Beitragserhöhung in der Privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV) 2024 für Tarif PVB

Ob eine Beitragsanpassung in der Pflege­pflicht­versiche­rung (PPV) erfol­gen muss, wird jedes Jahr über­prüft. Eine Anpas­sung ist unter anderem abhängig von der Entwick­lung der Leistungs­aus­gaben, die wiede­rum stark von politischen Refor­men in der Pflege beein­flusst werden. Die letzte Anpas­sung fand zum 1. Juli 2021 statt und ist somit 2,5 Jahre her.

Der im Jahr 2022 vorübergehend erho­bene Corona-Zuschlag basierte auf einer gesetz­lichen Sonder­rege­lung zum Kampf gegen die Pan­demie und stellte keine regu­läre Beitrags­anpas­sung dar. Damit wurden die Mehr­aus­gaben für den Pflege­rettungs­schirm und die Corona­virus-Test­ver­ordnung ausge­glichen. Der Zuschlag betrug für die Versicherten mit Beihilfe­berechti­gung 7,30 Euro im Monat. Ende des Jahres 2022 ist er auto­matisch ausge­laufen.

Beitragsberechnung in der PPV

Der Beitrag der Pflege­pflicht­ver­siche­rung (PPV) berech­net sich nach gesetz­lich festge­schrie­benen versiche­rungs­mathe­ma­tischen Regeln. Dem­nach darf der Beitrag immer erst neu berech­net werden, wenn mindes­tens einer von zwei Indika­toren dies anzeigt:

  • Die Leistungsausgaben weichen von der bishe­rigen Beitrags­kalku­lation ab
  • Die allgemeine Lebens­erwar­tung unter­scheidet sich von der bis­her ange­nommenen

Erst wenn einer dieser beiden Indika­toren um min­des­tens fünf Prozent über­schritten wird, dürfen die Beiträge über­prüft werden. Wenn der Schwellen­wert über­schritten wird, muss eine voll­ständige Neukalku­lation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verän­dertes Zins­niveau berück­sichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflege­pflicht­versiche­rung in der Tarif­stufe für Beihilfe­berech­tigte (PVB) einge­treten. Der Schwellen­wert wurde bei den Versiche­rungs­leis­tungen über­schritten.

Berechnung der Beitrags­erhöhung

Bei der Pflegepflichtversiche­rung (PPV) handelt es sich um einen branchen­ein­heit­lichen Tarif. Des­wegen wird auf Grund­lage der Gesamt­heit der Daten aller Versiche­rungs­unter­neh­men zu den Ver­sicherten­zahlen und zur Höhe der Ver­siche­rungs­leis­tungen über­prüft, ob die Kalku­lation erneuert werden muss und eine Beitrags­anpas­sung not­wendig ist. Ist dies der Fall, wird für jeden Jahr­gang der notwen­dige Beitrag für einen Neuver­sicherten berechnet. Auf Basis dieser Kalku­lation berech­nen wir für jeden einzel­nen Versicher­ten bzw. für jede einzelne Versicherte den indivi­duellen Beitrag – unter Berück­sichti­gung der bereits gebil­deten Alterungs­rück­stel­lungen und der Verwal­tungs­kosten.

Wesentliche Gründe für die Beitrags­anpassung

Wesentliche Ursache der steigen­den Beiträge ist die starke Aus­weitung der Leistungs­ansprüche durch die jüngsten gesetz­lichen Pflege­refor­men – insbe­sondere das "Gesund­heits­versorgungs­weiter­entwick­lungs­gesetz" und das "Pflege­unter­stützungs- und -entlastungs­gesetz". Dadurch gibt es im Pflege­fall höhere Leis­tungen. Zudem ist durch vorher­gehende Refor­men auch der Kreis der Empfangs­berech­tigten per Gesetz deut­lich erweitert. Das sind wichtige sozial­poli­tische Verbes­se­rungen, welche die Pflege­pflicht­versiche­rung insge­samt wert­haltiger machen. Sie führen jedoch zu einer starken Aus­weitung der Leis­tungen und damit zu höheren jähr­lichen Mehr­aus­gaben, die da­durch nun deut­lich von der ursprüng­lichen Kalku­lation ab­weichen.

Die Zahl der Leistungs­empfän­ger*innen in der Privaten Pflege­versiche­rung ist von rund 169.000 im Jahr 2014, vor den Pflege­reformen, auf rund 311.000 im Jahr 2022 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 84 Prozent. Die Ausgaben für die Kern­leis­tungen der PPV werden sich zwischen 2014 und 2024 sogar verdrei­facht haben.

Ein Wort zur Zinspolitik

Die Höhe der Zinseinnahmen spielt eine wichtige Rolle für die Kalku­lation der Beiträge. Denn die Private Pflege­pflicht­ver­siche­rung (PPV) bildet für die im höheren Alter abseh­bar steigen­den Pflege­kosten eine kapital­gedeckte Vorsorge mit Zins und Zinses­zins (Alterungs­rück­stellungen). Diese Vor­sorge wird bei jeder Beitrags­anpas­sung über­prüft und gege­benen­falls an ein neues Zins­niveau ange­passt. Auf diese Weise wird das lebens­lange Leistungs­ver­sprechen der Privaten Pflege­pflicht­versiche­rung auch zu den gestie­genen Kosten auf Dauer stabil finanziert.

In letzter Zeit hat die Europä­ische Zentral­bank Ihre Null-Zins-Politik beendet und die Leit­zinsen schritt­weise erhöht. Dadurch werden nun auch die Zins­ein­nahmen auf das Vorsorge­kapital der Pflege­versicherten wieder an­steigen. In der neuen Kalku­lation für Ihre Tarif­stufe PVB konnte somit der so ge­nannte Rech­nungs­zins wieder leicht ange­hoben werden. Damit steigen nun die lang­fristig ein­kalku­lierten Zins­ein­nahmen des Kapital­stocks. Diese Ein­nahmen wurden bei der Neu­kalku­lation berück­sichtigt und haben sich bereits positiv auf die jetzige Beitrags­anpas­sung ausge­wirkt. Damit konnte ein höherer Beitrags­anstieg verhin­dert werden.

Jede Reform bedeutet mehr Leistung

Folgende Grafik zeigt eindrucks­voll die Korre­lation zwischen Pflege­reformen und Leistungs­aufwänden. Die Leistungs­erweite­rungen, die den Versicherten Vorteile und Entlas­tungen bringen, müssen finan­ziert werden.

Kostenanstieg durch Pflegereformen: Entwicklung der letzten Jahre

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