Hintergründe und Informationen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2023.
Die Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung finden Sie hier:
Mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie sich für beste medizinische Versorgung entschieden und profitieren somit vom medizinischen Fortschritt und schnellem Zugang zu Fachärzten. Das deutsche Gesundheitssystem gehört dabei zu den besten und fortschrittlichsten.
Die gute Nachricht: Der stetige Fortschritt der Medizin (z. B. neue Medikamente, verbesserte Therapien) führt erfreulicherweise dazu, dass Krankheiten geheilt werden und sowohl Lebensqualität als auch Lebenserwartung positiv beeinflusst werden.
Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld.
Höhere Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen einerseits, aber andererseits auch Veränderungen im Zinsniveau und gesetzliche Änderungen sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Dies gilt für alle PKV-Unternehmen. Denn gesetzlich ist jeder Versicherer verpflichtet, zumindest einmal jährlich die Beiträge zu überprüfen.
Unantastbar ist der Umfang Ihres Versicherungsschutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungsversprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Vergangenheit trotz Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen vorgenommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jederzeit möglich.
Privat oder gesetzlich versichert - das macht einen Unterschied
Einfluss auf die Beitragshöhe
Die Beitragsüberprüfung
Ein tolles Instrument: Alterungsrückstellung
Ein Blick in die Zukunft
Schon heute: Maßnahmen für Ihre Beiträge im Alter
Ihre Möglichkeiten zur Beitragsreduktion
Ein Wort zum Tarifwechsel
Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?
Wegfall des Corona-Zuschlages
Der mit der Beitragsanpassung (BAP) zum 1. Januar 2022 erhobene sogenannte Corona-Zuschlag entfällt planmäßig zum 31. Dezember 2022. Er betrug im Tarif PVN 3,40 Euro monatlich und im Tarif PVB 7,30 Euro.
Änderungen der Versicherungsbedingungen (AVB) in der Pflegepflichtversicherung
Aufgrund des Wegfalls des Corona-Zuschlags schreiben wir unsere Pflegeversicherten an. Zusätzlich müssen wir leider zeitgleich den Versicherten nach Tarif PVN die Beitragsanpassung im Tarif PVN mitteilen. Wir haben den Synergieeffekt genutzt und informieren mit dem BAP-Schreiben die Versicherten in der PPV über Änderungen in den AVB und im Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis.
Deutliche Beitragsanpassung im Tarif PVN
Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) wird ab dem 1. Januar 2023 für Angestellte und Selbständige deutlich teurer (bis zu 40 Euro pro Person). Da die PPV ein brancheneinheitlicher Tarif ist, trifft die Beitragsanpassung alle PVN-Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) gleich. Nähere Informationen finden Sie unter Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung
Beitragsanpassung in der Vollversicherung
Einige Tarife in der Vollversicherung sind – teils nach einigen Jahren der Beitragsstabilität – von einer Beitragsanpassung (BAP) betroffen. In Kombination mit der sehr hohen BAP im Tarif PVN (Pflegepflichtversicherung) kann es zu deutlichen Gesamtbeitragserhöhungen kommen. Wir wissen, dass eine Beitragserhöhung, auch wenn sie unvermeidbar ist, eine weitere Belastung in diesen ohnehin schon für alle herausfordernden Zeiten darstellt.
Aus diesem Grund setzen wir – wie alljährlich – hohe Limitierungsmittel ein, um die BAP abzufedern. Besonders hohe Limitierungen bekommen Vollversicherungstarife, die bereits im letzten Jahr eine Beitragserhöhung hatten.
Aber es gibt auch Erfreuliches zu berichten:
Informationsblatt zur Beitragsanpassung
In einem separaten Informationsblatt informieren wir Sie über die individuellen auf den Vertrag zutreffenden Gründe der Anpassung.
Die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entwickeln sich ähnlich. Hier ein Vergleich auf der Zeitachse sowie die Darstellung des Höchstbeitrages.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden auch in der Versicherungsbranche – speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – deutlich spürbar. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1967 sind oder kommen zeitnah in das Alter, in dem der durchschnittliche Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen überproportional ansteigt. Zusätzlich rücken immer weniger junge Menschen, die tendenziell eher geringe Gesundheitskosten verursachen, nach.
Dies bekommt ein System wie die gesetzliche Krankenversicherung, die im Umlageverfahren funktioniert, besonders schmerzhaft zu spüren. Durch das fortwährend kleiner werdende Versichertenkollektiv sinken die Beitragseinnahmen in der GKV. Dem gegenüber stehen allerdings zeitgleich nicht etwa sinkende Leistungsausgaben. Im Gegenteil: Der Beitragsanteil der stark dominierenden geburtenarmen Jahrgänge kann die steigenden Leistungsausgaben der geburtenstarken Jahrgänge bei weitem nicht ausgleichen.
Durch die Tatsache, dass sich die Pyramiden der Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben umgekehrt haben und zusätzlich die Kosten der medizinischen Versorgung steigen (aufgrund neuer, teurerer Diagnose- und Behandlungsmethoden und der höheren Lebenserwartung der Versicherten), sind künftig deutliche Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sicher zu erwarten.
Anders verhält es sich in der privaten Krankenversicherung (PKV), bei der sich der demografische Wandel in dieser Form nicht auswirkt. Primärer Grund hierfür ist, dass die PKV nicht im Umlageverfahren, sondern im Kapitaldeckungsverfahren funktioniert. Jeder einzelne Tarif ist ausfinanziert; lediglich steigende medizinische Kosten, die bei der Kalkulation des Tarifes nicht absehbar waren, können zu Beitragsanpassungen führen.
Neue und moderne Behandlungs- und Diagnosemethoden spiegeln sich in den Leistungsausgaben wider, da diese mit zunehmender medizinischer Weiterentwicklung steigen. Aber auch der Vorteil dieser Entwicklung ist deutlich spürbar: Die neuen Methoden stehen Ihnen als privat Krankenversichertem bzw. privat Krankenversicherter jederzeit offen. Sie und Ihre Gesundheit profitieren hiervon in hohem Maße, denn eine Übernahme der Kosten ist Ihnen im tariflich vereinbarten Umfang sicher.
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