Beitragsanpassung zum 1. Juli 2025

Hier finden Sie Informationen und Hinter­gründe zur Beitrags­anpas­sung im Stan­dard­tarif und im Basistarif.

Mit Ihrer privaten Krankenver­siche­rung (PKV) haben Sie sich für beste medizi­nische Versor­gung entschie­den. Sie profi­tieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt und vom schnellen Zugang zu Fach­ärzten. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fort­schritt­lich­sten.

Die gute Nachricht: Der stetige medi­zi­nische Fort­schritt (zum Bei­spiel neue Medika­mente, verbes­serte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwar­tung positiv beein­flusst werden.

Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­steige­rungen im Gesund­heits­wesen, aber auch gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Fak­toren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer reagieren müssen. Gesetz­lich sind wir ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen. Für die branchen­ein­heit­lichen Tarife (zum Bei­spiel Stan­dard­tarif und Basis­tarif) über­nimmt das der Verband der Privaten Kranken­versicherung (PKV-Verband).

Unantastbar ist der Umfang Ihres Ver­siche­rungs­schutzes bei uns. Sie kön­nen auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leis­tungs­versprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­ver­siche­rung (GKV) in der Vergan­gen­heit trotz Bei­trags­erhö­hun­gen auch Leistungs­kür­zungen vorge­nom­men hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Gründe der Beitragsanpassung

Einflüsse auf die Beitragshöhe

Auf der einen Seite garan­tieren wir Ihnen einen dauer­haft unver­änderten Versiche­rungs­schutz. Auf der anderen Seite müssen wir – vom Gesetz­geber vorge­geben – regel­mäßig über­prüfen, ob die Beiträge für den garan­tierten Versiche­rungs­schutz aus­reichen.

Die Beitragsüberprüfung

Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesund­heit. Da wir unsere vertrag­lichen Leis­tungen nicht kürzen dürfen (und auch nicht wollen), müssen wir unsere Bei­träge an die neuen Gege­ben­heiten anpassen. Dies erfolgt in Form einer Beitrags­an­passung.

Ein Blick in die Zukunft

Zur Beitragsentwicklung für die Zukunft kön­nen wir keine kon­krete Aus­sage treffen. Zu viele Einfluss­faktoren sind nicht vorher­sehbar und nicht kalku­lierbar.

Widerspruch gegen die Beitrags­anpassung

Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitrags­erhö­hung gibt es nicht.

Besonderheiten der diesjährigen Beitrags­anpas­sung (BAP) im Standardtarif

Die Beitragsüberprüfung durch den Ver­band der Priva­ten Kranken­ver­siche­rung (PKV-Verband) hat erge­ben, dass im Stan­dard­tarif und im Basis­tarif alle Ver­sicher­ten von einer Beitrags­anpas­sung betrof­fen sind.

Weiterhin gilt im Stan­dard­tarif und im Basis­tarif eine Höchst­beitrags­garantie. Für das Jahr 2025 beträgt der Höchst­beitrag im Stan­dard­tarif 804,82 Euro und im Basis­tarif 942,64 Euro. Für Beihilfe­berech­tigte redu­ziert er sich pro­zen­tual entspre­chend des Beihilfe­satzes. Der Stan­dard­tarif sieht außer­dem eine Beitrags­begren­zung für Ehe­gatten vor.

Informationsblatt zur Beitrags­anpassung

In einem separaten Informa­tions­blatt infor­mie­ren wir Sie über die indivi­du­ellen, auf den Vertrag zutref­fenden Gründe der An­passung.

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