Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026

Auf dieser Seite finden Sie Informa­tionen und Hinter­gründe zu Ihrer privaten Kranken­ver­sicherung (PKV).

Wenn Sie sich über die Beitrags­an­passung zur Pflege­pflicht­versiche­rung oder zur Zahn­zusatz­versiche­rung infor­mieren möchten, dann geht es hier weiter:

Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Auswirkungen des Fort­schritts in der Medizin

Mit Ihrer privaten Krankenver­siche­rung (PKV) haben Sie sich für beste medizi­ni­sche Versor­gung entschie­den und pro­fitieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt und schnellem Zugang zu Fach­ärzten be­ziehungs­weise Fach­ärz­tinnen. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fort­schritt­lichsten.

Die gute Nachricht: Der stetige Fort­schritt der Medizin (zum Beispiel neue Medi­ka­mente und verbes­serte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwar­tung positiv beein­flusst werden.

Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld und führt somit zu Beitrags­anpassungen.

Die Gründe der Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­verände­rungen im Gesund­heits­wesen, aber auch beispiels­weise Ver­ände­rungen im Zins­niveau und gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Fak­toren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer rea­gieren müssen. Gesetz­lich sind wir ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen.

Unantastbar ist der Umfang Ihres Ver­siche­rungs­schutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungs­ver­sprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) in der Ver­gangen­heit trotz Beitrags­erhö­hungen auch Leis­tungs­kür­zungen vorge­nom­men hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Privat oder gesetzlich – das macht schon einen Unterschied

Die beiden Krankenversiche­rungs­systeme in Deutsch­land unter­scheiden sich in einem wesent­lichen Punkt, nämlich der Beitrags­berechnung.

In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zahlt jede*r Versicherte einen Beitrag gemäß der indivi­duellen finan­ziellen Leistungs­fähigkeit (Beitrags­satz vom Einkom­men bis zur Beitrags­bemessungs­grenze) und erhält dafür einen - für alle Mit­glieder iden­tischen - Ver­siche­rungs­schutz.

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) hin­gegen zahlt jede*r Versicherte einen indivi­duellen Beitrag, wobei sich der Versiche­rungs­schutz nach eigenen Wün­schen und Bedürf­nissen zusam­men­stellen lässt. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Umfang des gewähl­ten Ver­siche­rungs­schutzes, dem Gesund­heits­zustand und dem Eintritts­alter.

Weitere Informationen und die wesent­lichen Unter­schiede zwischen GKV und PKV haben wir hier für Sie zusammen­gestellt:

Unterschiede GKV und PKV

Gesetzlich krankenversichern


Einfluss auf die Beitragshöhe

Einflussfaktoren

Auf der einen Seite garan­tieren wir Ihnen einen dauer­haft unver­änderten Versiche­rungs­schutz. Auf der anderen Seite müssen wir – vom Gesetz­geber vorge­geben – regel­mäßig über­prüfen, ob die Beiträge für den garan­tierten Versiche­rungs­schutz aus­reichen.

Und genau das ist der Punkt: Die Versiche­rungs­leis­tungen unter­liegen folgen­den Einfluss­faktoren:

Versicherungsleistungen unter­liegen einigen Einfluss­faktoren

Vorausschaubarkeit

Beispiel Lebenserwartung:

Auch wenn wir bei der Beitrags­kalku­lation versiche­rungs­mathe­matisches Wissen anwenden und Statis­tiken zugrunde legen, kann niemand in die Zukunft schauen und absehen, wie sich all die oben darge­stellten Einfluss­faktoren zukünftig auf die Beiträge aus­wirken. Hier einige Beispiele, wie sich Faktoren entwickelt haben.

Grafik: Quelle: Statistisches Bundesamt

Lebenserwartung von Männern und Frauen bei Geburt in Jahren

Beispiel Versicherungs­leistungen:

Betrachtet man die Versiche­rungs­leis­tungen der PKV, ergibt sich folgen­des Bild.

Die Grafik stellt anschaulich die Kosten­ent­wick­lung in der privaten Kranken- und Pflege­versiche­rung dar.

Die Grafik stellt anschaulich die Kostenentwicklung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung dar.

