Gothaer Ratgeber Schimmel in der Wohnung: Eine Frau hat Schimmel an der Wand entdeckt und schaut erschrocken.

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Schimmel in der Wohnung: Was tun?

Schimmel in der Wohnung ist ein Graus für jede*n. Nicht nur der gesund­heits­gefähr­dende Aspekt steht da im Raum, sondern auch viele weitere Fragen: Wie kann ich Schimmel ent­fernen? Was kann ich gegen Schimmel tun? Was ist der Grund für den Schimmel? Ist Schimmel ein Fall für die Ver­sicherung? Und wie kann ich mich als Haus­besitzer*in schützen, wenn es zu einem Schimmel­befall kommt? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Rat­geber be­antwortet.

Schimmel in der Wohnung: Ursachen

Häufig ist zu hören, dass bei Schimmel in der Wohnung der Ver­mieter bzw. die Vermieterin sagt, man habe falsch gelüftet. Zwar kann falsches Lüften ein Grund für den Schimmel­befall sein, doch ist es lange nicht der einzige. Um effektiv gegen den Schimmel vor­zu­gehen und um zu wissen, ob und welche Ver­sicherung greift, muss man zunächst die Ur­sache für den Schimmel identi­fizieren. Dabei ist es hilf­reich zu wissen: Wann entsteht Schimmel in der Wohnung und wie schnell ent­steht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in Innen­räumen kann ver­schiedene Ur­sachen haben. Eine mögliche Ur­sache ist eine fehler­hafte Bau­aus­führung. Wenn beim Bau eines Ge­bäudes nicht gewissen­haft ge­arbeitet wird, kann dies zu Schimmel­bildung im Mauer­werk führen. Eine weitere mögliche Ur­sache sind Wasser­schäden. Undichte Dächer oder Fenster können dazu führen, dass Feuchtig­keit eindringt und Schimmel­bildung begünstigt wird. Ein Wasser­schaden kann aber auch durch beschädigte Wasser­leitungen entstehen. Wenn es zu einem Leck kommt und so Wasser in die Wände gelangt, wird dort eine ideale Umgebung für Schimmel­pilze geschaffen. Auch Un­wetter mit starkem Regen oder Hoch­wasser können zu Schimmel­bildung führen. All diese Ursachen werden auch aus finanzieller Sicht problematisch, wenn man nicht aus­reichend versichert ist.

Eine entscheidende Rolle spielt aber letztlich tat­sächlich auch das Ver­halten der Bewohner*innen. Wenn die Wohnung nicht aus­reichend belüftet und ge­trocknet wird, kann die Feuchtig­keit in den Räumen nicht aus­reichend abgeführt werden, was Schimmel­bildung begünstigt.

Die Bildung von Schimmel hängt von unter­schiedlichen Faktoren ab, darunter die Feuchtig­keit, Temperatur und die Verfüg­bar­keit von Nähr­stoffen. Üblicher­weise entwickelt sich Schimmel lang­sam über einen längeren Zeit­raum, oft über mehrere Wochen oder Monate. Aller­dings kann die Schimmel­bildung be­schleunigt werden, wenn ideale Bedingungen gegeben sind, wie hohe Luft­feuchtig­keit und warmes Klima.

Wie erkenne ich Schimmel in der Wohnung?

Schimmelsporen ver­ur­sachen an Wänden, Decken oder Möbeln häufig braune oder schwarze Flecken. Doch nicht immer ist der Schimmel­befall so offen­sichtlich. Wie können Sie Schimmel in der Wohnung er­kennen? Und wie riecht Schimmel in der Wohnung?

Unsichtbarer Schimmel in der Wohnung – Symptome:

Verborgener Schimmel, beispiels­weise hinter Schränken, ist oft durch einen modrigen, muffigen Geruch erkennbar. Eine erhöhte Luft­feuchtig­keit kann eben­falls ein Hinweis auf einen möglichen Schimmel­befall sein.

