Energieausweis: Er­stellung, Kosten & Gültig­keit

Der Energie­ausweis er­möglicht es poten­ziellen Käufer*innen oder Mieter*innen, die Energie­effizienz einer Immo­bilie besser einzu­schätzen und somit zukünftige Energie­kosten zu kalkulieren.

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und arbeitet an der Erstellung eines Energieausweises für sein Haus.

Was ist ein Energie­ausweis?

Der Energie­ausweis für Immobilien gibt Aus­kunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude ver­braucht. Er zeigt auf einer Farb­skala von grün (gut) bis rot (schlecht), wie energie­effizient ein Haus oder eine Wohnung ist. Es gibt zwei Arten von Energie­ausweisen: den Bedarfs­ausweis und den Verbrauchs­ausweis.

Beim Bedarfs­ausweis wird be­rechnet, wie viel Energie ein Gebäude theoretisch benötigt. Diese Be­rechnung basiert auf den Daten des Ge­bäudes, wie Bau­jahr, Größe und Heizungs­anlage. Der Vorteil dieses bedarfs­orientierten Energie­ausweises liegt darin, dass die Be­rechnung unab­hängig vom Heiz- oder Lüftungs­verhalten der Bewohner ist, da nur die energetische Qualität des Gebäudes selbst bewertet wird. Allerdings hängt die Genauigkeit stark davon ab, wie sorgfältig der Aussteller die Daten ermittelt. Günstigere Ausweise können auch weniger genau sein.mehr

Beim Verbrauchs­ausweis, auch als verbrauchs­orientierter Energie­ausweis bekannt, wird der Energiebedarf auf Grundlage der tatsächlichen Heiz­kosten­abrechnungen der letzten drei Jahre bestimmt. Der Vorteil dieses Aus­weises ist, dass die Daten­erfassung einfacher und schneller erfolgt, weshalb er häufig günstiger ist. Allerdings sind die Ergebnisse stark vom Verhalten der Be­wohner*innen abhängig, zum Beispiel wie oft sie heizen oder lüften. Dies kann die Werte verfälschen.

Ob ein Energie­ausweis Bedarf oder Verbrauch ver­wendet wird, hängt von den Gegeben­heiten des Gebäudes und den rechtlichen Vorgaben ab. Für Gebäude, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden, reicht ein einfacher Ver­brauchs­ausweis aus. Bei alten, un­sanierten Ge­bäuden sowie bei Neu­bauten, Sanierungen oder Er­weiterungen wird der umfang­reichere Bedarfs­ausweis be­nötigt.

Kann ich einen Energie­ausweis selbst erstellen?

Nur Fach­leute können einen Energie­ausweis erstellen

Einen Energie­ausweis selbst erstellen ist nicht möglich, da die Erstellung eine genaue Berechnung und Bewertung des Ge­bäudes erfordert. Sie können den Energie­ausweis online bean­tragen, aber auch über eine*n Energie­ausweis-Aussteller*in vor Ort. In jedem Fall bedarf es aber eines qualifizierten Fach­manns bzw. einer Fach­frau. Denn nur zertifizierte Energie­ausweis Aussteller*innen dürfen diesen ausstellen. Aber wer genau erstellt Energie­ausweise oder vielmehr: Wer darf Energie­ausweise erstellen?mehr

Sie können einen Energie­ausweis bean­tragen bei Anbieter*innen wie Architekt*innen, Energie­berater*innen oder sogar über Ihre örtliche Schorn­stein­feger-Innung. Wichtig ist, dass der Aussteller bzw. die Ausstellerin eine Berechtigung nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) hat. Wer möchte, kann sich auch online seinen Energie­ausweis erstellen lassen. Die Ver­braucher­zentrale weist jedoch darauf hin, dass man sehr auf die Serio­sität der Online-Anbieter*innen achten sollte.

Noch ein Tipp

Personen, die einen Energie­ausweis aus­stellen dürfen, finden Sie auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort stehen nur Expert*innen, die alle nötigen Voraus­setzungen nach dem Gebäude­energie­gesetz erfüllen. Sie können auch bei Architekten­kammern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (NRW), nach diesen Fach­leuten suchen. Oft können Sie dort nach dem Thema "Energie­beratung" filtern, um passenden Expert*innen zu finden.


Wann ist der Energie­ausweis Pflicht?

