Tierhalterhaftpflicht

  • Bis 50 Millionen Euro Deckungs­summe
    Für Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden
  • Führen ohne Leine oder Maul­korb
    Beim Hund bis zur vereinbarten Deckungs­summe mit­versichert
  • Forderungs­aus­fall­deckung
    Übernahme der Kosten eines durch einen Dritten verur­sachten Schadens, wenn diese Person diesen nicht zahlen kann
Tierhalterhaftpflicht: Ein junger Mann ist mit seinem Hund im Park spazieren.

Ihre Leistungen der Gothaer Tier­halter­haftpflicht

Mit unserer Tierhalter­haft­pflicht sind Ihre Vier­beiner bestens abgesichert

Produkttabelle
Leistungen für den Hund Leistungen für das Pferd

Weitere Informationen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Wer ist versichert?

  • Sie als Hundehalter*in
  • Sie als Pferde­halter*in
  • Familienangehörige
  • Der oder die Hüter*in der Hunde oder Pferde (nicht gewerbs­mäßig)
  • Bei Pferden zusätzlich fremde Rei­ter*innen und Reit­beteiligte
  • Sie als Tierhalter*in auch bei gele­gent­licher beruf­licher Nutzung des ver­sicher­ten Tieres als Therapie­hund oder Besuchs­hund - beziehungs­weise -pferd, Rettungshund, Such­hund oder als Wach­hund. Dies gilt für eine selb­stän­dige, neben­beruf­liche Tätig­keit bis maximal 12.000 Euro Gesamt­jahres­umsatz und als Ange­stellte*r (keine selb­ständige haupt­beruf­liche Tätigkeit).

Hilfe, wenn es darauf ankommt

Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Rad­fahrer. Ihr Pferd scheut und ver­letzt einen Pas­santen. Die Gothaer Tierhalter­haft­pflicht schützt Sie zuver­lässig vor den finan­ziellen Folgen.

Als Kunde beziehungsweise Kundin steht Ihnen unser ge­bühren­freies Gothaer Service-Telefon zur Ver­fügung. Sie er­reichen uns rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Versicherungsbedingungen der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht

Tierhalterhaftpflicht (AVB)


Ratgeber und Services

Ratgeber: Hundeführerschein

Hundehalter*innen tragen viel Ver­ant­wortung – sowohl für den eigenen Hund als auch für andere Hunde und Mit­menschen. Daher ist es umso wichtiger, den Hund unter Kon­trolle halten zu können, um gefähr­liche Situationen zu ver­meiden. Ein Hunde­führerschein be­scheinigt Hunde­halter*innen, dass sie und der Hund als Team funktionieren und dass das Ver­halten des Hundes ver­standen und kontrolliert werden kann. Um einen Hunde­führer­schein machen zu dürfen, muss eine gültige Tierhalter­haftpflicht­versicherung vor­gezeigt werden. Erfahren Sie in unserem Rat­geber was es noch zu beachten gibt.

Hundeführerschein: Prüfung, Kosten und Pflicht?

Gothaer Ratgeber: Ein Hund sitzt am Steuer eines Autos.

Tierhalterhaftpflicht online ab­schließen

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Häufige Fragen zur Tier­halter­haftpflicht

Wer braucht eine Tier­halter­haft­pflicht?

Jede*r Besitzer*in eines Hundes oder eines Pferdes be­nötigt eine Tier­halter­haft­pflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund beziehungs­weise Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefähr­dungs­haftung. Sie haften unbe­grenzt für von Ihren Tieren verur­sachte Schäden.

Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund ange­griffen und verteidigt sich. Der oder die Eigen­tümer*in des angrei­fenden Hundes geht da­zwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den ent­stan­denen Schaden be­zahlen.

Was ist bei der Tierhalter­haft­pflicht ver­sichert?

Bei der Tierhalterhaftpflicht sind Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden ver­sichert. Die Deckungssumme beträgt 10, 20 oder 50 Millionen Euro. Die Deckungs­summe können Sie beim Ab­schluss selbst wählen.

