Familie absichern: So sorgen Eltern richtig vor

Wenn Paare zu Eltern werden, nehmen die Pflichten zu. Denn nun sind die Er­wach­se­nen nicht mehr nur für sich selbst ver­ant­wort­lich. Sie sind auch für den noch voll­kom­men von ihrer Für­sorge ab­häng­igen Nachwuchs verantwortlich. Um den Kindern die besten Start­chancen zu bieten, steckt bei vielen Paaren ein Eltern­teil beruf­lich zurück, um sich um die Kleinen zu kümmern. Damit wird der andere zum Haupt­versorger.

Wie sichere ich meine Familie ab? Diese Frage stellen sich alle frisch­ge­back­enen Eltern. Hier erfahren Sie, wie sich der Schritt vom Paar zum Eltern­sein auf den Ver­siche­rungs­bedarf auswirkt.

Familie absichern: So sorgen junge Eltern richtig vor

Wieso ist eine Familienabsicherung wichtig?

Tod und Krank­heit sind The­men, die die meis­ten Men­schen eher ver­dräng­en. Doch wenn erst ein Bün­del Leben die Familie be­rei­chert, wird den Eltern klar, welch große Ver­ant­wort­ung sie nun tragen. In den ersten Jahren ist es nahe­zu unmöglich, dass beide Part­ner in Voll­zeit arbeiten, ihre Kar­riere voran­treiben und "nebenbei" ein Kind auf­ziehen. Sich selbst um den Nach­wuchs zu kümmern, empfinden die meisten Eltern als Privi­leg. Außerdem lässt sich ein Voll­zeit­job oft nicht mit den be­ste­henden Betreu­ungs­ange­boten kom­binieren. Und bei mehr als einem Kind ist die Doppel­be­lastung sowieso kaum zu stemmen.

Also ergibt sich meist die folgende Konstel­lation:

  • Der besserverdienende Part arbeitet voll weiter
  • Der andere widmet sich eine Zeit lang den Kindern und dem Haushalt. Deshalb verdient er maximal in Teilzeit oder über einen Minijob etwas dazu

Diese Praxis hat sich bewährt. Denn sie sorgt dafür, dass die Kinder liebevoll umsorgt werden, die Eltern die Be­lastu­ngen verteilen und die kleine Familie auch genügend Zeit für sich hat.

Allerdings wird dieses Modell schnell zur Armuts­falle, wenn ein Elternteil verstirbt oder seinen Ver­pflich­tungen aus gesund­heitlichen Gründen nicht mehr nach­kommen kann. Beide Fälle treten zwar in jüngeren Jahren selten ein. Aber eine absolute Ausnahme stellen sie nicht dar. Immerhin 20 Prozent aller Bezieher*innen einer Erwerbs­minde­rungs­rente sind jünger als 50 Jahre. Dazu starben allein im Jahr 2019 mehr als 15.000 Menschen im Alter zwischen 20 und 45 Jahren. Um die Betroffenen in solchen Fällen vor finan­ziellen Nachteilen zu schützen, wird eine Familien­absicherung empfohlen.

Weitere Informationen zur Familienabsicherung

Leistungen vom Staat: Erwerbsminderungsrente

Wer glaubt, dass die staat­liche Vor­sorge die Familie absichern kann, baut auf Sand. Denn gerade im mittleren Lebens­alter fallen die Erwerbs­minderungs­renten katastrophal niedrig aus. Die Deutsche Renten­versiche­rung gibt an, dass der durchschnitt­liche Renten­zahlbetrag im Jahr 2020 bei rund 870 Euro pro Monat lag. Davon sind Beiträge zur Kranken- und Pflege­versiche­rung bereits abgezogen, aber vor Steuern. Voll­erwerbs­geminderte im typischen Eltern­alter erhal­ten in der Regel noch weniger.

