Einzelzimmer im Krankenhaus: Patient sitzt auf dem Bett und schaut TV.

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Einzelzimmer im Krankenhaus: Behand­lung wie für Privat­patient*innen

Deutschland hat zwar eines der besten Gesund­heits­systeme der Welt, aller­dings sind Drei- oder Vier­bett­zimmer im Kranken­haus immer noch an der Tages­ordnung. Nur wenig Ruhe zur Gene­sung, weil die Bett­nach­barn ständig Besuch haben, keine Privats­phäre und ein geteiltes Bade­zimmer gehören zu den Nach­teilen.
Mit einem Ein­bett­zimmer im Kranken­haus genießen Sie mehr Komfort, doch diesen Service lassen sich die Häuser gut be­zahlen. Aber es gibt Lösungen.

Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Paragraf 12 des Fünften Sozial­gesetz­buches (SGB V) schreibt der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung wirt­schaft­liches Han­deln vor. Die Leis­tungen für die Ver­sicher­ten müssen "aus­reichend, zweck­mäßig und wirt­schaft­lich" sein und sie dürfen "das Maß des Notwen­digen" nicht über­schreiten. Falls Sie als Kassen­patient*in statio­när im Kranken­haus aufge­nommen werden, bedeutet das:

  • Unterbringung im Mehrbett­zimmer (meist drei oder vier Betten)
  • Erhalt allgemeiner Pflegeleis­tungen
  • Stationsarzt/Stationsärztin (ein*e angehende*r Fach­arzt/Fachärztin) als Ansprech­partner*in
  • Oberarzt/Oberärztin und Chef­arzt/Chef­ärztin nur bei der Visite oder in beson­ders schweren Fällen

Für maximal 28 Tage pro Jahr fällt für Er­wachsene ein Eigen­anteil in Höhe von zehn Euro bei statio­närer Behand­lung an.

Gegen Aufpreis ist mehr Komfort erhält­lich - wie ein Einzel­zimmer im Kranken­haus. Diese bieten die Klini­ken als so­ge­nannte Wahl­leistungen an. Sie ste­hen in drei verschie­denen Bereichen zur Ver­fügung:

  • Unterbringung: Dazu zählen das Zwei- oder Einbett­zimmer im Kran­ken­haus, Telefon, Fern­seher und Inter­net am Bett oder eine frei wähl­bare Ver­pfle­gung. Einige Kli­ni­ken bieten z. B. auch die Mit­auf­nahme eines Partners bzw. einer Partnerin ohne medizi­nischen Grund.
  • Ärztliche Behandlung: Bei der Chef­arzt- oder Wahl­arzt­behand­lung be­handelt Sie nahezu aus­schließ­lich der Medi­ziner bzw. die Medi­zinerin, der/die in der Verein­barung genannt ist. Nur in Aus­nahme­fällen darf ein ande­rer Arzt bzw. eine ande­re Ärztin beauf­tragt werden.
  • Medizinische Behandlung: Auch hier bieten Kranken­häuser Wahl­leistungen wie umfang­reichere La­bor­unter­suchungen, alter­native Be­hand­lungs­metho­den wie neuere Opera­tions­tech­niken oder moder­nere Implan­tate und kos­metische Opera­tionen an.

Um Wahlleistungen wie ein Ein­bett­zimmer im Kranken­haus in Anspruch zu nehmen, schließen Sie einen zusätz­lichen Vertrag mit der Klinik. Denn z. B. die Kosten für ein Einzel­zimmer im Kranken­haus über­nimmt die Kranken­kasse nicht. Für diese stehen Sie ein, sofern Sie die Rech­nung nicht an eine private Zusatz­ver­siche­rung weiter­reichen können.

Was kostet ein Einzelzimmer im Kranken­haus? Diese Frage ist nicht genau zu beant­worten, denn jede Klinik legt die Preise selbst fest. Die Rech­nung orien­tiert sich an diesem Schema: Auf den Basis­preis für ein Mehr­bett­zimmer wird ein Zuschlag von 80 Prozent für ein Einzel­zimmer im Kranken­haus (30 Pro­zent für ein Doppel­zimmer) erhoben. Bietet der Raum zusätz­lichen Kom­fort wie ein moder­nes Bade­zimmer, eine schicke Sitz­ecke oder Teppich­boden, sind weitere Zu­schläge erlaubt. Das führt dazu, dass die Kosten für ein Ein­zel­zimmer im Kranken­haus schnell bei 150 Euro und mehr pro Tag liegen, ein Doppel­zimmer ist mit etwa 50 Euro deut­lich günstiger.

