Gothaer Krankentage­geld

Wenn Sie wegen einer Krankheit länger nicht arbeiten können, kann das schnell zu finanziellen Problemen führen. Mit dem Kranken­tagegeld der Gothaer Kranken­versicher­ung können Sie krank­heits­be­dingte Ein­kom­mens­ein­bußen ver­meiden.

  • Auszahlung auch für Sonntage und Feier­tage
  • Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoein­kommens möglich
Gothaer Krankentagegeld: Mann ist froh über die guten Leistungen seiner Zusatzversicherung, während er am Krankenbett seiner Frau wacht.

Warum ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinn­voll?

Wenn Sie als Angestellter beschäftigt sind und mehr als nur ein paar Tage er­kranken, erhalten Sie in der Regel nur in den ersten sechs Wochen Ihr volles Gehalt. Ab der siebten Krank­heits­woche gibt es dann statt des Ein­kommens das Kranken­geld.

Aber: Dieses beträgt nur circa 80 Prozent des bisherigen Verdienstes. Die Gothaer Kranken­tagegeld-Versicherung ist der ideale Schutz, um diese Ein­kommens­lücke zu schließen. So entstehen auch bei längerer Krank­heit keine finanziellen Eng­pässe.

Besonders sinnvoll ist die Krankentagegeld-Versicherung für Freiberufler und Freiberuflerinnen und Selbständige, die in der Regel von keiner Lohn­fort­zahlungs­regelung wie oben beschrieben profitieren. Das Kranken­haus­tage­geld kann für sie ein nützlicher Bau­stein sein, den Verdienst­aus­fall so niedrig wie möglich zu halten.

Krankentagegeld: Drei mögliche Varianten

Selbständige, Frei­be­ruf­ler und Frei­berufler­innen

Für Sie als Selbständige oder Selbständiger oder Frei­beruf­ler oder Frei­berufler­in ist die finanzielle Sicher­heit bei länger dauernder Arbeits­unfähig­keit durch Krank­heit oder Un­fall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Un­fall oder eine lang­wierige Be­hand­lung mit an­schließenden Re­ha­bi­li­ta­tions­maß­nah­men könnte für Sie schnell zum exis­ten­ziel­len Pro­blem werden. Doch keine Sorge! Das Gothaer Kran­ken­tage­geld für Selb­stän­dige oder Frei­be­rufler oder Frei­berufler­innen si­chert Sie in einem sol­chen Fal­le ab.

Freiwillig Versicherte

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Problem werden. Bei einer länger dauernden Ar­beits­unfähigkeit erhalten Sie im Anschluss an die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung von Ihrer ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se ein Kran­ken­geld, das in Höhe und Dau­er be­grenzt ist. Das Kran­ken­geld ver­min­dert sich um die Ar­beit­neh­mer­an­teile zur Ren­ten-, Ar­beits­losen- und Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung. Was Ihnen dann über­wiesen wird, reicht häufig nicht aus, um Ihren Lebens­stan­dard zu halten. Doch lehnen Sie sich un­be­sorgt zurück. Das Gothaer Kran­ken­tage­geld sichert Sie grund­legend ab.

Gesetzlich Versicherte

Bei Ihnen als freiwillig Versichertem oder als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungen im An­schluss an die Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber oder die Arbeit­geberin leisten, nach dem Netto­ein­kommen oder nach der Bei­trags­bemes­sungs­grenzen. Als frei­williges Mit­glied der gesetz­lichen Kran­ken­kasse mit einem Ein­kommen über dieser Gren­ze müssen Sie im Krank­heits­fall mit erheb­lichen finan­ziellen Ein­bußen rechnen.


Weitere Informationen zur Krankentage­geld-Ver­sicherung

Krankentagegeld: Verlassen Sie sich auf einen starken Partner mit attraktiven Leistungen

Die Gothaer Krankenversicherung wurde zum wiederholten Mal von führenden Rating­agenturen für ihre Leis­tungs­stär­ke und Finanz­kraft aus­gezeichnet.

Die Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld

Der vollständige Versicherungs­umfang zum Kranken­tage­geld ergibt sich aus den

Krankentagegeld (AVB)

Häufige Fragen zur Kranken­tage­geld-Versicherung

Kann man die Krankentagegeld-Versicherung auch während einer Krank­heit ab­schließen?

Ja, die Krankentagegeld-Versicherung können Sie auch während einer Krankheit und sogar während einer Arbeits­unfähig­keit ab­schließen. Für diesen laufenden Arbeits­aus­fall werden allerdings keine Leistungen bezahlt. Die meisten Verträge sehen zudem eine allgemeine Warte­zeit von drei Monaten vor. Für Arbeits­un­fähig­keiten aufgrund von Ent­bindungen oder Psycho­therapie liegt die besondere Warte­zeit bei acht Monaten.

Ab wann leistet die Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung?

Die private Krankentagegeld-Versicherung dient der finanziellen Ab­sicherung des krank­heits­bedingten Verdienst­aus­falls. Ab dem vereinbarten Zeit­punkt wird das versicherte Kranken­tage­geld gezahlt. Als frühesten Zahlungs­beginn können Sie den achten Tag einer Arbeits­un­fähig­keit verein­baren. Sinn­voller und günstiger ist jedoch ein gestaffeltes Kranken­tagegeld mit unterschiedlichem Leistungs­beginn, beispiels­weise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeits­unfähigkeit. Wenn Sie keine Kranken­voll­ver­sicherung bei uns ab­schließen, beträgt die Karenz­zeit mindestens 43 Tage.

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Bei der Gothaer ist die Absicherung bis zur Höhe Ihres Netto­einkommens möglich, das heisst Ihre Lohn­fort­zahlung beziehungs­weise das Kranken­geld und die Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung dürfen zusammen­gerechnet nicht höher als Ihr übliches Netto­ein­kommen sein. Daher ist es sinn­voll, die Höhe des Kranken­tage­gelds bei Gehalts­erhöhungen anzu­passen, um Ein­kommens­lücken zu vermei­den. Bei der Gothaer ist dies unter bestimmten Voraus­setzungen ohne erneute Gesundheits­prüfung und neue Warte­zeit möglich.

Wie lange bekommt man das Krankentagegeld?

Die Leistungsdauer der privaten Krankentagegeld-Versicherung ist nicht begrenzt. Sie leistet nach der Warte­zeit ab dem vertraglich verein­barten Zeit­punkt, also zum Beispiel nach einer Karenz­zeit von 8, 15, 29 oder 43 Tagen, gerechnet ab Beginn der Arbeits­unfähigkeit. Danach erhalten Sie auch für Sonn­tage und Feier­tage eine Aus­zahlung in der verein­barten Höhe.

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Haben Sie Fragen zum Kranken­tagegeld?

Sie möchten sich mit unserem Krankentagegeld für den Krank­heits­fall absichern, haben noch offene Fragen zu den Möglich­keiten einer Kranken­geld Zusatz­versicherung? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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