Beitragsanpassung zum 1. Januar 2025
Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zu Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV).
Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zu Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV).
Höhere Lebenserwartung und Kostenveränderungen im Gesundheitswesen, aber auch beispielsweise Veränderungen im Zinsniveau und gesetzliche Änderungen sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Gesetzlich sind wir verpflichtet, zumindest einmal jährlich die Beiträge zu überprüfen.
Unantastbar ist der Umfang Ihres Versicherungsschutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungsversprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Vergangenheit trotz Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen vorgenommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jederzeit möglich.
Die beiden Krankenversicherungssysteme in Deutschland unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt, nämlich der Beitragsberechnung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt jede*r Versicherte einen Beitrag gemäß der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit (Beitragssatz vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und erhält dafür einen - für alle Mitglieder identischen - Versicherungsschutz.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen zahlt jede*r Versicherte einen individuellen Beitrag, wobei sich der Versicherungsschutz nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen lässt. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter.
Weitere Informationen und die wesentlichen Unterschiede zwischen GKV und PKV haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Auf der einen Seite garantieren wir Ihnen einen dauerhaft unveränderten Versicherungsschutz. Auf der anderen Seite müssen wir – vom Gesetzgeber vorgegeben – regelmäßig überprüfen, ob die Beiträge für den garantierten Versicherungsschutz ausreichen.
Und genau das ist der Punkt: Die Versicherungsleistungen unterliegen folgenden Einflussfaktoren:
Auch wenn wir bei der Beitragskalkulation versicherungsmathematisches Wissen anwenden und Statistiken zugrunde legen, kann niemand in die Zukunft schauen und absehen, wie sich all die oben dargestellten Einflussfaktoren zukünftig auf die Beiträge auswirken. Hier einige Beispiele, wie sich Faktoren entwickelt haben.
Betrachtet man die Versicherungsleistungen der PKV, ergibt sich folgendes Bild.
Die Grafik stellt anschaulich die Kostenentwicklung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung dar.
Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesundheit.
Da wir unsere vertraglichen Leistungen nicht kürzen dürfen (und auch nicht wollen), müssen wir unsere Beiträge an die neuen Gegebenheiten anpassen:
Dies erfolgt in Form einer Beitragsanpassung.
Und so kann man sich den Ablauf einer Beitragsanpassung vorstellen:
Der Gesetzgeber verpflichtet uns, mindestens einmal jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen und analog die Sterbewahrscheinlichkeiten zu überprüfen.
Diese Abweichung ergibt einen Faktor, den sogenannten Auslösenden Faktor. Wenn der Auslösende Faktor für die Versicherungsleistungen einen bestimmten Schwellenwert übersteigt und die Abweichung nicht nur als vorübergehend eingeschätzt wird, müssen im nächsten Schritt auch alle anderen Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbewahrscheinlichkeiten, Storno, Versicherungsleistungen, Kosten) überprüft und ggf. aktualisiert werden. Überschreitet hingegen der Auslösende Faktor für die Sterbewahrscheinlichkeiten einen bestimmten Schwellenwert, so müssen alle anderen Rechnungsgrundlagen überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Wird der Schwellenwert nicht überschritten, darf keine Beitragsanpassung durchgeführt werden. Besonders beim Rechnungszins kann es zu einem starken Nachholeffekt kommen, wenn ein Tarif länger nicht angepasst werden darf. Dies ist dann der Grund, wenn ein Beitrag oft über Jahre stabil bleibt und anschließend sprunghaft ansteigt.
Der Auslösende Faktor wird als Durchschnitt über alle Altersgruppen des Tarifs ermittelt. Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung wird jedoch für jedes einzelne Alter festgelegt. Daher kommt es in Abhängigkeit vom Alter zu einem jeweils unterschiedlichen Anpassungsbedarf. Der Auslösende Faktor ist somit nur ein Auslöser für eine Beitragsanpassung, spiegelt aber nicht die tatsächliche Anpassungshöhe wider.
Alle Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt.
Im Rahmen einer Beitragsanpassung können auch individuell vereinbarte medizinische Wagnisausgleiche angepasst werden.
