Aus dem Papierrezept wird ein digitales Rezept!
Zum 1. Januar 2024 wurde für gesetzlich Versicherte das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abgelöst: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Auch für privat Versicherte der Gothaer wird es in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, E-Rezepte über die App einzulösen und im Anschluss zur Erstattung einzureichen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist schon heute für privat Versicherte der Gothaer Krankenversicherung AG verfügbar. Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt eine Krankenversichertennummer (KVNR) zu beantragen und sich in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu registrieren, damit Sie schon jetzt alle Voraussetzungen für das E-Rezept erfüllen und von der elektronischen Patientenakte sofort profitieren können.
Inhaltsverzeichnis
Nach der Untersuchung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein elektronisches Rezept (E-Rezept) über die verordneten Arzneimittel aus und lädt das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur. Sie können Ihre Rezepte dann über verschiedene Wege in der Apotheke einlösen:
Die App „Das E-Rezept“ der gematik können Sie sich kostenlos im App Store, bei Google Play oder in der App Gallery herunterladen. Die Nutzung ist aktuell noch nicht für Gothaer Vollversicherte möglich. Als gesetzlich Versicherte*r benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, das mindestens Android 8 oder IOS 15 nutzt, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit PIN.
Das E-Rezept und die Nutzung der E-Rezept App der gematik wird im Laufe der zweiten Jahreshälfte auch Vollversicherten der Gothaer zur Verfügung gestellt.
Kennt Ihr Arzt bereits Ihre KVNR (Krankenversichertennummer) und hat Ihnen ein E-Rezept ausgestellt, so können Sie es aktuell nur über den Papierausdruck in der Apotheke einlösen.
Aktuell ist es technisch nicht möglich, in der App oder der Apotheke einen Kostenbeleg für ihre Arzneimittel zu erhalten, wenn sie die E-Rezept App oder ihre elektronische Gesundheitskarte zur Einlösung ihrer E-Rezepte nutzen.
Lassen Sie sich daher bitte immer einen Papierausdruck Ihres E-Rezeptes in der Arztpraxis geben und reichen diesen gemeinsam mit der Apothekenquittung, auf der ihr Name vermerkt wurde zur Erstattung bei uns ein.
Die Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswert. Das E-Rezept wird nicht über dasselbe Netzwerk wie z. B. Ihre E-Mails versendet. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind über ein eigenes Gesundheits-Netz miteinander verbunden, der Telematik-Infrastruktur. Es unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen, um einen besonderen Schutz der Daten zu gewährleisten.
Die E-Rezepte sind zudem mit einem besonderen elektronischen Schlüssel versperrt. Nur Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, die Apotheke und Sie selbst können die Daten einsehen.
FAQs zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte & zur Krankenversichertennummer (KVNR)
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