Weitere Gründe der Beitrags­anpassung

Die Beitragsüberprüfung

Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesund­heit.
Da wir unsere vertraglichen Leis­tungen nicht kürzen dürfen (und auch nicht wollen), müssen wir unsere Bei­träge an die neuen Gegeben­heiten anpassen:
Dies erfolgt in Form einer Beitragsanpassung.

Und so kann man sich den Ablauf einer Beitragsanpassung vorstellen:

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, mindes­tens einmal jähr­lich die erforder­lichen mit den kalku­lierten Versiche­rungs­leistungen zu verglei­chen und analog die Sterbe­wahr­schein­lich­keiten zu über­prüfen.

Diese Abweichung ergibt einen Faktor, den soge­nannten Aus­lösen­den Faktor. Wenn der Aus­lösen­de Faktor für die Versiche­rungs­leistungen einen bestimmten Schwellen­wert über­steigt und die Abweichung nicht nur als vorüber­gehend einge­schätzt wird, müssen im nächsten Schritt auch alle ande­ren Rechnungs­grund­lagen (Rechnungs­zins, Sterbe­wahr­schein­lich­keiten, Storno, Versiche­rungs­leis­tungen, Kosten) über­prüft und ggf. aktua­lisiert werden. Über­schreitet hin­gegen der Aus­lösende Faktor für die Sterbe­wahr­schein­lich­keiten einen bestimmten Schwellen­wert, so müssen alle anderen Rech­nungs­grund­lagen über­prüft und ggf. aktua­lisiert werden.

Wird der Schwellenwert nicht über­schritten, darf keine Beitrags­anpas­sung durch­geführt werden. Besonders beim Rechnungs­zins kann es zu einem starken Nach­hol­effekt kommen, wenn ein Tarif länger nicht ange­passt werden darf. Dies ist dann der Grund, wenn ein Beitrag oft über Jahre stabil bleibt und anschlie­ßend sprung­haft ansteigt.

Der Auslösende Faktor wird als Durch­schnitt über alle Alters­gruppen des Tarifs ermittelt. Die Höhe der indivi­duellen Beitrags­an­passung wird jedoch für jedes einzelne Alter fest­gelegt. Daher kommt es in Abhängig­keit vom Alter zu einem jeweils unter­schied­lichen Anpas­sungs­be­darf. Der Aus­lösende Faktor ist somit nur ein Aus­löser für eine Beitrags­an­passung, spiegelt aber nicht die tatsäch­liche Anpas­sungs­höhe wider.

Alle Beitragsanpassungen werden von einem unab­hängi­gen Treu­händer geprüft und genehmigt.

Im Rahmen einer Beitragsan­passung können auch indivi­duell verein­barte medizi­nische Wagnis­aus­gleiche ange­passt werden.

Wichtig: Wir versuchen jedes Jahr, die Beitrags­erhö­hungen zu limi­tieren und wenden zu diesem Zweck erheb­liche finanzielle Mittel auf.

Ein tolles Instrument: Alterungs­rückstellung

Bei Tarifen mit Alterungsrück­stellung werden die durch das Älterwerden erfahrungs­gemäß höheren Versicherungs­leistungen von Beginn an bei der Beitrags­kalkulation durch die Bildung der Alterungs­rückstellung berücksichtigt.

Zu Beginn der Versicherung zahlen die Versicherten einen höheren Beitrag als für die Deckung der Krankheits­kosten benötigt wird. Dieser zunächst nicht benötigte Beitragsteil wird als "Sparbeitrag" verzinslich ange­sammelt. Mit fortschrei­tender Vertrags­dauer werden die höheren Gesundheits­leistungen im Alter aus der Alterungs­rückstellung finanziert. Dadurch wird erreicht, dass sich die Beiträge nicht wegen des Älter­werdens erhöhen.

Schaubild einer Alterungsrückstellung



* Beitrag zur Deckung des Schadenbeitrags


Übersteigen jedoch die Inanspruchnahme der Versicherungs­leistungen oder die Lebens­erwartung unsere kalku­lierten Beiträge, so reichen Beitrag und Alterungs­rück­stellung zusam­men nicht mehr aus, um die versicherten Leistungen zu garan­tieren. Es erfolgt, wie bereits beschrieben, eine Beitrags­anpassung.