  • Im Schnitt zahlt die Rentenversicherung 792 Euro an Bezieher*innen im Alter von 24 bis 29 Jahren
  • 30- bis 34-Jährige erhalten durchschnittlich 776 Euro pro Monat
  • Empfänger*innen zwischen 35 und 49 Jahren liegen bei 860 Euro
  • mehr

Allerdings erhal­ten über 40.000 Bezieher*innen einer vollen Erwerbs­minde­rungs­rente weniger als 160 Euro monatlich. Ein Fünftel bleibt unter 600 Euro pro Monat.

Eine volle Erwerbs­minderungs­rente erhält, wer weniger als drei Stunden täglich arbeits­fähig ist. Können Sie dagegen mindes­tens drei Stunden am Tag einer Tätig­keit nachgehen, ist nur die teilweise Erwerbs­minde­rungs­rente möglich. Denn diese erhalten Betrof­fene, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Die Erwerbs­minderungs­rente wird ähnlich wie die Alters­rente berechnet. Je mehr Beitrags­zeiten und Renten­punkte Sie gesam­melt haben und je höher Ihr Einkom­men ist, desto besser fällt die Rente aus. Weil Sie vorzeitig berentet werden, rechnet die Renten­versiche­rung Ihr bisheriges Einkom­men zwar fiktiv bis zur Alters­rente weiter. Gleich­zeitig nimmt sie aber Ab­schläge vor. Da jüngere Menschen meist noch weniger verdienen und noch nicht lange in die Renten­kasse einzahlen, liegen die Leis­tungen meist deutlich unter denen der Grund­sicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher dringend angeraten.

Tipp: Denken Sie an beide Partner, wenn Sie Ihre Familie absichern. Wenn die am meisten verdie­nende Person ausfällt, fehlt es an Einkom­men. Doch auch wenn der oder die Partner*in stirbt oder arbeits­unfähig wird, der Haushalt und Kinder betreut, entsteht eine große Lücke. Die andere Person muss dann entweder die Betreuungs­kosten stemmen oder die Arbeits­zeiten verkürzen.

Leistungen vom Staat: Hinterbliebenenrente

Ebenso drama­tisch ist es nicht nur emo­tional, sondern auch finan­ziell, wenn ein Eltern­teil verstirbt. Denn die Hinter­bliebenen­rente für Witwen und Witwer fängt den Einkommens­verlust bei Weitem nicht auf. Der oder die überlebende Ehe­partner*in hat Anspruch auf die so­genannte Große Witwenrente. Nämlich, wenn er oder sie ein minder­jähriges oder behin­dertes Kind im Haushalt erzieht und das eigene Einkom­men nicht zu hoch ausfällt. Die Höhe der Rente liegt bei 55 Prozent der Alters­rente, die der oder die Verstor­bene zum Zeitpunkt des Todes bezo­gen hätte.

In einigen Fällen gilt das alte Recht, nach dem die Renten­höhe bei 60 Prozent liegt. Hierfür muss die Ehe bis zum 31.12.2001 geschlos­sen worden sein und die oder der verstor­bene Ehepartner*in vor dem 02.01.1962 geboren worden sein. Auch hier fallen die Be­züge mager aus, da in der Regel noch keine hohen Renten­ansprüche aufgebaut worden sind. Sie sol­lten zudem auch die Kin­der absichern. Denn Halb­waisen erhalten nur 10 Prozent des Renten­anspruchs des oder der Verstor­benen. Bei Voll­waisen sind es 20 Prozent. Das sind oft weniger als 100 Euro pro Monat.

