Corona-Virus

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Corona-Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung

Sie haben von uns die Mitteilung erhalten, dass wir auf Ihre Pflege­pflicht­versicherung einen Corona-Zuschlag vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erheben werden.

Wir haben die wichtigsten Informa­tionen und Hintergründe für Sie zusammen­gestellt und möchten so versuchen, Antworten auf Ihre Fragen zu geben. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus für weitere Fragen zu Verfügung.

Unser Beratungsteam erreichen Sie unter der Rufnummer:

+49221 308-21999

Wie alles begann ...

Gestatten Sie uns einen kleinen Rückblick: Anfang des Jahres 2020 wütete ein unbekanntes Virus, zunächst weit weg von uns – in China.

Mit großer Geschwindigkeit breitete sich der Erreger in der ganzen Welt aus. Überall erkrankten Menschen und viele starben. Natürlich blieb auch Deutschland nicht verschont, denken wir an die erkrankten Karnevalisten und Karnevalistinnen oder die Reiserückkehrer*innen aus Ischgl. Das Virus schlug mit rasanter Geschwindigkeit zu und war hochansteckend.


Covid-19-Fallzahlen in Deutschland

Lockdown – eine unbekannte Maßnahme legte Deutschland lahm

Rettungsschirme – Unterstützung für viele

Mediziner*innen nutzen statistische Beobachtungen

Pflegeeinrichtungen tun ihr Bestes

Der Weg vom Rettungsschirm zum Corona-Zuschlag

Der Corona-Zuschlag ist keine Beitragsanpassung

Höhe des Corona-Zuschlags

Wer muss den Zuschlag bezahlen – wer nicht?

Private Pflegepflichtversicherung – attraktiv trotz Zuschlag

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