fall schnell teuer werden. Äußere Ein­flüsse - wie das Wetter oder be­reits ein kurzer Moment der eige­nen Unauf­merk­samkeit - können dazu führen, dass Ihre Drohne einen Sachschaden oder auch Personen­schaden herbei­führt. In einem sol­chen Fall müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen, denn im Rahmen der Gothaer Haft­pflicht­versicherung sichern wir durch Ihre Drohne verursachte Schä­den zu­ver­lässig ab und tragen die Kosten:

  • Ebenfalls mitver­sichert sind fremde Dritte, die mit Ihrem Wissen Ihre Drohne nutzen
  • Plusdeckung und Premium­deckung: Ab­sicherung bis zu einem Start­gewicht von 5 Kilo­gramm

Private Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht­versicherung

Auch im beruflichen Alltag spielen Drohnen eine immer größere Rolle, beispiels­weise in der Film­produktion, Inspek­tion oder bei der Ver­mes­sung. Damit Schäden durch Ihre Drohne auch während dieser Tätig­keiten abge­sichert sind, können Sie Ihre Gothaer Betriebs­haft­pflicht ganz einfach durch einen Drohnen/Kopter Bau­stein erweitern.

  • Individuell auf Ihre Bedürfnisse abge­stimmte Betriebs­haftpflicht­ver­sicherung
  • Versichert bis zu einem Abflug­gewicht von 25 Kilogramm

Betriebshaftpflichtversicherung


Services rund um die Gothaer Drohnen Versicherung

Ratgeber Freizeit und Hobby

Im Ratgeber Freizeit und Hobby erhalten Sie wert­volle Tipps und Ant­worten zu verschie­denen Themen in Ihrem All­tag, wie zum Bei­spiel Schlüssel­verlust, Haus­tiere oder Sport. Im Artikel Wo darf ich Drohnen fliegen?, finden Sie wich­tige Hin­weise für den sicheren und regel­konformen Ein­satz von Drohnen.

Ratgeber Freizeit und Hobby

Häufige Fragen zur Absicherung Ihrer Drohne

Was ist eine Drohne?

Bei einer Drohne handelt es sich um ein so­genanntes un­be­manntes Luft­fahr­zeug­system (englisch: Unmanned Aircraft System, kurz: UAS). Sie sind in ver­schie­denen Bau­formen (zum Beispiel Quadro­kopter oder ver­ein­facht Multi­copter) und Gewichts­klassen er­hältlich.

Für den Betrieb werden seit dem 31.12.2020 drei Kate­go­rien unter­schieden. Lediglich für das Fliegen in der "offenen Kategorie" wird keine Betriebs­genehmigung benötigt. Hierunter fallen die meisten Drohnen. Eine kurze Zusammen­fassung der wei­teren Betriebs­kategorien finden Sie auf der Website des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur.

Wann muss ich eine Versicherung für meine Drohne ab­schließen?

Eine Drohne muss in jedem Fall durch einen Haft­pflicht­schutz ver­sichert sein, un­ab­hängig davon, ob sie pri­vat oder ge­werb­lich genutzt wird. Als Drohnen-Betreiber*in ist man gesetz­lich dazu ver­pflichtet.

Ist die Drohnen Versicherung in Deutsch­land Pflicht?

Seit 2017 sind Drohnenbesitzer*innen in Deutsch­land gesetz­lich dazu ver­pflichtet, eine Haft­pflicht­versicherung für ihre Drohnen ab­zu­schließen. Ohne ent­sprechenden Haft­pflicht­schutz dürfen Drohnen nicht fliegen. Diese Versicherungs­pflicht gilt gemäß dem Luft­verkehrs­gesetz (LuftVG) sowohl für privat als auch für gewerb­lich genutzte Drohnen.

Warum brauche ich eine Drohnen Versicherung?

Eine Drohnenversicherung sichert Schäden ab, die durch Ihre Drohne ver­ursacht werden. Wird diese beispiels­weise von einem Wind­stoß erfasst und fliegt in eine Fenster­scheibe, so ist der ent­standene Schaden durch die Drohnen Haft­pflicht gedeckt und die Ver­sicherung über­nimmt die Kosten. Eine Haft­pflicht­versicherung für Drohnen sorgt also dafür, dass Ihnen in einem solchen Fall kein eigener finanzieller Schaden entsteht.

Tipp: Schäden an der Drohne selbst sowie deren Ver­lust sind in der Regel nicht mit­versichert. Für diese Fälle können Sie sich beispiels­weise über eine Voll­kasko­versicherung für Ihre Drohne informieren.

Welche Schäden deckt die Drohnen Versicherung ab?

Eine Drohnenversicherung deckt in der Regel durch die Drohne ver­ursachte Haft­pflicht­schäden ab. Dabei gelten bestimmte Rahmen­bedingungen, wie zum Bei­spiel das Gewicht einer Drohne.