Verkäufer*innen und Vermieter*innen aufge­passt

Um den energetischen Zu­stand von Ge­bäuden zu beur­teilen, verlangt das Gebäude­energie­gesetz (GEG) in den meisten Fällen einen Energie­ausweis. Seit 2009 ist der Energie­ausweis Pflicht, wenn ein Ge­bäude verkauft oder vermietet werden soll. Dies gilt so­wohl für Wohn- als auch für Nicht­wohn­gebäude. Der Energie­ausweis beim Hauskauf oder bei einer Ver­mietung hilft dem/der Käufer*in oder Mieter*in, die energe­tische Beschaffen­heit des Ge­bäudes einzu­schätzen und mögliche Modernisierungs­maßnahmen zu planen.

Hohe Strafen möglich

Sollte ein Hausverkauf ohne Energie­ausweis stattfinden, können empfindliche Strafen drohen. Vermieter*innen und Verkäufer*innen müssen den Energie­ausweis bei der Besichtigung vorlegen, andernfalls drohen Buß­gelder bis zu 10.000 Euro. Ebenso hat auch die Ver­mietung ohne Energie­ausweis Konse­quenzen.


Wie viel kostet ein Energie­ausweis?

Verschiedene Faktoren beeinflussen den Preis

Die Energieausweis-Kosten können je nach Art des Aus­weises und der Immobilie variieren. So kann ein Energie­ausweis für ein Haus zwischen 80 und 300 Euro kosten. Manche Quellen sprechen auch von Kosten bis 500 Hundert Euro, wenn beispiels­weise auch eine Begehung vor Ort stattfindet. Der Bedarfs­ausweis ist in der Regel teurer als der Verbrauchs­ausweis, da für seine Erstellung detaillierte Be­rechnungen durch­ge­führt werden müssen.

Ein Energieausweis vor einem Mehrfamilienhaus.

Wohngebäudeversicherung online ab­schließen

Schützen Sie Ihr Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus so­wie An­bau­ten, Ne­ben­ge­bäu­de und Ga­ra­gen mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

  • Ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungs­wasser
  • Übernimmt Kosten für Repara­turen bis hin zum Wieder­aufbau
  • Elementargefahren wie z. B. Über­schwem­mung zusätz­lich ab­sicher­bar

Beitrag berechnen

Mehr erfahren

Gothaer Wohngebäudeversicherung: Eine Familie verbringt Zeit im Garten ihres Hauses.

Energieausweis nach Immobilientypen

Energieausweis Haus

  • Neubauten: Neubauten müssen einen Energieausweis haben, der zeigt, wie viel Energie das Haus benötigt. Strenge Regeln zur Energieeffizienz müssen eingehalten werden.
  • Altbauten: Alte Häuser haben oft eine schlechtere Energieeffizienz. Der Energieausweis zeigt die Isolierung und mögliche Verbesserungen. Alte Häuser müssen häufig renoviert werden, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Energieausweis Neubau

  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es besondere Regeln, die beachtet werden müssen. Denkmalgeschützte Gebäude müssen nicht immer die strengen energetischen Standards einhalten, da der Schutz des Denkmals Vorrang hat.

Energieausweis für alte Häuser

  • Eigentumswohnungen: Eigentumswohnungen haben einen eigenen Energieausweis, der für das ganze Gebäude oder die einzelne Wohnung gilt.
  • Mietwohnungen: Vermieter*innen müssen den Energieausweis potenziellen Mieter*innen zeigen, damit diese die Energieeffizienz der Wohnung sehen können.

Energieausweis Wohnung

  • Energieausweis für Gewerbe: Auch Gewerbeimmobilien wie Büros oder Läden benötigen einen Energieausweis. Es gibt Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
  • Individuelle Anforderungen: Je nach Art des Gewerbes (z. B. Restaurant oder Einzelhandel) gelten unterschiedliche Anforderungen.

Energieausweis Nichtwohngebäude

  • Kollektiver Ausweis: Bei Mehrfamilienhäusern gibt es oft einen gemeinsamen Energieausweis für das gesamte Gebäude. Das ist wichtig für die Eigentümergemeinschaft.
  • Sanierungsempfehlungen: Der Energieausweis gibt Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz für das gesamte Gebäude.

Energieausweis für Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser

  • Strenge Richtlinien: Neubauten müssen die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
  • Zertifizierung: Der Energieausweis für Neubauten wird von Fachpersonen erstellt.