Je früher der/die Versicherte seinen privaten Kranken­versiche­rungs­vertrag abschließt, desto niedriger ist sein Beitrag. Die Alterungs­rückstellung kann länger ange­sammelt werden als bei späterem Beginn einer Versiche­rung.

Alle Versicherten, die seit Januar 2009 eine private Kranken­versicherung abge­schlossen haben, können bei späterem Wechsel des Versicherers einen Teil ihrer Alterungs­rückstellung auf den neuen Versicherer über­tragen. Um dies zu ermög­lichen, wird seit dem 1. Januar 2009 in alle Neu­verträge ein soge­nannter Über­tragungs­wert einge­rechnet.

Ein Blick in die Zukunft

Zur Beitragsentwicklung für die Zukunft können wir keine konkrete Aussage treffen. Zu viele Einfluss­faktoren sind nicht vorher­sehbar und nicht kalkulierbar.

Von der Kostenentwicklung hängt maß­geblich ab, welche Beitrags­höhe künftig notwendig sein wird, um das Gleichgewicht zwischen Leistungs­ausgaben und Beitrags­einnahmen sicher­zustellen. Einfluss auf die künftigen Beiträge hat ferner die Entwick­lung des Kapital­marktes.

Durch folgende Maßnahmen versuchen wir, Beitrags­anpas­sungen entweder gänz­lich zu vermeiden oder diese zumindest zu minimieren:

  • Sensibilisierung unserer Versicherten für kosten- und gesund­heits­bewusstes Verhalten
  • Mit neuen digitalen, medizinisch wertvollen Angeboten im Bereich eHealth möchten wir unseren Kund*innen neue Möglich­keiten im Rahmen der Gesundheits­vorsorge und des Gesundheits­manage­ments bieten
  • Wir prüfen eingehende Rechnungen sehr gewissen­haft und können dadurch unbe­rechtigte Forde­rungen zurück­weisen
  • Mit höchster Priorität arbeiten wir an der Beitrags­stabilität, zum Beispiel durch Kooperationen mit Arzneimittelherstellern und konse­quentes Leistungs­manage­ment

Auch Sie können mithelfen:

  • Vergleichen Sie Preise
  • Prüfen Sie die Arztrechnungen
  • Nutzen Sie unsere Angebote in der App
  • Wählen Sie bei Arzneimitteln geeignete Packungs­größen
  • Melden Sie sich bei Meine Gothaer an und unter­stützen Sie uns auf dem Weg zur papier­losen Kommuni­kation

Schon heute: Maßnahmen für Ihre Beiträge im Alter

Neben der bereits beschriebenen Bildung der Alterungs­rückstellung gibt es weitere Maß­nahmen, die darauf abzielen, die Finanzier­barkeit auch im Alter zu gewähr­leisten:

Altersanwartschaften:

Wird zum Beispiel wegen Kosten­steigerungen im Gesundheits­wesen eine Beitrags­erhöhung notwendig, setzen wir als Gothaer zusätzliche finanzielle Mittel nach § 150 Abs. 2 VAG zur Begren­zung der Beitrags­steigerungen im Alter ein.

Hierzu schreiben wir einen Teil der über­rechnungs­mäßigen Kapital­erträge (Überzinsen) als Zins­gutschrift auf die normale Alterungs­rückstellung jedem/jeder Versicherten gut. Somit hat jede*r Versicherte sozu­sagen zwei "Sparkonten": die Alterungs­rück­stellung und die Alters­anwart­schaften, die wir eben­falls verzins­lich anlegen. Wir mildern oder vermindern damit Beitrags­erhöhungen.

Gesetzlicher Zuschlag:

Er wurde vom Gesetzgeber am 1. Januar 2000 für alle Neuver­sicherten einge­führt. Der 10prozentige Zuschlag wird auf die Tarife der substi­tutiven Krank­heits­kosten­versiche­rung bis zum 60. Lebens­jahr erhoben. Ab dem 65. Lebens­jahr verwenden wir diese Mittel zur Milderung von Beitrags­erhöhungen und – sofern noch Mittel vorhanden sind – ab dem 80. Lebens­jahr zur Beitrags­senkung.