Wichtig: Wir versuchen jedes Jahr, die Beitragserhöhungen zu limitieren und wenden zu diesem Zweck erhebliche finanzielle Mittel auf.
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung werden die durch das Älterwerden erfahrungsgemäß höheren Versicherungsleistungen von Beginn an bei der Beitragskalkulation durch die Bildung der Alterungsrückstellung berücksichtigt.
Zu Beginn der Versicherung zahlen die Versicherten einen höheren Beitrag als für die Deckung der Krankheitskosten benötigt wird. Dieser zunächst nicht benötigte Beitragsteil wird als "Sparbeitrag" verzinslich angesammelt. Mit fortschreitender Vertragsdauer werden die höheren Gesundheitsleistungen im Alter aus der Alterungsrückstellung finanziert. Dadurch wird erreicht, dass sich die Beiträge nicht wegen des Älterwerdens erhöhen.
* Beitrag zur Deckung des Schadenbeitrags
Übersteigen jedoch die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen oder die Lebenserwartung unsere kalkulierten Beiträge, so reichen Beitrag und Alterungsrückstellung zusammen nicht mehr aus, um die versicherten Leistungen zu garantieren. Es erfolgt, wie bereits beschrieben, eine Beitragsanpassung.
Je früher der/die Versicherte seinen privaten Krankenversicherungsvertrag abschließt, desto niedriger ist sein Beitrag. Die Alterungsrückstellung kann länger angesammelt werden als bei späterem Beginn einer Versicherung.
Alle Versicherten, die seit Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können bei späterem Wechsel des Versicherers einen Teil ihrer Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer übertragen. Um dies zu ermöglichen, wird seit dem 1. Januar 2009 in alle Neuverträge ein sogenannter Übertragungswert eingerechnet.
Zur Beitragsentwicklung für die Zukunft können wir keine konkrete Aussage treffen. Zu viele Einflussfaktoren sind nicht vorhersehbar und nicht kalkulierbar.
Von der Kostenentwicklung hängt maßgeblich ab, welche Beitragshöhe künftig notwendig sein wird, um das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen sicherzustellen. Einfluss auf die künftigen Beiträge hat ferner die Entwicklung des Kapitalmarktes.
Durch folgende Maßnahmen versuchen wir, Beitragsanpassungen entweder gänzlich zu vermeiden oder diese zumindest zu minimieren:
Auch Sie können mithelfen:
Neben der bereits beschriebenen Bildung der Alterungsrückstellung gibt es weitere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Finanzierbarkeit auch im Alter zu gewährleisten:
Altersanwartschaften:
Wird zum Beispiel wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen eine Beitragserhöhung notwendig, setzen wir als Gothaer zusätzliche finanzielle Mittel nach § 150 Abs. 2 VAG zur Begrenzung der Beitragssteigerungen im Alter ein.
Hierzu schreiben wir einen Teil der überrechnungsmäßigen Kapitalerträge (Überzinsen) als Zinsgutschrift auf die normale Alterungsrückstellung jedem/jeder Versicherten gut. Somit hat jede*r Versicherte sozusagen zwei "Sparkonten": die Alterungsrückstellung und die Altersanwartschaften, die wir ebenfalls verzinslich anlegen. Wir mildern oder vermindern damit Beitragserhöhungen.
Gesetzlicher Zuschlag:
Er wurde vom Gesetzgeber am 1. Januar 2000 für alle Neuversicherten eingeführt. Der 10prozentige Zuschlag wird auf die Tarife der substitutiven Krankheitskostenversicherung bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Ab dem 65. Lebensjahr verwenden wir diese Mittel zur Milderung von Beitragserhöhungen und – sofern noch Mittel vorhanden sind – ab dem 80. Lebensjahr zur Beitragssenkung.
Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Sie haben einen Rechtsanspruch, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder auf Wunsch auch geringerem Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu wechseln. Die im Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Im Falle einer Beitragsanpassung weisen wir unsere Versicherten ausdrücklich auf ihr Recht zum Tarifwechsel hin. Im Folgenden gehen wir auf die Möglichkeit des Tarifwechsels noch näher ein.
