Gothaer Hundehaftpflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die oder der Geschä­digte sind und fremde Tier­halter­*innen nicht zahlen können
Gothaer Hundehaftpflicht: Frau mit Hund ist froh über ihre gute Haftpflicht.

Die Gothaer Hundehaftpflicht leistet:

Als Hunde­halter*in unter­liegen Sie der Tier­halter­haftung. Wenn Ihr Hund je­man­den beißt und ver­letzt, werden Sie zur Ver­ant­wortung gezogen. Sie kön­nen mit unserer Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung bis zu neun Hunde ver­sichern. Die günstige Hunde­haft­pflicht der Gothaer tritt in Schadens­fällen für Sie ein:

  • Bei Personenschäden (zum Beispiel Schmerzens­geld, Be­hand­lungskosten nach einem Biss)
  • Bei Sachschäden (zum Beispiel ein Hund zerstört die teuren Schuhe Ihres Gastes)
  • Bei Vermögensschäden als Folge eines Personen­schäden oder Sach­scha­dens (zum Beispiel der Ver­dienst­aus­fall eines ver­letzten Tier­arztes oder einer ver­letzten Tier­ärztin)

Außerdem nützlich: Die Hunde­haftpflicht­versicherung der Gothaer hilft Ihnen über die Be­glei­chung der Schadens­ansprüche hin­aus. Die Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung hilft Ihnen eben­falls, un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren.

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Die Leistungen der Gothaer Hunde­haft­pflicht im Detail

Produkttabelle
Hundehaftpflicht

Wichtige Informationen rund um die Hunde­haft­pflicht

Was zahlt die Hunde­haft­pflicht?

Eine Hunde­haftpflicht­versich­erung ist eine wichtige Absich­erung, wenn es um die Hal­tung eines Hundes geht. Sie als Hunde­halter*in können für sämt­liche Schäden haft­bar ge­macht werden, die Ihr Hund bei anderen Men­schen verur­sacht. Der oder die Ge­schä­digte kann in dem Fall Scha­den­ersatz ver­langen. Beim Spa­zieren­gehen kann zum Bei­spiel ein Scha­den ent­stehen. Ihr Hund kann eine Per­son an­springen und dabei die Klei­dung be­schä­digen. Hier bestände ein Sach­schaden.

Per­sonen­schäden können - neben Sach­schäden - den poten­ziellen Scha­den­ersatz rich­tig in die Höhe treiben. Ihr Hund kann eine Per­son zu Fall bringen. Wenn die Per­son wegen einer Verlet­zung für längere Zeit nicht ar­bei­ten kann, wird es meist teuer. Hier können ge­ge­benen­falls sogar An­sprüche auf Schmer­zens­geld entstehen.mehr

Sie als Hunde­halter*in sind dafür haft­bar, wenn ihr Hund ein frem­des Tier beißt. Ganz gleich, aus wel­chem Grund so etwas passiert. Wenn der Hun­de­biss ärzt­lich ver­sorgt wird, ver­ur­sacht das Kosten. Diese Kosten müssen Sie im Zwei­fel erstatten. Damit Sie im Scha­dens­fall nicht vor einer finan­ziellen Heraus­for­derung stehen, ist eine Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung sinn­voll.

Was kostet eine Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hunde­haft­pflicht nach ver­schie­den­en Faktoren. Unter ande­rem ist die Rasse Ihres Vier­bei­ners ent­schei­dend für den Bei­trag. Gene­rell kostet eine Hunde­haft­pflicht im Schnitt zwi­schen 35 und 60 Euro im Jahr. Bei me­hre­ren Hun­den erhöht sich die Prämie ent­spreche­nd.

Die Kos­ten hängen zu­dem davon ab, für welchen Tarif und welche De­ckungs­sum­me Sie sich ent­schei­den. Die drei ver­schieden­en Tarife der Gothaer unter­schei­den sich maß­geb­lich in der Deck­ungs­sum­me. Sie können zwi­schen 5, 10 und 20 Millionen Euro wählen. So sind Sie vor mög­lichen Haft­pflicht­schä­den, die durch Ihren Hund ent­stehen, um­fas­send ge­schützt.

Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht in manchen Bundes­ländern

Haus­tiere tun der Ge­sund­heit gut. Im Übrigen stei­gern be­son­ders Hun­de das Wohl­be­fin­den. Sie sorgen dafür, dass Ihre Be­sitzer­*innen bei Wind und Wetter an die fri­sche Luft kom­men. Doch ein Scha­den durch den Hund kann jeder­zeit pas­sie­ren. Der Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht ist über­aus rat­sam, um fi­nan­zielle Risiken zu vermei­den. Eine Hunde­haft­pflicht ist in manchen Bun­des­län­dern sogar Pflicht.mehr

Hunde­halter­*innen in Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind ge­setz­lich ver­pflichtet, eine Hunde­haft­pflicht abzu­schlie­ßen. In den an­deren Bun­des­län­dern müssen le­dig­lich Halter*­innen von ge­fähr­li­chen Hun­den eine Ver­siche­rung haben. In Bayern können die Be­hör­den die Ge­neh­mi­gung zum Halten gefähr­licher Hun­de davon ab­häng­ig machen, ob eine Haft­pflicht für Hunde vor­liegt. Nur in Mecklen­burg-Vor­pommern besteht gar keine Ver­siche­rungspflicht. Den­noch ist eine Hunde­haft­pflicht auch hier sinn­voll.

Hundehaftpflicht - die Ver­siche­rung für Hunde­halter*innen

Frau Gruber tritt aus dem Super­markt, um dort ihren Hund wieder ab­zu­lei­nen. Der Schreck ist groß: ihr Schä­fer­hund hat sich los­ge­ris­sen. Das Tier ist nir­gend­wo zu se­hen. 20 Mi­nu­ten spä­ter find­et sie ihren Hund in der Ge­müse­ab­tei­lung wieder. Er hat meh­rere Pa­kete Wie­ner Würst­chen ge­fres­sen und die ganze Ab­tei­lung ver­wüstet. Jetzt war­tet er glück­lich und satt mit gro­ßen Au­gen auf die Besitz­erin. mehr

Hun­de können unbe­rechen­bar sein. Selbst das fried­fertig­ste Tier kann ein­mal zu­bei­ßen oder auf der Jagd nach ei­ner Katze vor ein Auto ren­nen. Zum Bei­spiel zer­kratz­te Tü­ren in der Miet­wohn­ung kön­nen schnell ein gro­ßes Loch in die Haus­halts­kasse reißen. Ge­gen sol­che und andere Schä­den schützt Sie eine Hunde­haft­pflicht.


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Haftpflicht – auch ohne Ver­schulden Ihres Lieblings

Viele wissen nicht: Wer privat Tiere hält, unterliegt der Gefährdungs­haftung. Fügt Ihr Hund je­mandem einen Scha­den zu, müssen Sie dafür auf­kommen. Das gilt auch, wenn Ihr Hund keine Schuld hat. Warum ist das so?

Das Verhalten von Tieren ist un­berechen­bar. Der Gesetz­geber sieht die Hal­tung von Tieren als Ge­fahr für die Um­gebung an. Das kann sogar be­deuten, dass Sie zahlen müssen, wenn je­mand über Ihren schlafenden Hund stol­pert und sich verletzt. Um sich vor sol­chen Situationen zu schützen, ist eine Gothaer Hunde­haft­pflicht­versicherung sehr rat­sam.

Für wen gilt die Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer übernimmt berechtigte Schadens­an­sprüche, die durch das Ver­halten versicherter Hunde ent­stehen. Versichert sind Sie als Tier­halter*in sowie Ihre Familie, Bekannte, Freunde oder Nach­barn, wenn diese Ihr Tier hüten.

