Gothaer Ratgeber: Ein Klempner repariert ein undichtes Rohr.

Gothaer Ratgeber > Bauen & Wohnen > Wohnen

Rohrbruch: Wer zahlt den Wasser­schaden?

Feuchte Wände, nasse Decken oder plötzliches Wasser in der Wohnung – im ersten Moment ein Schock. Eine mögliche Ur­sache: Rohr­bruch. Doch wie be­merkt man einen Rohr­bruch, was tut man beim Rohr­bruch und wer kommt für den Schaden auf? Diese und weitere Fragen be­ant­worten wir in diesem Ratgeber.

Ursachen für einen Rohr­bruch

Eine häufige Ur­sache für einen Wasser­schaden ist ein Rohr­bruch. Doch wie entsteht so ein Rohr­bruch über­haupt? Die häufigsten Ur­sachen für einen Rohr­bruch sind Frost, Rost, fehler­hafte Montage oder Material­fehler.

Bei sehr kalten Temperaturen kann es vor­kommen, dass das Wasser in den Leitungen ge­friert und die Rohre auf­grund des Drucks auf­platzen. Sobald das Wasser bei wärmeren Temperaturen wieder auf­taut, ent­steht der Wasser­schaden. Dies kommt vor allem bei älteren Ge­bäuden häufiger vor. Sie sollten also bei frostigen Temperaturen be­sonders darauf achten, wie sich Ihre Heizung oder die Wasser­zufuhr ver­hält.

Anzeichen für einen Rohr­bruch

Ein Rohrbruch muss nicht immer sofort sicht­bar sein. Oftmals ist es auch nur ein kleines Leck und der Wasser­schaden macht sich erst nach einiger Zeit durch Wasser­flecken an der Wand be­merk­bar. Je länger so ein Wasser­schaden un­ent­deckt bleibt, desto höher ist das Risiko für Schimmelbildung.

Falls Sie feststellen, dass ihr Wasser­ver­brauch plötzlich un­er­wartet und ohne hand­feste Gründe an­steigt, könnte dies ein Zeichen für einen Rohr­bruch sein. In solch einem Fall sollten Sie ihre Wasser­uhr über­prüfen. Wenn die Wasser­uhr sich dreht, obwohl kein Wasser läuft, sollten Sie erst mal davon aus­gehen, dass eventuell ein Rohr defekt sein könnte.

Rohrbruch: Was tun?

Sobald Sie einen Wasser­schaden be­merken, sollten Sie um­gehend handeln, um weitere Folge­schäden so gut es geht zu ver­meiden.

Wichtig: Nicht in Panik ver­fallen. Wir er­klären Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie einen Wasser­schaden ent­deckt haben.

1) Wasser­zufuhr und Strom­zufuhr ab­schalten

Ist der Wasser­schaden relativ über­sichtlich, können Sie als erste Maß­nahme die Zufuhr von Strom und Wasser ab­schalten und dann einen Not­dienst an­rufen, damit sich der Schaden ein Fach­mann oder eine Fach­frau an­schauen und ggf. die Ur­sache für den Wasser­schaden heraus­finden kann.

Bitte beachten Sie: Ist der Wasser­schaden so groß zum Beispiel in Form einer Über­schwemmung, sollten Sie die Feuer­wehr rufen. Es kann sehr ge­fährlich sogar lebens­be­drohlich sein, wenn Sie in Kontakt mit dem Wasser kommen, falls bereits Strom­leitungen betroffen sind.

Falls Sie die Möglich­keit haben, sich frei zu be­wegen und den Strom ab­ge­stellt haben, können Sie selbst­verständlich Ihre Ein­richtung oder Ähnliches (Möbel, Teppiche etc.) vor dem Wasser­schaden in Sicher­heit bringen.

2) Schaden identifizieren, Schaden doku­mentieren & Ver­sicherung kontaktieren

Entweder Sie ver­suchen die Ur­sache des Schadens selbst zu identifizieren oder Sie lassen ent­sprechende Fach­leute kommen. Falls es sich tat­sächlich um einen Rohr­bruch handelt, muss die ent­sprechende Stelle frei­ge­legt werden. An­schließend wird geprüft, ob der Rohr­bruch ge­flickt werden kann oder ob das Rohr komplett er­setzt werden muss.

Wichtig, um An­sprüche bei der Ver­sicherung für den Wasser­schaden geltend machen zu können, ist die Dokumentation des Schadens. Machen Sie Fotos von dem be­troffenen Raum oder den Räumen, von be­schädigten Ein­richtungs- und Wert­gegen­ständen und wenn möglich auch von der Ur­sache (zum Beispiel dem frei­gelegten Rohrbruch).