Ihre Möglichkeiten zur Beitrags­reduktion

Nach § 204 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG)

Sie haben einen Rechtsanspruch, jeder­zeit in einen anderen Tarif mit gleich­artigem oder auf Wunsch auch geringe­rem Versiche­rungs­schutz ohne Gesund­heits­prüfung und ohne Warte­zeiten zu wechseln. Die im Vertrag erwor­benen Rechte und die Alterungs­rückstellung werden ange­rechnet. Im Falle einer Beitrags­anpassung weisen wir unsere Versicherten aus­drücklich auf ihr Recht zum Tarif­wechsel hin. Im Folgenden gehen wir auf die Möglich­keit des Tarif­wechsels noch näher ein.

Nach den Leitlinien der PKV

Wir garantieren unseren Versicherten eine persön­liche und bedarfs­gerechte Beratung. Im Vorder­grund stehen dabei die indivi­duellen Wünsche und Bedürf­nisse unserer Versicherten. Hierdurch soll der Versiche­rungs­bedarf geklärt und über geeignete Tarif­alterna­tiven informiert werden.

Abschluss gesetzlicher Verbandstarife

Mit dem Standardtarif wurde für Personen, die vor dem 1. Januar 2009 eine private Kranken­versiche­rung abge­schlossen haben, ein branchen­weiter preis­werter Grund­schutz geschaffen.

Für Personen, die nach dem 1. Januar 2009 eine private Kranken­versiche­rung abge­schlossen haben oder nach­weislich hilfebe­dürftig nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XI (Sozial­hilfe) sind, gibt es den Basis­tarif.

Beide Tarife haben ein an die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) ange­lehntes einge­schränktes Leistungs­niveau und stellen keine wirkliche Alterna­tive für Privat­patienten bzw. Privat­patien­tinnen dar. Ein Wechsel sollte daher wohl­über­legt sein. Der maxi­male Beitrag entspricht dem Höchst­beitrag der GKV. Wenn mit dem Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif eine Erweite­rung des bestehen­den Versiche­rungs­schutzes (z. B. durch Redu­zierung der Selbst­beteili­gung) verbun­den ist, erfolgt eine Gesund­heits­prüfung für die Mehr­leistungen. Dies kann zu einem medizi­nischen Wagnis­ausgleich führen.

Ein Wort zum Tarifwechsel

Wer seinen Beitrag senken möchte und daher über einen Tarif­wechsel nach­denkt, sollte sich im Vorfeld folgende Fragen stellen: Welche Leistungen sind für mich persön­lich unver­zichtbar und welche Leistungen sind weniger wichtig?

Reduzierung des Versicherungsschutzes

In der Regel erreichen Sie über eine Redu­zierung des Leistungs­umfangs eine Beitrags­senkung. Aber bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem Tarif­wechsel auf einen Teil Ihres Versiche­rungs­schutzes verzichten, den Sie gerade mit zuneh­mendem Alter dringend benötigen. Insbe­sondere wenn Ihr heutiger Tarif einen hohen Leistungs­umfang hat, an den Sie sich gewöhnt haben, werden Sie die Nach­teile des Tarif­wechsels am deut­lich­sten spüren. Bitte über­prüfen Sie auch die tarif­lichen Erstattungs­sätze, denn: eine Beitrags­senkung bedeutet in der Regel eine Redu­zierung des Leistungs­umfanges. Hier können bei einer Umstellung perspek­tivisch höhere Kosten auf Sie zukommen.
Vor allem bei vorer­krankten bzw. chronisch erkrankten Kund*innen führt dies ganz schnell zu einer höheren finan­ziellen Belas­tung als die vermeint­liche Ersparnis über den redu­zierten Monats­beitrag. Aber auch bei später hinzukom­menden Erkran­kungen wirkt sich dies nach­teilig im Geld­beutel aus!

