Gothaer Bauherren­haftpflicht

  • Individuelle Deckungssumme
    Für bedarfsgerechten Schutz
  • Bauarbeiten in Eigenleistung
    Eigenleistungen bis 25.000 Euro Gesamtwert mitver­sichert
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Schutz vor hohen Gerichtskosten
Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einem Bauplan während sie auf einer Baustelle sind.

Ihre Leistungen der Bauherren­haft­pflicht

Produkttabelle
Bauherrenhaftpflicht

Was Sie noch über die Bau­herrenhaft­pflicht wissen sollten

Versicherte Personen

Bei der Bauherrenhaft­pflicht sind Sie als Bau­herr*in und als Haus- und Grund­besitzer*in für das zu bebauende Grund­stück und das zu errichtende Bau­werk versichert.

Bauvorhaben in der Gothaer Privathaftpflicht mitversichert

Wenn Sie eine Gothaer Privat­haft­pflichtversicherung abge­schlos­sen haben, ist die Bau­her­ren­haftpflicht bis zu einer be­stimmten Bau­summe dort be­reits bei­trags­frei mit­versichert, zum Beispiel bei der Gothaer Privat­haft­pflicht bis zu einer Bau­summe von 100.000 Euro.


Services rund um die Gothaer Bau­herrenhaft­pflicht

Ratgeber Bauen & Wohnen

Bauherren und Bauherrinnen haben viele Fragen, wenn es um die opti­male Ab­sicherung für eventuell auf­tretende Schäden geht. Im Rat­geber Bauen er­halten Sie als Bau­herr*in wert­volle Tipps und Ant­worten rund ums Thema Ver­sicherung während der Bau­phase.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Gothaer Ratgeber

Versicherungs­bedingungen der Gothaer Bau­herren­haft­pflicht

Versicherungsbedingungen

Bauherrenhaftpflicht: Kosten

Zwei Männer in einer Werkstatt geben sich die Hand.

Umbau Ein­familien­haus - Bausumme 215.000 Euro

zum Beispiel
76,76 €

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Bau­herren­haftpflicht?

Sie möchten sich mit der Bauherren­haft­pflicht zu­ver­lässig ab­sichern, haben noch of­fene Fra­gen oder brau­chen wei­tere In­for­ma­tio­nen? Wir be­ra­ten Sie gerne per­sön­lich oder te­le­fo­nisch.

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Wie viel kostet eine Bau­herren­haft­pflicht­versicherung?

Die Kosten einer Bauherren­haftpflicht­versicherung lassen sich pauschal nicht fest­legen, da die Kosten stark von der Bau­summe und anderen Faktoren ab­hängen.

In der Regel gilt: Desto höher die Bau­summe desto höher sind die Kosten für die Bau­herren­haft­pflicht. Weitere Einfluss­faktoren sind zum Beispiel

  • die ver­ein­barte Deckungs­summe und
  • die ver­ein­barte Selbst­beteiligung.

Sie können bei der Gothaer ganz einfach ein Angebot anfordern und eine individuelle Beratung mit unseren Berater*innen ver­ein­baren.

Angebot anfordern

Wann muss man die Bauherren­haft­pflicht ab­schließen?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird in jedem Fall bei einem Neu­bau benötigt, um Sie vor finanzielle hohen Risi­ken zu schützen. Für eine individuelle Ab­sicherung und passenden Versicherungs­schutz können Sie ganz ein­fach einen Gothaer Berater oder eine Berater*in kontaktieren.

Bauherrenhaft­pflicht: Was ist versichert?

Eine Bauherrenhaftpflicht ver­sichert Sie als Bau­herr*in vor Haftpflicht­risiken des zu be­bauenden Grund­stücks ab. Das um­fasst alle Schäden (Personenschäden und Sach­schäden als auch Ver­mögens­schäden) die Dritten auf der Bau­stelle ihres zu bebauenden Grund­stücks zu­ge­fügt werden. Den genauen Ver­sicherungs­schutz ent­nehmen Sie bitte aus den ver­ein­barten Ver­sicherungs­bedingungen.

Für wen ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Eine Bauherrenhaft­pflicht ist für alle Bau­herr*innen sinn­voll, die sich vor Haft­pflicht­risiken ab­sichern möchten.

Die Gothaer Haft­pflicht­ver­sicherung ist sinn­voll, wenn Sie:

  • Einen Neubau eines Hauses mit einem/einer Architekt*in planen
  • Ein Bauunternehmen be­auf­tragen
  • Eine eigene Baustelle für ein zu bebauendes Grund­stück er­öffnen zum Beispiel auch für Ab­bruch­arbeiten
  • Käufer*in eines Bau­grund­stücks sind

Kann man die Bauherren­haft­pflicht von der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Bauherren­haft­pflicht­ver­siche­rung können in der Steuer­erklä­rung als Sonder­aus­gaben geltend ge­macht werden. Voraus­gesetzt, die persön­lichen Höchst­grenzen werden nicht über­schritten. Der Ab­schluss einer Bau­herrenhaft­pflicht wird also steuer­lich begünstigt.

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