Nachbarschaftsstreit – was tun bei Stress am Gartenzaun

Ein Nachbarschaftsstreit stellt eine große Belas­tung dar. Schließlich bringen die Unstimmig­keiten Stress und Ärger in das Heim, das den wert­vollsten Rückzugs- und Erholungs­ort des Menschen darstellt. Hier erfahren Sie, wie sich Streit mit den Nachbarn vermeiden lässt und wie Sie reagieren, wenn es doch zu Ärger kommt.

Ein Paar im Nachbarschaftsstreit wegen Lärm.

Die häufigsten Gründe für einen Nachbarschaftsstreit

Streiten lässt sich über nahe­zu jedes The­ma. Doch beim Nachbarschaftsstreit geht es besonders oft um folgende Ange­legen­heiten:

  • Lärm (etwa durch Haus­halts­geräte, Musik, Fern­seher, Kinder)
  • falsch ge­parkte Autos oder im Weg stehen­de Müll­tonnen
  • Hunde­gebell
  • Rauch und Ge­rüche vom Gril­len im Gar­ten oder auf dem Bal­kon
  • über den Garten­zaun häng­ende Äste und Sträucher

Nachbarschaftsstreit: Tipps und Tricks

Nachbarschaftsstreit: Das können Sie tun

Die Tochter neben­an übt jeden Tag hin­gebungs­voll und mit wenig Er­folg am Kla­vier. Oben dröhnt die Stereo­anlage und im Nachbar­garten kläfft der Ter­rier aus­dauernd. Ohne Frage han­delt es sich dabei um starke Be­lastungen. Aber nicht jede Stö­rung ist ein Grund für einen Nachbar­schafts­streit. Leben ver­ursacht Ge­räusche – und mancher Lärm ist wohn­typisch und muss ausge­halten werden. Hier ein­ige Beis­piele, wie Sie auf die ver­schiedenen Situa­tionen reagieren kön­nen beziehungs­weise recht­lich dürfen:

  • Kinderlärm: Kinder können Ner­ven kosten – aber je jünger die Kin­der, desto we­niger kön­nen Eltern mäßi­gend ein­wirken. Bis etwa zur Ein­schulung ge­nießen die Kleinen zu Recht Narren­freiheit. Auch in der Zeit danach dür­fen sie sich außer­halb der Ruhe­zeiten aus­leben. Erst ab 14 Jahren sind mehr Ver­nunft und Mäßi­gung bei den El­tern zu er­warten und zu er­fragen.
  • Laute Musik: Musik­anlagen und Fern­seher darf die Nachbar­schaft rund um die Uhr nutzen. Je­doch ist stets Zimmer­laut­stärke einzu­halten. Diese liegt tags­über etwa bei 40 De­zibel und in der Nacht bei ma­ximal 30 Dezibel. Laute Musik kann eine Ordnungs­widrigkeit dar­stellen. Statt aber direkt einen Nach­barschafts­streit zu begin­nen, ist es sinn­voll, indi­viduelle Zeiten zu verein­baren. Häufig kom­men beide Seiten mit einem sol­chen Kom­promiss gut zu­recht.
  • Hundegebell: Dass Hunde ab und zu bel­len, liegt in der Natur der Vier­beiner. Ganz unter­binden lässt sich das Ver­halten nicht. Aber wäh­rend der Ruhe­zeiten ist regel­mäßiges oder anhal­tendes Bellen nicht er­laubt. Gerichte ur­teilen unter­schiedlich. So stel­lte das Oberlandes­gericht Hamm fest, dass der Haus­frieden gestört wird, wenn ein Hund dauer­haft insge­samt länger als eine halbe Stunde pro Tag bellt (Urteil vom 11. April 1988, Aktenzeichen.: 22 u 265/87). Sprechen Sie Ihre Nach­barin oder Ihren Nach­barn an. Üben Sie sich in Ge­duld. Denn das Allein­bleiben zu trainieren oder ein Ab­bruchkom­mando zu eta­blieren, er­fordert einiges an Zeit.