In der privaten Haftpflicht­ver­sicherung der Gothaer versichern wir je nach Produkt­linie Ihre Drohne bis zu einem Start­gewicht von 5 Kilogramm (Gothaer Privat­haft­pflicht Plus und Premium).

Was kostet eine Drohnen Versicherung?

Bis zu einem bestimmten Gewicht sind Drohnen häufig als Bestand­teil der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung ab­gesichert. Somit ent­stehen für den Haft­pflicht­schutz einer Drohne meist keine Extra­kosten. Auch bei uns ist Ihre Drohne im Rahmen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung versichert. Alternativ können Drohnen für die ge­werbliche Nutzung als Bau­stein in der betrieblichen Haft­pflicht­versicherung mit­ver­sichert werden.

Möchten Sie allerdings beispiels­weise auch den Verlust der Drohne ver­sichern, so können zusätz­liche Kosten für eine Drohnen Voll­kasko Ver­sicherung ent­stehen.

Brauche ich einen Führerschein für meine Drohne?

Seit dem 31.12.2020 muss jeder, der eine Drohne mit Start­gewicht über 250 Gramm fliegen möchte, ent­weder einen EU-Kompetenz­nachweis oder ein EU-Fern­piloten-Zeugnis vor­weisen. In einer Übergangs­zeit bis Ende 2021 gelten ver­einfachte Regeln, welche weiter­hin die bisher ver­wendeten sogenannten Kenntnis­nach­weise berück­sichtigen. Es gibt jedoch Ab­weichungen für nicht EU-Recht konforme Drohnen­modelle.

Für welche Art von Drohne in Zukunft welcher Nach­weis benötigt wird, ist in einer Übersicht des Luftfahrt-Bundesamtes auf­geführt. Wesent­liches Unter­scheidungs­merkmal ist hierbei das Gewicht der Drohne und ob sie in der Nähe von Menschen ge­nutzt werden soll.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Eine Drohne muss nicht registriert werden. Allerdings muss sich jede*r Be­treiber*in einer Drohne (Privat­personen sowie Unter­nehmen) als solche*r online registrieren. An­schließend muss die Registrierungs­nummer an jeder Drohne des Be­treibers beziehungs­weise der Be­treiberin an­ge­bracht werden.

Kann ich meine Drohne auch für gewerb­liche Zwecke nutzen?

Auch die gewerbliche Nutzung von Drohnen ist ge­nehmigungs­frei, solange die genutzten Drohnen in die "offene Kategorie" fallen. Jedoch gelten natürlich auch hier die oben be­schriebenen Regelungen bezüg­lich Kenntnis­nachweisen und Registrierung.

Alle gewerblich genutzten Drohnen müssen Sie eben­falls durch eine Haft­pflicht­versicherung ab­sichern. Dies ist beispiels­weise als Bau­stein der Gothaer Betriebs­haft­pflicht möglich.

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Laut Luftfahrt-Bundesamt gelten für die "offene Kategorie" seit dem 31.12.2020 unter anderem folgende Be­stimmungen:

  • Maximale Flughöhe 120 Meter
  • Ständiger Sichtkontakt
  • Steuern einer Drohne erst ab 16 Jahren

2021 sollen außerdem Geo-Zonen ausgewiesen werden, in denen künftig keine Drohnen ge­flogen werden dürfen.

Bis dahin bleiben die aktuellen Verbots­zonen für den Betrieb von Drohnen aktiv, beispiels­weise in der Nähe von Flug­plätzen, Kranken­häusern oder über Natur­schutz­gebieten. Vor dem Ab­heben sollten Sie sich daher stets informieren, ob Sie Ihre Drohne am gewünschten Ort starten lassen dürfen.

Drohnen: vielseitig eingesetzt

Schon lange sind Drohnen keine Objekte mehr, die man nur aus Filmen kennt. Die Drohnen­tech­nologie prägt schon jetzt unseren All­tag in vieler­lei Hin­sicht, sei es im Bereich Mobilität und Logistik, Infra­struktur oder in der Land­wirt­schaft. Viele weitere spannende Einsatz­möglich­keiten werden in Zukunft noch hinzu­kommen. Auch im privaten Ge­brauch sind die Flug­objekte nicht nur bei Hobby-Foto­grafen und -Foto­grafinnen sehr beliebt. Bis 2025 wird daher allein das Volumen des euro­päischen Drohnen­marktes auf 9,8 Mrd. US-Dollar* geschätzt.

* Quelle: Statista

Seit dem 31.12.2020 gelten neue, EU-weite Regelungen für das Fliegen von Drohnen.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Drohnen Versicherung?

Sie möchten Ihre Drohne versichern und interessieren sich für unsere kosten­günstige Drohnen­versicherung? Haben Sie noch Fragen zum Versicherungs­schutz oder benötigen Sie zusätz­liche Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch.”

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