Nach den Leitlinien der PKV
Wir garantieren unseren Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung. Im Vordergrund stehen dabei die individuellen Wünsche und Bedürfnisse unserer Versicherten. Hierdurch soll der Versicherungsbedarf geklärt und über geeignete Tarifalternativen informiert werden.
Abschluss gesetzlicher Verbandstarife
Mit dem Standardtarif wurde für Personen, die vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, ein branchenweiter preiswerter Grundschutz geschaffen.
Für Personen, die nach dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben oder nachweislich hilfebedürftig nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XI (Sozialhilfe) sind, gibt es den Basistarif.
Beide Tarife haben ein an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angelehntes eingeschränktes Leistungsniveau und stellen keine wirkliche Alternative für Privatpatienten bzw. Privatpatientinnen dar. Ein Wechsel sollte daher wohlüberlegt sein. Der maximale Beitrag entspricht dem Höchstbeitrag der GKV. Wenn mit dem Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes (z. B. durch Reduzierung der Selbstbeteiligung) verbunden ist, erfolgt eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen. Dies kann zu einem medizinischen Wagnisausgleich führen.
Wer seinen Beitrag senken möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte sich im Vorfeld folgende Fragen stellen: Welche Leistungen sind für mich persönlich unverzichtbar und welche Leistungen sind weniger wichtig?
Reduzierung des Versicherungsschutzes
In der Regel erreichen Sie über eine Reduzierung des Leistungsumfangs eine Beitragssenkung. Aber bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem Tarifwechsel auf einen Teil Ihres Versicherungsschutzes verzichten, den Sie gerade mit zunehmendem Alter dringend benötigen. Insbesondere wenn Ihr heutiger Tarif einen hohen Leistungsumfang hat, an den Sie sich gewöhnt haben, werden Sie die Nachteile des Tarifwechsels am deutlichsten spüren. Bitte überprüfen Sie auch die tariflichen Erstattungssätze, denn: eine Beitragssenkung bedeutet i.d.R. eine Reduzierung des Leistungsumfanges. Hier können bei einer Umstellung perspektivisch höhere Kosten auf Sie zukommen.
Vor allem bei vorerkrankten bzw. chronisch erkrankten Kund*innen führt dies ganz schnell zu einer höheren finanziellen Belastung als die vermeintliche Ersparnis über den reduzierten Monatsbeitrag. Aber auch bei später hinzukommenden Erkrankungen wirkt sich dies nachteilig im Geldbeutel aus!
Achtung: Eine einmal erfolgte Reduzierung des Versicherungsschutzes kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig gemacht werden, da sämtliche Mehrleistungen mit einer aktuellen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Dies kann z. B. zu einem medizinischen Wagnisausgleich oder sogar zu Leistungsausschlüssen führen.
Hinweis: Bei einem Tarifwechsel entfallen sämtliche sogenannte tarifbezogene Limitierungsmittel. Dies sind interne Rabattierungen, die den Kund*innen mit der Zeit gutgeschrieben werden (z. B. Tarifbonus, der auch im Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen wird), und zu einer Reduzierung des Beitrags führen. Sie werden bei einem Wechsel nicht auf den neuen Tarif übertragen.
Es gibt keine Garantie, dass es durch den Tarifwechsel zu einer dauerhaften Beitragsreduzierung kommt. Auch die Beiträge des neuen Tarifs können steigen. Der Versicherungsschutz bleibt nach dem Wechsel jedoch dauerhaft reduziert.
Selbstbeteiligung erhöhen
In der Regel erreichen Sie damit eine Beitragssenkung. Durch die Erhöhung Ihres Eigenanteils reduzieren Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz. Ein weiterer Aspekt ist, dass Sie bei einer Erhöhung der Selbstbeteiligung jedes Jahr ein Mehr an Kosten tragen müssen, an dem sich – im Gegensatz zum Beitrag – der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nicht beteiligt.
