Wer seinen Beitrag senken möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte sich im Vorfeld folgende Fragen stellen: Welche Leistungen sind für mich persönlich unverzichtbar und welche Leistungen sind weniger wichtig?
Reduzierung des Versicherungsschutzes
In der Regel erreichen Sie über eine Reduzierung des Leistungsumfangs eine Beitragssenkung. Aber bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem Tarifwechsel auf einen Teil Ihres Versicherungsschutzes verzichten, den Sie gerade mit zunehmendem Alter dringend benötigen. Insbesondere wenn Ihr heutiger Tarif einen hohen Leistungsumfang hat, an den Sie sich gewöhnt haben, werden Sie die Nachteile des Tarifwechsels am deutlichsten spüren. Bitte überprüfen Sie auch die tariflichen Erstattungssätze, denn: eine Beitragssenkung bedeutet in der Regel eine Reduzierung des Leistungsumfanges. Hier können bei einer Umstellung perspektivisch höhere Kosten auf Sie zukommen.
Vor allem bei vorerkrankten bzw. chronisch erkrankten Kund*innen führt dies ganz schnell zu einer höheren finanziellen Belastung als die vermeintliche Ersparnis über den reduzierten Monatsbeitrag. Aber auch bei später hinzukommenden Erkrankungen wirkt sich dies nachteilig im Geldbeutel aus!
Achtung: Eine einmal erfolgte Reduzierung des Versicherungsschutzes kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig gemacht werden, da sämtliche Mehrleistungen mit einer aktuellen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Dies kann zum Beispiel zu einem medizinischen Wagnisausgleich oder sogar zu Leistungsausschlüssen führen.
Hinweis: Bei einem Tarifwechsel entfallen sämtliche sogenannte tarifbezogene Limitierungsmittel. Dies sind interne Rabattierungen, die den Kund*innen mit der Zeit gutgeschrieben werden (zum Beispiel Tarifbonus, der auch im Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen wird), und zu einer Reduzierung des Beitrags führen. Sie werden bei einem Wechsel nicht auf den neuen Tarif übertragen.
Es gibt keine Garantie, dass es durch den Tarifwechsel zu einer dauerhaften Beitragsreduzierung kommt. Auch die Beiträge des neuen Tarifs können steigen. Der Versicherungsschutz bleibt nach dem Wechsel jedoch dauerhaft reduziert.
Selbstbeteiligung erhöhen
In der Regel erreichen Sie damit eine Beitragssenkung. Durch die Erhöhung Ihres Eigenanteils reduzieren Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz. Ein weiterer Aspekt ist, dass Sie bei einer Erhöhung der Selbstbeteiligung jedes Jahr ein Mehr an Kosten tragen müssen, an dem sich – im Gegensatz zum Beitrag – der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin nicht beteiligt.
Achtung: Wir beraten
Immer wieder hören wir von Versicherten, dass sie Angebote zur Tarifwechselberatung erhalten. Hier locken externe Berater*innen mit der Möglichkeit hoher Beitragseinsparungen und versuchen Kund*innen zu einer Honorar-Beratung zu "überreden". Nicht selten ignorieren diese Berater*innen bei ihren Tarifwechsel-Empfehlungen Bedürfnisse und Wünsche unserer Kund*innen. Dies führt in der Zukunft teilweise zu erheblichen Nachteilen, wovor auch der Verband der Privaten Krankenversicherung auf seiner Website ausdrücklich warnt. Abgesehen davon wird ein Erfolgshonorar für die Beratung verlangt, das die vermeintlichen Ersparnisse oftmals übersteigt, womit ein Wechsel teurer wird als ein Verbleib im ursprünglichen Tarif.
Hierzu unsere Meinung:
- Tarifbeiträge in der privaten Krankenversicherung sind nicht verhandelbar
- Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV gehört zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen. Unsere Berater*innen und Vertragsbereiche beraten Sie gerne und selbstverständlich kostenlos. Individuell und auf Ihre Wünsche zugeschnitten
- Ein Tarifwechsel ist meist nicht wirtschaftlich