Familie absichern im Todesfall

Die Familie abzu­sichern, kann sehr günstig sein, wenn Sie eine Risiko­lebens­ver­siche­rung wählen. Denn bei dieser Form der Lebensversicherung sparen Sie kein Kapital an. Die ver­sicherte Sum­me wird nur ausgezahlt, wenn die ver­sicherte Person stirbt. Das Risiko für die Ver­siche­rung ist verhältnis­mäßig gering. Denn einen solchen Schutz benötigen Sie meist nur für die ersten 12 oder 15 Lebens­jahre des Kindes und in dieser Lebens­phase sind die meisten Eltern jung und gesund. Das wirkt sich sehr positiv auf die Prämien aus. mehr

Die Risikolebensversicherung der Gothaer macht es allen leicht, die ihre Fami­lie absichern möchten. Denn Eltern erhalten einen Familien-Bonus, der die Beiträge spür­bar senkt. Doch auch Sie selbst können die Prämien beeinflus­sen: Eine gesunde Lebens­führung ohne Zigaret­ten und ein gesunder Body-Mass-Index (das Maß für das Verhält­nis von Körper­gewicht zu Körper­größe) werden belohnt.

Die Stif­tung Waren­test rät, dass die Versicherungs­summe das Drei- bis Fünf­fache des Jahres­einkom­mens betragen sollte. Möchten Sie Ihre Familie absichern, sollte das Geld sogar so lange aus­reichen, bis das jüngste Kind finan­ziell auf eigenen Füßen steh­en kann.

Gothaer Risikolebensversicherung: Eine Frau und ein Mann spielen mit ihrer Tochter.

So sichern Sie Ihre Familie privat ab

Familie absichern ohne Heirat

Eheleute können unter­ein­ander bis zu 500.000 Euro steuer­frei vererben. Kinder könnten immer­hin mit 400.000 Euro bedacht werden. Aber Un­ver­hei­ratete behan­delt der Staat wie Frem­de. Steuer­frei dürfen nur 20.000 Euro weiter­ge­geben werden. Hierbei gilt die höch­ste Steuer­klasse III. Das bedeutet: Den Frei­betrag über­stei­gende Summen werden direkt mit min­destens 30 Prozent besteuert.mehr...

Sie können die Erbschafts­steuer für Leis­tungen aus einer Risiko­lebens­ver­siche­rung umgehen. Dies geht, indem Sie selbst den Vertrag abschlie­ßen und die Bei­träge zahlen. Dabei müssen Sie aber im Ver­trag das Leben Ihres oder Ihrer Partner*in versichern. Denn wenn Sie Ver­siche­rungs­nehmer*in sind und Ihr*e Partner*in die ver­sicher­te Person, gilt die Ver­siche­rungs­summe nicht als Erbe.

Denken Sie auch daran, dass Sie keine Hinter­blie­be­nen­ren­te erhalten. Sichern Sie auch diese Lücke ab.

Tipp: Dieses Vor­ge­hen ist auch sinn­voll für Ehe­paare, deren Erb­masse die Frei­beträge über­schrei­tet (zum Beispiel weil Immo­bilien ver­erbt werden).

Familie absichern und Eigenheimfinanzierung garantieren

Eine Risiko­lebens­ver­siche­rung ist auch das Mittel der Wahl, um die Finan­zie­rung einer Immo­bilie auch dann sicher­zustel­len, wenn ein*e Partner*in verstirbt und sein oder ihr Einkom­men wegfällt. Da Sie durch die Til­gung mit jedem Jahr die Rest­schuld vermin­dern, ist in die­sem Fall ein Tarif mit fal­lender Ver­siche­rungs­summe empfeh­lenswert. So sinken die Prämien mit der Zeit und die Ver­siche­rung endet, wenn Sie Ihr Eigen­heim ab­be­zahlt haben.

Fazit

Die staat­lichen Leis­tungen reichen nicht aus, wenn Sie Ihre Fami­lie absichern möchten. Für die meisten jungen Fami­lien bedeutet der Ver­lust eines Eltern­teils oder der Arbeits­kraft ein Leben auf dem Ni­veau der Grund­sicherung. Sorgen Sie vor, indem Sie Ihr Arbeits­einkom­men und Ihr Leben privat ab­sichern.

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