Als Hundehalter*in haften Sie für alle Schäden, die durch das ty­pische Ver­halten Ihres Hundes entstehen. Die Hal­tung eines Hundes birgt immer die Gefahr, dass er Schäden verur­sachen kann. Das kann im Schadens­fall teuer werden. Auch wenn Sie gut auf­passen und Ihren Hund an­leinen, können jeder­zeit Schäden ent­stehen.

Die Gothaer Hunde­haft­pflicht gilt welt­weit. Inner­halb Euro­pas ist sie zeit­lich unbe­grenzt wirk­sam, außer­halb bis zu einem Jahr.

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Welche Schäden werden bei der Hundehaftpflicht von der Gothaer gedeckt?

Die Haftpflicht schützt Sie bei Sach- und Personenschäden. Hunde können Möbel im Hotel zerkratzen oder Türen in der Miet­wohnung beschädigen. Sie können Schuhe zer­beißen, Kleidung zerreißen oder einen Autounfall verursachen. In solchen Fällen übernimmt die Hunde­haftpflicht den Schaden.

Eine Person wird von Ihrem Hund gebissen und muss sich medizinisch behandeln lassen. Jemand muss Ihrem Hund aus­weichen, stürzt und verletzt sich. Ihr Hund greift ein anderes Tier an und verletzt es. In diesen Fällen über­nimmt die Hunde­haftpflicht zum Beispiel die Arzt­kosten.mehr

Auch Vermögens­schäden sind durch die Versicherung ab­gedeckt. Wird eine Berufs­musikerin oder ein Berufs­musiker von Ihrem Hund gebissen, kann diese Person einen Verdienst­ausfall geltend machen. Ihr Hund bringt jemanden zu Fall und die Person wird für mehrere Wochen krank­geschrieben. Durch die Hunde­haftpflicht ist der Arbeits­ausfall als Personen­schaden abgedeckt.

Über die Begleichung der Schadens­ansprüche hinaus hilft eine Hunde­haftpflicht, un­berechtigte An­sprüche abzuwehren.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalter­haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht (AVB)

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Sie möchten sich mit unserer Hunde­haft­pflicht zu­ver­lässig und günstig absichern, haben noch offene Fra­gen oder brau­chen wei­tere In­for­ma­tio­nen? Wir beraten Sie gerne per­sön­lich oder te­le­fo­nisch.

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Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht

Was kostet eine Hunde­haftpflicht?

Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass eine Hunde­haft­pflicht zwischen 35 bis 60 Euro im Jahr kostet. Die Kosten vari­ier­en da­bei je nach De­ckungs­summe, Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und Ver­trags­lauf­zeit, sowie der zu ver­si­chern­den Hunderasse.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Das ist in den einzelnen Bun­des­län­dern unter­schied­lich ge­re­gelt. In Schleswig-Holstein, Berlin, Bran­den­burg, Ham­burg, Nie­der­sachsen und Thü­rin­gen be­steht eine grund­sätz­liche Pflicht. In Nord­rhein-West­falen kommt es auf die Kör­per­größe des Hun­des an. Hier ist es Pflicht ab einer Kör­per­grö­ße von 40 Zentimeter.

Wann zahlt eine Hundehaft­pflicht nicht?

Eine Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Schäden, die der Hund dem oder der Hundehalter*in, Personen im Haus­halt oder dem Eigen­tum zufügt.

Was deckt eine Hundehaft­pflicht ab?

Die Hundehaftpflicht deckt Per­so­nen- oder Sachschäden bei ei­nem Drit­ten ab. Außerdem werden Ver­mö­gens­schä­den ab­ge­sich­ert. Über die Be­glei­chung der Scha­dens­an­sprüche hin­aus hilft eine Hunde­haft­pflicht auch da­bei un­be­rech­tig­te An­sprüche abzuwehren.

Ab wann benötigt man eine Hundehaft­pflicht?

Ob man überhaupt eine Hunde­haft­pflicht benötigt, kann von der Rasse und vom Bun­des­land ab­hän­gen, in dem Sie woh­nen. Eine ge­ne­rel­le Pflicht zum Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht be­steht in

  • Ham­burg,
  • Ber­lin,
  • Nie­der­sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thü­ringen.

Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes benötigen in einigen Bundesländern eine Hundehaftpflicht. Diese Bundesländer sind:

  • Rheinland-Pfalz
  • Baden-Württemberg
  • Saarland
  • Hessen
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Sachsen

In Nord­rhein-West­falen gilt die Pflicht zu­sätz­lich für Hunde ab 20 Kilo oder ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern. In Bayern wiederum kann die Er­laub­nis zum Halten eines als ge­fähr­lich ein­ge­stuf­ten Hun­des vom Ab­schluss einer Hunde­haft­pflicht ab­hän­gig gemacht werden. Und in Schleswig-Hol­stein darf kein Hund nur auf­grund sei­ner Rasse als ge­fähr­lich ein­ge­stuft werden. Klingt alles kom­pl­iziert? Finden wir auch! Daher unser dring­en­der Tipp: Eine Hunde­haft­pflicht lohnt sich ei­gent­lich für jede*n Halter*in, denn nach § 833 BGB haften Sie immer für alle Schäden, die Ihr Vier­beiner verursacht.

Übrigens: Wenn Sie an Ihrem Wohn­ort ver­pflich­tet sind, eine Hunde­haft­pflicht ab­zu­schließen, muss das in der Regel passieren, wenn der Hund zwischen drei und sechs Monaten alt ist.

Ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Ja, und zwar immer – auch wenn keine Pflicht zum Abschluss in Ihrem Bundesland besteht. Denn was manchen nicht klar ist: Als Halter*in eines Hundes haften Sie nach Paragraf 833 BGB immer und für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht – und zwar in un­be­grenz­ter Höhe mit Ihrem ge­sam­ten Vermögen.
Der Grund: Von einem Hund geht potenziell eine Gefahr aus. Des­halb gilt hier recht­lich die Ge­fähr­dungs­haf­tung. Das be­deu­tet, dass Sie au­to­ma­tisch für die Schä­den ver­ant­wort­lich sind, die Ihr Tier ver­ur­sacht – auch wenn Sie wäh­rend der Ent­stehung des Schadens gar nicht an­we­send waren oder sich auch an­sons­ten völlig korrekt ver­halten haben.

Kann man eine Hundehaftpflicht nachträglich abschließen?

Nein, natürlich nicht. Die Hunde­haft­pflicht sichert im Ernst­fall Schä­den in Mil­lio­nen­höhe ab und fi­nan­ziert sich durch die Bei­trä­ge aller Ver­si­che­rten. Nur weil im Kol­lek­tiv viel mehr Ver­si­che­rte ohne Schä­den als jene mit sind, können die Bei­trä­ge so güns­tig sein, wie sie sind. Eine Hunde­haft­pflicht rück­wir­kend oder nach­träg­lich ab­zu­schlie­ßen, würde da keinen Sinn machen – und wäre für alle an­de­ren Ver­si­che­rten im Kol­lek­tiv teuer und unfair.

Kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?

Eine Hundehaftpflicht hat in der Regel eine vereinbarte Vertrags­dauer von einem Jahr und ver­län­gert sich re­gel­mäßig und au­to­ma­tisch um je­weils ein wei­te­res Jahr, wenn Sie nicht frist­ge­recht ge­kün­digt wird. Sie oder Ihre Ver­si­che­rung können den Ver­trag zum Ab­lauf der zu­nächst ver­ein­bar­ten Ver­trags­dauer und zum Ab­lauf jedes Ver­län­gerungs­jahres kün­di­gen. Die Kün­di­gung muss in der Re­gel spä­tes­tens drei Monate vor dem Ende der Ver­trags­dauer er­folgen. Außer­dem kann der Ver­si­che­rungs­ver­trag unter be­stim­mten Voraus­setzungen vor­zeitig ge­kündigt werden, zum Beispiel nach einem Schaden­fall oder beim Tod des Hundes.

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