Beitragsanpassung in der Privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV) 2026

Auf dieser Seite finden Sie Informa­tionen und Hinter­gründe zu Ihrer privaten Pflege­pflicht­ver­sicherung (PPV).

Wenn Sie sich über die Beitrags­an­passung zur Kranken­versiche­rung oder zur Zahn­zusatz­versiche­rung infor­mieren möchten, dann geht es hier weiter:

Pflegerin mit Patientin im Rollstuhl

Pflegepflichtversicherung: eine junge Pflichtversicherung

1995 war es soweit: Die deutsche Pflege­pflicht­versicherung wurde als neues Stand­bein der sozialen Absicherung eingeführt. Ihr Ziel ist nicht – wie zum Beispiel bei der Kranken­versicherung – die Komplett­absiche­rung bei Pflege­bedürftig­keit, sondern ein teilweises Auffangen der Kostenbelastung im Falle einer Pflegesituation – also eine Art Teilkasko-Versicherung.

Seit der Gründung hat sich die Pflegepflicht­versicherung stark weiter­entwickelt: Heute beträgt die Zahl der Versicherten insgesamt knapp 84 Millionen.

Am 31. Dezember 2024 waren rund 74,74 Millionen Bundes­bürger in der sozialen Pflege­pflicht­ver­sicherung (SPV) und rund 9,14 Millionen in der privaten Pflege­pflicht­versiche­rung (PPV) ver­sichert.

Das Leistungsspektrum umfasst ambu­lante und statio­näre Pflege­leistungen, wobei die Höhe der Leis­tungen vom Grad der Pflege­bedürftig­keit abhängt sowie davon, wo und durch wen die Pflege durch­geführt wird.

Faustformel: Je höher der Pflege­grad, desto höher sind in der Regel die Leis­tungen.

Außerdem gilt der Grund­satz "ambulant vor stationär". Viele gesetz­liche Rege­lungen zielen auf eine Stärkung der häus­lichen Pflege ab.

Wie wichtig die Pflegepflicht­ver­siche­rung ist, zeigt der Blick auf die Leistungs­empfän­ger*innen. Waren es Ende 2020 noch 4,88 Millionen Personen, stieg die Zahl Ende 2024 auf insgesamt circa sechs Millionen Personen.

Der Unterschied steckt im Detail: "Sozial" und "Privat"

Vorweg: Die Pflegepflicht­versiche­rung ist – wie der Name schon sagt – eine Pflicht­versiche­rung für alle Bürger­innen und Bürger.

Trotzdem wird zwischen sozialer und privater Pflege­pflicht­versiche­rung unter­schieden. Grund hierfür ist das Kranken­versiche­rungs­system, in dem der/die Versicherte beheimatet ist. So versichert die gesetz­liche Kranken­versiche­rung (GKV) ihre Mitglieder in der sozialen Pflege­pflicht­versiche­rung, während privat Kranken­versicherte eine private Pflege­pflicht­versiche­rung ab­schließen müssen.

Beide Systeme sind in den Leistungen gleich, da sie sich nach dem Sozial­gesetz­buch richten müssen. Sie kennen Beitrags­freiheit für Kinder und eine Beitrags­gleich­heit für Frauen und Männer ebenso wie die Arbeit­geber­zuschuss­fähig­keit. Außer­dem gibt es eine garan­tierte Annahme (Kontra­hierungs­zwang).

Im Folgenden gehen wir kurz auf die wesent­lichsten Unter­schiede ein:

Soziale Pflegepflicht­versicherung (SPV)
Private Pflegepflicht­versicherung (PPV)
BeitragsberechnungBeitragsberechnung
In der sozialen Pflegepflichtver­siche­rung ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Ein­kommen des oder der Versicherten und dem Beitrags­satz zur Pflege­pflicht­versiche­rung. Der Beitrags­satz wird auf die beitrags­pflichtigen Ein­nahmen maxi­mal bis zur Beitrags­bemes­sungs­grenze erhoben. Einem Beschluss des Bundes­verfassungs­gerichtes folgend wurde zum 1.Juli 2023 in der SPV eine Staffelung nach Anzahl der Kinder eingeführt.
Für das Jahr 2026 gelten die folgenden Beitragssätze:

Kinderlose 4,20 %
Versicherte mit einem Kind 3,60 %
Versicherte mit zwei Kindern 3,35 %
Versicherte mit drei Kindern 3,10 %
Versicherte mit vier Kindern 2,85 %
Versicherte mit fünf Kindern 2,60 %