Energieausweis Gewerbeimmobilie

  • Individuelle Anforderungen: Gewerbeimmobilien haben spezielle Anforderungen an den Energieausweis, die je nach Nutzung unterschiedlich sein können.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Bis zu 10 Jahre Gültigkeit

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist sollte ein neuer Ausweis beantragt werden, um aktuelle Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes zu haben. Generell sollte, wenn am Gebäude energetische Sanierungen durchgeführt wurden, ein neuer Ausweis beantragt werden, um den verbesserten Zustand korrekt zu dokumentieren.


Energieausweis: Berechnung und Inhalte

Faktoren zur Berechnung

Die Berechnung des Energieausweises basiert auf verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem die Gebäudenutzfläche, das Baujahr und die Heizungsart. Damit Sie den Energieausweis lesen und verstehen können, hilft es, sich die folgende Energieausweis-Erklärung anzusehen:

Zwei zentrale Werte sind im Energieausweis enthalten. Zum einen der Endenergiebedarf, der zeigt, wie viel Energie das Gebäude für Heizung, Warmwasser und Kühlung tatsächlich benötigt. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Zum anderen der Primärenergiebedarf, welcher die gesamte Energiemenge, die benötigt wird, um die Endenergie bereitzustellen, angibt. Dabei werden zudem Verluste berücksichtigt, die bei der Erzeugung und Verteilung der Energie entstehen. Auch dieser Wert wird in kWh/m²a angegeben und hilft Ihnen, die Effizienz des gesamten Energieverbrauchs des Gebäudes besser zu verstehen.

Energieausweis-Skala

Die Energieausweis-Skala zeigt schließlich die Energieeffizienzklassen von A+ bis H an, wobei A+ für sehr energieeffiziente Gebäude und H für Gebäude mit hohem Energieverbrauch steht. Zusätzlich zu den Klassen führt der Energieausweis auf der ersten Seite den verwendeten Energieträger auf, während der Endenergiekennwert auf der zweiten oder dritten Seite zu finden ist. Dies ist besonders wichtig, da verschiedene Heizungsarten (z. B. Wärmepumpe, Nachtstromspeicher oder elektrische Direktheizung) unterschiedliche Effizienzgrade und damit auch variierende Kosten haben können.

Wenn Sie selbst die Daten aus dem Energieausweis berechnen möchten, müssen Sie entweder die Verbrauchsdaten der letzten Jahre heranziehen oder eine spezielle Bedarfsermittlung durchführen.

Was bedeutet die Energieeffizienzklasse?

Die Energieausweis-Skala zeigt die Energieeffizienzklassen von A+ bis H an, wobei A+ für sehr energieeffiziente Gebäude und H für Gebäude mit hohem Energieverbrauch steht. Steht im Energieausweis d, e, f, g oder h bedeutet das, dass Ihre Immobilie eher einen hohen Energieverbrauch hat. Eine genaue Aufschlüsselung der Energieausweis Klassen können sie der folgenden Energieausweis-Werte-Tabelle entnehmen:mehr

  • Energieeffizienzklasse A+
    Energiebedarf: unter 30 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: etwa 3 Euro
  • Energieeffizienzklasse A
    Energiebedarf: 30 bis unter 50 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 7 Euro
  • Energieeffizienzklasse B
    Energiebedarf: 50 bis unter 75 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 12 Euro
  • Energieeffizienzklasse C
    Energiebedarf: 75 bis unter 100 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 16 Euro
  • Energieeffizienzklasse D
    Energiebedarf: 100 bis unter 130 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 21 Euro
  • Energieeffizienzklasse E
    Energiebedarf: 130 bis unter 160 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 27 Euro
  • Energieeffizienzklasse F
    Energiebedarf: 160 bis unter 200 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 34 Euro
  • Energieeffizienzklasse G
    Energiebedarf: 200 bis unter 250 kWh/(m²a)
    jährliche Energiekosten: 42 Euro

Energieausweis Rechner

Um einen Überblick über Ihren Energiebedarf zu erhalten, können Sie einen Energieausweis Rechner verwenden. Dafür eignet sich beispielsweise der Sanierungsrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit diesem Tool können Sie auch grob überprüfen, ob Ihr bestehender Energieausweis plausibel ist.