  • Im Weg stehende Autos oder Müllbehälter: Wenn nicht herein­geholte Müll­tonnen die Aus­fahrt ver­sperren, stellt das ein Är­gernis für Sie dar – mehr aller­dings nicht. Denn diese können Sie selbst weg­schieben. Anders sieht es aus, sofern ge­parkte Fahr­zeuge den Weg un­passierbar machen. Für den Fall, dass Sie der Wagen kom­plett behindert und vor­sätzlich so ab­gestellt wurde, dürfen Sie ihn ab­schleppen lassen. Dabei gehen Sie in Vor­kasse. Im Ans­chluss holen Sie sich das Geld von der verur­sachenden Person zurück. Lässt sich das Pro­blem durch Ran­gieren lösen, müs­sen Sie da­gegen in den sauren Apfel beißen. Oft sind eng an Aus­fahrten geparkte oder ohne Ab­stand in Park­lücken ge­drängte Wagen eine der Haupt­ursachen für Nachbar­schafts­streit. Dies ist insbe­sondere in Sied­lungen mit Parkplatz­mangel der Fall.
  • Grillgeruch: Ist das Grillen auf dem Bal­kon oder im Mieter­garten durch den Miet­vertrag oder die Haus­ordnung verboten, gilt diese Rege­lung. Ohne Ver­bot bestehen je nach Ort und Wohn­gegend unter­schiedliche Vor­gaben, wie oft Grillen er­laubt ist. Sprechen Sie mit Ihrer Nach­barschaft und erkun­digen Sie sich über die örtl­ichen Gepflogen­heiten. Das Amts­gericht Bonn hat zum Bei­spiel ent­schieden, dass Mieter*innen im Som­mer ein Mal monat­lich auf dem Bal­kon grillen dürfen. Sie sind ver­pflichtet, Nachbar­innen und Nachbarn spä­testens 48 Stunden vorher darüber infor­mieren (Urteil vom 29.04.1997, Akten­zeichen.: 6 C 545/96).
  • Über den Gartenzaun hängende Zweige: Wächst ein Baum oder Busch über Ihren Garten­zaun, dürfen Sie die Äste nicht ein­fach entfernen. Nur sofern eine Be­einträchti­gung vorliegt, infor­mieren Sie Ihre Nach­barin oder Ihren Nach­barn. Bitten Sie sie oder ihn, inner­halb einer ange­messenen Frist tätig zu werden. Selbst­hilfe ist erst erlaubt, wenn Ihr Gegen­über nicht reagiert. Dabei dürfen Sie die Pflanzen aber nicht so weit stutzen, dass diese ab­sterben. Übrigens ge­hören auch die Früchte an über­hängenden Zweigen der Baum­besitzerin oder dem Baum­besitzer. Zu­greifen dürfen Sie nur auf das Fall­obst.

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Unsere Empfehlungen

Wo viele Menschen eng zusammen­leben, kommt es schnell zu Kon­flikten. Das trifft einer­seits für Miet- und Eigentums­wohnungen in Mehr­familien­häusern zu. Anderer­seits trifft es genauso auf Eigen­heime mit anein­ander gren­zenden Gärten zu. Es be­stehen zwar einige recht­liche Rege­lungen, die das Zusammen­leben in geregelte Bahnen lenken. Doch das Zauber­wort heißt ein­deutig: Rücksicht­nahme. Wir empfe­hlen folgende Verhaltens­weisen, um einen Nachbar­schafts­streit zu vermeiden:

  • Halten Sie die gesetz­lichen Ruhezeiten sowie die Vor­gaben der Haus­ordnung ein. So stören Sie Ihre Nach­barinnen und Nach­barn nicht.
  • Nehmen Sie Rück­sicht aufeinander und sprechen Sie sich ab. Schwingen Sie besser nicht mor­gens um Punkt sieben Uhr den Staub­sauger, nur weil Sie es dürfen. Stellen Sie sicher, dass es den oder die Nachbar*in nicht stört. Häufig genügen kleine Än­derungen und Kompromisse, um sich gegen­seitig das Leben ange­nehmer zu gestalten.
  • Fühlen Sie sich von einer Nach­barin oder einem Nach­barn gestört, bewahren Sie Ruhe. Sprechen Sie das Problem lieber etwas später sach­lich und freund­lich an. Ver­suchen Sie dabei, der Nach­barin oder dem Nachbarn keine böse Ab­sicht zu unter­stellen. Oft­mals ist dem Gegen­über gar nicht bewusst, wie be­lastend sein Ver­halten für Sie ist.
  • Die ver­mietende Person oder die Polizei beziehungs­weise das Ordnungs­amt sollten Sie erst ein­schalten, wenn das persönliche Ge­spräch nicht zu dem er­wünschten Er­gebnis führt.

Rechtsschutzversicherung hilft bei Nachbarschaftsstreit

Hilft ein souveräner und ver­nünftiger Umgang mit dem Nachbar­schafts­streit nicht, weil die andere Partei sich weder ver­handlungs- noch kom­promissbereit zeigt, ist guter Rat teuer. Damit die Lebens­qualität nicht daue­rhaft leidet, ist es uner­lässlich, das Problem aus der Welt zu schaffen. Häufig glättet es bereits die Wogen, wenn eine Rechts­anwältin beziehungs­weise ein Rechts­anwalt die Nachbarin oder den Nachbarn an­schreibt. Hilft das nicht, steht Ihnen der Klage­weg vor Gericht offen. Das ist aller­dings mit hohen Kosten ver­bunden. Expert*innen raten daher zu einer ent­sprechenden Ver­sicherung. So ist bei einem Nachbar­schafts­streit die Rechtsschutzversicherung der Gothaer ein starker Partner an Ihrer Seite. Hier er­halten Sie eine kosten­lose tele­fonische Erst­beratung und eine kompetente Ein­schätzung Ihres Falles. Von den Expert*innen erfahren Sie außer­dem, wie Sie am besten agieren. Sie können zum Bei­spiel einen Mediator ein­schalten, der zwischen den Par­teien vermittelt. Die Streit­schlichtung ohne Anwältin oder Anwalt und ohne Gericht ist bei der Gothaer mit­versichert. Sie belastet das Nachbarschafts­verhältnis weniger.

Fazit

Ein Nachbarschafts­streit ist sehr belastend. Er sollte entweder ver­mieden oder schnell aus der Welt ge­schafft werden. Ist eine gütliche Einigung un­möglich, schützt Sie eine Rechts­schutz­ver­siche­rung vor möglichen Anwalts- und Gerichts­kosten. Zu­sätzlich erlaubt sie Ihnen, ohne finan­zielle Risiken Ihr gutes Recht durch­zusetzen.

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