Wo darf ich Drohnen fliegen?

Drohnen fliegen zu lassen, macht nicht nur Spaß. Die fern­gesteuerten Quadro- oder Multi­kopter ermöglichen auch spek­takuläre Luft­aufnahmen. Im profes­sionellen Einsatz zeigen die Droh­nen, wie der Zustand von Bau­werken aus luftiger Höhe aus­sieht oder ent­decken mittels Wärme­bildkamera Reh­kitze in den Feldern. Doch welche Re­geln gelten für den privaten Ge­brauch? Wo darf ich mit einer Drohne fliegen? Hier erfahren Sie es!

Im Gothaer Ratgeber finden Sie Antwort auf die Frage: Wo darf ich eine Drohne fliegen?

Drohne fliegen: Wo erlaubt ohne Führerschein?

In der EU-Drohnenver­ordnung sind zwei Drohnen-Führerscheine definiert. Es handelt sich um den "kleinen Drohnen­führerschein" (EU-Kompetenz­nachweis) und den "großen Drohnen­führerschein" (EU-Fernpiloten-Zeugnis).

Den kleinen Drohnen­führerschein legen Sie online ab. Beim Luftfahrt-Bundesamt haben Sie die Mög­lichkeit, den Trainings­test so oft zu wiederholen, bis Sie sich sicher fühlen. Für den kleinen Drohnen­führerschein absol­vieren Sie einen Multiple Choice Test mit etwa 40 Fragen. Für das Be­stehen müssen Sie 75 Prozent der Fra­gen korrekt beant­worten. Sie erhalten den Kompetenz­nachweis zum Aus­drucken mit einer Gültig­keit von fünf Jahren. Noch erhebt das Amt keine Ge­bühren für die Führerscheinprüfung.

Das Fernpiloten-Zeugnis ist erheblich auf­wendiger. Sie benötigen für den großen Drohnen-Führerschein zuerst den Kompetenz­nachweis. Außerdem sind Sie verpflichtet, ein Selbst­training auf offenem Feld durch­zuführen. Die Prüfung nimmt ein zu­gelassener Dienst­leister ab. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von 250 bis ca. 500 Euro.

Wann Sie einen Drohnen-Führerschein benötigen, hängt von der Drohne ab, mit der Sie fliegen.

  • Ohne Führerschein dürfen Sie Bestands­drohnen unter 250 Gramm maximalem Start­gewicht und Modelle der neuen Klasse C0 fliegen.
  • Der kleine Drohnen­führerschein ist erforderlich, um Drohnen mit einem maxi­malen Start­gewicht zwischen 250 Gramm und 500 Gramm zu fliegen.
  • Bei einem Gewicht zwischen 500 Gramm bis 2 Kilo­gramm reicht der Kompetenz­nachweis aus, wenn Sie mindestens 150 Meter Abstand zu Menschen, Gebäuden, Industrie­anlagen und Erholungs­gebieten einhalten.
  • Unterschreiten Sie diesen Ab­stand oder ist die Droh­ne schwerer als 2 Kilo­gramm, benötigen Sie den großen Drohnen-Führerschein.

Drohnenfliegen: Gebote und Verbote

Was ist beim Drohnenfliegen zu beachten?

Am 01.01.2021 trat die EU-Drohnen­verordnung (EU-Verordnung 2019/947) in Kraft. Seit­dem gelten neue Regeln für Drohnen und deren Pilot­innen und Piloten. Insbe­sondere sind folg­ende Punkte zu beachten, wenn Sie eine Drohne ab­heben lassen:

  • Die Drohne darf nicht höher als 120 Meter fliegen.
  • Sie müssen Ihr unbe­manntes Flugobjekt jeder­zeit im Blick behalten. Das bedeutet: Sie dürfen nicht hinter Ge­bäuden oder Bäu­men fliegen, weil Sie dann den Sicht­kontakt verlieren.
  • Ausnahmen bestehen nur für den Follow-me-Modus. Dabei folgt die Droh­ne automatisch einem be­stimmten Objekt oder einer Person. Diese gilt auch, wenn ein Dritter mit dem Flug­objekt Sicht­kontakt hält und mit der Pilotin oder dem Piloten kom­muniziert.
  • Das Überfliegen von Menschen­ansammlungen ist verboten. Gehen Sie ab etwa 12 Per­sonen von einer An­sammlung aus.

Wo darf ich Drohnen nicht fliegen?

