Gothaer Sofortrente: Rente mit Einmal­beitrag

  • Lebenslange Rente mit Steuer­vor­teil, oder
  • Kapitalauszahlung (vor und nach Renten­beginn)
  • Rentengarantiezeit zur Ab­siche­rung von Hin­ter­bliebenen

Sie verfügen über Kapital, zum Bei­spiel aus einer abge­laufe­nen Ver­siche­rung? Legen Sie Ihr Geld bis zu fünf Jahre auf dem Park­konto an. Profi­tieren Sie so von der attrak­tiven Rendite.

Sofortrente: Älteres Paar in der Hängematte genießt seine Rente dank einer guten Rentenversicherung.

Was ist eine Sofortrente?

Die Sofortrente ist eine Möglich­keit, mit einer regel­mäßigen Fi­nanz­sprit­ze die ge­setz­liche Ren­te auf­zu­bessern. Hier­zu können Sie eine Ren­ten­ver­siche­rung gegen Ein­mal­bei­trag ab­schlie­ßen. Das Ka­pital wird dann ver­zinst und gleich­zeitig als le­bens­lange mo­nat­liche Ren­te aus­be­zahlt – und zwar di­rekt nach Ab­schluss des Ver­tra­ges. Die Hö­he der ein­ge­zahl­ten Sum­me be­stimmt die Höhe der Sofort­rente. Das Geld kann bei­spiels­weise aus einer Erb­schaft oder aus der Ab­lauf­leis­tung einer Ka­pital­lebens­ver­siche­rung stam­men.

Übrigens: Durch eine erfolg­reiche An­lage der Bei­trags­summe oder durch das Ein­sparen von Kos­ten er­zielt Ihre Sofort­rente Über­schüs­se. Risiko­ge­winne ent­stehen, wenn we­niger Ren­ten aus­ge­zahlt wer­den müssen als kal­ku­liert. Daraus können zur ga­ran­tier­ten Rente zu­sätz­liche Gel­der Ihre So­fort­rente auf­bes­sern.

Was Sie über die Sofortrente wissen sollten

Kapitaloption im Rentenbezug

Sie benötigen doch einmal einen größeren Geld­betrag? Oder Sie möchten keine Rente mehr er­hal­ten, son­dern eine Ka­pi­tal­zah­lung? Kein Pro­blem: Mit der Ka­pital­op­tion blei­ben Sie flexi­bel.

Haben Sie bereits zwei Jahre lang Rente bezogen, können Sie wäh­rend der Ren­ten­ga­rantie­zeit einen Teil des Ka­pitals ent­neh­men. Von da an er­halten Sie eine re­du­zierte Ren­te. Oder Sie ent­neh­men das ge­sam­te Ka­pi­tal und der Ver­trag en­det.

Steuervorteile

Die Rentenzahlungen aus dem Parkkonto oder der Sofort­rente sind nicht in voller Höhe, sondern mit dem wesent­lich niedri­geren Er­trags­an­teil zu ver­steu­ern. Dieser Er­trags­an­teil ist ge­setz­lich fest­gelegt. Er hängt von Ihrem Alter bei Ren­ten­be­ginn ab. Häufig fällt wegen der hohen Frei­be­träge im Alter keine Ein­kom­men­steuer für Ihre Rente an.mehr

Ein lohnendes Beispiel:

Bei Ausübung des Ka­pi­tal­wahl­rechts un­ter­lie­gen die Er­trä­ge der Ab­gel­tungs­steuer. Bei Teil­kün­di­gun­gen wird ent­spre­chend eine an­tei­lige Ka­pital­ertrags­steuer (Ab­geltungs­steuer) fällig.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Bei dem Produkt handelt es sich um eine sofort begin­nende Ren­ten­ver­siche­rung. Die Ka­pi­tal­an­lage er­folgt voll­stän­dig durch die Gothaer Le­bens­ver­siche­rung AG. Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken kön­nen so­wohl in der Ver­si­che­rungs­tech­nik als auch in der Ka­pi­tal­an­lage ent­stehen.

