Ehrenamt: Definition, Ver­sicherung, Auf­wands­entschädigung & mehr

Ein Ehren­amt ist in der Regel eine gute Sa­che. Doch auch bei einem Ehren­amt gibt es vieles zu be­achten. Ehren­amtler*innen stecken oft viel Arbeit und Zeit in Ihre Tätig­keiten. Des­wegen steht meistens die Fra­ge einer Auf­wands­ent­schädigung oder An­spruch auf Sonder­urlaub im Raum. Ehren­amtler*innen sollten durch das Ehren­amt keine großen Nach­teile erfahren. Zum Beispiel die kost­baren Urlaubs­tage für den Ein­satz auf­zu­brauchen. In diesem Rat­geber beantworten wir Fragen rund um die Auf­wands­entschädi­gung im Ehren­amt, Sonder­urlaube und wie man ein Ehren­amt steuer­lich ab­setzen kann.

Außer­dem finden Sie Tipps und Informa­tionen zur Ver­sicherung im Ehren­amt. Bei einer ehren­amtlichen Tätig­keit können Un­fälle passieren und Schäden ent­stehen. Die richtige Ab­sicherung ist das A und O.

Gothaer Ratgeber Ehrenamt: Eine Gruppe von Ehrenamtlichen verteilt Essen an Bedürftige.

Was ist ein Ehrenamt?

Im Jahr 2023 stellten in Deutsch­land mehr als 16 Mil­lionen Perso­nen ihre Zeit und Arbeits­kraft für ehren­amtliche Tätig­keiten zur Ver­fügung. Doch was be­deutet ehren­amtlich eigent­lich? Als Ehren­amt be­zeichnet man eine Tätig­keit, die frei­willig und un­ent­geltlich aus­ge­führt wird. Ehren­amtliche enga­gieren sich zum Wohle der

  • All­ge­meinheit
  • Um­welt
  • Tiere
  • oder Natur

Laut Ehren­amt Definition gehören also Tätig­keiten, wie sie beispiels­weise

  • Wahl­helfer*innen
  • Tier­schützer*innen
  • Jugend­trainer*innen
  • oder Spenden­sammler*innen

aus­üben dazu. Als Ehren­amt zählt, so­lange diese aus frei­en Stü­cken und ohne Profit­absicht er­folgen. Aufwands­ent­schädi­gungen werden zum Teil be­zahlt. Aus­reichend Zeit und persön­liches Engage­ment sind die grund­sätzlichen Vor­aus­setzungen für ehren­amtliche Tätig­keiten. Es lohnt sich, über den richtigen Ver­sicherungs­schutz infor­miert zu sein. So sind Sie auch bei der ehren­amtlichen Arbeit im­mer auf der siche­ren Seite.

Juris­tisch spricht man von einem Ehren­amt, wenn die folgen­den fünf Merk­male erfüllt sind:

  • Das Ehrenamt wird frei­willig aus­geführt
  • Die Ausübung des Ehren­amtes ist unentgeltlich
  • Die ehrenamtliche Tätig­keit findet auf regel­mäßiger Basis statt
  • Die Tätigkeit im Ehren­amt ist organisiert
  • Das Ehrenamt kommt anderen zu Gute

Alles rundum das Ehrenamt

Private Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Bin ich bei meiner ehrenamtlichen Tätig­keit ver­sichert? Gibt es eine Ehren­amt­ver­sicherung? Enthält meine private Haft­pflicht­versicherung Leis­tungen, die mein Ehren­amt ab­deckt? Brauche ich eine private Haft­pflicht­ver­sicherung?