Gerade der unsichtbare Schimmel birgt Ge­fahren, denn Schimmel kann krank machen. Und deshalb fragen sich viele zurecht: Wie gefährlich ist Schimmel in der Wohnung? Manchmal bemerken Betroffene zu spät den ver­steckten Schimmel in der Wohnung. Krankheits­symptome, wie allergische Reaktionen, gereizte Augen, Niesen und eine laufende Nase sowie heu­schnupfen­ähnliche Symptome können die Folge sein. Eine lang­fristige Exposition gegen­über Schimmel kann darüber hinaus Atem­wegs­infektionen und Asthma be­günstigen. Grund für alles sind die frei­gesetzten Sporen und Stoff­wechsel­produkte. Obwohl die genaue Konzen­tration schäd­licher Schimmel­pilz­bestand­teile noch nicht voll­ständig erforscht ist, ist bekannt, dass das Leben in einer feuchten Wohnung das Risiko für gesund­heit­liche Probleme durch Schimmel er­höht. Daher ist es rat­sam, auf eine trockene und gut belüftete Wohn­umge­bung zu achten, um poten­zielle gesund­heitliche Risiken zu minimieren.

Tipp: Ein Hygrometer ermöglicht die Über­wachung der Luft­feuchtig­keit, die im Winter und Sommer idealer­weise unter 65 bis 70 Prozent liegen sollte (im Winter sogar noch niedriger) und an den Wänden nicht über 80 Prozent steigen darf.

Schimmel entfernen: Was kann ich tun?

Wenn ein Schimmel­befall er­kannt wird, sollte die höchste Priorität sein, den Schimmel in der Wohnung ent­fernen zu lassen. In manchen Fällen kann man selbst Hand an­legen und zum Schimmel ent­fernen Haus­mittel be­nutzen. Das geht beispiels­weise, wenn sich der Schimmel auf glatten Ober­flächen wie Glas, Metall, Kunst­stoff oder lackiertem Holz befindet. So lässt sich oft­mals einfach Schimmel im Bad ent­fernen, da hier glatte Oberflächen wie Fliesen vor­herrschend sind. Schwieriger wird es, wenn man aus den Fugen Schimmel ent­fernen muss. Wenn man sich beim Schimmel entfernen Wand oder Boden widmen muss, ist es rat­sam, sich bei der ver­mietenden Person oder Fach­leuten nach den nächsten Schritten zur sach­gemäßen Beseitigung des Schimmels zu er­kundigen. Falls die Ur­sache des Schimmel­befalls unbekannt ist, führt der Weg an Fach­leuten nicht vorbei, um einen erneuten Schimmel­befall zu vermeiden.

Übrigens: Wenn Tapeten be­troffen sind, sollten diese voll­ständig von der Wand ent­fernt werden. Es wird auch an­geraten, bei der Schimmel­ent­fernung einen Ein­weg-Overall und eine Maske zu tragen.

Gothaer Ratgeber: Ein Mann entfernt Schimmel von der Wand mit Putzmitteln.

Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung: Die rechtlichen Grundlagen

Inwiefern bei Schimmel in der Wohnung das Miet­recht zu tragen kommt, ist nicht ganz so einfach zu be­antworten. Die rechtliche Haftung bei Schimmel in einer Miet­wohnung hängt von ver­schiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch immer wichtig, den Ver­mieter bzw. die Ver­mieterin früh­zeitig über den Schimmel­befall zu informieren. Ist es ein­deutig, dass die Schuld am Schimmel beim Vermieter liegt, da er beispiels­weise durch Bau­mängel aus­gelöst wurde, kann man bei Schimmel in der Wohnung Miet­minderung verlangen.

In Bezug auf die vermietende Person gilt aus rechtlicher Sicht:

  • Der Vermieter oder Ver­mieterin ist in der Regel für die Instand­haltung und Repara­turen in der Wohnung ver­antwortlich.
  • Wenn der Schimmel auf bau­liche Mängel zurück­zu­führen ist, muss der Ver­mieter oder die Ver­mieterin diese be­heben und den Schimmel entfernen.
  • Der/die Vermieter*in ist jedoch nicht ver­pflichtet, das Haus immer auf dem neuesten technischen Stand zu halten.

