Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt

Sie haben die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt und der Versiche­rungs­schutz ist erloschen? Oder Sie haben ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegt? Fahren ohne Ver­si­che­rungsschutz sollte unbedingt vermieden werden.

Fahren ohne Versicherungsschutz. Polizist steht am Autofenster.

Wer haftet beim Fahren ohne Versicherungsschutz

In erster Linie haftet der Fahrer des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt. Dies setzt voraus, dass der Halter vom feh­len­den Versicherungsschutz wusste und die Nutzung des Fahrzeugs zu­ge­lassen hat.

Wann ist man nicht versichert?

So schnell erlischt der Versicherungs­schutz

Als Halter*in oder Fahrer*in eines Kraft­fahr­zeugs ist es unerläss­lich zu wissen, dass der Ver­si­che­rungs­schutz schnell erlöschen kann. Insbe­son­dere in folgen­den Situa­tionen besteht keine Deckung:

  • Sie haben die fälligen Versiche­rungs­prämien trotz Auffor­derung nicht gezahlt und Ihr Fahrzeug ist nicht versichert? Bei Neu­zu­lassungen entfällt der vorläufige Ver­si­che­rungs­schutz rück­wir­kend, wenn der Erst­beitrag nicht nach spätestens 14 Tagen gezahlt wurde. Bei Folge­beiträgen erlischt der Versiche­rungs­schutz nach Mahnung und einem Zahlungs­verzug von 14 Tagen.
  • Bei der Hauptuntersuchung wurde aufgrund von Mängeln eine erhebliche Verkehrs­ge­fähr­dung festgestellt und der Wagen still­gelegt.
  • Wenn der Prüfer bei der Haupt­unter­suchung gefähr­liche Mängel fest­stellt und keine Pla­kette erteilt, wird eine Nach­un­ter­suchung erforder­lich. In diesem Fall dürfen Sie den Wagen nur noch bis nach Hause oder in die Werk­statt fahren. Be­nach­richtigen Sie Ihre KFZ-Versiche­rung, um den Schutz nicht zu ge­fährden.
  • Sie bewegen ein nicht zugelasse­nes Fahr­zeug (zum Beispiel zum schnellen Umparken) auf öffent­lichem Gelände.

Was passiert, wenn man ein Auto fährt, auf das man nicht versichert ist?

Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der KFZ-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahren aus­schließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner oder na­ment­lich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Ver­si­che­rer spürbare Nachlässe bei den Versicherungsprämien.

Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer beziehungsweise eine nicht zugelassene Fahrerin mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung auch bei einem Unfall leistet, der durch einen nicht-versicherten Fahrer verursacht wurde. Sie als Fahr­zeug­halter oder der Fahrer müssen nicht aus eige­ner Tasche für den Schaden auf­kom­men. Allerdings ist eine Beitrags­nach­for­de­rung üblich und falls der Versicherer be­wusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer vermutet, sind schmerzhafte Ver­trags­strafen möglich.

Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.


Strafen für das Fahren ohne Zulassung und Versicherung

Konsequenzen des Fahrens ohne Versicherungsschutz laut PflVG

Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geld­stra­fe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Wenn das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig erfolgt ist, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflussen das Strafmaß zusätzlich.

Strafmaß und Auswirkungen

  • Fallen Sie der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz auf, gilt das höchste Strafmaß von bis zu 180 Tages­sätzen oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Ab einer Haft­strafe von drei Monaten oder einer Geldstrafe von 90 Tages­sätzen bekommen Sie einen Eintrag in das polizeiliche Führungs­zeug­nis. Zusätzlich kann Ihnen die Fahr­er­laub­nis­behörde den Führer­schein zeitweise oder dauer­haft entziehen.
  • Beim fahrlässigen Fahren ohne Ver­si­che­rungs­schutz erwartet Sie ein Buß­geld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich erhalten Sie sechs Punkte in der Verkehrs­sün­der­kartei und einen Vermerk im Fahr­eig­nungs­register des Kraft­fahrt­bundesamtes in Flensburg.
  • Sind Sie beim Fahren ohne Versiche­rungs­schutz noch Fahr­an­fänger in der Pro­be­zeit, hat Ihr Verhalten zusätzlich zu den be­kannten Strafen weitere Konse­quen­zen. Die Probezeit ver­längert sich um weitere zwei Jahre und Sie sind ver­pflich­tet, ein kostenpflichtiges Auf­bau­seminar zu besuchen.

Unsere Empfehlung

Als verpflichtende KFZ-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen die Tarife der Gothaer. Hier profitieren Sie von einem starken Partner und günstigen Konditionen. Optional erweitern wir Ihren Versicherungsschutz gern um die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Policen decken selbst­ver­schul­de­te Schäden am eigenen Fahrzeug ab und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Zu unseren KFZ-Versicherungen

Gothaer KFZ-Versicherung: Mann gut versichert am Steuer

Fazit

Durch Fahren ohne Versicherungsschutz setzen Sie Ihre Zukunft aufs Spiel. Hohe Geldstrafen belasten finanziell. Haft­strafen können sogar den Verlust von Job und Wohnung bedeuten. Achten Sie daher immer auf Ihren Versiche­rungs­schutz und setzen Sie sich bei Zah­lungs­schwierigkeiten frühzeitig mit Ihrem An­bie­ter in Verbindung.

Fragen & Antworten

Kann man ein Auto ohne Versicherung anmelden?

Wenn man ein Auto zulassen möch­te, braucht man eine Versiche­rung. In der Kraft­fahr­zeug­zu­las­sungs­stelle muss eine vorläufige Deckungs­zu­sa­ge vorge­legt werden, damit Sie ein Kraft­fahr­zeug zulassen dürfen. Seit 2008 dient dazu die elek­tro­ni­sche Versicherungs­be­stä­ti­gung (eVB), die Sie mit nur wenigen Klicks online bei Ihrem Versicherungs­unter­nehmen bean­tragen können. Damit sagt der Versiche­rer die gesetzliche Haft­pflicht­deckung für dieses Fahr­zeug zu. Die eVB ist kostenlos. Der Versiche­rungs­schutz erlischt rückwirkend, sofern Sie den Erst­beitrag nicht pünktlich zahlen.

Welche KFZ-Versicherungen sind Pflicht?

Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes KFZ, das am Straßenverkehr teil­nimmt. Weitere Angebote wie ein Schutzbrief, die Teil- oder Vollkaskoversicherung oder eine Insassen-Unfall­ver­siche­rung sind freiwillig. Das gilt im Übrigen auch für andere Kraft­fahr­zeuge wie Motorräder, Leicht­krafträder, Mofas und Motor­roller.

Muss man eine Kaskoversicherung abschließen?

Eine Kaskoversicherung sieht der Gesetzgeber nicht als verpflichtend an. Allerdings erwarten Kreditgeber bei Finanzierungen und Leasing in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Zudem ist eine Teilkaskoversicherung auch bei älteren Fahrzeugen eine Überlegung wert. Wussten Sie übrigens, dass der Beitrag der Teilkaskoversicherung nicht von der Schaden­frei­heits­klasse beeinflusst wird.

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