Tierarzt-Notfall: Junger Labrador mit einem gebrochenem Bein wird vom einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin behandelt.

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Wann den Tierarzt-Notdienst kontaktieren: Was ist ein Notfall?

Ihr Hund hechelt stark und verhält sich merkwürdig oder Ihre Katze hat ein blutiges Ohr: Was tun? Lieber einmal zu viel den Tierarzt beziehungsweise die Tierärztin anrufen als einmal zu wenig? Wie können Sie entscheiden, ob es sich bei Ihrem Tier um einen "echten" Notfall handelt oder ob Sie sich unnötig Sorgen machen? Dieser Ratgeber hilft Ihnen, leichter eine Entscheidung zu treffen, wann Sie sofort zum Hörer greifen und den Tierarzt-Notdienst kontaktieren sollten.

Gibt es eine eindeutige Definition für den "Tier-Notfall"?

Es gibt keine allgemeine Definition für den Begriff "Tier-Notfall". Grundsätzlich handelt es sich um eine Ausnahme­situation, in der im schlechtesten Fall eine unmittelbare Gefahr für das Überleben des betroffenen Tieres besteht. Ob die vorliegende Problematik lebens­bedrohlich ist, oder nicht, ist von medizinischen Laien natürlich oftmals nicht sicher einzuschätzen. Je schlechter es dem Tier insgesamt geht und je deutlicher der Zustand vom Normalzustand abweicht, umso eher sollten Sie einen Tierarzt beziehungsweise eine Tierärztin konsultieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Notfall handelt, ist dann recht groß.

Woran merke ich, dass bei meinem Tier ein Notfall für den Tierarzt/ die Tierärztin vorliegt?

Allgemeine Hinweise dafür, den Tierarzt-Notdienst zu konsultieren, sind ein deutlich verändertes Verhalten. So kann es beispielsweise ein erster Hinweis sein, wenn das Tier plötzlich nicht mehr frisst und trinkt. Vielleicht es auch schlapp und lustlos in der Ecke liegt und reagiert auf die übliche Ansprache nicht oder nur eingeschränkt. Auch Schmerzäußerungen sollten beachtet werden.

Im Falle äußerer Verletzungen oder wenn beispielsweise ein Unfall beobachtet wurde, ist es natürlich eindeutig. Hier sollten Sie unverzüglich einen Tierarzt beziehungsweise eine Tierärztin aufzusuchen oder den tierärztlichen Notdienst anrufen!

Man sollte jedoch zwischen echten Notfällen und Erkrankungen unterscheiden. Erkrankungen sind zwar behandlungswürdig, mit der Untersuchung und Behandlung kann aber durchaus noch bis zum Folgetag oder sogar länger gewartet werden kann. So stellt beispielsweise ein leicht gerötetes Auge am Wochenende oder ein verdreckter Gehörgang, den man am späten Abend bemerkt, keinen Grund für einen sofortigen Besuch bei einem Tierarzt beziehungsweise einer Tierärztin dar. Leidet Ihr Hund zum Beispiel seit zwei Tagen an Durchfall, ist der Hund aber insgesamt noch munter, so empfiehlt es sich vorab telefonisch beim Tierarzt beziehungsweise bei der Tierärztin zu erfragen, ob ein sofortiger Besuch zwingend erforderlich ist. Oft kann die Untersuchung zum Beispiel am Folgetag oder nach dem Wochenende in der regulären Sprechstunde erfolgen. Bei offensichtlich harmlosen Symptomen sollten Sie den Tierärztlichen -Notdienst nicht in Anspruch nehmen.

Was muss ich in einer Tier-Notsituation tun? / Wie erreiche ich den tierärztlichen Notdienst?

Es ist wichtig Ruhe zu bewahren! Auch wenn es in einer Ausnahmesituation wie zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall des geliebten Vierbeiners schwerfällt. Stress und Panik kosten Zeit und wirken sich zudem negativ auf das Tier aus. Hat der nächstgelegene Tierarzt oder die nächstgelegene Tierärztin oder die Klinik im Ort gerade geöffnet, sollte unverzüglich dort hingefahren werden. Die Kolleg*innen dort machen sich schnell ein Bild von der Situation und würden einen echten Notfall immer vorziehen, auch wenn Termin­patienten im Wartezimmer sitzen.

Grundsätzlich ist es aber immer günstiger, vorab telefonisch Ihr Kommen anzukündigen beziehungsweise die aktuelle Verfügbarkeit zu erfragen. So ist es möglich, dass sich der Tierarzt beziehungsweise die Tierärztin Ihres Vertrauens gerade in einer Operation befindet und somit keine Zeit hätte, sich parallel um einen zweiten Fall zu kümmern. Hier empfiehlt es sich, dass Sie die Kontaktdaten wie Telefonnummer mehrerer Praxen oder Kliniken in der Region notiert oder gespeichert haben. So haben Sie eine Alternative, wenn Ihr Tierarzt beziehungsweise Ihre Tierärztin aktuell nicht verfügbar ist.