Folgendes ist dabei abgesichert:

  • Forderungsausfall­deckung, das heißt, dass Ihr eigener Scha­den auch dann be­zahlt wird, wenn der Schä­diger nicht zahlen kann
  • Vorübergehende Auslandsauf­enthalte, inner­halb von Europa zeitlich unbe­grenzt, welt­weit fünf Jahre
  • Schäden durch einen gewollten oder unge­wollten Deckakt
  • Ist bei Schäden im euro­pä­ischen Aus­land eine Kaution zu hinter­legen, strecken wir diese vor
  • Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes bis zum Alter von zwölf Monaten, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befinden
  • Versicherungsschutz beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
  • Bei gemieteten Immobilien ist auch das Inven­tar mitver­sichert: zum Beispiel Mobiliar, Gardi­nen, Geschirr, Stallungen, Boxen, Weiden oder Zäune
  • Bei Pferden die Teilnahme an Rennen und Tur­nieren sowie das Training davor
  • Schäden an gemieteten Pferde­anhän­gern und an gemie­teten Reit­utensilien

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?

Die Tierhalterhaft­pflicht, auch Tierhüter­haft­pflicht genannt, gilt inner­halb Euro­pas zeit­lich un­be­grenzt. Welt­weit ist sie auf fünf Jahre be­grenzt.

Im Ausland muss man manchmal für einen ver­ur­sachten Schaden eine Kaution hinter­legen. Falls Ihr Tier einen Schaden ver­ur­sacht hat und eine Kaution ver­langt wird, strecken wir diese vor.

Was bedeutet Forderungs­ausfall­deckung?

Die Forderungsausfall­deckung stellt sichert, dass Sie als Geschädigte*r Ihren Schadens­ersatz erhalten. Die Ver­sicherung leistet dann, wenn der oder die fremde Ver­ursacher*in finan­ziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu be­zahlen.

Gilt die Tierhalterhaft­pflicht auch, wenn ich meinen Hund frei laufen lasse?

Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maul­korb trägt, haben Sie Versiche­rungs­schutz bis zur verein­barten Deckungs­summe.

Muss ich eine Hundehaft­pflicht haben?

Dies ist von Bundesland zu Bundes­land unter­schied­lich geregelt. In Meck­len­burg-Vorpom­mern besteht keine Pflicht. In Ham­burg, Berlin, Thüringen, Schles­wig-Holstein, Nieder­sachsen und Sach­sen-Anhalt ist eine Tier­halter­haft­pflicht dagegen Pflicht. In allen anderen Bundes­ländern müssen nur bestimmte Hunde­rassen ver­sichert werden. Hier sollten Sie sich erkun­digen, ob Ihre Hunde­rasse dabei ist.

Es wird grundsätzlich empfohlen, eine Hunde­haft­pflicht zu haben, denn sonst müssen Sie Schäden aus eigener Tasche be­zahlen.

Leistet die Tierhalterhaft­pflicht für alles, was mein Tier beschädigt?

Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Be­kann­ten oder Frem­den Schäden verur­sacht, so sind diese abge­deckt bis zu Ihrer gewähl­ten Deckungs­summe.

Eigene Schäden inner­halb Ihrer Familie sind jedoch nicht ver­sichert.

Gilt die Tierhalter­haft­pflicht auch für Katzen und Klein­tiere?

Nein, in unserer Tierhalter­haft­pflicht sind aus­schließ­lich Hunde und Pferde ver­sichert.

Schäden durch Katzen oder Klein­tiere sind über die Privat­haft­pflicht­versicherung abge­deckt. Auf unserer Seite zur Katzen­haft­pflicht­versicherung können Sie mehr dazu er­fahren.

Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?

Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes beziehungsweise durch Fohlen Ihres Pferdes sind mit­versichert.

Voraussetzungen:

  • Bis zu einem Alter von zwölf Monaten.
  • Die Tiere be­finden sich bis dahin noch in Ihrem Besitz.
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Tier­halter­haft­pflicht­ver­sicherung?

Sie möchten Ihren Hund oder Ihr Pferd mit der Gothaer Tier­halter­haft­pflicht zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch.

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