Wer sich für ein Ehren­amt ent­scheidet, stellt sich oft diese oder ähnliche Fragen. Vor­weg: Eine private Haft­pflicht­versicherung wie die Gothaer Private Haftpflichtversicherung lohnt sich fast immer. Auch die Ver­braucher­zentralen empfehlen, unab­hängig von der Aus­übung eines Ehren­amtes mit einer privaten Haftpflicht­versicherung vor­zusorgen. Denn nicht alle Bundes­länder bieten frei­willig ehren­amtlich Enga­gierten einen zusätz­lichen Ver­sicherungs­schutz im Be­reich Haft­pflicht an. Dies gilt auch für die Ver­eine, in denen man sich en­gagiert. Diese sind nicht dazu ge­zwungen, eine Vereins­haftpflicht­ver­sicherung ab­zu­schließen. Mit einer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung ge­hen Sie also in je­dem Fall auf Num­mer sicher.

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Ehrenamt Steuererklärung

Dass ein Ehren­amt durch die Ehren­amts­pauschale begünstigt ist, wis­sen Sie jetzt bereits. Aber: Wie kann man ein un­ent­geltliches Ehren­amt steuerlich ab­setzen? Sie können das Ehren­amt als neben­berufliche Tätig­keit gel­tend machen. Das geht aller­dings nur, wenn die Zeit, die Sie für das Ehren­amt auf­wenden, nicht mehr als ein Drit­tel der Zeit be­trägt, die Sie für Ihren Haupt­beruf auf­wenden. Diese Rege­lung ist auch für

  • Studie­rende
  • Rentner*innen
  • Haus­frauen und Haus­männer

an­wend­bar.

Auch wenn das Ehren­amt steuer­frei ist, muss die Ehren­amts­pauschale in der Steuer­erklärung an­gegeben werden. Die Aufwands­ent­schädi­gungen bezieh­ungsweise die Ehren­amts­pauschale bis zu 840 Euro wird in der Steuer­erklärung bei Arbeit­nehmer*innen in der An­lage "N" angegeben. Wenn der Frei­betrag über­schritten wurde, muss der zusätz­liche Betrag zum Arbeits­lohn eben­falls ein­ge­tragen werden.

Steuertipps Ehrenamt

Es ist in man­chen Fällen möglich, ver­schiedene Ehren­ämter zu kombi­nieren. So kann man sich diese ge­sondert ver­güten lassen. So kann ein Ehren­amt beispiels­weise als Kassen­wart mit der Ehren­amts­pauschale ver­gütet werden. Ein zweites kann beispiels­weise als Trainer*in einer Jugend­mann­schaft mit der Übungs­leiter­pauschale ver­gütet werden. Auf diese Wei­se können Sie sogar 3.840 Euro als Frei­betrag für Ihr Ehren­amt erhal­ten. Auch eine Kombi­nation von Ehren­amt und Mini­job ist möglich.

Sie sparen weitere Steu­ern durch die Geltend­machung einzelner Auf­wendungen für das Ehren­amt. Darunter fallen:

  • Fahrt­kosten
  • Telefon­gebühren
  • Material­kosten

Diese müssen dann einzeln nach­gewiesen werden.

Rechte und Pflichten im Ehrenamt

Mit dem Ehren­amt gehen auch Rechte und Pflichten ein­her. Ehren­amtliche nehmen aus recht­licher Sicht einen Auf­trag wahr. Denn dadurch, dass Sie sich enga­gieren, tragen sie Ihre Zeit, Geld oder Ideen zum Er­folg einer Orga­nisation oder eines Trägers bei. Dieser Auf­trag kann sich aus einer

  • münd­lichen Ab­sprache
  • einer Tätig­keit
  • oder einer schrift­lichen Ver­ein­barung

erge­ben. Sie bildet die Rechts­grund­lage für das Ehren­amt.

Hieraus ergeben sich folgende Pflichten:

  • Wenn Sie einen Auf­trag an­ge­nommen haben, müs­sen Sie diesen auch selbst er­füllen und ent­sprechend tätig werden. Dabei sol­lten Sie sich mög­lichst an die Vor­gaben des Trä­gers halten.
  • Sie müssen Sorg­falt bei den Ihnen über­tragenen Auf­gaben walten lassen und diese ordnungs­gemäß aus­führen. Dabei sollte die Orga­nisation stets über wichtige Neuig­keiten oder Ereig­nisse infor­mieren.
  • Sollten Sie zur Er­füllung Ihres Auf­trags Gegen­stände benötigen oder im Rahmen ihrer Tätig­keit er­halten, so ge­hören diese der Träger­organisation.

