Freiheit auf zwei Rädern
Mitte Juni ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Damit dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz sowie selbstbalancierende Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gemeint sind E-Tretroller bzw. E-Scooter.
Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Ihr E-Scooter verkehrssicher ist und wer ihn fahren darf.
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Wenn das alles erfüllt ist, erhalten die E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Vor dem 15.06.2019 gekaufte E-Scooter bzw. E-Tretroller dürften zum größten Teil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und werden auch künftig keine technische Freigabe erhalten. Werden sie schon heute im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht über eine PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG . Für diese E-Scooter ist auch der Abschluss einer E-Scooter-Versicherung, also einer Mopedversicherung nicht möglich.
Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Wenden Sie sich hierfür einfach an einen Gothaer Berater in Ihrer Nähe. Bringen Sie die Betriebserlaubnis für Ihren E-Scooter mit und nach der Bezahlung Ihres Versicherungsbeitrages senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten. Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.
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