Die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ver­bietet das Fliegen mit Droh­nen unter anderem hier:

  • Über Wohn­grundstücken (außer mit Geneh­migung der Grundstück­eigentümer*innen)
  • In Naturschutz­gebieten
  • In einem Radius von 1.500 Metern rund um Flug­plätze
  • In einem seitlichen Ab­stand von 1.000 Metern rund um Flug­häfen und in der Ver­längerung der Start- und Lande­bahnen von 5.000 Metern
  • In Kontrollzonen

Flugplätze sind nicht öffentlich. Sie sind nicht für den kommer­ziellen inter­nationalen Flugverkehr geöffnet. Ist dies der Fall, handelt es sich um einen Flug­hafen.mehr

Weiterhin gibt es viele Be­reiche, die Sie beim Drohnen­fliegen meiden müssen. Halten Sie in folgenden Fäl­len mindestens 100 Meter seitl­ichen Sicherheits­abstand:

  • Bundesfernstraßen, Bundes­wasserstraßen, Bahn­linien und Bahn­anlagen
  • Menschen­ansammlungen
  • Helikopter­landeplätze und Heli-Ports
  • Industrie­anlagen
  • Justizvollzugs­anstalten
  • Anlagen der Bundes­wehr und Truppen im Ma­növer
  • Kraftwerke, Umspann­werke und andere An­lagen zur Er­zeugung und Ver­teilung von Ener­gie

Die Deutsche Flug­sicherung stellt eine App für Android- und iOS-Smart­phones zur Verfügung. Die kosten­lose Anwendung Droniq verrät mit umfang­reichem Karten­material: Wo darf man Drohnen fliegen?


Drohnen fliegen: Drohnenversicherung und Anordnungen

Muss ich Drohnen versichern?

Die neue EU-Verordnung legt das Mindest­alter für Drohnen­pilotinnen und piloten auf 16 Jahre fest. Jüngere Nutzende dürfen nur Droh­nen fliegen, die der EU-Klassi­fizierung als Spiel­zeug entsprechen (2009/48/EC). Sie dürfen nicht höher als 30 Meter aufsteigen. Weiterhin gilt:

  • Ausnahmslos jede Drohne muss versichert sein
  • Jede*r Drohnenpilotin und -pilot ist ver­pflichtet, sich kosten­los beim Luftfahrt-Bundesamt online zu registrieren. Dort müssen alle Droh­nen mit der erteil­ten Num­mer gekenn­zeichnet werden.

Bei einer Drohnen Versicherung kommt es auf die Art der Nut­zung an. In den Tarifen Premium und Plus der privaten Haftpflichtversicherung der Gothaer sind privat ge­nutzte Drohnen bis zu einem Start­gewicht von 5 kg auto­matisch mit­versichert. Möchten Sie Ihre Drohnen gewerb­lich nutzen, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer dieses Risi­ko ab.

Wo dürfen Drohnen fliegen, die leichter als 250 g sind?

Für bestimmte Drohnen gelten geringere An­forderungen. Solche Modelle unter­liegen der Ver­sicherungs­pflicht. Allerdings müssen sich deren Drohnen­pilotinnen und -piloten müssen nicht registrieren. Sie müssen die Drohne auch nicht kenn­zeichnen. Außerdem dürfen diese Modelle über Wohn­gebieten genutzt werden. Dazu müssen jedoch folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Maximales Start­gewicht von 250 Gramm oder weniger
  • 19 Meter pro Sekunde maximale Horizontal­geschwindigkeit
  • Keine Kamera
  • Keine Einrichtung zum Empfang op­tischer oder akus­tischer Signale sowie von Funk­signalen

Ein weiterer Vorteil dieser Modelle ist, dass Jugend­liche unter 16 Jahren diese Drohnen unter Auf­sicht eines Erwach­senen fliegen dürfen.

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Fazit

Die Regelungen für das Fliegen von Droh­nen sind strenger geworden. Dafür ist nun eine maxi­male Flug­höhe von 120 Metern statt bisher 100 Metern möglich. Drohnen-Pilotinnen und -piloten soll­ten die Än­derungen der Ver­ordnungen beachten. Sie sollten unbedingt die Ver­sicherungs­pflicht einhalten. Viele Drohnen las­sen sich ohne Zusatz­kosten in der privaten Haftpflichtversicherung der Gothaer ver­sichern.

Fragen & Antworten zur Drohne

Benötige ich eine spezielle Drohnenversicherung oder reicht die private Haftpflichtversicherung aus?

Das kommt auf Ihren Ver­sicherer an. Einige Gesell­schaften versichern privat ge­nutzte Droh­nen bis zu einem bestimmten Gewicht mit. Andere schließen die unbe­mannten Flug­körper vom Ver­sicherungs­schutz aus. Bei der Gothaer sind in einigen Tarifen Drohnen bis zu 5 Kilo­gramm Start­gewicht mit eingeschlossen.

Wer kommt für Schäden an der Drohne auf?

Schäden an der Drohne zahlen Sie selbst. Es gibt einige spezia­lisierte Anbieter, die Vollkasko-Versiche­rungen für Drohnen anbieten. Die Prämien fallen aller­dings recht hoch aus.

Wer haftet, wenn ein Bekannter die Drohne steuert und dabei einen Schaden verursacht?

Für einen durch eine Drohne ver­ursachten Schaden haf­tet immer die Halterin oder der Halter des Flug­körpers.

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