Gothaer Ratgeber Ehrenamt: Eine Gruppe von Ehrenamtlichen verteilt Essen an Bedürftige.

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Ehrenamt: Definition, Ver­sicherung, Auf­wands­entschädigung & mehr

Ein Ehrenamt ist in der Regel eine gute Sache. Doch auch bei einem Ehren­amt gibt es vieles zu be­achten. Da Ehren­amtler*innen oft viel Arbeit und Zeit in Ihre Tätig­keiten stecken, steht meistens die Frage einer Auf­wands­ent­schädigung oder An­spruch auf Sonder­urlaub im Raum, denn Ehren­amtler*innen sollten durch das Ehren­amt keine großen Nach­teile erfahren, wie zum Beispiel die kost­baren Urlaubs­tage für den Ein­satz auf­zu­brauchen. In diesem Rat­geber beantworten wir Fragen rund um die Auf­wands­entschädi­gung im Ehren­amt, Sonder­urlaube und wie man ein Ehren­amt steuer­lich ab­setzen kann.

Außerdem finden Sie Tipps und Informa­tionen zur Ver­sicherung im Ehren­amt. Bei einer ehren­amtlichen Tätig­keit können Un­fälle passieren und Schäden ent­stehen. Die richtige Ab­sicherung ist das A und O.

Was ist ein Ehrenamt?

Im Jahr 2023 stellten in Deutsch­land mehr als 16 Millionen Personen ihre Zeit und Arbeits­kraft für ehren­amtliche Tätig­keiten zur Ver­fügung. Doch was bedeutet ehren­amtlich eigentlich? Als Ehren­amt be­zeichnet man eine Tätigkeit, die frei­willig und un­ent­geltlich zum Wohle der All­ge­meinheit, Um­welt, Tiere oder Natur aus­ge­führt wird.

Laut Ehren­amt Definition gehören also Tätig­keiten, wie sie beispiels­weise Wahl­helfer*innen, Tier­schützer*innen, Jugend­trainer*innen oder Spenden­sammler*innen aus­üben dazu, solange diese aus freien Stücken und ohne Profit­absicht er­folgen – Aufwands­ent­schädigungen werden zum Teil be­zahlt. Aus­reichend Zeit und persönliches Engagement sind die grund­sätzlichen Vor­aussetzungen für ehren­amtliche Tätig­keiten. Um auch bei der ehren­amtlichen Arbeit immer auf der sicheren Seite zu sein, lohnt es sich, über den richtigen Ver­sicherungs­schutz informiert zu sein.

Ehrenamt Definition


Juristisch spricht man von einem Ehren­amt, wenn die folgenden fünf Merk­male erfüllt sind:

  • Das Ehrenamt wird frei­willig aus­geführt
  • Die Ausübung des Ehren­amtes ist unentgeltlich
  • Die ehrenamtliche Tätig­keit findet auf regel­mäßiger Basis statt
  • Die Tätigkeit im Ehren­amt ist organisiert
  • Das Ehrenamt kommt anderen zu Gute

Ist man bei ehrenamtlicher Tätig­keit ver­sichert?

Bin ich bei meiner ehrenamtlichen Tätig­keit ver­sichert? Gibt es eine Ehren­amt­ver­sicherung? Enthält meine private Haft­pflicht­versicherung Leistungen, die mein Ehren­amt ab­deckt? Brauche ich eine private Haft­pflicht­ver­sicherung?

Wer sich für ein Ehren­amt ent­scheidet, stellt sich oft diese oder ähnliche Fragen. Vor­weg: Eine private Haft­pflicht­versicherung wie die Gothaer Private Haftpflichtversicherung lohnt sich fast immer. Auch die Ver­braucher­zentralen empfehlen, unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorzusorgen. Denn es gibt zwar einige Bundes­länder, die frei­willig ehren­amtlich Engagierten einen zusätzlichen Ver­sicherungs­schutz im Bereich Haft­pflicht an­bieten – doch eben nicht alle. Auch die Vereine, in denen man sich engagiert, können eine Vereins­haftpflicht­ver­sicherung ab­ge­schlossen haben, müssen aber nicht. Mit einer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung gehen Sie also in jedem Fall auf Nummer sicher.

