DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Apps oder Online-Anwendungen. Sie müssen nachweislich positive Effekte auf die Versorgung von Patienten und Patientinnen haben.
Auf Rezept zu bekommen
Apps gegen Depressionen und Schmerzen, digitale Tools, die die Diabetes-Therapie verbessern, oder Online-Kurse gegen Angstzustände und Panikattacken – Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, gibt es mittlerweile gegen viele Krankheiten. Private und gesetzliche Krankenversicherungen erstatten vielfach die Kosten. Die Gothaer hat für Sie alle wichtigen Infos zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Was ist so besonders an DiGA? Und was ist das DiGA-Verzeichnis?
Welche DiGA sind bereits zugelassen?
Welche Unterschiede gibt es zwischen der GKV und der PKV bei der Erstattung?
Wie bekomme ich als Gothaer Versicherte*r eine DiGA?
Welche Geräte benötige ich, um eine DiGA zu nutzen?
Fragen und Antworten: Das Wichtigste auf einen Blick
Weitere Links und Informationen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps oder Online-Tools, die dazu beitragen, Erkrankungen früher zu erkennen, effektiver zu behandeln oder die Lebensqualität von Menschen zu verbessern. DiGA müssen nachweislich positive Effekte auf die Versorgung haben, also Ihre Gesundheit oder Ihren Umgang mit einer Erkrankung verbessern.
Wichtig zu wissen: DiGA ersetzen keine Therapie bei der Ärztin oder dem Arzt. Sie ergänzen die Behandlung, unterstützen das Management von Krankheiten oder helfen Ihnen dabei, Ihre Wartezeit für eine Therapie zu überbrücken.
Die Zahl der Gesundheitsanwendungen steigt stetig an. Wer eine bestimmte Erkrankung hat, kann sich im DiGA-Verzeichnis informieren, ob es schon eine passende App gibt.
Hier finden Sie alle Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden erst nach einer Vorprüfung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Dafür untersucht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die jeweilige DiGA unter anderem auf Wirksamkeit, Sicherheit und Datenschutz.
Gut zu wissen: Werden Apps nicht im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet, so ist das kein Hinweis auf mangelnde Qualität. Manche Apps oder Online-Anwendungen unterstützen Menschen beim Lifestyle-Management. Das gilt besonders für die Bereiche Bewegung und Ernährung. Beispiele sind Fitness-Tracker, Trink-Erinnerung oder digitale Tagebücher. Sie tragen dazu bei, die eigene Gesundheit zu stärken oder das Wohlbefinden zu steigern. Solche Anwendungen werden derzeit jedoch nicht als DiGA zertifiziert.
Zur Übersicht von allen Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Nach erfolgreicher Prüfung nimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontinuierlich neue Apps oder Online-Anwendungen auf. Sie sollten sich deshalb regelmäßig informieren.
Die häufigsten Krankheitsbilder sind:
Eine detaillierte Übersicht aller Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) finden Sie beim BfArM.
Die Kostenübernahme von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist bei Privatversicherten und gesetzlich Versicherten unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse.
Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten, ob Sie von einer DiGA profitieren können. Ist die Verschreibung bei Ihnen sinnvoll, erhalten Sie ein Privatrezept. Falls möglich, sollte auf dem Rezept der diagnostische Code (ICD-10) vermerkt werden.
Sie kaufen die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zunächst in einem App-Store oder auf der Webseite des Herstellers selbst und laden sie dann auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung über den Kauf bekommen.
Sobald Sie den Freischaltcode erhalten haben, können Sie die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen.
Die ärztliche Verordnung reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei der Gothaer ein, zum Beispiel direkt über die Gothaer Gesundheitsapp.
Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurden von der Gothaer in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgenommen und werden im tariflichen Umfang erstattet.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Und wie erfolgt die Erstattung?
Wir möchten, dass Sie Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) einfach nutzen können. Ziel jeder DiGA-Entwicklung ist es daher, die Hürden für die Nutzung niedrig zu halten.
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Apps oder Online-Anwendungen. Sie müssen nachweislich positive Effekte auf die Versorgung von Patienten und Patientinnen haben.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) unter technischen und medizinischen Aspekten. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie dauerhaft oder zeitlich befristet in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können von Ärzten bzw. Ärztinnen oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen verordnet oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. In beiden Fällen erhalten Sie als Versicherte*r der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Freischaltcode.
Sie als Versicherte*r der Gothaer benötigen ein Privatrezept Ihrer Ärztin/Ihres Arztes bzw. Ihrer Psychotherapeutin/Ihres Psychotherapeuten und die Rechnung des DiGA-Herstellers. Auch hier gilt das Kostenerstattungsprinzip.
Die Gothaer erstattet Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei Bestehen einer aktiven Krankenvollversicherung (Ausnahme: Notlagentarif), bei Listung im DiGA-Verzeichnis, beim Vorliegen einer ärztlichen/psychotherapeutischen Verordnung sowie einer Rechnung über die DiGA.
Das ist abhängig von der jeweiligen Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) und kann dem DiGA-Verzeichnis entnommen werden. Beispielsweise kann ein Zugang zwölf Monate lang gültig sein. Danach können Ärzte bzw. Ärztinnen oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen eine Folgeverordnung ausstellen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden, werden zuvor eingehend geprüft. Dabei wird auch der Datenschutz bewertet; die Anwendungen müssen deutschen Standards entsprechen.
Ja, wie bei jeder anderen Therapie oder Behandlung wirkt sich die Kostenübernahme von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf eine mögliche Beitragsrückerstattung und mögliche Selbstbehalte aus. Wenden Sie sich bei Fragen an unseren Kundenservice.
Sie erreichen uns unter:
Tel.: 0221 - 308 00
Mo. bis Fr.: 8 bis 19 Uhr, Sa.: 9 bis 16 Uhr
Sprechen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt an, da ohne vorherige Verordnung keine Kostenerstattung möglich ist. Sie können eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) auch ohne Verordnung erwerben; die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst.
Prinzipiell ist das möglich, kontaktieren Sie dazu gerne unseren Kundenservice.
Sie erreichen uns unter:
Tel.: 0221 - 308 00
Mo. bis Fr.: 8 bis 19 Uhr, Sa.: 9 bis 16 Uhr
Wenden Sie sich dazu am besten an den jeweiligen Anbieter/Hersteller. Kontaktdaten und weitere Informationen finden sich im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Weitere Links und Informationen finden Sie hier:
DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Wissenswertes zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) beim BfArM
Mit der Gesundheitsapp für Ihre Gothaer Krankenversicherung können Sie Ihre Arztrechnungen und Rezepte ganz einfach online einreichen.
Die Gothaer bietet bei schwerwiegenden Erkrankungen und im Zahnbereich einen unabhängigen, individuellen und schnellen Zweitmeinungsservice.