Gothaer Reisekrankenversicherung
- Weltweiter Schutz
- Krankenrücktransport inkusive Begleitperson
- Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland
Es ist Sommer, die Koffer sind gepackt, die Kinder sicher im Wagen verstaut und nichts steht einem entspannten Urlaub im Weg. Doch schon kurz nach der Ankunft beginnt Ihr Kind zu husten und nach ein paar Tagen ist die gesamte Familie erkrankt. Bei kleineren Infekten schafft die Reiseapotheke oft Abhilfe, doch bei schwerwiegenderen Erkrankungen sollte man umgehend einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Denn gerade, wenn man mit Kindern verreist, kann man nicht umsichtig genug sein.mehr
Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie und Ihre Familie in allen Ländern der Welt vor hohen Arztkosten. Nur mit einer Reisekrankenversicherung wird man im Ausland im Ernstfall bestens medizinisch versorgt. Denn im Krankheitsfall ist es wichtig, in einem guten Umfeld schnell wieder gesund zu werden. Zudem der sichere Krankenrücktransport ins Heimatland.
Eine Auslandskrankenversicherung kann man als Zusatzversicherung zur eigenen inländischen Krankenversicherung oder auch als Einzelversicherung abschließen. Der sorgenfreien Reise steht dann nichts mehr im Wege.
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland bis zu acht Wochen - gegen Beitragszuschlag bis maximal zwölf Wochen - und umfasst die Kostenübernahme für ambulante Heilbehandlungen, Arzneimittel und Verbandsmittel, stationäre Heilbehandlung, dringende Operationen, einen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlungen und einen aus medizinischen Gründen notwendigen Krankenrücktransport - außerdem auch Suchkosten, Rettungskosten oder Bergungskosten und die Kosten für Bestattung am Ort oder Überführung.mehr