Achtung: Wir beraten
Immer wieder hören wir von Versicherten, dass sie Angebote zur Tarifwechselberatung erhalten. Hier locken externe Berater*innen mit der Möglichkeit hoher Beitragseinsparungen und versuchen Kund*innen zu einer Honorar-Beratung zu "überreden". Nicht selten ignorieren diese Berater*innen bei ihren Tarifwechsel-Empfehlungen Bedürfnisse und Wünsche unserer Kund*innen. Dies führt in der Zukunft teilweise zu erheblichen Nachteilen, wovor auch der Verband der Privaten Krankenversicherung auf seiner Website ausdrücklich warnt. Abgesehen davon wird ein Erfolgshonorar für die Beratung verlangt, das die vermeintlichen Ersparnisse oftmals übersteigt, womit ein Wechsel teurer wird als ein Verbleib im ursprünglichen Tarif.
Hierzu unsere Meinung:
Nein. Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitragserhöhung existiert nicht.
Haupttreiber der diesjährigen Beitragsanpassung sind ohne Zweifel die gestiegenen Leistungsausgaben. Insbesondere ist ein deutlicher Kostenanstieg in der Krankenhausversorgung und bei den Arzneimitteln spürbar.
So sind die Kosten der Krankenhauspflege zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Hier wirken sich neben der Anhebung der Tarifgehälter in der Krankenpflege auch die neu festgesetzten gesetzlichen Mindestvorgaben zum Pflegepersonal aus.
Aber auch sogenannte "Corona-Nachholeffekte" lassen die Kosten in die Höhe schnellen. Operationen wurden zum einen "nachgeholt" und zum anderen gleichzeitig teurer.
Wir überprüfen regelmäßig, ob tarifliche Leistungsverzeichnisse und die darin genannten betragsmäßigen Begrenzungen im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt und die Preisentwicklung noch angemessen sind. Kostensteigerungen haben dazu geführt, dass die bisherigen Erstattungsbeträge der Zahnverzeichnisse der Tarife MediVita Z 70 und MediVita Z 90 zu Leistungslücken geführt haben. Um Ihnen weiterhin einen hochwertigen Versicherungsschutz zu garantieren, haben wir die Zahnverzeichnisse entsprechend angepasst und die Beträge erhöht.
Unser Auslandsreisetarif AR wird nach 20 Jahren Beitragsstabilität um 0,25 Euro erhöht. Der neue monatliche Beitrag beträgt 1,35 Euro. Tarif AR leistet für Heilbehandlung während vorübergehenden Auslandsreisen (max. sechs Wochen Auslandsaufenthalt) sowie Kostenübernahme für medizinisch notwendigen Rücktransport, Überführungskosten bzw. Beisetzungskosten im Ausland.
Unser Zahnzusatztarif MediZ Premium sieht Leistungen für Zahnersatz (einschließlich Zahnkronen), Inlays, Implantate, funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen sowie Knochenaufbau vor. Außerdem leistet der Tarif für Kieferorthopädie. Für 2025 müssen wir nach 12-jähriger Beitragsstabilität eine geringe Beitragserhöhung vornehmen.
Allgemein steigende Kosten, aber auch medizinischer Fortschritt führen im Gesundheitswesen zu Preisanpassungen. Diese haben u. a. zur Folge, dass im Laufe der Zeit z. B. die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge im Heilmittelverzeichnis oftmals nicht mehr dem realen Kostenniveau entsprechen. Um Ihnen weiterhin hochwertigen Versicherungsschutz zu bieten, haben wir deshalb das Heilmittelverzeichnis der Tarife MediVita, MediStart und KG überarbeitet.
Als Basis diente der Leistungskatalog für Heilmittel der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die dort festgesetzten Höchstbeträge. Auf dieses Niveau wurde das neue Heilmittelverzeichnis angehoben. Somit haben wir erstattungsfähige Rechnungsbeträge erhöht und neue Behandlungsmethoden integriert.
Tarif PSKV (studentischer Krankenversicherungstarif) wurde bislang vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für die teilnehmenden Unternehmen kalkuliert. Die Kalkulation erfolgt zukünftig durch die einzelnen Krankenversicherungsunternehmen selbst. Dadurch ergeben sich Änderungen in den Versicherungsbedingungen.
