Hintergründe und Informationen

Infos zur Beitrags­anpassung in der Kranken­versiche­rung und der Pflege­pflicht­versiche­rung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beitrags­anpas­sung in der Kranken­ver­siche­rung zum 1. Januar 2023.

Die Beitragsanpassung in der Pflege­pflicht­ver­siche­rung finden Sie hier:

Beitragsanpassung in der Pflege­pflicht­versicherung

Mit Ihrer privaten Krankenversiche­rung (PKV) haben Sie sich für beste medizi­nische Versorgung entschieden und profitieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt und schnellem Zugang zu Fach­ärzten. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fortschritt­lichsten.

Die gute Nachricht: Der stetige Fortschritt der Medizin (z. B. neue Medika­mente, verbesserte Thera­pien) führt erfreulicher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwartung positiv beein­flusst werden.

Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld.

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­steige­rungen im Gesund­heits­wesen einerseits, aber andererseits auch Verände­rungen im Zinsniveau und gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Faktoren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer reagieren müssen. Dies gilt für alle PKV-Unter­nehmen. Denn gesetz­lich ist jeder Versicherer ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen.

Unantastbar ist der Umfang Ihres Versicherungs­schutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungs­versprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) in der Vergangen­heit trotz Beitrags­erhö­hungen auch Leistungs­kür­zungen vorge­nommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Die Gründe der Beitragsanpassung

Privat oder gesetzlich versichert - das macht einen Unterschied

Einfluss auf die Beitragshöhe

Die Beitragsüberprüfung

Ein tolles Instrument: Alterungsrückstellung

Ein Blick in die Zukunft

Schon heute: Maßnahmen für Ihre Beiträge im Alter

Ihre Möglichkeiten zur Beitrags­reduktion

Ein Wort zum Tarifwechsel

Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?

Besonderheiten der diesjährigen Beitragsanpassung (BAP)

Wegfall des Corona-Zuschlages

Der mit der Beitragsanpassung (BAP) zum 1. Januar 2022 erhobene soge­nannte Corona-Zuschlag entfällt plan­mäßig zum 31. Dezember 2022. Er betrug im Tarif PVN 3,40 Euro monat­lich und im Tarif PVB 7,30 Euro.

Änderungen der Versicherungs­bedin­gungen (AVB) in der Pflege­pflicht­versicherung

Aufgrund des Wegfalls des Corona-Zuschlags schreiben wir unsere Pflege­versicherten an. Zusätzlich müssen wir leider zeit­gleich den Versicherten nach Tarif PVN die Beitrags­anpassung im Tarif PVN mit­teilen. Wir haben den Synergie­effekt genutzt und infor­mieren mit dem BAP-Schreiben die Versicherten in der PPV über Ände­rungen in den AVB und im Pflege-/Hilfs­mittel­verzeich­nis.

Deutliche Beitragsanpassung im Tarif PVN

Die private Pflegepflichtver­siche­rung (PPV) wird ab dem 1. Januar 2023 für Ange­stellte und Selb­ständige deutlich teurer (bis zu 40 Euro pro Person). Da die PPV ein branchen­einheit­licher Tarif ist, trifft die Beitrags­anpas­sung alle PVN-Versicherten in der privaten Kranken­versiche­rung (PKV) gleich. Nähere Informa­tionen finden Sie unter Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung

Beitragsanpassung in der Vollversicherung

Einige Tarife in der Vollversiche­rung sind – teils nach einigen Jahren der Beitrags­stabilität – von einer Beitrags­anpassung (BAP) betroffen. In Kombi­nation mit der sehr hohen BAP im Tarif PVN (Pflege­pflicht­versicherung) kann es zu deut­lichen Gesamt­beitrags­erhöhungen kommen. Wir wissen, dass eine Beitrags­erhöhung, auch wenn sie unver­meidbar ist, eine weitere Belas­tung in diesen ohnehin schon für alle heraus­fordern­den Zeiten darstellt.

