Alle Dokumente an einem Ort
Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran und erleichtert Leistungserbringer*innen wie Ärztinnen und Ärzten den Austausch von Informationen und Unterlagen untereinander und mit Patient*innen. Wer die Daten einsehen darf, entscheiden Sie als Patient bzw. Patientin selbst. Sie können unterschiedliche Berechtigungen verteilen und haben über eine App jederzeit Zugriff auf Ihre Befunde. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Gothaer hat alle wichtigen Infos zur ePA für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Wie kommen die Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) und wie werden sie abgerufen?
Was kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden?
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte (ePA)?
Wie sieht es mit der Datensicherheit bei der elektronischen Patientenakte (ePA) aus?
Elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
FAQs zur elektronischen Patientenakte (ePA) & zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Weitere Links und Informationen
Welche Medikamente hat der Kardiologe verschrieben? Wann ist zuletzt ein Röntgenbild der Zähne erstellt worden? In einer elektronischen Patientenakte sind alle wichtigen Informationen gespeichert.
Die Daten liegen auf einem zentralen, gut gesicherten Server, sodass Ärzte/Ärztinnen, Apotheker*innen und anderes medizinisches Fachpersonal von jedem Ort aus darauf zugreifen können – wenn die Patienten bzw. Patientinnen es erlauben.
Die ePA soll unter anderem dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlungsqualität zu verbessern. Denn Therapien können besser aufeinander abgestimmt werden, wenn alle Informationen vorliegen.
Sie als Patient*in entscheiden darüber, welche Unterlagen in die ePA aufgenommen werden und wer sie betrachten darf.
Ganz praktisch – so funktioniert die ePA:
Im Prinzip können alle medizinischen Unterlagen in die ePA geladen werden.
Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, haben Sie immer dabei – und können medizinischem Fachpersonal den Zugriff darauf erlauben. Das gilt zum Beispiel für:
Alle Gesundheitsdaten liegen an einem Ort und sind für medizinisches Fachpersonal jederzeit verfügbar, wenn die Versicherten den Zugriff genehmigen. Das hat viele Vorteile:
1. Wer zum Beispiel seinen Arzt oder seine Ärztin wechseln oder sich eine Zweitmeinung einholen möchte, kann auf seine ePA verweisen – und alle benötigten Informationen sind sofort einsehbar
2. Das spart Zeit. Denn Versicherte müssen Unterlagen nicht mehr persönlich abholen oder darauf warten, dass Befunde auf dem Postweg ans Ziel gelangen. Weiterbehandelnde Ärzte und Ärztinnen haben zum Beispiel Röntgenbilder direkt im Anschluss an die Untersuchung zur Verfügung
3. Bei komplexen Krankheitsbildern hat die ePA zudem den Vorteil, dass alle Mitglieder des Behandlungsteams auf dem gleichen Stand sind. Patienten und Patientinnen können sicher sein, dass Informationen nicht verloren gehen
4. Die ePA erhöht insgesamt die Behandlungsqualität. Denn Ärzte/Ärztinnen können beispielsweise einsehen, welche Therapien Kolleg*innen bereits durchgeführt haben – und mit welchem Ergebnis. Außerdem lassen sich eventuelle Wechselwirkungen von Medikamenten besser berücksichtigen, weil alle verordneten Präparate abrufbar sind
5. Zusätzlich können Versicherte eigene Daten in Form von Notizen hinterlegen - etwa den täglich gemessenen Blutdruck - und sie mit Ärzten bzw. Ärztinnen besprechen – das ist auch spontan möglich. Sie können sich zudem Fragen notieren und haben beim Termin immer alles griffbereit auf dem Smartphone
6. Die ePA ist im Alltag sehr komfortabel. Beispielsweise müssen Versicherte ihren Impfpass nicht mehr in Papierform mit in die Praxis bringen
7. Die ePA soll auch dazu beitragen, Kosten zu sparen, was sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken könnte
Die Daten der ePA werden auf einem zentralen Server in Deutschland gespeichert, für den die europäischen Datenschutzbestimmungen gelten. Er ist Teil der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) für das Gesundheitswesen. Jede Veränderung der TI wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert.
Zusätzlich sind alle Daten, die in der ePA gespeichert sind, verschlüsselt. Allein die Versicherten entscheiden, wer die Informationen einsehen darf. Krankenversicherungen haben darauf keinen Zugriff.
Freigeben können Versicherte die Daten ihrer ePA nur für medizinisches Fachpersonal. Das ist technisch nicht anders möglich. Wenn Leistungserbringer*innen Zugriff beantragen möchten, brauchen sie zwei elektronische Ausweise. Zum einen benötigen sie eine sogenannte Smart Card, mit der sie nachweisen, um welche Praxis oder Apotheke es sich handelt (bei Ärzten/Ärztinnen heißt diese Smart Card "Praxisausweis"). Zum anderen ist ein elektronischer Heilberufsausweis Pflicht. Damit ist sichergestellt, dass nur Fachleute auf eine ePA zugreifen können.
Die elektronische Patientenakte soll die Kommunikation im Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter überführen:
Noch Fragen? Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur Krankenversichertennummer (KVNR) beantwortet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Die elektronische Patientenakte (ePA)
Informationen zur ePA für Patienten und Patientinnen vom technischen Anbieter gematik
Bundesärztekammer: Elektronische Patientenakte
Informationen zur Digitalen Identität im Gesundheitswesen vom technischen Anbieter gematik
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