Unser Zahnzusatztarif MediZ Duo beinhaltet Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnprophylaxe. Die seit der Einführung im Jahre 2018 gleichgebliebenen Beiträge müssen 2025 erhöht werden.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden auch in der Versicherungsbranche – speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – deutlich spürbar. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1967 sind oder kommen zeitnah in das Alter, in dem der durchschnittliche Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen überproportional ansteigt. Zusätzlich rücken immer weniger junge Menschen, die tendenziell eher geringe Gesundheitskosten verursachen, in die GKV nach.
Dies bekommt ein System wie die gesetzliche Krankenversicherung, die im Umlageverfahren funktioniert, besonders schmerzhaft zu spüren. Durch das fortwährend kleiner werdende Versichertenkollektiv sinken die Beitragseinnahmen in der GKV. Dem gegenüber stehen allerdings zeitgleich nicht etwa sinkende Leistungsausgaben. Im Gegenteil: Der Beitragsanteil der stark dominierenden geburtenarmen Jahrgänge kann die steigenden Leistungsausgaben der geburtenstarken Jahrgänge bei weitem nicht ausgleichen.mehr
Dementgegen steht die PKV, bei der sich der demografische Wandel in dieser Form nicht auswirkt. Primärer Grund hierfür ist, dass die PKV nicht im Umlageverfahren, sondern im Kapitaldeckungsverfahren funktioniert. Jeder einzelne Tarif ist ausfinanziert; steigende medizinische Kosten, die bei der Kalkulation des Tarifes nicht absehbar waren, können zu Beitragsanpassungen führen. Neue und moderne Behandlungs- und Diagnosemethoden spiegeln sich in den Leistungsausgaben wider, da diese mit zunehmender medizinischer Weiterentwicklung steigen. Aber auch der Vorteil dieser Entwicklung ist deutlich spürbar: Die neuen Methoden stehen Ihnen als privat Krankenversichertem jederzeit offen. Sie und Ihre Gesundheit profitieren hiervon in hohem Maße, denn eine Übernahme der Kosten ist Ihnen im tariflich vereinbarten Umfang sicher.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Bemühungen um Nachhaltigkeit unterstützen. Unter www.meine-gothaer.de können Sie Ihre Versicherungsverträge und Ihre Dokumente umweltfreundlich und bequem online einsehen und Ihre Kundendaten selbst verwalten. Über Ihr persönliches digitales Postfach innerhalb von Meine Gothaer kommunizieren Sie mit uns einfach und sicher.
Nach der Registrierung können Sie mit den Zugangsdaten auch die Meine Gothaer App nutzen. Reichen Sie Rechnungen oder Rezepte per Smartphone ein, suchen Sie den passenden Arzt bzw. die passende Ärztin in Ihrer Umgebung und lassen Sie sich in wichtigen Gesundheitsfragen beraten.
Mit dem Unternehmenszusammenschluss der Gothaer mit der Barmenia wurden die Voraussetzungen geschaffen, um für Sie auch künftig - in einem immer schwierigeren Marktumfeld - wie gewohnt ein starker und verlässlicher Partner zu sein. Durch den Zusammenschluss können wir unsere Kund*innen noch umfassender und besser schützen und begleiten. Außerdem lassen sich die Kosten für IT-Investitionen und Regulatorik gemeinsam besser stemmen. Getreu dem Motto: Wir sind zusammen stärker und besser.
Allein in der Kranken- und Lebensversicherung werden nun über eine Million Kund*innen betreut.
Für Sie hat die Fusion vorerst keine direkten Auswirkungen. An den Versicherungsverträgen ändert sich nichts. Alle Verträge bleiben 1:1 bestehen. Alle vertraglich zugesicherten Leistungen und Vertragsbedingungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Aufgrund des Zusammenschlusses wird es keine Verände-rungen der Beiträge geben.
Ein Wechsel in die Tarife der Barmenia (und umgekehrt) ist ausgeschlossen.
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