Frau bei einer Zahnuntersuchung

Zahnkrone – Kosten und Lösungen im Überblick

Nur einmal kräftig zugebissen und schon bricht ein Stück vom Zahn heraus? Oder Sie verlieren eine Füllung und der Zahnarzt stellt fest, dass die Zahnsubstanz für eine neue nicht mehr ausreicht? Die Notwendigkeit einer Zahnkrone kommt für die meisten Patienten überraschend. Noch größer ist der Schreck oft, wenn sie erfahren, wie hoch die Kosten für die Zahnkrone ausfallen. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Belastungen Sie erwarten, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wie Sie eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung unterstützt.

Zahnkrone: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Der Zahnarzt teilt Ihnen mit, dass Sie eine Zahnkrone benötigen? Die Kosten für den Zahnersatz führt er im sogenannten Heil- und Kostenplan auf. Denn die Krankenkasse muss den erstellten Plan genehmigen und die Kostenübernahme zusagen, bevor der Zahnmediziner mit der Behandlung beginnt. Und auch Sie müssen genau wissen, welche Eigenanteile auf Sie zukommen. Zwar beinhaltet der Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone die Kosten nur als Schätzung, aber diese muss so genau wie möglich erfolgen.

Im Heil- und Kostenplan für die Zahnkrone finden Sie folgende Informationen:

  • Befund des Gebisses und geplante Therapie
  • Befunde, die Festzuschüsse der Krankenkasse erhalten
  • Kostenplanung

Die Kostenplanung beinhaltet dabei folgende Punkte:

  • Zahnärztliches Honorar nach BEMA (einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen)
  • Zahnärztliches Honorar nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
  • Material- und Laborkosten (Ausgaben für den Zahntechniker)
  • Auf Seite 2 des Plans finden Sie eine Aufstellung der Honorare, die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehen

Wie hoch bei einer Zahnkrone die Kosten ausfallen, hängt stark von der Art der Versorgung ab. Üblicherweise bewegen sich die Eigenanteile zwischen 200 Euro und 1.000 Euro pro Zahn.

Art der ZahnkroneKosten (geschätzt)Einsatzbereiche bzw. Eigenschaften
VollkroneAb ca. 300 EuroBei starker Zerstörung der natürlichen Zahnkrone, bei Implantaten oder als Anker für Brücken und Prothesen
TeilkroneAb ca. 350 EuroBei einseitig stark geschädigten Zähnen, die noch keine Vollkrone benötigen
StiftkroneAb ca. 450 EuroBei komplett zerstörter natürlicher Zahnkrone, Ersatz wird auf einem im Zahnstumpf befestigten Stift verankert
GusskroneAb ca. 300 EuroEinfache Vollkrone aus Nicht-Edelmetall
Teilkeramikkrone
(Gerüst Metall, Oberfläche Keramik)
Ab ca. 500 EuroIm Sichtbereich oder wenn der Zahnersatz auch im hinteren Bereich möglichst unauffällig sein soll
VollkeramikkroneAb ca. 800 EuroBesonders natürliches Ergebnis, keine Gefahr von Allergien gegen die sonst genutzten Metalle

Was bedeutet die Regelversorgung beim Zahnarzt?

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen bestimmt, welche Art des Zahnersatzes für einen bestimmten Befund (z. B. abgebrochener Zahn) „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Sie erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung also lediglich eine Grundversorgung, die nicht unbedingt Ihrem ästhetischen Empfinden entspricht. So sieht die Regelversorgung z. B. bei Zahnkronen die Kosten für eine Verblendung des Zahnersatzes in Zahnfarbe im Oberkiefer nur für die ersten fünf Zähne je Seite und im Unterkiefer für den Zahn 1 bis 4 vor. Bei einem breiten Lächeln fallen Kronen weiter hinten auf. Wünschen Sie die Krone für einen anderen Zahn in Zahnfarbe oder bevorzugen Sie ein höherwertiges Material, tragen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche.

Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:

  • Regelversorgung: Die einfachste Versorgung bezuschusst die Krankenkasse mit einem Festzuschuss. Dieser berechnet sich nach einem Anteil des Festbetrags für diese Art der Versorgung. Entstehen bei der Regelversorgung Kosten, die den Festbetrag übersteigen, tragen Sie diese selbst.
  • Gleichartige Versorgung: Hier wählen Sie im Prinzip die von den Krankenkassen vorgesehene Versorgungsart (z. B. Metallgusskrone), aber Sie entscheiden sich für eine höherwertige Ausführung (z. B. Edelmetall, keramische Vollverblendung). Die Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
  • Andersartige Versorgung: In diesem Fall entscheiden Sie sich für eine andere Lösung als die regelhafte (z. B. für ein Implantat statt einer Brücke bei einem komplett fehlenden Zahn). In diesem Fall rechnet der Zahnarzt die gesamte Leistung privatärztlich ab und die Rechnung geht direkt an Sie. Die Krankenkasse erstattet Ihnen auf Antrag den Festzuschuss.

Zum Beispiel dürfen bei einer Zahnkrone die Kosten laut Krankenkasse bei 332,09 Euro für die Regelleistung liegen. Unabhängig davon, für welche Versorgungsart Sie sich entscheiden, liegt der Festzuschuss der Kasse bei 60 %: Das sind 199,25 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 132,84 Euro. Fallen bei einer Keramikkrone Kosten in Höhe von 900 Euro an, steigt Ihr Eigenanteil auf 700,75 Euro, da der Festzuschuss nicht wächst.

Zahnkrone – Kosten und Krankenkasse

Da sich die gesetzliche Krankenversicherung immer nur mit einem festen Betrag an den Kosten für Ihren Zahnersatz beteiligt, haben Sie stets einen Eigenanteil zu leisten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich für die einfachste Art der Versorgung entscheiden.

Ausnahmen bestehen lediglich für sogenannte Härtefälle mit besonders niedrigem Einkommen. Dafür haben Sie aber die Möglichkeit, bei Zahnersatz wie einer Zahnkrone, die Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, zu steigern. Denn die Kassen belohnen Versicherte, die regelmäßig zur Vorsorge den Zahnarzt besuchen und sich die Kontrolltermine im sogenannten Bonusheft bestätigen lassen. Seit Oktober 2020 gelten folgende Werte:

  • Ohne Bonus: 60 % des Festbetrags
  • Mit Bonusheft und 5 Jahren regelmäßiger Kontrolle: 70 % des Festbetrags
  • Mit Bonusheft und 10 Jahren nachweislicher Vorsorge: 75 % des Festbetrags

Zahnkrone – die Kosten mit Zusatzversicherung

Sie können bei Zahnersatz wie bei einer Voll- oder Teilkrone die Kosten drastisch senken, wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Bei einem leistungsstarken Tarif wie der Zahnzusatzversicherung der Gothaer trägt dieser bei der Regelversorgung die Restkosten für die Zahnkrone nach Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Zusätzlich erhalten Sie die Freiheit, sich für Ihre bevorzugte Art der Versorgung zu entscheiden, weil gleich- oder andersartige Lösungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet werden.

Fazit

Hochwertiger Zahnersatz muss keine finanzielle Belastung sein. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind selbst bei einer teuren Keramikkrone die Kosten kein Hindernis, schöne Zähne zu erhalten.

Fragen & Antworten zur Zahnkrone

Was ist eine Zahnkrone?

Wie lange hält eine Zahnkrone?

Was zahlt ein Kassenpatient für eine Zahnkrone zu?

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