Achtung: Eine einmal erfolgte Redu­zierung des Versiche­rungs­schutzes kann zu einem späteren Zeit­punkt nicht rück­gängig gemacht werden, da sämt­liche Mehr­leis­tungen mit einer aktuellen Gesund­heits­prüfung verbun­den sind. Dies kann zum Beispiel zu einem medizi­nischen Wagnis­ausgleich oder sogar zu Leistungs­aus­schlüssen führen.

Hinweis: Bei einem Tarif­wechsel ent­fallen sämt­liche soge­nannte tarifbe­zogene Limitierungs­mittel. Dies sind interne Rabat­tierungen, die den Kund*innen mit der Zeit gutge­schrieben werden (zum Beispiel Tarif­bonus, der auch im Nach­trag zum Versiche­rungs­schein ausge­wiesen wird), und zu einer Redu­zierung des Beitrags führen. Sie werden bei einem Wechsel nicht auf den neuen Tarif über­tragen.

Es gibt keine Garantie, dass es durch den Tarif­wechsel zu einer dauer­haften Beitrags­redu­zierung kommt. Auch die Beiträge des neuen Tarifs können steigen. Der Versiche­rungs­schutz bleibt nach dem Wechsel jedoch dauer­haft reduziert.

Selbstbeteiligung erhöhen

In der Regel erreichen Sie damit eine Beitrags­senkung. Durch die Erhöhung Ihres Eigen­anteils redu­zieren Sie jedoch Ihren Versiche­rungs­schutz. Ein weiterer Aspekt ist, dass Sie bei einer Erhöhung der Selbst­beteili­gung jedes Jahr ein Mehr an Kosten tragen müssen, an dem sich – im Gegensatz zum Beitrag – der Arbeit­geber beziehungsweise die Arbeit­geberin nicht beteiligt.

Achtung: Wir beraten

Immer wieder hören wir von Versicher­ten, dass sie Ange­bote zur Tarif­wechsel­beratung erhalten. Hier locken externe Berater*innen mit der Möglich­keit hoher Beitrags­einsparungen und versuchen Kund*innen zu einer Honorar-Beratung zu "über­reden". Nicht selten igno­rieren diese Berater*innen bei ihren Tarif­wechsel-Empfeh­lungen Bedürf­nisse und Wünsche unserer Kund*innen. Dies führt in der Zukunft teil­weise zu erheb­lichen Nach­teilen, wovor auch der Verband der Privaten Kranken­versiche­rung auf seiner Website aus­drück­lich warnt. Abge­sehen davon wird ein Erfolgs­honorar für die Beratung verlangt, das die vermeint­lichen Erspar­nisse oftmals über­steigt, womit ein Wechsel teurer wird als ein Verbleib im ursprüng­lichen Tarif.

Hierzu unsere Meinung:

  • Tarifbeiträge in der privaten Kranken­versiche­rung sind nicht verhandelbar
  • Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV gehört zu Ihren gesetz­lichen Ansprüchen. Unsere Berater*innen und Vertrags­bereiche beraten Sie gerne und selbst­verständ­lich kostenlos. Individuell und auf Ihre Wünsche zuge­schnitten
  • Ein Tarifwechsel ist meist nicht wirt­schaftlich

Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?

Nein. Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitrags­erhöhung existiert nicht.

Besonderheiten der diesjährigen Beitrags­anpassung (BAP)

Steigerung der Leistungs­ausgaben

Im Neu- und Bestandsgeschäft sind von der Beitrags­anpas­sung (BAP) zum 1. Januar 2026 nahezu alle Tarif­bereiche be­troffen. Das liegt maß­geblich an der dyna­mischen Leistungs­entwick­lung im Gesund­heits­wesen. Zahlen belegen, dass die Leistungs­aus­gaben branchen­weit um etwa zehn Prozent gestie­gen sind. Ein Wert, der deutlich über dem Inflations­niveau liegt.

Da die private Krankenversiche­rung (PKV) gesetz­lich ver­pflichtet ist, kalku­lierte und tat­säch­lich ange­fallene Leis­tungen in der Waage zu halten, um ihr dauer­haftes Leistungs­ver­sprechen hal­ten zu können, sind Beitrags­anpas­sungen unum­gänglich.