Die Nach­hal­tig­keits­ri­siken in der Ver­si­che­rungs­tech­nik sind al­ler­dings von unter­geord­ne­ter Be­deu­tung. In der Ka­pital­an­lage kön­nen ver­schie­dene Nach­haltig­keits­risiken ent­stehen und auch Aus­wir­kungen auf die Ren­dite des Pro­dukts haben.Wei­tere In­for­ma­tionen zu Nach­haltig­keits­aspek­ten in der Ka­pital­an­lage der Gothaer Lebens­ver­siche­rung AG fin­den Sie hier.


Weitere Informationen zur Sofortrente

Sicherheit für Ihre Lieben

Vereinbaren Sie eine Renten­ga­ran­tie­zeit, dann er­hal­ten Ihre Hin­ter­blie­be­nen nach Ihrem Tod für diese Zeit eine Ka­pi­tal­ab­fin­dung für die noch aus­stehen­den Ren­ten. So sind auch Ihr Part­ner be­ziehungs­weise Ihre Part­nerin oder Ihre Fa­mi­lie mit ab­ge­sichert.

Versicherungsbedingungen

Parkkonto

Sofortrente

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Sie möchten sich mit der Sofort­rente oder dem Park­konto zuver­lässig ab­sichern? Haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

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Häufige Fragen zur Sofort­rente

Was ist eine Sofortrente?

Die Sofortrente ist eine Möglich­keit, mit einer regel­mäßigen Fi­nanz­sprit­ze die ge­setz­liche Ren­te auf­zu­bessern. Hier­zu können Sie eine Ren­ten­ver­siche­rung gegen Ein­mal­bei­trag ab­schlie­ßen. Das Ka­pital wird dann ver­zinst und gleich­zeitig als le­bens­lange mo­nat­liche Ren­te aus­be­zahlt – und zwar di­rekt nach Ab­schluss des Ver­tra­ges. Die Hö­he der ein­ge­zahl­ten Sum­me be­stimmt die Höhe der Sofort­rente. Das Geld kann bei­spiels­weise aus einer Erb­schaft oder aus der Ab­lauf­leis­tung einer Ka­pital­lebens­ver­siche­rung stam­men.

Übrigens: Durch eine erfolg­reiche An­lage der Bei­trags­summe oder durch das Ein­sparen von Kos­ten er­zielt Ihre Sofort­rente Über­schüs­se. Risiko­ge­winne ent­stehen, wenn we­niger Ren­ten aus­ge­zahlt wer­den müssen als kal­ku­liert. Daraus können zur ga­ran­tier­ten Rente zu­sätz­liche Gel­der Ihre So­fort­rente auf­bes­sern.

Was ist eine Kapitalabfindung?

Zum Ende der Versicherungs­dauer einer kapital­bilden­den Lebens- oder Renten­versiche­rung besteht die Mög­lich­keit, sich statt einer lebens­langen Rente eine so­ge­nann­te Ka­pital­ab­findung aus­zahlen zu las­sen. Bei staat­lich ge­för­derten Po­licen wie Ries­ter und Rü­rup ist diese Mög­lich­keit ein­ge­schränkt oder sogar aus­ge­schlossen. Die Kapital­ab­findung kann im Ver­gleich zur mo­nat­lichen Ren­ten­zah­lung bis ans Le­bens­ende steuer­lich von Nach­teil sein.

Grund­sätz­lich gilt: Für Ver­träge, deren Be­ginn vor 2005 lag, ist die Kapital­ab­findung nach einer Lauf­zeit von min­des­tens zwölf Jahren steuer­frei. Bei jün­ge­ren Ver­trä­gen ist der Kapi­tal­ertrag zu ver­steu­ern, also der Unter­schieds­betrag zwi­schen aus­ge­zahlter Ver­siche­rungs­leistung und der Sum­me der ge­zahl­ten Bei­träge. Nur die Hälf­te dieses Kapital­er­trags ist steuer­pflichtig, wenn der Ver­trag mit einer Lauf­zeit von min­des­tens zwölf Jahren ab­geschlos­sen wurde und die Ka­pital­abfin­dung erst nach Voll­en­dung des 60. Lebens­jahres er­folgt. Bei ab 2012 ab­ge­schlos­senen Ver­trägen muss das 62. Lebens­jahr voll­endet sein, um in den Ge­nuss der Steuer­vor­teile zu kom­men.

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