Beitragsanpassung Zahn­zusatz­ver­sicherung zum 1. Januar 2026

Hier finden Sie Informationen und Hinter­gründe zur Beitrags­anpas­sung zum 1. Januar 2026 in unseren Zahn­zusatz­versicherungen.

Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Unsere Zahnzusatzversicherungen schützen Sie

Zahnbehandlungen und Zahnersatz können kost­spielig sein. Die gesetz­liche Kranken­ver­siche­rung zahlt nur den soge­nann­ten Festzu­schuss, welcher sich auf den jewei­ligen fest­ge­leg­ten Befund bezieht. Richtig teuer wird es, wenn ästhe­tische Beson­der­heiten wie Ver­blen­dungen, farb­treuer Zahn­ersatz und hoch­wertige Leis­tungen wie Implan­tate hinzu­kom­men.

Das muss nicht sein: Unsere Zahn­zusatz­versicherung, die MediZ Duo Linie sowie der Versicherungsschutz für preisbewusste Einsteiger, MediZ Smile, senken ihr Kostenrisiko einfach, leistungsstark und individuell.

Hier die Leistungsübersicht in tabella­rischer Form.

Leistungsübersicht MediZ Duo Tarife

Produkttabelle
MediZ Duo 80 MediZ Duo 90 MediZ Duo 100

Leistungsübersicht MediZ Smile

Im Folgenden finden Sie die Leistungsübersicht zu den MediZ Smile-Tarifen MediZ Smile 75 und MediZ Smile 85.

Gründe der Beitragsanpassung in den Zahn­zusatz­versicherungen

Diesjährige Beitragsanpassung in den Zahn­zusatz­versicherungen

Der Vergleich von kalku­lierten und erfor­der­lichen Leistungs­aus­gaben hat erge­ben, dass wir in unseren Zahn­zusatz­versiche­rungen MediZ Duo und MediZ Smile eine Beitrags­anpas­sung durch­führen müssen. Dieser Schritt ist gesetz­lich vorge­geben, um das erforder­liche Gleich­gewicht zwischen Leis­tungen und Aus­gaben wieder herzu­stellen.

Gründe der Beitragsanpassung

Im Laufe der Zeit kann man branchen­weit Beitrags­verände­rungen in der Zahn­zusatz­ver­siche­rung beob­achten. In der Regel sind es Beitrags­erhöhungen.

Warum ist das so?

In erster Linie sind es die Fortschritte in der Zahn­medizin, die für Kosten­steige­rungen verant­wort­lich sind. Neue Behand­lungs­möglich­keiten und Ver­sorgungs­formen sorgen dafür, dass die eige­nen Zähne so lange wie mög­lich erhal­ten werden. Viel länger als dies in der Ver­gangen­heit möglich war. Das ist ein Grund, warum insbe­son­dere im Bereich der Prophy­laxe deut­lich mehr Inan­spruch­nahmen fest­zu­stellen sind.

Kommt es dann doch dazu, dass Zahn­ersatz erforder­lich wird, wird dieser in hoher Quali­tät ange­fertigt. Auch neue Befesti­gungs­metho­den im Kiefer (zum Beispiel Implan­tate) sind heute Standard. Ein weiterer kosten­träch­tiger Bereich ist die Kiefer­ortho­pädie, immer mehr auch bei Erwachsenen.

Diese hohen Standards und Maß­nah­men haben aller­dings ihren Preis. Die Kosten der zahn­medizi­nischen Ver­sor­gung steigen perma­nent. Hinzu kom­men Kosten­steige­rungen im Bereich der Materia­lien und der Unter­haltungs­kosten der Zahn­arzt­praxen.

Unser Leistungsversprechen bleibt kon­stant und wird nicht verän­dert. Deshalb bedeutet dies für uns als Ver­siche­rungs­unter­nehmen, die Entwicklung der Leis­tungs­aus­gaben im Blick zu haben und mindes­tens einmal jähr­lich die kalku­lierten mit den tatsäch­lichen Aus­gaben zu ver­gleichen.

Ihre Rechte

Wir hoffen, dass wir Ihnen zum einen die Not­wendig­keit einer Zahn­zusatz­versiche­rung vermit­teln konnten und Ihnen anderer­seits die Proble­matik der steigen­den Kosten dar­stellen konnten.

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen bei einem An­bieter­wechsel unter Umständen die gestaf­felte Leistungs­erstat­tung in den ersten Jahren nicht erspart bleibt. Sie fangen gegebenenfalls wieder bei Null mit Erstattungs­höchst­sätzen des ersten Ver­siche­rungs­jahres an. Außerdem dürfte in den meisten Fällen eine Gesund­heits­prüfung notwendig werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie – trotz der Beitrags­erhöhung – unser Kunde be­ziehungs­weise unsere Kundin bleiben.

Sollten Sie sich aber dafür entschei­den, die Zahn­zusatz­ver­siche­rung bei der Gothaer Kranken­versiche­rung auf­geben zu wollen, haben Sie als Versiche­rungs­nehmer*in selbst­ver­ständ­lich ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht.

Hier finden Sie ausführliche Infor­ma­tionen zur Beitragsanpassung.

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