Man sollte auch um­gehend die Ver­sicherung über den ent­standenen Schaden informieren. Da die Ver­sicherung manchmal auch eine*n Sach­verständige*n vorbei schicken möchte, um den Schaden ver­sicherungs­technisch prüfen zu lassen, sollten Sie bei Schaden­meldung noch keine Reparatur­maßnahmen durch­ge­führt haben. Welche Ver­sicherung genau für den Schaden auf­kommt und was es noch zu beachten gibt, erfahren Sie im nächsten Ab­schnitt.

3) Wasser beseitigen und lüften

Das ausgelaufene Wasser sollte eben­falls so schnell wie möglich ent­fernt werden. Bei größeren Wasser­mengen muss man in der Regel eine Pumpe ver­wenden. Bei sehr großen Wasser­mengen kann auch die Feuer­wehr ge­rufen werden. Beachten Sie, dass solch ein Feuer­wehr­einsatz bezahlt werden muss. Häufig werden diese Kosten aber auch von der Ver­sicherung über­nommen.

Sobald das Wasser be­seitigt ist, muss man die betroffenen Räume gut trocknen und lüften. Man unter­scheidet zwischen ver­schiedenen Methoden: Wand­trocknung, Decken­trocknung und Fuß­boden­trocknung. Je nach­dem, was vom Wasser­schaden be­troffen ist und wie groß das Aus­maß des Schadens ist, muss gegebenen­falls das Material auch komplett aus­ge­tauscht werden.

Versicherung bei Rohrbruch

So ein Rohrbruch und dem damit ver­bundenen Wasser­schaden kann hohe Kosten ver­ur­sachen. Doch wer be­zahlt den Wasser­schaden? In der Regel kommt die Ver­sicherung für den Schaden auf, sofern Sie diese be­sitzen und dies in Ihren Ver­sicherungs­bedingungen mit­ein­ge­schlossen wurde.

Folgende Versicherungen zahlen bei den ver­schiedenen möglichen Wasser­schäden:

Die Wohngebäude­versicherung sichert alle Schäden ab, welche am Gebäude ent­stehen. Dies schließt in der Regel auch einen Schaden durch einen Rohr­bruch ein und über­nimmt die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Instand­setzung. Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrer Ver­sicherung informieren, ob Sie für solch einen Schadens­fall ab­ge­sichert sind. Häufig ist dies eine Zusatz­leistung, welche extra mit­ein­ge­schlossen werden muss.

Wohngebäude­versicherung online ab­schließen

Erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner, wie günstig eine ausge­zeichnete Wohn­gebäude­versicherung sein kann. In nur wenigen Minuten können Sie ein Ange­bot berechnen lassen und den passenden Tarif für Ihre indivi­duellen Bedürf­nisse aus­wählen. Schließen Sie einfach und sicher Ihre Wohn­gebäude­versicherung online ab.

Unverbindlich die Wohngebäudeversicherung berech­nen & direkt online ab­schließen!

Notunterbringung bei Rohrbruch - wer zahlt?

Je nach Ausmaß des Wasser­schadens kann zum Beispiel die Wohnung vor­über­gehend nicht be­wohn­bar sein. Eine Not­lösung kann dann die Unter­bringung in einem Hotel dar­stellen. Je nach ab­ge­schlossener Ver­sicherung über­nimmt die Ver­sicherung auch häufig die Kosten für die Unter­bringung.

Fazit

Ein Rohrbruch kann viele Nerven kosten, doch ver­zweifeln Sie nicht. Für jedes Problem gibt es auch eine Lösung. Ver­suchen Sie ruhig zu bleiben, wenn Sie einen Wasser­schaden be­merken. Alarmieren Sie im Not­fall die Feuer­wehr oder lassen Sie den Schaden von Fach­leuten prüfen. Wichtig: Die Ver­sicherung sollte um­gehend informiert werden. Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich und warten ab, welche weiteren Schritte die Ver­sicherung ein­leiten möchte. Sie sollten in erster Linie auf jeden Fall die Wasser­zufuhr ab­schalten. Wenn Sie die Ver­sicherung zu spät informieren und den Rohr­bruch schon eigen­ständig repariert haben, kann es sein, dass die Ver­sicherung die Kosten für den Schaden nicht mehr über­nimmt.

Fragen und Antworten

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch?

Was tun bei Rohrbruch in der Mietwohnung?

Das könnte Sie auch interessieren

Gothaer Wohngebäudeversicherung: Eine glückliche Familie spielt vor dem Fenster in ihrem Einfamilienhaus.

Wohngebäudeversicherung

Sichern Sie Ihr Eigenheim finan­ziell gegen exis­ten­zielle Gefah­ren wie Feuer, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel oder Blitz­schlag ab. Wäh­len Sie ein­fach das für Sie pas­sende Leistungs­paket.

Gothaer Haus- und Wohnungsschutzbrief: Dank dieser Versicherung - diesem Schutzbrief - kann die Frau auf dem Sofa ganz beruhigt einen Tee trinken.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Was ist, wenn die Heizung ausfällt, der Abfluss verstopft ist oder Sie sich aussperren? Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief der Gothaer bekommen Sie schnelle Hilfe.