Beitragsanpassung in den Zahn­zusatz­versicherungen MediZ Smile und MediZ Duo

In diesem Jahr müssen auch die Zahn­zusatz­tarife MediZ Smile und MediZ Duo ange­passt werden. Im Laufe der Zeit kann man in der privaten Kranken­versiche­rungs-Branche Beitrags­verände­rungen in der Zahn­zusatz­versiche­rung beob­achten.

In erster Linie sind es die Fort­schritte in der Zahn­medizin, die für Kosten­steige­rungen verant­wort­lich sind. Neue Behand­lungs­möglich­keiten und Versor­gungs­formen sorgen dafür, dass die eigenen Zähne längst­möglich erhalten werden. Viel länger als dies in der Ver­gangen­heit möglich war. mehr

Das ist ein Grund, warum ins­beson­dere im Bereich der Prophy­laxe deutlich mehr Inan­spruch­nahmen festzu­stellen sind. Kommt es dann doch dazu, dass Zahn­ersatz erforder­lich wird, wird dieser in hoher Quali­tät ange­fertigt. Auch neue Befesti­gungs­metho­den im Kiefer (zum Beispiel Implan­tate) sind heute Stan­dard. Ein weiterer kosten­träch­tiger Bereich ist die Kiefer­ortho­pädie – immer mehr auch bei Erwachsenen.

Diese hohen Standards und Maß­nah­men haben aller­dings ihren Preis. Die Kosten der zahn­medizi­nischen Versor­gung steigen perma­nent. Hinzu kommen Kosten­steige­rungen im Bereich der Materia­lien und der Unter­haltungs­kosten der Zahn­arzt­praxen.

Anpassungsbedarf in der Pflege­pflicht­versicherung

Die Folgekosten der gesetzlichen Pflege­reformen mit ihren aus­ge­weiteten Leis­tungen sind konti­nuier­lich gestie­gen. Infolge­des­sen müssen nun zum 1. Januar 2026 die Beiträge des Tarifes PVN (letzte Anpas­sung 2023) und des Tarifes PVB (letzte Anpas­sung 2024) erhöht werden. Positiv ist: Gestie­gene Kapital­erträge konnten den notwen­digen Anstieg etwas ab­mildern.mehr

Auch die soziale Pflegeversiche­rung (SPV) der gesetz­lichen Kran­ken­versiche­rung (GKV) hat auf die Kosten­steige­rung rea­giert. Zum 1. Januar 2025 wurden die Beitrags­sätze erhöht. Zudem stei­gen die ein­kommens­abhängi­gen SPV-Beiträge jedes Jahr bei Gehalts­erhöhungen be­ziehungs­weise wenn der Gesetz­geber die Bei­trags­bemes­sungs­grenze anhebt.

Der Leistungsumfang der Pflege­versiche­rung wurde in den ver­gan­genen Jahren stark ausge­weitet. Diese Verbes­se­rungen ent­lasten Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen spür­bar. Auch Ihre Kunden profi­tieren im Pflege­fall davon. Inso­fern ist die Pflege­versiche­rung zwar teurer, aber auch wert­haltiger ge­worden.

Auf der anderen Seite stiegen zwischen 2014 und 2024 die Leis­tungen von rund 880 Millio­nen Euro auf fast 2,8 Milliar­den Euro, also eine Verdrei­fachung.

Eine andere Dimension ist die Anzahl der Leistungs­empfänger. Während 2014 rund 169.000 Perso­nen Leis­tungen der Pflege­pflicht­versiche­rung (PPV) be­zogen, waren es 2024 bereits 379.000 – also mehr als doppelt so viele. Dies ist nach wie vor eine Folge­wirkung der Reform­gesetz­gebung von 2017. Danach werden mehr Ver­sicherte als pflege­bedürftig ein­gestuft.

Wegfall der Bescheinigungen

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektro­nische Über­mitt­lung der Bei­träge für die Kranken- und Pflege­pflicht­versiche­rung das bis­herige Papier­bescheini­gungs­ver­fahren ersetzen. Aus diesem Grund ent­fallen die bis­lang mit dem Schrei­ben zur Beitrags­an­pas­sung über­sandten Bescheini­gungen "Beitrags­bescheini­gung der Vorsorge­auf­wen­dungen" und "Beitrags­bescheini­gung zur Erlan­gung des Arbeit­geber­zu­schusses".