Mit den Pflichten gehen aber auch Rechte für Sie als frei­willig Enga­gierten einher:

  • Sie haben Anspruch auf die Er­stattung von Geld- und Sach­auf­wendungen. Das kön­nen beispiels­weise Fahrt- oder Porto­kosten sein. Gegebenen­falls können Sie auch einen Vors­chuss verlangen.
  • Sie können die steuer­freie Ehren­amts­pauschale von bis zu 840 Euro im Jahr er­halten.
  • Es besteht jeder­zeit ein beid­seitiges Recht auf Wider­ruf des Auf­trags. Voraus­gesetzt, dass zeit­nah ein Er­satz für Sie ge­funden werden kann. Sol­lten sie aus trif­tigen Gründen ihre Tätig­keit auf­geben, gilt diese Vor­aussetzung nicht.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Zwar ist eine Voraus­setzung für ein Ehren­amt, dass dieses un­ent­geltlich aus­ge­führt wird, doch Ehren­amtliche dürfen seit 2021 die soge­nannte Ehren­amts­pauschale von jährlich 840 Euro er­halten. Dieser Betrag ist sogar steuer­frei. Auch für den Verein ent­stehen keine weiteren Kosten, etwa durch Steu­ern oder Sozial­abgaben.

Daneben gibt es noch die Übungs­leiter­pauschale. Bis zu 3.000 Euro jährlich können unter anderem Trainer*innen in Vereinen oder Ehren­amtliche im Bereich der Pflege steuer­frei erhalten.

Rechenbeispiel Aufwandsentschädigung Ehrenamt pro Stunde:

Bei einer jähr­lichen Ehren­amts­pauschale von 840 Euro ergibt sich ein monat­licher Betrag von 70 Euro. Wer im Monat etwa 12 Stunden seiner Frei­zeit für das Ehren­amt auf­wendet, erhält dem­nach eine Auf­wands­ent­schädigung von 5,80 Euro pro Stunde.

Gothaer Ratgeber Ehrenamt: Eine Frau kümmert sich ehrenamtlich um eine ältere Frau.

Sonderurlaub Ehren­amt: Regelungen in den Bundes­ländern (Stand Juli 2025)

Sonderurlaub Ehrenamt Baden-Württemberg

Bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Bayern

Pro Jahr ist eine Freistellung für einen Zeitraum möglich, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht (Bis zu 15 Tage).

Sonderurlaub Ehrenamt Berlin

Bis zu 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt auf höchstens drei Veranstaltungen.

Sonderurlaub Ehrenamt Brandenburg

Bis zu zehn Arbeitstage im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Bremen

Bezahlte Arbeitsbefreiung für maximal fünf Tage im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Hamburg

12 Tage im Jahr, die maximal auf drei Veranstaltungen aufgeteilt werden können.

Sonderurlaub Ehrenamt Hessen

Freistellung bis zu 12 Arbeitstage im Jahr, die auf 24 halbtägige Veranstaltungen im Jahr verteilt werden kann.

Sonderurlaub Ehrenamt Mecklenburg-Vorpommern

Fünf Tage Sonderurlaub im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Niedersachsen

Maximal 12 Tage Arbeitsbefreiung.

Sonderurlaub Ehrenamt NRW

Bis zu acht Arbeitstage Sonderurlaub im Jahr, die auf höchstens drei Veranstaltungen oder Maßnahmen aufgeteilt werden.

Sonderurlaub Ehrenamt Rheinland-Pfalz

Bis zu 12 Arbeitstagen jährlich.

Sonderurlaub Ehrenamt Saarland

Bis zu sechs Tage Freistellung.

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen

Der Sonderurlaub beträgt bis zu 12 Arbeitstage, aufgeteilt auf vier Veranstaltungen im Jahr.