Ehrenamt Steuererklärung

Dass ein Ehrenamt durch die Ehren­amts­pauschale begünstigt ist, wissen Sie jetzt bereits. Aber: Wie kann man ein un­ent­geltliches Ehren­amt steuerlich ab­setzen? Sie können das Ehren­amt als neben­berufliche Tätig­keit geltend machen. Das geht aller­dings nur, wenn die Zeit, die sie für das Ehren­amt auf­wenden, nicht mehr als ein Drittel der Zeit be­trägt, die Sie für Ihren Haupt­beruf auf­wenden. Diese Regelung ist auch für studierende Personen, Rentner*innen oder Haus­frauen und Haus­männer an­wend­bar.

Auch wenn das Ehren­amt steuer­frei ist, muss die Ehren­amts­pauschale in der Steuer­erklärung an­gegeben werden. Die Aufwands­ent­schädigungen bzw. die Ehren­amts­pauschale bis zu 840 Euro wird in der Steuer­erklärung bei Arbeit­nehmern und Arbeit­nehmer­innen in der An­lage "N" angegeben. Wenn der Frei­betrag über­schritten wurde, muss der zusätzliche Betrag zum Arbeits­lohn eben­falls ein­ge­tragen werden.

Steuertipps Ehrenamt


Es ist in manchen Fällen möglich, verschiedene Ehren­ämter zu kombinieren und sich diese gesondert ver­güten zu lassen. So kann ein Ehren­amt beispiels­weise als Kassen­wart mit der Ehren­amts­pauschale ver­gütet werden und ein zweites beispiels­weise als Trainer einer Jugend­mann­schaft mit der Übungs­leiter­pauschale.

Auf diese Weise können Sie sogar 3.840 Euro als Frei­betrag für Ihr Ehrenamt erhalten. Auch eine Kombination von Ehren­amt und Mini­job ist möglich. Weitere Steuern können ge­spart werden, indem einzelne Auf­wendungen für das Ehren­amt wie Fahrt­kosten, Telefon­gebühren oder Material­kosten steuerlich geltend ge­macht werden. Diese müssen dann einzeln nach­gewiesen werden.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Zwar ist eine Voraussetzung für ein Ehren­amt, dass dieses un­ent­geltlich aus­ge­führt wird, doch Ehren­amtliche dürfen seit 2021 die sogenannte Ehren­amts­pauschale von jährlich 840 Euro er­halten. Dieser Betrag ist sogar steuer­frei und auch für den Verein ent­stehen keine weiteren Kosten, etwa durch Steuern oder Sozial­abgaben.

Daneben gibt es noch die Übungs­leiter­pauschale. Bis zu 3000 Euro jährlich können unter anderem Trainer in Vereinen oder Ehren­amtliche im Bereich der Pflege steuer­frei erhalten.

Rechenbeispiel Aufwandsentschädigung Ehrenamt pro Stunde:

Bei einer jährlichen Ehren­amts­pauschale von 840 Euro ergibt sich ein monatlicher Betrag von 70 Euro. Wer im Monat etwa 12 Stunden seiner Frei­zeit für das Ehren­amt auf­wendet, erhält demnach eine Auf­wands­ent­schädigung von 5,80 Euro pro Stunde.

Gothaer Ratgeber Ehrenamt: Eine Frau kümmert sich ehrenamtlich um eine ältere Frau.

Sonderurlaub Ehrenamt

Wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen im Jahr für das Ehren­amt ge­währt werden, ist davon ab­hängig, wo Sie wohnen und ob für das Ehren­amt, welches Sie aus­üben, überhaupt Sonder­urlaub gewährt wird. Im Bereich der Kinder- und Jugend­arbeit ist dies generell der Fall. Je nach Bundes­land können es dann fünf bis 15 Tage sein. Wie viele Tage Ihnen an Ihrem Wohn­ort zu­stehen, können Sie im Folgenden sehen.

