Gothaer Ratgeber > Freizeit & Hobby > Haustiere>
Ein Transponder für den Hund ist eine Möglichkeit, Ihren Vierbeiner jederzeit und überall identifizierbar zu machen. Ein Hundeleben lang findet das Tier mit Mikrochip immer wieder zu seinen Besitzer*innen zurück. Es läuft niemals Gefahr, anonym zu Ferienbeginn an einer Raststätte ausgesetzt zu werden. Hunde zu chippen, bietet Tieren Schutz. Lesen Sie hier alles über die Identifikationsnummer für Hunde. Sie erfahren wie es funktioniert und welche Pflichten bestehen. Wir zeigen Ihnen welche Kosten die Versicherung trägt.
Inhaltsverzeichnis
Der Transponder ist etwa reiskorngroß und gewebeverträglich. Man nennt ihn auch auch Mikrochip oder umgangssprachlich kurz "Chip", Der Chip wird vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin implantiert. Dies geschieht mittels einer Spritze unter die Haut von Tieren beziehungsweise. Häufig erfolgt dies im Rahmen der ersten Impfungen. Eine Betäubung ist nicht notwendig. Ihren Hund zu chippen, tut ihm nicht weh. Auf dem Transponder ist ein nur einmal vergebener und somit unverwechselbarer 15-stelliger Zifferncode abgespeichert. Die ersten drei Stellen der Chip-Nummer sind der sogenannte Ländercode und sagen etwas über die Herkunft aus, in Deutschland ist dies die 276. Da alle Transponder der ISO-Norm 11784 entsprechen, kann weltweit mit allen zum Auslesen geeigneten Geräten die jeweilige Chip-Nummer geprüft werden.
Die Chip-Nummer wird vom Tierarzt beziehungsweise von der Tierärztin in der Patientenakte hinterlegt. Zudem wird sie in den Impfpass beziehungsweise den blauen EU-Heimtierausweis eingetragen. Hier ist das Datum der Implantation und der Lokalisation (linke Halsseite) enthalten. Viele Tierärzt*innen bieten als Service an, das Tier mit der Chip-Nummer in den beiden großen Online-Datenbanken Tasso e. V. und Deutsches Haustierregister kostenlos zu registrieren. Dies ist empfehlenswert, denn den maximalen Nutzen hat der Chip nur in Kombination mit einer Online-Registrierung. Wird dies nicht angeboten, sollten Sie die Registrierung unbedingt selbst vornehmen.
Ist Ihr gechippter Hund oder Ihre Katze in den beiden Online-Datenbanken registriert? Dann kann im Falle des Abhandenkommens schnell geprüft werden, wer der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin ist. Die Daten zu den Besitzer*innen sind anonymisiert. Bei Prüfung der Chip-Nummer wird lediglich angezeigt, ob das Tier registriert ist. Ist dies der Fall, ermittelt die zuständige Datenbank die Besitzer*innen anhand der dort hinterlegten Daten. Ihr gechippter Hund oder Ihre Katze gelangt schnell wieder nach Hause.
Durch die sichere Zuordnung eines gechippten Tieres und das schnelle Ermitteln der Besitzer*innen werden unter anderem auch Tierheime entlastet. Es müssen dort weniger Fundtiere auf unbestimmte Zeit versorgt werden. Ebenso wird es durch die mögliche Rückverfolgbarkeit schwieriger, Tiere auszusetzen. Und nicht zuletzt wird mit einer Kennzeichnung von Hunden mittels Transponder auch der illegale Welpenhandel erschwert.
Früher wurden Tätowierungen in den Ohrmuscheln vorgenommen. Dies geschah zumeist im Rahmen der Kastration. Auch dadurch war eine Zuordnung des Tieres zu den Besitzer*innen möglich und sie war bereits mit bloßem Auge zu erkennen. Allerdings waren die Nummern nicht unverwechselbar. Zudem sind viele Tätowierungen im Laufe des Lebens verblasst oder waren auf dunkel pigmentierter Haut schlecht zu erkennen. Bei Verletzungen oder Verlust der Ohrmuschel war dann auch die Tätowierung nicht mehr vorhanden.
Der Mikrochip für Hunde beziehungsweise für Katzen und andere Tiere wird im linken Halsbereich unter die Haut implantiert. Dies ist international überall gleich, damit mit dem Lesegerät schnell an der richtigen Stelle geprüft werden kann, ob ein Chip vorhanden ist. In seltenen Fällen kann der Chip in der Zeit nach der Implantation wandern und so auch durchaus mal an einer anderen Stelle aufgefunden werden. Häufige Fundstellen sind die Brustwand oder der Hüftbereich. Dies ist völlig unbedenklich. Es empfiehlt sich aber, den Sitz des Chips einige Monate nach der Implantation zu kontrollieren. Das kann beispielsweise im Rahmen der jährlichen Impfung im Folgejahr erfolgen. So kann eine abweichende Position gegebenenfalls in den Unterlagen des Tierarztes beziehungsweise der Tierärztin und vor allem im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.