Sonderurlaub Ehrenamt Sachsen-Anhalt

Bis zu 12 Arbeitstage jährlich.

Sonderurlaub Ehrenamt Schleswig-Holstein

Freistellung für bis zu 12 Tage

Sonderurlaub Ehrenamt Thüringen

Freistellung jährlich bis zu zehn Arbeitstage für höchstens drei Veranstaltungen im Jahr.

Fazit

Das Thema Ehren­amt ist leider nicht immer so un­kompliziert, wie man es sich wün­schen würde. In vielen Be­reichen wie dem Steuer­recht oder den Sonder­urlauben ist es von Vor­teil, wenn Sie sich mit den aktuell gel­tenden Regel­ungen und Gesetzen in Ihrem Bundes­land ver­traut machen. Wenn Sie eine ehren­amtliche Tätig­keit aus­üben, ist es zudem rat­sam, Ihren individuellen Ver­sicherungs­schutz zu über­prüfen. So sichern Sie sich ge­gebenen­falls besser voll­umfänglich ab. Wer sich im Ehren­amt engagiert, wird aber im­mer auch An­sprechpartner*innen finden. Diese wissen das Engage­ment zu würdigen. Zu­dem können sie mit guten Tipps und wich­tigen Informa­tionen aus­helfen.

Fragen & Antworten

Wie viel Geld darf man im Ehrenamt verdienen?

Ehren­amtler*innen können mit einer Ehren­amts­pau­schale von bis zu 840 Euro und maxi­mal 3.000 Euro Übungs­leiter­frei­betrag pro Jahr und Person "verdienen". Dafür müssen be­stimmte Vor­aus­setzungen erfüllt sein.

Wann liegt eine ehren­amtliche Tätig­keit vor?

Im Allge­meinen liegt eine ehren­amtliche Tätig­keit vor, wenn diese frei­willig und unent­geltlich aus­ge­führt wird. Zudemm muss sie gemein­wohl­orientiert sein. Aus juris­tischer Sicht kommen noch die Merk­male regel­mäßig und organ­isiert hinzu.

Welche Ehrenämter gibt es?

Es gibt viel­fältige Möglich­keiten, sich in einem Ehren­amt zu engagieren. Die Wahl des Ehren­amtes sollte sich nach Ihren persön­lichen Interessen und Fähig­keiten richten. Im Folgen­den finden Sie eine kleine Aus­wahl an Ehren­ämtern in ver­schiedenen Bereichen:

  • Soziales: Als Ehren­amtliche*r in einem Senioren­heim Zeit mit älteren Menschen ver­bringen und ihnen Gesell­schaft leisten.
  • Umwelt: Pflege von Natur­schutz­gebieten als frei­williger Helfer oder frei­willige Helferin in einer Natur­schutz­organisation.
  • Kinder- und Jugendliche: Nach­hilfe­lehrer*in oder Mentor*in für be­nachteiligte Schüler*innen.
  • Tierschutz: Ehren­amt oder frei­williges Engagement in einem Tier­heim, um bei der Betreu­ung und Ver­sorgung von Tieren in Not zu helfen.
  • Sport: Als Jugend­trainer*in eine Kinder-Fuß­ball­mann­schaft betreuen.

Ist Ehrenamt eine Neben­tätigkeit?

Formal ist das Ehren­amt als Neben­tätig­keit an­zu­sehen und unter­liegt damit meist den Regelungen, die in Ihrem Arbeits­vertrag dazu stehen.

Wo gibt man Ehrenamt im Lebenslauf an?

Die Kategorien „Persönliche Fähig­keiten“, „Besondere Kenntnisse“ oder „Hobbys und Interessen“ bieten sich an, um das Ehren­amt im Lebens­lauf auf­zu­führen. Aber auch eine eigene Rubrik „Ehren­amt“ oder „Soziales Engagement“ sind denk­bar, wenn dies der Länge und dem Auf­bau des Lebenslaufs sowie dem Umfang des Engagements ge­recht wird.

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