Sowohl eine Ein­kommens­erhöhung als auch die jähr­liche An­hebung der Beitrags­bemessungs­grenze führen auto­matisch zu einer Beitrags­steigerung (bis zum Höchst­beitrag). Auch die Verän­derung des Beitrags­satzes hat Auswir­kungen auf den Beitrag. Es gelten die Vor­schriften der Familien­versiche­rung.
In der privaten Pflegepflichtver­siche­rung bemisst sich die Höhe des Beitrages nicht nach dem Ein­kommen und der Kinder­zahl, sondern richtet sich nach dem Lebens­alter und Gesund­heits­zustand beim Ein­tritt in die Pflege­versiche­rung. Der maxi­male Bei­trag ist auf den Höchst­beitrag der sozialen Pflege­versiche­rung begrenzt (2026: 209,26 Euro).
Für Beamte oder Beam­tinnen und Beamten­anwärter oder Beamten­anwär­terinnen gibt es die beihilfe­konforme Pflege­versiche­rung (Tarifstufe PVB). Für Tarif PVB beträgt der Höchstbeitrag 83,70 Euro. Die Beiträge werden jährlich über­prüft und gegebenen­falls ange­passt. Die PPV kennt keine Familien­versiche­rung. Der Beitrag für Kinder und Jugend­liche beträgt allerdings 0,00 Euro. Zudem ist in den Bedin­gungen eine Ehe­gatten­kappung vorge­sehen.
Laufende FinanzierungLaufende Finanzierung
Die soziale Pflegepflicht­versiche­rung finan­ziert mit dem Umlage­verfahren die laufen­den Pflege­kosten. Dabei zahlt sie die Aus­gaben aus den aktuellen Beitrags­ein­nahmen von Arbeit­gebern oder Arbeit­geberinnen und Arbeit­neh­mern oder Arbeit­neh­merinnen.
Ein Vorsorge­anteil wird nicht gebildet. Somit müssen die Folgen des demo­grafischen Wandels und der damit einher­gehende Kosten­anstieg im Wesent­lichen von der nächsten Genera­tion finan­ziert werden.
In der privaten Pflege­pflicht­versiche­rung erfolgt die Finan­zierung durch eine Kapital­deckung: Jede Genera­tion von Versicherten sorgt bei diesem Modell durch die Bildung von Alterungs­rück­stel­lungen früh­zeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflege­risiko vor.
Dadurch werden keine Finan­zierungs­lasten auf kommende Beitrags­zahler-Genera­tionen verschoben. Es wird viel­mehr schon in jungen Jahren ein Kapital­stock zur Zukunfts­vorsorge und Ent­lastung der nach­folgenden Genera­tion aufgebaut. Dadurch werden die Beiträge in der privaten Pflege­pflicht­versiche­rung im Alter stabili­siert und dies macht die Privat­versicherten im Hin­blick auf die sich ändernde Alters­struktur unab­hängig.

Einflussfaktoren auf den Beitrag

Lebenserwartung

Seit der Einführung der Pflegepflicht­versiche­rung hat das Thema Pflege immer mehr an Bedeu­tung gewon­nen. Der medizi­nische Fort­schritt und die daraus resul­tie­rende steigende Lebens­erwar­tung beein­flussen das Modell der Pflege­pflicht­ver­siche­rung und deren Beitrags­berech­nung. Hier ist über­sicht­lich dar­ge­stellt, wie sich die Lebens­erwar­tung ent­wickelt hat.

Die gestiegene Lebenserwartung führt zwangs­läufig dazu, dass die Wahr­schein­lich­keit, Pflege in Anspruch zu nehmen, steigt.

Grafik: Quelle: Statistisches Bundesamt

Lebenserwartung von Männern und Frauen bei Geburt in Jahren
Pflegequote nach Altersgruppen 2023: Risiko steigt mit dem Alter

Leistungen und Leistungsempfänger

Natürlich sind die Leistungsausgaben für die Pflege der Kosten­treiber Nr. 1.
Insbesondere Ausweitungen der Leistungs­ansprüche durch Pflege­reformen oder Mehr­kosten im System (beispiels­weise die Verbes­serung der Arbeits­bedingungen von Pflege­kräften) sorgen dafür, dass die Leis­tungen an­steigen.

Nachfolgend ein paar harte Fakten zur privaten Pflege­pflicht­versicherung:

Zwischen 2014 und 2024 sind die Leis­tungen von rund 880 Millionen Euro auf fast 2,8 Milliarden Euro gestiegen, also eine Verdreifachung. Im Jahre 2024 sind die Leistungsausgaben um 12,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. mehr

Eine andere Dimension ist die Anzahl der Leistungs­empfänger. Während 2014 rund 169.000 Personen Leis­tungen der PPV be­zogen, waren es 2024 bereits 379.000 – also mehr als doppelt so viele. Dies ist nach wie vor eine Folge­wirkung der Reform­gesetz­gebung von 2017. Danach werden mehr Versicherte als pflege­bedürftig ein­gestuft.

