Private Kranken­zusatz­versicherung

Als Oliver S. von einem Freund erfährt, dass dieser für Zahn­ersatz etwa 1.500 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss, ist er schockiert. Er wusste nicht, dass die normale Kranken­versicherung bei Zahn­ersatz so wenig bezahlt. Damit er in Zukunft weniger Geld für Behand­lungen bezahlen muss, schließt Herr S. eine Zahn­zusatz­versicherung ab. Außer­dem informiert er sich über andere private Zusatz-Ver­sicherungen für die Gesund­heit. Diese Ver­sicherungen helfen, wenn die normale Kranken­versicherung nicht alles bezahlt.

Erfahren Sie hier mehr über un­sere pri­va­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung.

Gothaer Private Krankenzusatzversicherung: Mann ist froh über die guten Leistungen seiner privaten Zusatzversicherung, während er am Krankenbett seiner Frau wacht.

Verlassen Sie sich auf einen starken Partner mit attraktiven Leistungen

Die Gothaer Krankenversicherung wurde zum wiederholten Mal von führenden Ratingagenturen für ihre Leis­tungs­stär­ke und Finanz­kraft aus­gezeichnet.

Ihre Vorteile der privaten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung der Gothaer

Unsere private Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung hilft Kos­ten zu spa­ren

Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die viele Experten und Expertinnen gesetzlich Ver­sicherten em­pfehlen. Damit Sie sich den immer teurer werdenden Zahn­ersatz leisten und wieder sorgen­frei lächeln können, ist der Abschluss einer Zahn­versicherung sinn­voll.

Selbst hochwertige Versorgungen werden durch diese Zu­satz­ver­si­che­rung be­zahl­bar. Fer­ner pro­fi­tie­ren Sie da­von, dass Sie beim Zahn­arzt oder bei der Zahn­ärztin wie ein Privat­pa­tient oder eine Privat­pa­tientin be­han­delt werden. Bei Zahn­be­hand­lungen und Zahn­prophy­la­xen wer­den bis zu 100 Pro­zent der Kos­ten er­stat­tet und selbst bei teu­rem Zahn­er­satz ist eine Kos­ten­er­stat­tung von bis zu 90 Pro­zent mög­lich.

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Auslandsreisekrankenversi­che­rung: Auch im Urlaub gut versichert sein

Eine wichtige private Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Un­ab­hän­gig da­von, ob Sie den Ur­laub al­lei­ne ge­nie­ßen oder mit der Fa­mi­lie verreisen, können Sie bei der Auslands­kranken­versicherung davon profitieren, dass anfallende Kosten für Behandlungen im Aus­land in vollem Umfang und welt­weit er­stat­tet werden.

Während die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung bei vielen Aus­lands­behand­lungen nur Teil­kosten er­stattet, gibt Ihnen die Aus­lands­kranken­versicherung die Sicher­heit, keinen hohen Eigen­anteil über­nehmen zu müssen. So­wohl bei ambu­lanten und statio­nären als auch zahn­ärzt­lichen Behand­lungen be­trägt die Erstat­tung 100 Pro­zent der an­fallen­den Kos­ten.

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Im ambulanten Bereich vor Zu­zah­lun­gen schüt­zen

Mit der ambulanten Zu­satz­ver­si­che­rung schützen Sie sich vor hohen Zu­zahlungen. Dies gilt beispiels­weise bei verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln, Seh­hilfen, vielen Vorsorge­unter­suchungen sowie ange­wandten Natur­heil­verfahren. Bei all diesen und weiteren Leis­tungen müssen Sie oft­mals hohe Zu­zahlungen in Kauf nehmen, wenn Sie keine private Kranken­zusatz­versicherung abge­schlossen haben.

Mit einer ambulanten Zu­satz­ver­si­che­rung werden hin­gegen die Kosten für wichtige Vorsorge­unter­suchungen über­nommen. Ferner findet eine Kosten­über­nahme für Arzneimittel, Ver­bandsmittel so­wie Heilmittel und Hilfs­mittel zu 100 Pro­zent und für Behand­lungen im Be­reich der Natur­heil­verfahren zu 80 Pro­zent statt.

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Optimal versorgt im Krankenhaus mit der privaten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung

Mit der Krankenhauszu­satz­ver­si­che­rung schaffen Sie die besten Voraus­setzungen, um mög­lichst schnell zu ge­nesen. Durch eine Erste-Klasse-Behand­lung profi­tieren Sie von zahl­reichen Leis­tungen, die zu einer schnel­len Hei­lung bei­tragen.

Sie können sich auf Wunsch in einem Ein­bett­zimmer oder Zweit­bett­zimmer unter­bringen lassen und darüber hinaus von einer privat­ärztlichen Behand­lung profi­tieren, die unter anderem vom Chef­arzt oder der Chef­ärztin durch­geführt wird. Selbst­verständlich können Sie das Kranken­haus frei wählen. Auch die Kosten für am­bulante Opera­tionen werden über­nommen.

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