Ob eine Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung (PPV) erfolgen muss, wird jedes Jahr überprüft. Eine Anpassung ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der Leistungsausgaben, die wiederum stark von politischen Reformen in der Pflege beeinflusst werden. Die letzte Anpassung fand zum 1. Juli 2021 statt und ist somit 2,5 Jahre her.
Der im Jahr 2022 vorübergehend erhobene Corona-Zuschlag basierte auf einer gesetzlichen Sonderregelung zum Kampf gegen die Pandemie und stellte keine reguläre Beitragsanpassung dar. Damit wurden die Mehrausgaben für den Pflegerettungsschirm und die Coronavirus-Testverordnung ausgeglichen. Der Zuschlag betrug für die Versicherten mit Beihilfeberechtigung 7,30 Euro im Monat. Ende des Jahres 2022 ist er automatisch ausgelaufen.
Der Beitrag der Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Demnach darf der Beitrag immer erst neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt:
Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens fünf Prozent überschritten wird, dürfen die Beiträge überprüft werden. Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflegepflichtversicherung in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte (PVB) eingetreten. Der Schwellenwert wurde bei den Versicherungsleistungen überschritten.
Bei der Pflegepflichtversicherung (PPV) handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif. Deswegen wird auf Grundlage der Gesamtheit der Daten aller Versicherungsunternehmen zu den Versichertenzahlen und zur Höhe der Versicherungsleistungen überprüft, ob die Kalkulation erneuert werden muss und eine Beitragsanpassung notwendig ist. Ist dies der Fall, wird für jeden Jahrgang der notwendige Beitrag für einen Neuversicherten berechnet. Auf Basis dieser Kalkulation berechnen wir für jeden einzelnen Versicherten bzw. für jede einzelne Versicherte den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und der Verwaltungskosten.
Wesentliche Ursache der steigenden Beiträge ist die starke Ausweitung der Leistungsansprüche durch die jüngsten gesetzlichen Pflegereformen – insbesondere das "Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz" und das "Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz". Dadurch gibt es im Pflegefall höhere Leistungen. Zudem ist durch vorhergehende Reformen auch der Kreis der Empfangsberechtigten per Gesetz deutlich erweitert. Das sind wichtige sozialpolitische Verbesserungen, welche die Pflegepflichtversicherung insgesamt werthaltiger machen. Sie führen jedoch zu einer starken Ausweitung der Leistungen und damit zu höheren jährlichen Mehrausgaben, die dadurch nun deutlich von der ursprünglichen Kalkulation abweichen.
Die Zahl der Leistungsempfänger*innen in der Privaten Pflegeversicherung ist von rund 169.000 im Jahr 2014, vor den Pflegereformen, auf rund 311.000 im Jahr 2022 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 84 Prozent. Die Ausgaben für die Kernleistungen der PPV werden sich zwischen 2014 und 2024 sogar verdreifacht haben.
Die Höhe der Zinseinnahmen spielt eine wichtige Rolle für die Kalkulation der Beiträge. Denn die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) bildet für die im höheren Alter absehbar steigenden Pflegekosten eine kapitalgedeckte Vorsorge mit Zins und Zinseszins (Alterungsrückstellungen). Diese Vorsorge wird bei jeder Beitragsanpassung überprüft und gegebenenfalls an ein neues Zinsniveau angepasst. Auf diese Weise wird das lebenslange Leistungsversprechen der Privaten Pflegepflichtversicherung auch zu den gestiegenen Kosten auf Dauer stabil finanziert.
In letzter Zeit hat die Europäische Zentralbank Ihre Null-Zins-Politik beendet und die Leitzinsen schrittweise erhöht. Dadurch werden nun auch die Zinseinnahmen auf das Vorsorgekapital der Pflegeversicherten wieder ansteigen. In der neuen Kalkulation für Ihre Tarifstufe PVB konnte somit der so genannte Rechnungszins wieder leicht angehoben werden. Damit steigen nun die langfristig einkalkulierten Zinseinnahmen des Kapitalstocks. Diese Einnahmen wurden bei der Neukalkulation berücksichtigt und haben sich bereits positiv auf die jetzige Beitragsanpassung ausgewirkt. Damit konnte ein höherer Beitragsanstieg verhindert werden.
Folgende Grafik zeigt eindrucksvoll die Korrelation zwischen Pflegereformen und Leistungsaufwänden. Die Leistungserweiterungen, die den Versicherten Vorteile und Entlastungen bringen, müssen finanziert werden.
Das könnte Sie auch interessieren
Informieren Sie sich über neuartige Messmethoden, digitale App-Lösungen und begleitende Betreuungsangebote.
Die Gothaer bietet Ihnen Rundum-Unterstützung, z. B. durch einen Arzneimittel-Check, einen Online-Preisvergleich und Kooperationen mit Arzneimittelherstellern.