E-Rezept (elektronisches Rezept)

Neu für Vollversicherte ab dem 10.09.2024

Zum 1. Januar 2024 wurde bereits für gesetz­lich Ver­sicherte das rosa­farbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abge­löst: Sie erhalten ver­schrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektro­nischen Gesund­heits­karte (eGK), per App oder mittels Papier­aus­druck ein­lösen.

Auch für privat Versicherte der Gothaer ist es jetzt mög­lich, E-Rezepte über die App "Das E-Rezept" einzu­lösen und im Anschluss zur Erstat­tung einzu­reichen. Die Nutzung des E-Rezepts ist grund­sätz­lich frei­willig.

Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezep­tes ist die ein­heit­liche Krankenversichertennummer (KVNR) und die Regis­trie­rung in der Gothaer ePA-App.

Ein Apotheker scannt ein E-Rezept.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Nach der Untersuchung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein elektro­nisches Rezept (E-Rezept) über die verord­neten Arznei­mittel aus und lädt das E-Rezept in die sichere Tele­matik­infra­struktur. Sie können Ihre Rezepte dann über verschie­dene Wege in der Apo­theke ein­lösen:

  • Über Ihr Smartphone und die E-Rezept App der gematik
  • Über den Papierausdruck der Verordnung
  • Als gesetzlich Versicherte*r mit der elektro­nischen Gesund­heits­karte (ohne zusätz­liche PIN oder App)

Die App "Das E-Rezept" der gematik können Sie sich kosten­los im App Store oder bei Google Play herunter­laden. Als Gothaer Voll­ver­sicherte benö­tigen Sie zur Anmel­dung eine KVNR und die Regis­trierung in der Gothaer ePA-App und können sich dann über Ihre Gesund­heits-ID in der E-Rezept-App anmel­den. Als gesetz­lich Ver­sicherte*r benö­tigen Sie ein NFC-fähi­ges Smart­phone, das min­des­tens Android 8 oder IOS 15 nutzt, sowie Ihre elektro­nische Gesund­heits­karte mit PIN.

E-Rezept und private Krankenversicherung

E-Rezept für Vollversicherte der Gothaer

Das E-Rezept und die Nutzung der App "Das-E-Rezept" steht ab sofort auch für Voll­ver­sicherte der Gothaer zur Verfügung.

Kennt Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin bereits Ihre KVNR (Kranken­ver­sicher­ten­num­mer) oder haben Sie sich erfolg­reich über den Online Check-In in der Praxis einge­checkt, können Ihnen Arznei­mittel auch als E-Rezept verord­net werden.

Der Arzt bzw. die Ärztin stellt dazu eine elektro­nische Verord­nung aus, die digital an den E-Rezept-Fach­dienst über­mittelt wird und von dort abge­rufen und einge­löst werden kann.

E-Rezept für Zusatzversicherte der Gothaer

Aktuell ist es technisch noch nicht immer mög­lich, in der App oder der Apo­theke einen Kosten­beleg (Nach­weis­daten­satz 15a) für Ihre Arznei­mittel zu erhal­ten, wenn Sie die E-Rezept App oder Ihre elektro­nische Gesund­heits­karte zur Ein­lösung Ihrer E-Rezepte nutzen.

Lassen Sie sich daher bitte immer einen Papier­aus­druck Ihres E-Rezep­tes in der Arzt­praxis geben und reichen diesen gemein­sam mit der Apo­theken­quit­tung, auf der Ihr Name ver­merkt wurde zur Erstat­tung bei uns ein.


E-Rezept einlösen

1.

Über die App "Das E-Rezept" der gematik

  • Laden Sie sich die Gothaer ePA App herunter und regis­trieren sich dort (sofern noch nicht ge­schehen)
  • Laden Sie sich die App "Das E-Rezept" der gematik herunter und melden sich dort über die Digitale Gesund­heits-ID und die Aus­wahl der Gothaer Kranken­versiche­rung an
  • In der App "Das E-Rezept" sehen Sie die Ihnen verord­neten Rezepte und haben die Mög­lich­keit, diese direkt oder auch später einzu­lösen
  • Sie können Ihre Rezepte ent­weder digital in der App einer Apo­theke zu­weisen (zur Ab­holung oder Liefe­rung) oder mit dem Rezept­code aus der App vor Ort in der Apo­theke ein­lösen
  • Sie erhalten von der Apotheke einen digita­len Erstat­tungs­beleg, den Sie direkt oder später über die Gesund­heitsApp zur Erstat­tung ein­reichen können
  • Bei Problemen mit der E-Rezept-App wenden Sie sich bitte an die gematik

2.