In Bezug auf die mietende Person gilt aus rechtlicher Sicht:

  • Der Mieter oder die Mieterin ist ver­pflichtet, die Wohnung an­ge­messen zu pflegen und für aus­reichende Be­lüftung und Heizung zu sorgen.
  • Bei Schimmel, der durch das Ver­halten des/der Mieter*in ver­ur­sacht wurde, könnte die Haftung bei der mietenden Person liegen.
  • Wenn der Vermieter oder die Ver­mieterin auf ein falsches Lüftungs­ver­halten seitens der mietenden Person ver­weist, kann es sinn­voll sein, sich an einen Fach­anwalt für Miet­recht zu wenden, um Rat zu erhalten.

Schimmel in der Wohnung Mietminderung:

  • Im Falle von Mängeln, die von der Bau­substanz herrühren, hat der Mieter oder die Mieterin das Recht, die Miete wegen des Schimmel­befalls zu mindern.
  • Die Höhe der Miet­minderung ist nicht fest­gelegt und sollte in jedem Fall individuell be­trachtet werden.
  • Neben der Miet­minderung kann der Mieter auch Schaden­ersatz oder Schmerzens­geld ver­langen, wenn Inventar be­schädigt wurde oder gesund­heitliche Schäden ent­standen sind.

Tipp: Gutachter*in für Schimmel in der Wohnung

Es gibt Gutachter*innen, die ein­ge­schaltet werden können, wenn man sich beispiels­weise nicht sicher ist, ob der Schimmel­befall durch Fehl­nutzung oder Baumängel ver­ur­sacht wurde. Das Gutachten vom Fach­personal schafft dann Klarheit und be­antwortet die generelle Frage: Wer muss den Schimmel in der Wohnung be­seitigen? Ein Gutachten kann beispiels­weise auch helfen, wenn Schimmel in der Wohnung ist und der Ver­mieter bzw. die Vermieterin reagiert nicht, denn es legt den Grund­stein für eventuelle rechtliche Schritte. Das Thema Schimmel kann auch rechtlich prekär werden, wenn auf den Schimmel in der Wohnung die Kündigung folgt. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn eine Rechts­schutz­versicherung besteht.

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Wer zahlt bei Schimmelbefall in der Wohnung?

Mieter*innen fragen sich zu­recht bei Schimmel in der Wohnung: Wer trägt die Kosten? Nicht immer ist das sofort klar, selbst wenn durch einen Gut­achter ge­klärt wurde, was ur­sächlich für den Schimmel ist. Generell kann es sich bei Schimmel­befall um eine Sache handeln, die von ver­schiedenen Ver­sicherungen ab­ge­deckt wird.

Es ist ratsam, im Schadens­fall den Ver­sicherungs­anbieter zu kontaktieren und die genauen Be­dingungen für eine Zahlung zu klären. Eine Rechts­beratung kann eben­falls nützlich sein, um die eigene Situation und mögliche An­sprüche zu klären. Im All­gemeinen gibt es potenziell folgende Möglich­keiten:

  • Haftpflichtversicherung: In einigen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung für Schimmel­schäden auf­kommen, wenn diese von einer anderen Person oder einem Unter­nehmen ver­ur­sacht wurden. Zum Beispiel, wenn ein Wasser­schaden vom Nachbarn ver­ur­sacht wurde und dadurch Schimmel im eigenen Haus ent­standen ist.
  • Wohngebäudeversicherung: Eine Wohngebäudeversicherung kann Schäden am Gebäude, die durch Schimmel ent­stehen, abdecken.
  • Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung kann für Schäden an Ein­richtungs­gegen­ständen, die durch Schimmel ver­ur­sacht werden, auf­kommen. Das ist beispiels­weise der Fall, wenn der Schimmel durch einen Leitungs­wasser­schaden ent­standen ist.
  • Elementarversicherung: Ist der Schimmel beispiels­weise durch einen Rück­stau in der Kanalisation nach einem Un­wetter entstanden, so kann gegebenen­falls die Elementarversicherung des Ver­mieters den Schaden ab­decken.

