Im Schadensfall erstatten wir Ihnen den Neuwert Ihrer versicherten Sachen, bei Waffen mit einem Einzelwert von mehr als 5.000 Euro sind Wertnachweise erforderlich. Ist der Zeitwert niedriger als 50 Prozent des Neuwertes, gilt der Zeitwert als Versicherungswert.
Der Wert von neu angeschafften Gegenständen geht aus der Anschaffungsrechnung hervor. Ältere Gegenstände kann ein Händler bzw. Büchsenmacher schätzen.