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Egal, ob die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt wurden und der Versicherungsschutz erloschen ist oder ob Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegen: Fahren ohne Versicherungsschutz sollte unbedingt vermieden werden. In Deutschland besteht Versicherungspflicht und das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar, für die hohe Geld- und Haftstrafen drohen.
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In erster Linie haftet der Fahrer des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt und er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste sowie die Nutzung des Fahrzeugs zugelassen hat.
Als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist es unerlässlich zu wissen, dass der Versicherungsschutz schnell erlöschen kann. Insbesondere in folgenden Situationen besteht keine Deckung:
Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Erfolgte das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflusst das Strafmaß zusätzlich.
Als verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen die Tarife der Gothaer. Hier profitieren Sie von einem starken Partner an Ihrer Seite und günstigen Konditionen. Optional erweitern wir Ihren Versicherungsschutz gern um die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Policen decken selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahre ausschließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner oder namentlich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Versicherer spürbare Nachlässe bei den Prämien.
Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem durch den nicht-versicherten Fahrer verursachten Unfall leistet. Sie als Fahrzeughalter oder der Fahrer müssen nicht aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Allerdings ist eine Beitragsnachforderung üblich und falls der Versicherer bewusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer vermutet, sind schmerzhafte Vertragsstrafen möglich.
Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.
Durch Fahren ohne Versicherungsschutz setzen Sie Ihre Zukunft aufs Spiel. Hohe Geldstrafen belasten finanziell, während Haftstrafen den Verlust von Job und Wohnung bedeuten können. Achten Sie daher immer auf Ihren Versicherungsschutz und setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung.
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