Auch wenn Sie sich bereits auf den Weg zum tierärztlichen Notdienst gemacht haben, sollten Sie parallel Ihr Kommen ankündigen. Nicht zuletzt, weil der Tierarzt beziehungsweise die Tierärztin dann auch schon Dinge wie Röntgen und Ultraschall vorbereiten und Materialien wie Venenzugang und Infusion bereitlegen kann.

Wo finde ich Listen mit Tierarzt-Notdienst-Praxen?

Die wechselnden Notdienste der Region sind in Tageszeitungen und im Internet zu finden. Auch Ihr Haustierarzt beziehungsweise Ihre Haustierärztin sollte Ihnen bei einem regulären Besuch die zuständigen Praxen und Kliniken der Notdienste der nächsten Monate nennen können. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der zuständigen Tierärztekammer.

Vor allem in ländlichen Regionen, in denen der Weg zur Klinik in der nächsten größeren Stadt recht weit ist, sollten Sie vorab recherchieren, wo und wie Tierärzte beziehungsweise Tierärztinnen erreicht werden können.

Was beachten, wenn ich zum Tierarzt bzw. Tierärztin/ zur Tierklinik fahre?

Und nochmal: Vor allem Ruhe bewahren! Erst recht, wenn Sie mit Ihrem eigenen PKW unterwegs sind. Konzentration und größtmögliche Ruhe sind das A und O, um sicher bei Ihrem Tierarzt beziehungsweise bei Ihrer Tierärztin anzukommen und somit schnelle Hilfe für Ihren Vierbeiner zu erhalten.

Bei der telefonischen Ankündigung Ihres Tier-Notfalls oder bei einer unangekündigten Vorstellung in der Praxis oder Klinik sollten die wichtigen Informationen bereitgehalten werden. Der Tierarzt beziehungsweise die Tierärztin wird Fragen zur Vorgeschichte und den bisher getroffenen Maßnahmen stellen. Erfragt wird normalerweise Was passiert ist und wann es passiert ist. Ebenso ist es hilfreich, wenn Fragen zu Vorerkrankungen und möglichen Medikamenten, die regelmäßig verabreicht werden müssen, schnell und präzise beantwortet werden können.

Verzichten Sie auf lange Aus­führungen. Oft reichen kurze und präzise Informationen für den Tierarzt beziehungsweise die Tierärztin aus, um die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben.

Wird das Tier bei einem Tierarzt beziehungsweise einer Tierärztin vorgestellt, bei dem Sie zuvor noch nicht waren, kennt dieser natürlich auch eine mögliche Vorgeschichte nicht. Halten Sie hier neben dem Impfpass alle wichtigen Informationen bereit, die Sie zur Verfügung haben. Dies sind beispielsweise:

  • Diagnosen
  • Medikamente
  • Laborbefunde
  • kürzlich erfolgte Behandlungen oder Operationen

Derartige Unterlagen können im Notdienst meist nur schwer oder gar nicht angefordert werden, wenn der Haustierarzt beziehungsweise die Haustierärztin nicht erreichbar ist. Umso mehr helfen den behandelnden Tierärzten oder Tierärztinnen weiterführende Informationen zum Gesundheitszustand des betroffenen Tieres, wenn diese durch die Besitzer*innen vorgelegt werden.

Was passiert mit meinem Tier im Notfall?

Der Tierärztliche Notdienst wird sich schnell einen Überblick über die Situation verschaffen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Diese sind stark davon abhängig, in welchem Zustand das Tier in die Praxis eingeliefert wird. Es erfolgt eingangs immer eine gründliche Allgemeinuntersuchung. Es werden die wichtigsten Vitalparameter ermittelt werden. Dies sind in der Regel:

  • Atmung
  • Herz-Kreislaufsituation,
  • Körper­temperatur
Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung auf äußere Verletzungen. Zumeist ist die Stabilisierung des Kreislaufs die erste Maßnahme, da sich viele Tiere in einem Schock befinden.

Abhängig vom Allgemeinbefinden des Tier-Notfalls und der zugrunde­liegenden Problematik werden dann weitere Untersuchungen vom tierärztlichen Notdienst eingeleitet. Zum Beispiel das Anfertigen eines Röntgenbildes, eine Ultraschall­untersuchung des Bauchraums oder ein Blutbild.