Nein. Das etwa reiskorngroße Implantat ist gewebeverträglich und erzeugt keine Schmerzen. Ebenfalls geht vom Transponder für Hunde beziehungsweise Tiere selbst keinerlei elektromagnetische oder sonstige Strahlung aus. Auch das Prüfen der Chip-Nummer mit einem Lesegerät erzeugt keinerlei schädliche Effekte. Dies ist mittlerweile durch mehrere Studien eindeutig belegt.
Auch die Implantation mittels Spritze ist nicht schlimm, viele Besitzer nutzen hierfür die Narkose im Rahmen der Kastration. Denn wenn das Tier schläft, bekommt es überhaupt nichts mit, nicht einmal den Pieks für den Chip.
Eine mögliche Pflicht, sein Tier mittels Chip zu registrieren, besteht nur für Hunde. Die Regeln hierfür sind allerdings in Deutschland nicht einheitlich. Die Bundesländer haben diesbezüglich sehr unterschiedliche Regelungen. Um zu prüfen, welche Regelung im eigenen Bundesland gilt, empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite der zuständigen Landesbehörden oder eine Nachfrage beim regional zuständigen Veterinäramt.
In vielen europäischen Ländern existiert bereits eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung. Vor allem für Hunde, teilweise auch schon für Katzen. In Deutschland wird sich hier in der näheren Zukunft wohl etwas bewegen. Die neue Bundesregierung hat die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung im Koalitionsvertrag erwähnt. Wann und wie dies umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Die Chancen dafür stehen aber gut. Von Tierschutzverbänden und dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) wird dies ausdrücklich begrüßt. Ein Grund mehr, sich als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin einmal näher mit dem Thema zu beschäftigen.
Im Normalfall belaufen sich die Kosten für Material sowie das Setzen unter die Haut des Hundes beziehungsweise des Tieres auf wenig mehr als 20 Euro. Durchgeführt wird dies durch Tierärzt*innen. Diese berechnen manchmal sogar weniger und nur selten deutlich mehr als 20 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten, damit die Gothaer die Kosten des Chips übernimmt?
In allen Tarifoptionen der Gothaer Tierkrankenversicherung besteht Anspruch auf einen Kostenzuschuss von maximal 25 Euro für den Chip. Dies gilt für die reine Hunde OP-Versicherung ebenso wie für den Krankenvollschutz inklusive Baustein Heilbehandlungen in allen drei Tarifklassen (Basis, Plus und Premium). Wie bereits beschrieben, sind die Kosten für den Transponder bei Hund, Katze oder einem anderen versicherten Tier damit in der Regel vollständig gedeckt.
Wussten Sie übrigens, dass der Zuschuss zum Katzen oder Hunde chippen eine Leistung ist, auf die Sie im Rahmen der Gothaer Tierkrankenversicherung sogar Anspruch haben, wenn der Mikrotransponder bereits vor Vertragsabschluss implantiert wurde? Wichtig ist hierfür, dass die Originalrechnung auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ausgestellt wurde. Ist dies der Fall, so werden die Kosten auch nachträglich bis zur maximalen Höhe erstattet. Damit erhalten Sie Ihren ersten Versicherungsbeitrag für die Gothaer Tierversicherung quasi fast geschenkt.
Auch ohne bundesweite Kennzeichnungspflicht macht es Sinn, seinen Hund chippen zu lassen und anschließend zu registrieren. Vor allem, weil sie als Besitzer*innen schnell ermittelt werden können, wenn der geliebte Vierbeiner entlaufen ist oder einen Unfall hat. Der großzügige Zuschuss zu den Kosten für den Chip ist ein Service der Gothaer, auf den Sie in allen Tarifvarianten der Tierkrankenversicherung Anspruch haben. So haben Sie eine große Sorge weniger. Sie müssen sich zudem keine Gedanken über mögliche gesetzliche Änderungen machen.
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht hat und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wie jeder Vierbeiner kann auch Ihr treuer Begleiter einmal krank werden. Damit neben dem Leid des Tiers nicht auch noch die hohe Tierarztrechnung Kopfzerbrechen bereitet, empfiehlt sich eine Hunde-Krankenversicherung.