Risiko­lebens­versicherung

  • Sofort-Schutz für Ihre An­geh­örigen
  • Familienbonus - für Paare mit Kind(ern)
  • Soforthilfe bei schwerer Krank­heit im Plus- und Premiumtarif

Mit unserer Risiko­lebens­ver­siche­rung schützen Sie Ihre Liebsten und be­kommen für einen geringen Bei­trag eine hohe Ab­sicherung. Auch wenn Sie eine Immobilie fi­nanz­ieren, ist privater Risiko­schutz un­verzicht­bar.

Gothaer Risikolebensversicherung: Eine Frau und ein Mann spielen mit ihrer Tochter.

Leistungen der Risiko­lebens­versicherung

Produkttabelle
Basis Plus Premium

Ihre Vorteile bei der Gothaer Risikolebensversicherung

Günstige Startbeiträge mit "Easy-Start"

Mit "Easy-Start" profitieren Sie gleich doppelt: günstige Start­beiträge und ein lang­samer Bei­trags­an­stieg unter­stützen Sie in der An­fangs­phase.

Ihr Bei­trag ist in der Start­phase deutl­ich ab­ge­senkt. An­schließend steigt Ihr Bei­trag jähr­lich moderat an und bleibt nach dem Ende der Start­phase (spätes­tens zehn Jahre nach Ver­trags­be­ginn) konstant.

Familienbonus - für Familien mit Kind(ern)

Sind Sie verheiratet, leben in einer ein­ge­tra­genen Lebens­partner­schaft oder ehe­ähn­lichen Ge­mein­schaft und haben min­des­tens ein minder­jähriges Kind? Dann nutzen Sie un­seren Fa­milien­bonus, den Bei­trags­nach­lass für Fa­milien mit Kind(ern).

Durch den Familienbonus ist Ihr Beitrag dauer­haft sehr günstig.


Ihre passenden Zusatzleistungen

Partner-Police - Zwei Versicherte, ein Vertrag

Sichern Sie eine weitere Person im selben Vertrag ab, zum Beispiel Ehepartner*in, Lebenspartner*in oder Teilhaber*in im Unternehmen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person zur Familie gehört oder nicht.

  • Sofort-Schutz ab dem ersten Beitrag
  • Von Banken als Sicherheit akzeptiert

Schützen Sie sich bei Berufs­un­fähigkeit

Jede*r vierte Arbeitnehmer*in wird vor Erreichen der Altersrente be­rufs­unfähig. Sichern Sie sich ab und kom­binieren Sie Ihre Risiko­lebens­ver­sicherung mit einem Berufs­unfähig­keits­zu­satz­schutz.

Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • Bei Berufsunfähigkeit über­nehmen wir Ihre Bei­träge für die Risiko­lebens­versicherung
  • Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie zusätzlich eine Be­rufs­unfähig­keits­rente

Angebot anfordern

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Risiko­lebens­versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Risiko­lebens­versicherung zu­ver­lässig ab­sichern? Sie haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Infor­mationen? Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch.

Berater*in finden

Weitere Informationen zur Gothaer Risikolebensversicherung

Gesundheitsprüfung

Bitte beachten Sie, dass eine Risiko­lebens­ver­siche­rung nur mit einer Gesundheits­prüfung abgeschlossen werden kann.

Eintrittsalter und Laufzeit

Das maximale Eintritts­alter für die Risiko­lebens­ver­siche­rung beträgt 72 Jahre. Die Laufzeit endet spätestens mit Ablauf des 75. Lebensjahres.

Gesund leben wird belohnt

Wenn Sie gesundheits­bewusst leben und keinen besonderen Risiken ausgesetzt sind, profitieren Sie bei der Risiko­lebens­ver­siche­rung von günstigeren Beiträgen.

Beitragsmindernd sind zum Beispiel

  • ein günstiger Body-Mass-Index
  • Nichtrauchen seit mindestens 36 Monaten
  • keine Risikosportarten oder besondere Gefahren im Beruf

Wenn Sie Risiken reduzieren, stufen wir Sie im Plus- und Premiumtarif auch nach Vertrags­abschluss in eine günstigere Beitrags­klasse ein.

Absicherung einer Immobilien­finanzierung

Unsere günstige Risiko­lebens­ver­siche­rung eignet sich bestens zur Kredit­absicherung. Dabei kann die Todesfall­summe an den Kredit angepasst werden.

Wir bieten Ihnen zudem den Vorteil, die Absicherung einer Immo­bilien­finan­zierung mit verein­fachter Gesundheits­prüfung abzuschließen. Damit kann in der Regel sofort policiert werden!