Hier gilt es dem Tierarzt beziehungsweise der Tierärztin auf Verlangen jede hilfreiche und notwendige Information zu liefern. Zumeist können und sollten Sie bei Ihrem Tier bleiben. In dieser Zeit sollten Sie unbedingt beruhigend auf Ihren Vierbeiner einwirken. Es fällt in Ausnahme­situationen zweifellos schwer, alle Emotionen auszu­blenden. Sofern es aber der schnelleren Genesung Ihres vierbeinigen Begleiters dient, sollten Sie als Besitzer oder Besitzerin das Interesse Ihres Tieres in den Vordergrund stellen.

Welche Untersuchungen und Behandlungen notwendig sind, wird der behandelnde Notfall-Tierarzt beziehungsweise die behandelnde Notfall-Tierärztin mit Ihnen besprechen und sich hierfür Ihr Einverständnis holen. Oftmals drängt die Zeit und es muss schnell eine weitreichende Entscheidung getroffen werden. Es empfiehlt sich beizeiten Gedanken zu machen, welche Maßnahmen Sie im Notfall auf jeden Fall ergreifen oder welche Behandlungen und Operationen Sie Ihrem Tier möglicherweise ersparen möchten.

Man kann sich nicht auf jedes noch so seltene Szenario vorbereiten. Doch gerade bei recht alten Tieren oder Tieren mit schweren Vorerkrankungen sollten Sie darauf gefasst sein, dass der Notfall eintreten kann. Zum Wohl Ihres Tieres müssen Sie vielleicht eine dementsprechende Entscheidung treffen. Dies kann im Falle des Falles kostbare Zeit sparen.

Werden die zusätzlichen / höheren Tierarzt-Notdienst-Kosten von meiner Tierkrankenversicherung übernommen?

Die Erstattung richtet sich vor allem nach dem versicherten Höchstsatz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Haben Sie zum Beispiel den 3-fachen Satz versichert, so werden die Tierarztkosten bis maximal zu dieser Höhe erstattet.

Die zusätzliche einmalige Notdienstgebühr von 50 Euro, die außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten anfällt, wird von der Gothaer im Rahmen der Tierkrankenversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass es sich beim Grund der Vorstellung um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Geht aus der eingereichten Rechnung zweifelsfrei hervor, dass es sich um einen Notfall handelte beziehungsweise ein Aufschub der Behandlung keinesfalls möglich gewesen wäre, wird die Notdienstgebühr erstattet.

Im Einzelfall kann es zu Rückfragen kommen. Hier wird die Gothaer prüfen, ob die Behandlung zwingend zu Notdienstzeiten stattfinden musste. Ob somit eine Übernahme der Tierarzt-Notdienstgebühr möglich ist. Die ansonsten angefallenen tierärztlichen Leistungen werden selbstverständlich gemäß dem vereinbarten Versicherungsumfang erstattet. Hier ist egal wann die Behandlung erfolgte.

Checkliste: Anzeichen eines Notfalls

  • Bewusstseinsverlust / Zusammenbruch
  • Krampfanfälle
  • Atemnot, starkes und anhaltendes Röcheln
  • Stärkere oder unstillbare Blutung, äußerlich sichtbare Verletzungen
  • Aufgekrümmter Rücken, Unruhe, Schmerzen/Empfindlichkeit beim Anfassen
  • Probleme mit dem Urinabsatz
  • Starker Durchfall (anhaltend / wässrig / blutig / stinkend)
  • Erbrechen
  • Schwäche / plötzliche Lahmheit / Wegknicken / Lähmungserscheinungen
  • Verletzungen der Augen
  • Unfälle (Verkehrsunfall, schwerer Sturz)
  • Hitzschlag (vor allem im Hochsommer), Unterkühlungen / Erfrierungen
  • Verbrühungen, Verbrennungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern (evtl. beobachtet?), Gift (Köder), Medikamenten (Tiermedikament überdosiert oder Humanpräparate)

Fazit

Ein Notfall kann sowohl während der normalen Praxiszeiten als auch außerhalb der Sprechstunde auftreten. Für letztere Fälle gibt es Notdienstbereitschaften von Praxen und Kliniken der Region.

Bei echten Notfällen sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder sogar der Tod der Patient*innen zu befürchten. Einen solchen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist nicht immer leicht, zumal die Besitzer*innen in einer solchen Situation zumeist sehr aufgeregt sind. Treten beim Haustier schwere Störungen des Allgemeinbefindens auf sollte unbedingt ein Tierarzt beziehungsweise eine Tierärztin kontaktiert werden. Das können sein:

  • Unfälle
  • Blutungen
  • Krampfanfälle
  • Atemnot
  • starke Schmerzäußerungen

Sind Sie unsicher, ob es sich um einen echten Notfall handelt? Dann empfiehlt sich die vorherige telefonische Abklärung, ob ein sofortiger Besuch beim Tierarzt beziehungsweise der Tierärztin notwendig ist.

Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle!

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