Sonderurlaub Ehren­amt: Regelungen in den Bundes­ländern (Stand Oktober 2023)

Sonderurlaub Ehrenamt Baden-Württemberg

Sonderurlaub Ehrenamt Bayern

Sonderurlaub Ehrenamt Berlin

Sonderurlaub Ehrenamt Brandenburg

Sonderurlaub Ehrenamt Bremen

Sonderurlaub Ehrenamt Hamburg

Sonderurlaub Ehrenamt Hessen

Sonderurlaub Ehrenamt Mecklenburg-Vorpommern

Sonderurlaub Ehrenamt Niedersachsen

Sonderurlaub Ehrenamt NRW

Sonderurlaub Ehrenamt Rheinland-Pfalz

Sonderurlaub Ehrenamt Saarland

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen-Anhalt

Sonderurlaub Ehrenamt Schleswig-Holstein

Sonderurlaub Ehrenamt Thüringen

Ehrenamt: Rechte und Pflichten

Mit dem Ehrenamt gehen auch Rechte und Pflichten ein­her. Dadurch, dass Sie sich engagieren, egal ob als Ehren­amtler*in oder in Form eines freiwilligen Engagements und durch Ihre Zeit, Geld oder Ideen zum Erfolg einer Organisation oder eines Trägers bei­tragen, nehmen Sie aus rechtlicher Sicht einen Auf­trag wahr. Dieser Auf­trag kann sich aus einer mündlichen Ab­sprache, einer Tätig­keit oder einer schriftlichen Ver­ein­barung ergeben und bilden die Rechts­grund­lage für das Ehren­amt.

Hieraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wenn Sie einen Auf­trag an­ge­nommen haben, müssen sie diesen auch selbst er­füllen und ent­sprechend tätig werden. Dabei sollten Sie sich möglichst an die Vor­gaben des Trägers halten.
  • Sie müssen Sorg­falt bei den Ihnen über­tragenen Auf­gaben walten lassen und diese ordnungs­gemäß aus­führen. Dabei sollte die Organisation stets über wichtige Neuig­keiten oder Ereignisse informieren.
  • Sollten Sie zur Erfüllung Ihres Auf­trags Gegen­stände benötigen oder im Rahmen ihrer Tätig­keit er­halten, so gehören diese der Träger­organisation.

Mit den Pflichten gehen aber auch Rechte für Sie als frei­willig Engagierten einher:

  • Sie haben Anspruch auf die Er­stattung von Geld- und Sach­auf­wendungen wie Fahrt- oder Porto­kosten. Gegebenen­falls können Sie auch einen Vors­chuss verlangen.
  • Sie können die steuer­freie Ehren­amts­pauschale von bis zu 840 Euro im Jahr er­halten.
  • Es besteht jeder­zeit ein beidseitiges Recht auf Wider­ruf des Auf­trags. Voraus­gesetzt, dass zeit­nah ein Er­satz für Sie gefunden werden kann. Sollten sie aus triftigen Gründen ihre Tätig­keit auf­geben, gilt diese Vor­aussetzung nicht.

Fazit

Das Thema Ehrenamt ist leider nicht immer so un­kompliziert, wie man es sich wünschen würde. In vielen Bereichen wie dem Steuer­recht oder den Sonder­urlauben ist es von Vor­teil, wenn Sie sich mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen in Ihrem Bundes­land ver­traut machen. Wenn Sie eine ehren­amtliche Tätig­keit aus­üben, ist es zudem rat­sam, Ihren individuellen Ver­sicherungs­schutz zu über­prüfen, um sich gegebenen­falls besser voll­umfänglich ab­zu­sichern. Wer sich im Ehren­amt engagiert, wird aber immer auch An­sprechpartner*innen finden, die das Engagement zu würdigen wissen und mit guten Tipps und wichtigen Informationen aushelfen.

Fragen & Antworten

Wie viel Geld darf man im Ehrenamt verdienen?

Wann liegt eine ehren­amtliche Tätig­keit vor?

Welche Ehrenämter gibt es?

Ist Ehrenamt eine Neben­tätigkeit?

Wo gibt man Ehren­amt im Lebens­lauf an?

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