Beitragsanpassung Zahnzusatzversicherung zum 1. Januar 2026
Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zur Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026 in unseren Zahnzusatzversicherungen.
Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zur Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026 in unseren Zahnzusatzversicherungen.

| MediZ Duo 80 | MediZ Duo 90 | MediZ Duo 100 | |
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Der Vergleich von kalkulierten und erforderlichen Leistungsausgaben hat ergeben, dass wir in unseren Zahnzusatzversicherungen MediZ Duo und MediZ Smile eine Beitragsanpassung durchführen müssen. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgegeben, um das erforderliche Gleichgewicht zwischen Leistungen und Ausgaben wieder herzustellen.
Im Laufe der Zeit kann man branchenweit Beitragsveränderungen in der Zahnzusatzversicherung beobachten. In der Regel sind es Beitragserhöhungen.
Warum ist das so?
In erster Linie sind es die Fortschritte in der Zahnmedizin, die für Kostensteigerungen verantwortlich sind. Neue Behandlungsmöglichkeiten und Versorgungsformen sorgen dafür, dass die eigenen Zähne so lange wie möglich erhalten werden. Viel länger als dies in der Vergangenheit möglich war. Das ist ein Grund, warum insbesondere im Bereich der Prophylaxe deutlich mehr Inanspruchnahmen festzustellen sind.
Kommt es dann doch dazu, dass Zahnersatz erforderlich wird, wird dieser in hoher Qualität angefertigt. Auch neue Befestigungsmethoden im Kiefer (zum Beispiel Implantate) sind heute Standard. Ein weiterer kostenträchtiger Bereich ist die Kieferorthopädie, immer mehr auch bei Erwachsenen.
Diese hohen Standards und Maßnahmen haben allerdings ihren Preis. Die Kosten der zahnmedizinischen Versorgung steigen permanent. Hinzu kommen Kostensteigerungen im Bereich der Materialien und der Unterhaltungskosten der Zahnarztpraxen.
Unser Leistungsversprechen bleibt konstant und wird nicht verändert. Deshalb bedeutet dies für uns als Versicherungsunternehmen, die Entwicklung der Leistungsausgaben im Blick zu haben und mindestens einmal jährlich die kalkulierten mit den tatsächlichen Ausgaben zu vergleichen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen zum einen die Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung vermitteln konnten und Ihnen andererseits die Problematik der steigenden Kosten darstellen konnten.
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen bei einem Anbieterwechsel unter Umständen die gestaffelte Leistungserstattung in den ersten Jahren nicht erspart bleibt. Sie fangen gegebenenfalls wieder bei Null mit Erstattungshöchstsätzen des ersten Versicherungsjahres an. Außerdem dürfte in den meisten Fällen eine Gesundheitsprüfung notwendig werden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie – trotz der Beitragserhöhung – unser Kunde beziehungsweise unsere Kundin bleiben.
Sollten Sie sich aber dafür entscheiden, die Zahnzusatzversicherung bei der Gothaer Krankenversicherung aufgeben zu wollen, haben Sie als Versicherungsnehmer*in selbstverständlich ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Beitragsanpassung.
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