Steuerliche Förderung

Die Todesfall­leistung unterliegt nicht der Einkom­men­steuer, sondern der Erb­schaft­steuer. Aufgrund hoher Frei­beträge fällt jedoch oftmals keine Steuer an. Zum Beispiel liegt die steuer­freie Todesfall­leistung für Ehegatt*innen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner*innen bei 500.000 Euro.mehr

Die Beiträge zur Risiko­lebens­ver­siche­rung können außerdem in der Ein­kommen­steuer­erklärung als Vor­sorge­aufwand geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Auf­wend­ungen, die auf eine in der Risiko­ver­siche­rung integrierte Berufs­unfähigkeits­zusatz­ver­siche­rung entfallen.

Versicherungs­bedingungen

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen der Gothaer Risiko­lebens­ver­siche­rung zum Herunterladen.

Risikolebensversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen)

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Was ist eine Risiko­lebens­versicherung?

Für den Fall, dass das Einkommen der oder des Haupt­verdienen­den dauerhaft ausfällt (Todesfall), muss die Familie lang­fristig durch eine Versiche­rung abgesichert werden. Gerade bei jungen Familien ist der Versorgungs­bedarf besonders groß.

Eine Risiko­lebens­versiche­rung dient auch dazu, Kredite abzusichern, die beispielsweise für eine Existenz­gründung oder bei einer Bau­finan­zierung aufgenommen wurden. Die Risiko­lebens­ver­siche­rung deckt nur das Todes­fall­risiko ab. Der Beitrag ist daher sehr günstig.

Wer sollte eine Risiko­lebens­versicherung abschließen?

Hier ist eine Risiko­lebens­ver­siche­rung unbedingt zu empfehlen:

  • Familien - insbesondere junge Familien mit Kindern
  • Ehepaare - die gesetzliche Absicherung reicht meist nicht aus
  • Nicht verheiratete Paare - die gesetzliche Rentenversicherung bietet gar keine Absicherung
  • Immobilienkäufer*innen - eine Risikolebensversicherung ist meist Voraussetzung für eine Finanzierung
  • Unternehmer*innen - wechselseitige Absicherung der Geschäftspartner*innen

Bleiben die Beiträge der Risikolebensversicherung stabil?

Die Bruttobeiträge der Risiko­lebens­versicherung sind so kalkuliert, dass sie über die gesamte Vertrags­lauf­zeit konstant gehalten werden können. Ändern kann sich nur die unver­bind­liche Über­schuss­beteiligung.

Entfällt der Familienbonus bei Trennung oder bei Volljährigkeit der Kinder?

Wird bei Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung der Familien­bonus gewährt, bleibt dieser über die gesamte Lauf­zeit bestehen. Das heißt, wenn die Partner*innen sich trennen oder die Kinder vol­ljährig werden, entfällt der Familien­bonus der Risiko­lebens­ver­siche­rung nicht.

Wie hoch ist die steuerliche Belastung?

Bei der Veranlagung der Einkommen­steuer sind die Beiträge für Ihre Risiko­lebens­versiche­rung als Vorsorge­auf­wen­dungen im Rahmen der gelten­den Höchst­beträge abzugsfähig. So können Arbeitnehmende bis zu 1.900 Euro steuerlich geltend machen, Selb­ständige bis zu 2.800 Euro. Beiträge zu Lebens­ver­siche­rungen unterliegen nicht der Ver­sicherung­steuer, wenn die Bundes­republik Deutschland der ständige Wohnsitz ist.

Auszahlungen aus der Risiko­lebens­versicherung unterliegen der Erbschaft­steuer, wenn sie durch Schenkung der Versicherungs­nehmer*innen oder durch Verer­bung erworben werden. Wenn die Zahlung direkt an die Versicherungsnehmer*innen geleistet wird, ist diese nicht erbschaft­steuer­pflichtig. Es ist daher ratsam, dass die Versicherungsnehmer*innen und die versicherte Person nicht identisch sind. Soll beispielsweise die Ehefrau abgesichert werden, sollte sie als Versicherungs­nehmerin eingetragen werden und der Ehemann als zu ver­sichernde Person.

Ist die Partnerin oder der Partner in der Risiko­lebens­versicherung mit versichert?

Die Partnerin oder der Partner kann zusammen mit Ihnen in einem Vertrag versichert werden. Die Leistung wird dann einmal bei Tod der zuerst sterbenden Person fällig.

Warum macht es Sinn, die Partnerin oder den Partner mit ab­zu­sichern?

In der Regel führen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner den Haushalt beziehungs­weise finanzieren die Kosten. Auch wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht berufstätig ist, ent­stehen erhebliche Kosten für Haus­halts­hilfen oder Kinder­betreuung, sofern Ihre Partnerin oder Ihr Partner verstirbt.

Kann ich die Versicherungssumme im Vertragsverlauf anpassen?

Die Risiko­lebens­ver­siche­rung der Gothaer bietet Ihnen die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen die Ver­sicherungs­summe ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen. Denn bei besonderen Anlässen erhöht sich der Bedarf an Risiko­schutz. Darunter fallen:

  • Heirat beziehungsweise Begrün­dung einer einge­tragenen Lebens­partner­schaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Immobilien­finanzierung

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