Gothaer Ratgeber Unterversicherungsverzicht: Eine junge Frau sitzt auf dem Boden in Ihrer Wohnung.

Unterversicherungsverzicht: Alles Wichtige auf einen Blick

Manchmal läuft es im Leben richtig gut. Sie fangen zum Beispiel als Azubi an und werden später ein erfolgreicher Geschäfts­mann. Oder Sie studieren und werden danach eine erfolg­reiche Geschäftsfrau. Mit dem Erfolg können Sie sich Dinge kaufen, die früher nicht möglich waren. Zum Beispiel eine teure neue Ein­richtung oder andere wert­volle Besitz­tümer.

Doch Achtung: Ihre Versicherung muss zu Ihrem neuen Leben passen! Wenn Sie neue, teure Dinge kaufen und Ihre Ver­sicherung nicht anpassen, sind Sie vielleicht nicht mehr aus­reichend geschützt. Das nennt man dann Unter­versicherung. Das bedeutet, dass die Ver­sicherung im Schadens­fall nicht genug bezahlt.

Aber mit der Vereinbarung eines Unter­ver­sicherungs­ver­zichts wird sicher­gestellt, dass im Schadens­fall keine Ab­züge drohen. In unserem Rat­geber haben wir alle Infor­ma­tionen zum Thema Unter­ver­siche­rungs­verzicht und Haus­rat für Sie ge­bündelt.

Was bedeutet Unter­ver­sicherungs­verzicht?

Die Hausratver­sicherung wird mit einer be­stimmten Ver­sicherungs­summe ab­ge­schlossen. Diese Summe sollte dem Neu­wert des Haus­rats, also der Dinge, die sich in Haus oder Wohnung befinden wie zu Beispiel

  • Möbel,
  • Elektro­geräte,
  • Kleidung oder auch
  • Wert­sachen ent­sprechen.

Aber selbst, wenn das zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlusses der Haus­rat­versicherung der Fall war, kann sich dies im Laufe der Zeit ändern. Über­steigt nun der Wert des Haus­rats die ver­ein­barte Ver­sicherungs­summe, dann besteht eine Unter­ver­sicherung. Die Folge: Im Schaden­fall wird bei einer be­stehenden Unter­ver­sicherung nur ein Teil dieser Werte er­setzt – ent­scheidend ist dabei das Ver­hältnis der Ver­sicherungs­summe zum Ver­sicherungs­wert. Damit dies nicht passiert, gibt es für den Haus­rat den so­ge­nannten Unter­ver­sicherungs­verzicht.

Unterversicherungs­verzicht Definition: Der Unterversicherungs­verzicht ist eine Klausel in einer Haus­rat­ver­sicherung, durch die ge­regelt wird, dass die Ver­sicherung im Schaden­fall nicht prüft, ob eine Unter­ver­sicherung vorliegt. Der Schaden wird von der Ver­sicherung also ohne Ab­zug bis zur Höhe der ver­ein­barten Ver­sicherungs­summe erstattet.

Unterversicherungs­verzicht – sinnvoll oder nicht?

Das Leben gleicht oft einer Achter­bahn­fahrt und so kann es schnell vor­kommen, dass es un­be­wusst zu einer Unter­ver­sicherung kommt. Deshalb ist der Unter­ver­sicherungs­verzicht sinn­voll, um das Risiko einer nur teil­weisen Kosten­er­stattung im Falle einer Unter­ver­sicherung zu ver­meiden. Auf die Frage "Unter­ver­sicherungs­ver­zicht für den Haus­rat, ja oder nein?“ kann die Ant­wort deshalb eigentlich nur "Ja!“ lauten, denn Schäden werden so von der Ver­sicherung ohne Ab­zug bis zur ver­ein­barten Versicherungs­summe er­setzt. Zudem sorgt die Ver­ein­barung eines Unter­ver­sicherungs­verzichts dafür, dass im Falle eines Schadens die Ab­wicklung schnell geht, da keine Prüfung auf Unter­versicherung erfolgt.

Unterversicherung berechnen

Bei Unterversicherung wird im Schaden­fall die Höhe des ent­standenen Schadens mit der ur­sprünglich ver­ein­barten Ver­sicherungs­summe multipliziert und an­schließend durch den tat­sächlichen Wert des Haus­rats ge­teilt – so erhält man die Summe, die als Ent­schädigung be­zahlt würde. Konkret heißt das: Wurde ein Ver­sicherungs­summe von 25.000 Euro fest­gelegt, der Haus­rat hat aber in Wirklich­keit einen Wert von 40.000 Euro, dann würden ohne ver­ein­barten Unter­ver­sicherungs­verzicht bei einem Schaden von 3.000 Euro durch die Ver­sicherung lediglich an­teilig 1.875 Euro ersetzt.

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Unterversicherung vermeiden – so geht’s

Damit es gar nicht erst zu einer Unter­ver­sicherung kommt, sollte die Ver­sicherungs­summe der Haus­rat­ver­sicherung regelmäßig ge­prüft werden. So kann man am sichersten die Folgen einer Unter­ver­sicherung ver­meiden. Die Ver­sicherungs­summe sollte nicht zu niedrig an­ge­setzt werden. Je Quadrat­meter Wohn­fläche geht man von einem Richt­wert von 650 Euro aus. Bei einer Wohnung von 60 Quadrat­metern würde dies einer Ver­sicherungs­summe von 39.000 Euro ent­sprechen. Maximal würden im Schadensfall also 39.000 Euro für den gesamten Haus­rat ersetzt. Sollte der Haus­halt deut­lich mehr wert sein, empfiehlt es sich, den Gesamt­wert zu ermitteln und als in­di­vi­du­elle Ver­sicherungs­summe an­zu­geben. Hilfe bei der Be­stimmung des Werts Ihres Haus­rats bietet der Wert­er­mittlungs­bogen der Gothaer.