Änderungen der Allgemeinen Ver­siche­rungs­bedin­gungen (AVB): Informa­tion für Kund*innen mit einer privaten Pflege­pflicht­versicherung

Wir informieren im Beitragsanpas­sungs­schreiben über

  • Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Befugnis­erweite­rung und Ent­büro­krati­sie­rung in der Pflege in Ver­bin­dung mit § 1 Abs. 12 MB/PPV
  • Änderungen im Pflege-/Hilfs­mittel­ver­zeichnis der privaten Pflege­pflicht­ver­sicherung

Alle bekommen die Kostensteige­rungen zu spüren

Die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entwickeln sich ähnlich. Hier ein Vergleich auf der Zeitachse.

Beitragsentwicklung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Vergleich

Höchstbeitragsentwicklung in der gesetz­lichen Kranken­versicherung

In 2026 liegt die Beitrags­bemes­sungs­grenze bei 5.812,50 Euro (brutto) monatlich be­ziehungs­weise 69.750 Euro (brutto) jährlich.


Demografischer Wandel und die Private Kranken­versiche­rung (PKV)

Demografischer Wandel wird deutlich spürbar

Die Auswirkungen des demo­grafischen Wandels werden auch in der Versiche­rungs­branche – speziell in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) – deutlich spürbar. Die geburten­starken Jahr­gänge von 1955 bis 1967 sind oder kommen zeitnah in das Alter, in dem der durch­schnitt­liche Bedarf an Gesund­heits­dienst­leistungen über­pro­portio­nal ansteigt. Zusätz­lich rücken immer weniger junge Menschen, die tenden­ziell eher geringe Gesund­heits­kosten verur­sachen, in die GKV nach.

Dies bekommt ein System wie die gesetz­liche Kranken­versiche­rung, die im Umlage­verfahren funktio­niert, besonders schmerz­haft zu spüren. Durch das fort­während kleiner werdende Versicherten­kollektiv sinken die Beitrags­einnah­men in der GKV. Dem gegen­über stehen aller­dings zeit­gleich nicht etwa sinkende Leistungs­ausgaben. Im Gegen­teil: Der Beitrags­anteil der stark dominie­renden geburten­armen Jahr­gänge kann die steigen­den Leistungs­ausgaben der geburten­starken Jahr­gänge bei weitem nicht aus­gleichen.mehr

Durch die Tatsache, dass sich die Pyramiden der Beitrags­einnah­men und Leistungs­ausgaben umge­kehrt haben und zusätz­lich die Kosten der medizi­nischen Versor­gung steigen (aufgrund neuer, teurerer Diag­nose- und Behand­lungs­methoden und der höheren Lebens­erwartung der Versicherten), sind künftig deut­liche Beitrags­steige­rungen und Leistungs­kürzungen in der gesetz­lichen Kranken­versicherung sicher zu erwarten.

Demografischer Wandel

Dementgegen steht die PKV, bei der sich der demo­grafische Wandel in dieser Form nicht aus­wirkt. Primärer Grund hierfür ist, dass die PKV nicht im Umlage­verfahren, sondern im Kapital­deckungs­verfahren funktio­niert. Jeder einzelne Tarif ist aus­finan­ziert; steigende medizi­nische Kosten, die bei der Kalku­lation des Tarifes nicht abseh­bar waren, können zu Beitrags­anpas­sungen führen. Neue und moderne Behand­lungs- und Diagnose­metho­den spiegeln sich in den Leistungs­aus­gaben wider, da diese mit zuneh­mender medizi­nischer Weiter­ent­wicklung steigen. Aber auch der Vorteil dieser Entwick­lung ist deut­lich spürbar: Die neuen Methoden stehen Ihnen als privat Kranken­versicher­tem jeder­zeit offen. Sie und Ihre Gesund­heit profi­tieren hiervon in hohem Maße, denn eine Über­nahme der Kosten ist Ihnen im tariflich verein­barten Um­fang sicher.


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Übersicht zu Vertrags- und Leistungs­daten der Kranken­versiche­rungs­verträge

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