Hausratversicherung online ab­schließen

Sichern Sie Ihr Hab und Gut zum Beispiel bei Einbruch, Brand, Was­ser­scha­den oder Sturm zu­ver­läs­sig und güns­tig mit un­serer Haus­rat­ver­si­che­rung ab.

  • Elementarschäden mit­ver­si­cher­bar
  • Schutz auch bei grober Fahr­läs­sig­keit
  • Online-Nachlass bei Plus- und Premiumdeckung

Beitrag berechnen

Mehr erfahren

Gothaer Hausratversicherung: Eine junge Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer und liest ein Buch.

Fazit

Der Energie­ausweis ist wichtig, um die Energie­effizienz von Immo­bilien zu bewerten und ist für Ver­käufer*innen und Ver­mieter*innen Pflicht. Er hilft poten­ziellen Käufer*innen und Mieter*innen, den Energie­verbrauch zu ver­stehen und zukünftige Kosten zu planen. Die Wahl zwischen Bedarfs­aus­weis und Ver­brauchs­aus­weis hängt von ver­schie­denen Faktoren ab. Ein guter Um­gang mit dem Energie­ausweis kann den Wert einer Immo­bilie erhöhen und zu einem nach­haltigeren Energie­verbrauch bei­tragen.

Weitere Fragen und Antworten zum Energie­ausweis

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Typ. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger und kostet meist zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis ist teurer und kann zwischen 300 und 500 Euro liegen, da er aufwendigere Berechnungen erfordert. Die Preise hängen zudem von der Größe des Gebäudes und der Region ab.

Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?

Gebäude, die vor dem 1. Oktober 2007 gebaut wurden, benötigen einen Energieausweis, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Für ältere Gebäude besteht die Pflicht seit 2008, während für Neubauten der Energieausweis grundsätzlich erforderlich ist. Denkmalgeschützte Gebäude sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Nein, einen Energieausweis dürfen Sie nicht selbst erstellen. Er muss von einer qualifizierten Fachperson wie einem bzw. einer Energieberater*in, Ingenieur*in oder Architekt*in ausgestellt werden. Zwar gibt es Online-Plattformen, die die Ausstellung unterstützen, jedoch arbeiten auch diese nur mit zugelassenen Fachkräften zusammen.

Können Schornsteinfeger*innen einen Energieausweis ausstellen?

Ja, Schornsteinfeger*innen dürfen einen Energie­ausweis ausstellen, sofern sie entsprechend qualifiziert sind. Viele Schorn­stein­feger*innen sind zusätzlich als Energie­berater*innen tätig und bieten diesen Service an. Es lohnt sich, direkt beim örtlichen Schornstein­feger bzw. bei der örtlichen Schornstein­fegerin nachzufragen, ob er/sie diese Dienst­leistung anbietet.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Fehlt der Energieausweis bei einem Verkauf oder einer Vermietung, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne gültigen Ausweis können zudem Verzögerungen beim Immobilienverkauf oder rechtliche Probleme entstehen, da der Energieausweis eine gesetzliche Pflicht ist.

Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?

Die Pflicht zum Energieausweis gilt für nahezu alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, solche mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Ferienhäuser, die nur zeitweise genutzt werden. Auch Abrissobjekte benötigen keinen Energieausweis.

Kann man den Energieausweis online erstellen?

Ja, der Energieausweis kann über Online-Plattformen erstellt werden, jedoch nur in Zusammenarbeit mit zertifizierten Energieberater*innen. Solche Portale ermöglichen die Eingabe der Gebäudedaten. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass der Anbieter seriös ist und der Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

Ein guter Wert im Energieausweis bedeutet eine niedrige Energiekennzahl. Ein Wert unter 100 kWh/m²a gilt als sehr energieeffizient, während Werte über 250 kWh/m²a darauf hinweisen, dass das Gebäude viel Energie verbraucht und möglicherweise sanierungsbedürftig ist. Die Skala des Ausweises reicht von grün (effizient) bis rot (ineffizient).

Wann besteht keine Pflicht für den Energieausweis?

Es gibt Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, solche mit einer Nutzfläche unter 50 m² oder Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden, benötigen keinen Ausweis. Auch bei reinen Abrissobjekten entfällt die Pflicht. Ansonsten ist der Energieausweis fast immer notwendig bei Verkauf oder Vermietung.