Gothaer Krankentage­geld

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Pro­blem werden, vor allem bei einer länger dauern­den Arbeits­unfähig­keit. Mit dem Kranken­tagegeld der Gothaer Kranken­versicher­ung können Sie krank­heits­be­dingte Ein­kom­mens­ein­bußen ver­meiden.

  • Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
  • Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens möglich
Gothaer Krankentagegeld: Mann ist froh über die guten Leistungen seiner Zusatzversicherung, während er am Krankenbett seiner Frau wacht.



Gothaer Krankentagegeld: Drei mögliche Varianten

Selbständige und Frei­be­ruf­ler*innen

Für Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in ist die finanzielle Sicherheit bei länger dauernder Arbeits­unfähig­keit durch Krank­heit oder Unfall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Unfall oder eine lang­wierige Be­hand­lung mit anschließenden Re­ha­bi­li­ta­tions­maß­nah­men könnte für Sie schnell zum exis­ten­ziel­len Pro­blem werden. Doch keine Sorge! Das Gothaer Kran­ken­tage­geld für Selb­stän­dige oder Frei­be­rufler*innen si­chert Sie in einem sol­chen Fal­le ab.

Freiwillig Versicherte

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Problem werden. Bei einer länger dauernden Ar­beits­unfähigkeit erhalten Sie im Anschluss an die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung von Ihrer ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se ein Kran­ken­geld, das in Höhe und Dau­er be­grenzt ist. Das Kran­ken­geld ver­min­dert sich um die Ar­beit­neh­mer­an­teile zur Ren­ten-, Ar­beits­losen- und Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung. Was Ihnen dann über­wiesen wird, reicht häufig nicht aus, um Ihren Lebens­stan­dard zu halten. Doch lehnen Sie sich un­be­sorgt zurück. Das Gothaer Kran­ken­tage­geld sichert Sie grund­legend ab.

Gesetzlich Versicherte

Bei Ihnen als freiwillig Versichertem bzw. als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungen im An­schluss an die Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber bzw. die Arbeit­geberin leisten, nach dem Netto­ein­kommen bzw. nach der Bei­trags­bemes­sungs­grenzen. Als frei­williges Mit­glied der gesetz­lichen Kran­ken­kasse mit einem Ein­kommen über dieser Gren­ze müssen Sie im Krank­heits­fall mit erheb­lichen finan­ziellen Ein­bußen rechnen.


Weitere Informationen zum Gothaer Krankentagegeld

Krankentagegeld: Verlassen Sie sich auf einen starken Partner mit attraktiven Leistungen

Die Gothaer Krankenversicherung wurde zum wiederholten Mal von führenden Ratingagenturen für ihre Leis­tungs­stär­ke und Finanz­kraft aus­gezeichnet.

Die Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld

Der vollständige Versicherungs­umfang zum Kranken­tagegeld ergibt sich aus den

Krankentagegeld (AVB)

Häufige Fragen zur Kranken­tage­geld-Versicherung

Kann man die Krankentagegeld-Versicherung auch während einer Krankheit abschließen?

Ab wann leistet die Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung?

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Wie lange bekommt man das Krankentagegeld?

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