Rechnungszins in der privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV)

Die Höhe der Zinseinnahmen spielt eine wichtige Rolle für die Kalku­lation der Beiträge, denn die private Pflege­pflicht­versiche­rung (PPV) bildet für die im höheren Alter abseh­bar steigen­den Pflege­kosten eine kapital­gedeckte Vor­sorge mit Zins und Zinses­zins (Alterungs­rück­stel­lungen). Diese Vorsorge wird bei jeder Beitrags­anpas­sung über­prüft und gege­benen­falls an ein neues Zins­niveau ange­passt. Auf diese Weise wird das lebens­lange Leistungs­ver­sprechen der privaten Pflege­pflicht­ver­siche­rung auch zu den gestie­genen Kosten auf Dauer stabil finan­ziert.mehr

Wichtig: Die privaten Versicherer können – anders als die soziale Pflege­versiche­rung – die Beiträge nicht vorsorg­lich erhöhen, sondern dürfen erst nach­träglich auf reale Kosten­entwick­lungen reagieren.

Deshalb sehen die Versicherten in der privaten Pflege­pflicht­versiche­rung die Auswir­kungen von Leistungs­erhöhungen erst zeitver­zögert in ihren Bei­trägen abge­bildet.

Die Beitragsüberprüfung

Die Beitragskalkulation nach dem Kapital­deckungs­verfahren erfordert für die private Pflege­pflicht­versiche­rung eine regel­mäßige Über­prüfung, wie wir sie aus dem Bereich der Kranken­versicherung kennen. Gesetz­lich wird eine jähr­liche Über­prüfung vorge­schrieben. Für diesen verbands­einheit­lichen Tarif über­nimmt dies der PKV-Verband für alle PKV-Unter­nehmen.

Dabei werden zunächst nur die Versiche­rungs­leistungen und die Sterbe­wahr­schein­lich­keiten betrachtet. Ein Beitrag muss überprüft und gege­benen­falls ange­passt werden, wenn die erforder­lichen von den kalku­lierten Leistungs­aus­gaben be­ziehungs­weise Sterbe­wahr­schein­lich­keiten die Abwei­chung eines Schwellen­wertes von mindestens fünf Prozent aufweisen. In dem Zuge werden alle Rechnungs­grund­lagen (Rechnungs­zins, Sterbe­wahr­schein­lich­keiten, Storno, Versiche­rungs­leistungen, Kosten) überprüft und gege­benen­falls aktua­lisiert. Voraus­setzung für den Aus­lösen­den Faktor Versiche­rungs­leistungen ist, dass die Abwei­chung nicht nur vor­über­gehend ist. Die erforder­liche Beitrags­höhe wird vom PKV-Verband ermittelt und allen PKV-Unter­nehmen als Vorgabe weiter­gegeben.

Gut zu wissen: Die PKV-Unternehmen sind zur Umsetzung verpflichtet.

Die gute Nachricht

Privatversicherte zahlen weniger

Privatversicherte zahlen weniger

Mit anderen Worten: Die Kund*innen der privaten Kranken­versiche­rung (PKV) zahlen für die gleiche Absiche­rung weniger.

Und die noch bessere Nach­richt: In den Bei­trägen der privaten Pflege­versiche­rung (PPV) ist ein hoher Spar­beitrag ent­halten (Stich­wort Alterungs­rück­stellung). In der deut­lich teure­ren so­zia­len Pflege­pflicht­versiche­rung (SPV) nicht. Somit sorgen die Kund*innen in der privaten Pflege­versiche­rung mit geringe­rem Beitrag schon heute fürs Alter vor.

Jede Reform bedeutet mehr Leistung

Reformen sind teuer, da sie in der Regel mit Leistungs­ver­besse­rungen einher­gehen. Hier mal die Ent­wick­lung der Leis­tungen in der privaten Pflege­versiche­rung (PPV) in Korre­lation zu den Re­formen.

Auch die politischen Reformen haben neben der demo­grafischen Ent­wick­lung die Leis­tungen der privaten Pflege­versiche­rung in den ver­gange­nen Jahren stark an­steigen lassen.

Grafik: Quelle: Rechenschaftsbericht des PKV Verbandes 2024

Versicherungsleistungen Pflegeversicherung: Entwicklung der vergangenen Jahre

Ein Blick in die Zukunft

Die deutsche Gesellschaft altert zunehmend

Alle Experten sind sich einig, dass die deutsche Gesell­schaft zuneh­mend altert. Die Folgen treffen den Pflege­sektor in beson­de­rem Maße. Zum einen steigt die Anzahl der zu pflegen­den Per­sonen stetig, zum anderen finden sich auf dem Arbeits­markt immer weniger Pflege­kräfte. Dies ist eine große Heraus­forde­rung für die Pflege­pflicht­versiche­rung.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Anteil an Senioren im Laufe der nächsten 20 Jahre enorm wächst.

Alterung der Bevölkerung in Deutschland
Die junge Generation trägt die Lasten

Bisher hat es keine Pflegereform ge­schafft, eine Patent­lösung für die finan­zielle Auf­stel­lung und vor allem den Umgang mit den demo­grafischen Erkennt­nissen zu liefern.

Ziel im Auge behalten

Perspektivisch geht es um die nach­haltige Siche­rung der Pflege­leis­tungen in einer altern­den Gesell­schaft und die Förde­rung von privater Pflege­vorsorge.

Pflege-Beiträge: Massiver Anstieg in Sicht

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