Als Kassenpatient*in ein Einzel­zimmer im Kranken­haus bekommen

Ohne Zusatzkosten erhalten Ver­sicherte der gesetz­lichen Kranken­kassen nur dann ein Einbett­zimmer im Kranken­haus, wenn diese teurere Unter­bringung medizi­nisch not­wendig ist. Das ist nur selten (z. B. bei einem erhöh­ten Infek­tions­risiko) der Fall. Das heißt, die Unter­bringung im Einzel­zimmer im Kranken­haus erfolgt bei­spiels­weise, wenn Sie andere Patient*innen gefähr­den würden, weil Sie an offener Tuber­kulose leiden. Auch sobald Ihr eigenes Immun­system bei­spiels­weise nach einer Organ­trans­plan­tation vor Erregern geschützt werden muss, ist diese Unter­bringung medizi­nisch not­wendig. In solchen Fällen kommt für das Einzel­zimmer im Kranken­haus die Ver­siche­rung auf.

Mit der Krankenhauszusatz­versicherung ins Einzelzimmer

Mit dem Wunsch nach mehr Privat­sphäre und einer komfor­tableren Unter­bringung sind Sie nicht allein. Rund 90 Pro­zent aller Deut­schen ge­hören laut dem Verband der privaten Kranken­ver­siche­rungs­unter­nehmen der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung an. Über sechs Millionen Kassen­patient*innen haben eine Krankenhauszusatzversicherung wie die der Gothaer abge­schlos­sen. Mit dem Tarif der Gothaer erhal­ten Sie nicht nur ein Einzel­zimmer im Kranken­haus, Sie werden bei statio­nären Behand­lungen zur Privat­patientin bzw. zum Privat­patienten.
Zu den Leistungen gehören:

  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl inkl. Kranken­trans­port (Kranken­kassen kommen nur für die nächst­ge­legene geeig­nete Klinik auf. Wählen Sie eine andere, zahlen Sie even­tuelle Mehr­kosten selbst.)
  • Komfortleistungen (wie die Bereit­stel­lungs­kosten für Inter­net, Fern­seher und Telefon)
  • Übernahme des Eigenan­teils der gesetz­lichen Kranken­versicherung
  • Rooming-In bei stationärer Behand­lung eines Kindes

Zu den weiteren Pluspunkten der Kranken­haus-Zusatz­versiche­rung der Gothaer gehören das Ersatz-Kranken­haus­tage­geld und der Verzicht auf Warte­zeit. Das bedeutet für Sie: Entschei­den Sie sich für ein Mehr­bett­zimmer, z. B. weil Sie nur zwei Tage für eine Unter­suchung aufge­nom­men werden, wird zum Aus­gleich ein Tage­geld ausge­zahlt. Zudem erhal­ten Sie ab Ver­siche­rungs­beginn die vollen Leis­tungen ohne drei oder gar sechs Monate Warte­zeit.

Einbettzimmer im Kranken­haus: Ver­siche­rung früh­zeitig abschließen

Bei einer Krankenhaus-Zusatz­ver­siche­rung kalku­lieren die Ver­siche­rer den Beitrag nach dem indivi­duellen Risiko des Antrag­stellers bzw. der Antrag­stellerin. Junge Menschen sind meist gesund und fit, sie müssen selten in ein Kranken­haus. Daher empfehlen Expert*innen, eine Kranken­haus-Zusatz­ver­siche­rung mög­lichst früh­zeitig abzu­schlie­ßen. Sie profi­tieren von günsti­geren Bei­trägen. Außer­dem gehören zu diesen Tari­fen in der Regel soge­nannte Gesund­heits­fragen. Vorer­kran­kungen, die mit stei­gen­dem Lebens­alter häufi­ger werden, führen leicht zur Ableh­nung des Antrags oder sorgen für dras­tische Beitrags­steige­rungen bezie­hungs­weise Leistungs­aus­schlüsse.

Fazit

Ein Einzelzimmer im Kranken­haus bietet mehr Kom­fort und unter­stützt durch die Ruhe und die Privat­sphäre durch­aus die Gene­sung. Zusätz­lich steigert es das Wohl­be­finden, weil die Angst vor Infek­tionen (z. B. durch Corona) sinkt. Mit einer leistungsstarken Krankenhauszusatzversicherung, z. B. wie die der Gothaer, wird das Ein­bett­zimmer für Kassen­patien­t*innen bezahlbar.

Fragen & Antworten zum Einzel­zimmer im Kranken­haus

Ist ein Ein- oder Zweibett­zimmer besser?

Gibt es Wartezeiten bei einer Kranken­haus-Zusatz­versicherung?

Reichen die Leistungen der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung nicht aus?

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