Über den Papierausdruck

  • Lassen Sie sich in der Arzt­praxis einen Papier­aus­druck Ihrer Verord­nung geben und gehen mit diesem in die Apo­theke
  • In der Apotheke können durch Scannen des/der QR-Codes auf der Verord­nung Ihre Rezepte über den E-Rezept-Fach­dienst abge­rufen und ein­gelöst werden
  • Lassen Sie sich von der Apo­theke einen Kosten­beleg geben
  • Reichen Sie den Kosten­beleg bei uns zur Erstat­tung ein

3.

Über die elektronische Gesund­heits­karte (für Zusatz­versicherte)

  • Lassen Sie sich bitte zusätz­lich in der Praxis einen Papier­aus­druck Ihrer Verord­nung geben
  • Gehen Sie in Ihre Apotheke und lassen dort Ihre elektro­nische Gesund­heits­karte in das Karten­lese­gerät stecken
  • In der Apotheke können dann über den E-Rezept-Fach­dienst Ihre Rezepte abge­rufen und einge­löst werden
  • Lassen Sie sich bitte von der Apo­theke eine Quit­tung mit Ihrem Namen geben
  • Reichen Sie den Papieraus­druck der Verord­nung und die Apo­theken­quittung bei uns zur Erstat­tung ein
  • Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetz­liche Kranken­kasse oder die gematik.

E-Rezept und Daten­schutz

Die Gesundheitsdaten gelten als beson­ders schützens­wert. Das E-Rezept wird nicht über das­selbe Netz­werk wie zum Beispiel Ihre E-Mails versen­det. Arzt­praxen, Kranken­häuser und Apo­theken sind über ein eigenes Gesund­heits-Netz mitein­ander verbun­den, der Tele­matik-Infra­struktur. Es unter­liegt beson­ders hohen Sicher­heits­anfor­de­rungen, um einen beson­deren Schutz der Daten zu gewähr­leisten.

Die E-Rezepte sind zudem mit einem beson­deren elektro­nischen Schlüs­sel ver­sperrt. Nur Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, die Apo­theke und Sie selbst können die Daten ein­sehen.

Ein Mann sitzt im Wohnzimmer und hält ein Smartphone in der Hand.

E-Rezept und Online Check-In (OCI)

Zur Ausstellung eines E-Rezep­tes benötigt Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihre Kranken­ver­sicher­ten­num­mer (KVNR). Mit der Zusatz­funktion des Online Check-Ins (OCI) in der ePA-App haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Per­sonen­daten und Ihre KVNR ganz ein­fach, schnell und sicher digital an Ihre Arzt­praxis zu über­mitteln.

Bisher war diese Art von Daten­über­mitt­lung für Privat­ver­sicherte nicht mög­lich, da diese, im Gegen­satz zu den Ver­sicher­ten in den gesetz­lichen Kranken­kassen, keine elektro­nische Gesund­heits­karte be­sitzen.

Über den OCI werden die KVNR sowie persön­liche Daten wie Name und Adresse, sicher auf digita­lem Weg über­mittelt. Hierfür scan­nen Sie mit der ePA-App ein­fach einen QR-Code, der von der Arzt­praxis bereit­gestellt wird. Der OCI wird in der Regel nur ein­mal pro Ver­sicherten und Praxis durch­geführt und muss nicht quartals­weise wieder­holt werden.

Weitere Informationen zum OCI finden Sie unter FAQ E-Rezept

Hände, die ein Smartphone halten

FAQs zum E-Rezept, zur elektronischen Patienten­akte & zur Kranken­versicherten­nummer (KVNR)

Noch Fragen?

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zum elektronischen Rezept (E-Rezept) beantwortet.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) beantwortet.

Hier geht es zu den wichtigsten Fragen zur Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR).

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