Ein Apotheker scannt ein E-Rezept.

Aus dem Papierrezept wird ein digitales Rezept!

E-Rezept (elektronisches Rezept)

Zum 1. Januar 2024 wurde für gesetzlich Versicherte das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abgelöst: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Auch für privat Versicherte der Gothaer wird es in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, E-Rezepte über die App einzulösen und im Anschluss zur Erstattung einzureichen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist schon heute für privat Versicherte der Gothaer Krankenversicherung AG verfügbar. Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt eine Krankenversichertennummer (KVNR) zu beantragen und sich in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu registrieren, damit Sie schon jetzt alle Voraussetzungen für das E-Rezept erfüllen und von der elektronischen Patientenakte sofort profitieren können.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Nach der Untersuchung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein elektronisches Rezept (E-Rezept) über die verordneten Arzneimittel aus und lädt das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur. Sie können Ihre Rezepte dann über verschiedene Wege in der Apotheke einlösen:

  • Über Ihr Smartphone und die E-Rezept App der gematik
  • Über den Papierausdruck der Verordnung
  • Als gesetzlich Versicherte*r mit der elektronischen Gesundheitskarte (ohne zusätzliche PIN oder App)

Die App „Das E-Rezept“ der gematik können Sie sich kostenlos im App Store, bei Google Play oder in der App Gallery herunterladen. Die Nutzung ist aktuell noch nicht für Gothaer Vollversicherte möglich. Als gesetzlich Versicherte*r benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, das mindestens Android 8 oder IOS 15 nutzt, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit PIN.

E-Rezept und private Krankenversicherung

E-Rezept für Vollversicherte der Gothaer

Das E-Rezept und die Nutzung der E-Rezept App der gematik wird im Laufe der zweiten Jahreshälfte auch Vollversicherten der Gothaer zur Verfügung gestellt.

Kennt Ihr Arzt bereits Ihre KVNR (Krankenversichertennummer) und hat Ihnen ein E-Rezept ausgestellt, so können Sie es aktuell nur über den Papierausdruck in der Apotheke einlösen.

  • Lassen Sie sich in der Arztpraxis einen Papierausdruck Ihrer Verordnung geben und gehen Sie mit diesem in die Apotheke.
  • Die Apothekerin oder der Apotheker kann durch Scannen des QR-Codes auf der Verordnung ihre Rezepte über den E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen.
  • Lassen Sie sich in der Apotheke bitte die E-Rezept-Patientenrechnung geben und reichen diese bei uns zur Erstattung ein.

E-Rezept für Zusatzversicherte der Gothaer

Aktuell ist es technisch nicht möglich, in der App oder der Apotheke einen Kostenbeleg für ihre Arzneimittel zu erhalten, wenn sie die E-Rezept App oder ihre elektronische Gesundheitskarte zur Einlösung ihrer E-Rezepte nutzen.

Lassen Sie sich daher bitte immer einen Papierausdruck Ihres E-Rezeptes in der Arztpraxis geben und reichen diesen gemeinsam mit der Apothekenquittung, auf der ihr Name vermerkt wurde zur Erstattung bei uns ein.

E-Rezept einlösen

1. Über die elektronische Gesundheitskarte

  • Lassen sie sich bitte zusätzlich in der Praxis einen Papierausdruck Ihrer Verordnung geben.
  • Gehen Sie in ihre Apotheke und lassen dort Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät stecken.
  • Der/Die Apotheker*in kann dann über den E-Rezept-Fachdienst Ihre Rezepte abrufen und einlösen.
  • Lassen Sie sich bitte eine Apothekenquittung mit Ihrem Namen von der Apotheke geben.
  • Reichen Sie den Papierausdruck der Verordnung und die Apothekenquittung bei uns zur Erstattung ein.
  • Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die gematik.

2. Über den Papierausdruck

  • Lassen Sie sich in der Arztpraxis einen Papierausdruck Ihrer Verordnung geben und gehen mit diesem in die Apotheke.
  • Der/Die Apotheker*in kann durch Scannen des/der QR-Codes auf der Verordnung ihre Rezepte über den E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen.
  • Lassen Sie sich von der Apotheke eine Quittung mit Ihrem Namen geben.
  • Reichen Sie den Papierausdruck der Verordnung und die Apothekenquittung bei uns zur Erstattung ein.
  • Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die gematik.

3. Über die E-Rezept App der gematik

  • Lassen sie sich bitte zusätzlich in der Praxis einen Papierausdruck Ihrer Verordnung geben.
  • Laden Sie sich die E-Rezept-App der gematik auf ihr NFC-fähiges Smartphone herunter. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und ihre PIN.
  • In der E-Rezept App sehen Sie die Ihnen verordneten Rezepte.
  • Sie können die Rezepte entweder digital in er App einer Apotheke zuweisen oder mit dem Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen und einlösen.
  • Lassen Sie sich von der Apotheke eine Quittung mit Ihrem Namen geben.
  • Reichen Sie den Papierausdruck der Verordnung und die Apothekenquittung bei uns zur Erstattung ein.
  • Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die gematik.

E-Rezept und Daten­schutz

Die Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswert. Das E-Rezept wird nicht über dasselbe Netzwerk wie z. B. Ihre E-Mails versendet. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind über ein eigenes Gesundheits-Netz miteinander verbunden, der Telematik-Infrastruktur. Es unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen, um einen besonderen Schutz der Daten zu gewährleisten.

Die E-Rezepte sind zudem mit einem besonderen elektronischen Schlüssel versperrt. Nur Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, die Apotheke und Sie selbst können die Daten einsehen.

Ein Mann sitzt im Wohnzimmer und schaut auf sein Smartphone.

FAQs zum E-Rezept, zur elektronischen Patienten­akte & zur Kranken­versicherten­nummer (KVNR)

Noch Fragen?

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zum elektronischen Rezept (E-Rezept) beantwortet.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) beantwortet.

Hier geht es zu den wichtigsten Fragen zur Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR).

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