Gothaer Hausratversicherung Wertermittlungsbogen

Voraussetzungen für Unter­ver­siche­rungsverzicht

Bei einem ver­einbarten Unter­ver­siche­rungs­verzicht wird im Schadens­fall die volle Ver­siche­rungs­summe gezahlt. Sollte beispiels­weise der kost­spielige Laptop im Wert von 2.000 Euro be­troffen sein, wird die Ver­sicherung diesen auch zum Wieder­beschaffungs­preis (Neu­wert) von 2.000 Euro ersetzen. Folgende Vor­aus­setzungen müssen dafür im All­ge­meinen beachtet werden:

  • Bei Eintritt des Ver­siche­rungs­falls darf die tatsächliche Wohn­fläche der ver­sicherten Wohnung nicht größer sein als die beim Ver­sicherer an­ge­gebene Wohnfläche.
  • Den Vorteil des Unter­ver­siche­rungs­verzichts gibt es für Kund*innen der Gothaer sicher ab einer Ver­siche­rungs­summe von min­destens 650 Euro pro Quadrat­meter.
Ein junger Mann sitzt auf einer Couch und blickt in die Kamera.

Fazit

Der Unterversicherungsverzicht ist be­sonders für die Menschen wichtig, die den Wert ihres Haus­rats nur schwer ein­schätzen können oder auch für Menschen, wie Studentinnen und Studenten sowie Berufs­einsteiger*innen, deren Lebens­situation sich noch deutlich ändern kann. Zudem verein­facht sich im Falle eines Schadens die Ab­wicklung, da die Ver­sicherung nicht prüft, ob eine Unter­ver­sicherung vorliegen könnte und somit auch keine redu­zierten Leistungen zu befürchten sind. Trotz­dem sollte man regel­mäßig gemein­sam mit seinem Versicherer einen Blick auf die eigenen Ver­sicherungen werfen und diese gege­benenfalls an­passen.

Fragen & Antworten

Was bedeutet "der Unter­ver­sicherungs­verzicht ist ver­einbart“?

Wenn der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung ver­einbart wurde, erstattet der Ver­sicherer im Schadens­fall den vollen Betrag bis zur ver­ein­barten Ver­sicherungs­summe, ohne eine mögliche Unter­versicherung zu prüfen.

Wann gilt kein Unter­ver­sicherungs­verzicht?

Sollte der Versicherungsnehmer beispiels­weise bei der Wohnungs­größe falsche An­gaben gemacht haben oder diese sich zum Zeit­punkt des Schadens von der im Vertrag an­ge­gebenen Größe unter­scheiden, dann gilt die Unter­ver­sicherungs-Klausel nicht.

Was ist der Unter­schied zwischen Über­ver­sicherung und Unter­versicherung?

Während bei der Unter­ver­sicherung beispiels­weise der Wert des Haus­rats zu niedrig ein­ge­schätzt wurde, ist bei der Über­versicherung das Gegenteil der Fall und der Wert des Haus­rats liegt unter dem, was bei der Ver­sicherung an­ge­geben wurde. Gegebenen­falls zahlen Über­versicherte zu viel für ihre Ver­sicherung. Es sollte von daher regel­mäßig ge­prüft werden, ob der aktuelle Wert korrekt ist.

Was ist ein Beispiel für eine Unter­versicherung?

Beispiel Unterversicherung: Ein Student hat Haus­rat in seiner WG (Wohn­ge­mein­schaft), die mit günstigen Möbeln aus­ge­stattet ist. Er schließt eine Haus­rat­ver­sicherung mit dem aktuellen Wert des Haus­rats ab. Als er das Studium beendet hat, kauft er sich von seinem ersten Ge­halt einen teuren Fern­seher, ein paar schicke Anzüge für den Job und nach und nach auch ein paar neue Möbel­stücke. Die Ver­siche­rung lässt er jedoch bestehen, wie sie ist. Als es dann zu einem Schadens­fall kommt, stellt der Ver­sicherer fest, dass die Ver­siche­rungs­summe mittler­weile deutlich niedriger ist als der tat­säch­liche Wert des Haus­rats. Der Student ist unter­ver­sichert. In der Folge bekommt er für den Schaden nur den Teil der Schadens­summe erstattet, der das Ver­hältnis der Ver­siche­rungs­summe zum eigent­lichen Haus­rat­wert wider­spiegelt. Hat sich der Wert des Haus­rats beispiels­weise ver­doppelt, werden lediglich 50 Prozent des Schadens über­nommen.

Was ist eine Unter­ver­sicherungs­verzichts­klausel?

Mit einer Unterver­sicherungs­klausel wird bei der Hausratversicherung vertraglich fest­ge­halten, dass der Ver­sicherer bis zur ver­ein­barten Summe den vollen Betrag im Schaden­fall zahlt, auch wenn der eigentliche Wert des Haus­rats die Ver­sicherungs­summe über­steigt. Ohne diese Klausel würde der Ver­sicherer im Falle einer Unter­ver­sicherung nur an­teilig zahlen.

Was bedeutet Unter­ver­sicherungs­verzicht bei der Wohn­gebäude­ver­sicherung?

Wenn beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung für einen Neu­bau ab­ge­schlossen wird, der Wert des Neu­baus aber die Ver­sicherungs­summe über­steigt, dann besteht eine Unter­versicherung. Dank Unter­ver­sicherungs­verzicht kann gegebenenfalls ver­hindert werden, dass die Ver­sicherung im Falle eines Schadens die Leistungen kürzt.

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