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Wer zahlt das Gutachten?

Im Normalfall trägt die Person die Kosten für das Gut­achten, die es in Auf­trag gegeben hat. Wer als Mieter*in ein Gut­achten er­stellen lässt, kann gegebenen­falls die Kosten auf den/die Vermieter*in ab­wälzen, wenn das Gut­achten fest­stellt, dass der Schimmel­befall durch eine Ur­sache im Ver­antwortungs­bereich des Ver­mieters oder der Ver­mieterin ent­standen ist. Es sollte immer zunächst die vermietende Person kontaktiert werden, wenn Schimmel ent­deckt wird und auch wenn ge­plant ist, ein Gut­achten er­stellen zu lassen. Gegebenen­falls können Mieter*innen sonst auf den Kosten sitzen­bleiben. Im Zusammen­hang mit Schimmel­befall kommt es nicht selten zu Zer­würfnissen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Hierbei geht es nicht nur um die Schuld­frage, sondern auch um hohe Ver­fahrens- und Gutachten­kosten.

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Schimmelbefall im Haus: Die richtige Absicherung als Hauseigentümer

Wer bei Schimmel im Haus für die dadurch ver­ursach­ten Kosten auf­kommt, hängt – wie auch bei einer Miet­wohnung – davon ab, wo die Ursache des Schimmels liegt. Je nachdem, welcher Grund vorherrscht und wer dafür ver­antwort­lich ge­macht werden kann, zahlt die Haft­pflicht-, Hausrat-, Wohn­gebäude- und in seltenen Fällen auch die Elementar­versiche­rung. Das gilt unab­hängig davon, welcher Raum betroffen ist. Wer richtig und aus­reichend ver­sichert ist, ist meist für alle Even­tua­litäten gerüstet.

Gothaer Ratgeber: Eine ältere Frau öffnet Ihr Fenster und lüftet.

Schimmel vorbeugen: Tipps & Tricks

Gründe für Schimmel in der Wohnung gibt es viele und einige davon lassen sich im Vor­feld ab­wenden. Schimmel vor­beugen kann man beispiels­weise, indem man auf sein Heiz- bzw. Lüftungs­ver­halten achtet. Denn feuchte Luft und kalte Wände begünstigen Schimmel. Durch Duschen, Kochen oder Waschen produziert ein vier­köpfiger Haus­halt etwa 10 Liter Wasser­dampf pro Tag, der ab­geführt werden muss. Kurzes Lüften – etwa 5 bis 10 Minuten - tauscht die feuchte Luft gegen trockene von draußen aus. Die Heizungen sollten eine Raum­temperatur von mindestens 18 Grad für benutzte und mindestens 16 Grad für un­be­nutzte Räume schaffen.

Auch durch das Verrücken der Möbel, kann man Schimmel in der Wohnung ver­meiden. Empfohlen wird, Möbel, die an kalten Außen­wänden stehen, etwa 10 Zentimeter von der Wand ent­fernt zu platzieren.

Fazit

Schimmel in der Wohnung kann schnell zu einem größeren Problem werden. Recht­liche und auch gesund­heit­liche Folgen drohen, wenn bei einem ersten Ver­dacht nicht sofort ge­handelt wird. Wenn der Schimmel­befall nur gering ist, können bereits Haus­halt­reiniger reichen, um den Schimmel los­zu­werden. Bei stärkerem Befall können dagegen Sanie­rungs­arbeiten not­wendig werden. In jedem Fall sollte aber die Ur­sache für den Schimmel ge­funden werden, um erneuten Schimmel­befall zu ver­meiden und somit auch gesund­heit­liche Risiken und weitere Schäden zu minimieren.

Fragen und Antworten zu Schimmel in der Wohnung

Wie gefährlich ist Schimmel in der Wohnung für die Gesundheit?

Wer zahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung?

Wer muss Schimmel in der Wohnung beseitigen?

Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung?

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