Aus diesem Grund setzen wir – wie alljährlich – hohe Limitie­rungs­mittel ein, um die BAP abzu­federn. Besonders hohe Limitie­rungen bekommen Voll­versiche­rungs­tarife, die bereits im letzten Jahr eine Beitrags­erhöhung hatten.

Aber es gibt auch Erfreuliches zu berichten:

  • Alle Tarife der betrieb­lichen Kranken­versiche­rung sind beitrags­stabil
  • Die Ergänzungsversiche­rung wird nur in wenigen Tarifen eine Beitrags­anpassung haben
  • Auch in der Vollversiche­rung gibt es einige bestands­starke Tarife ohne Beitrags­anpassung im kommen­den Jahr, so z. B. Tarif GB für Beihilfe­berechtigte

Informationsblatt zur Beitragsanpassung

In einem separaten Informations­blatt infor­mieren wir Sie über die indivi­duellen auf den Vertrag zutref­fenden Gründe der Anpassung.

Alle bekommen die Kosten­steigerungen zu spüren

Die Beiträge der gesetzlichen und privaten Kranken­versiche­rung entwickeln sich ähnlich. Hier ein Vergleich auf der Zeit­achse sowie die Darstel­lung des Höchst­beitrages.

Beitragsentwicklung der PKV und GKV im Vergleich
Entwicklung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV)



Demografischer Wandel und die PKV

Die Auswirkungen des demo­grafischen Wandels werden auch in der Versiche­rungs­branche – speziell in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) – deutlich spürbar. Die geburten­starken Jahr­gänge von 1955 bis 1967 sind oder kommen zeitnah in das Alter, in dem der durch­schnitt­liche Bedarf an Gesund­heits­dienst­leistungen über­pro­portio­nal ansteigt. Zusätz­lich rücken immer weniger junge Menschen, die tenden­ziell eher geringe Gesund­heits­kosten verur­sachen, nach.

Dies bekommt ein System wie die gesetz­liche Kranken­versiche­rung, die im Umlage­verfahren funktio­niert, besonders schmerz­haft zu spüren. Durch das fort­während kleiner werdende Versicherten­kollektiv sinken die Beitrags­einnah­men in der GKV. Dem gegen­über stehen aller­dings zeit­gleich nicht etwa sinkende Leistungs­ausgaben. Im Gegen­teil: Der Beitrags­anteil der stark dominie­renden geburten­armen Jahr­gänge kann die steigen­den Leistungs­ausgaben der geburten­starken Jahr­gänge bei weitem nicht aus­gleichen.

Durch die Tatsache, dass sich die Pyramiden der Beitrags­einnahmen und Leistungs­ausgaben umgekehrt haben und zusätz­lich die Kosten der medizi­nischen Versorgung steigen (aufgrund neuer, teurerer Diagnose- und Behand­lungs­methoden und der höheren Lebens­erwartung der Versicherten), sind künftig deutliche Beitrags­steige­rungen und Leistungs­kürzungen in der gesetz­lichen Kranken­versicherung sicher zu erwarten.

Demografischer Wandel



Anders verhält es sich in der privaten Kranken­versicherung (PKV), bei der sich der demo­grafische Wandel in dieser Form nicht auswirkt. Primärer Grund hierfür ist, dass die PKV nicht im Umlage­verfahren, sondern im Kapital­deckungs­verfahren funktio­niert. Jeder einzelne Tarif ist aus­finan­ziert; ledig­lich steigende medizi­nische Kosten, die bei der Kalku­lation des Tarifes nicht absehbar waren, können zu Beitrags­an­pas­sungen führen.

Neue und moderne Behandlungs- und Diagnose­methoden spiegeln sich in den Leistungs­aus­gaben wider, da diese mit zuneh­mender medizi­nischer Weiter­entwicklung steigen. Aber auch der Vorteil dieser Entwick­lung ist deutlich spürbar: Die neuen Methoden stehen Ihnen als privat Kranken­versicher­tem bzw. privat Kranken­versicherter jeder­zeit offen. Sie und Ihre Gesund­heit profi­tieren hiervon in hohem Maße, denn eine Über­nahme der Kosten ist Ihnen im tariflich verein­barten Umfang sicher.

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